Frau Ministerin, ich habe eine Frage zu dem gleichen Punkt, weil nämlich der erste Teil unserer Frage eigentlich noch nicht beantwortet ist. Welche Kritik hat die Landesregierung konkret bezüglich der Frauenbeauftragten, dass sie hinsichtlich der Position der hauptamtlichen Frauenbeauftragten, deren Wirkungsgrad nach den Feststellungen des Staatsgerichtshofs deutlich besser ist, etwas ändern will? Der Staatsgerichtshof hat ja ausgeführt, die hauptamtlichen Frauenbeauftragten seien in ihrer Funktion deutlich wirkungsvoller als die ehrenamtlichen. Sie ändern das aber.
Ich kann Ihnen nur voll zustimmen. Ich könnte natürlich noch einmal von vorne beginnen und das wiederholen, was ich bereits gesagt habe. Wir schätzen in der Tat die ehrenamtlichen und die hauptamtlichen Frauenbeauftragten.
Frau Ministerin von der Leyen, angeblich werden bereits Referentenentwürfe zwischen dem Sozialministerium und dem Innenministerium bezüglich der Frauenbeauftragten ausgetauscht. Ist das richtig, und – wenn ja – gibt es schon Ergebnisse?
Ich finde es spannend, von den Referentenentwürfen zu hören, von denen Sie sprechen. Auch ich würde sie gerne kennen. Nein, die gibt es nicht.
Es gibt einen sehr engen Kontakt und Dialog mit meinem Ministerpräsidenten und meinem Innenminister. Wir haben die Diskussion der vergangenen Wochen konstruktiv aufgegriffen. Wir haben vernünftig miteinander – das ist das Entscheidende beim Diskutieren –nach Lösungen gesucht. Ich bin stolz auf die beiden Regierungsfraktionen, dass sie diesen Prozess so konstruktiv begleitet haben. Sie werden das auch am Ergebnis sehen.
Ich frage die Landesregierung und insbesondere auch Herrn Minister Schünemann: Worauf basieren konkret Ihre Erkenntnisse der mangelnden Akzeptanz für hauptamtliche Frauenbeauftragte?
Meine zweite Frage: Weshalb glauben Sie, dass Sie mit deren Abschaffung die Akzeptanz erhöhen könnten?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wäre manchmal schon ganz gut, zunächst die Beantwortung abzuwarten, sie auf sich wirken zu lassen und nicht etwas nachzufragen, was schon beantwortet wurde. Denn von einer Abschaffung der Frauenbeauftragten hat hier niemand gesprochen. Darum geht es überhaupt nicht, sondern es geht darum, dass man bei den kommunalen Spitzenverbänden und bei den Räten insgesamt nicht immer die Akzeptanz findet, wenn es nicht um Freiwilligkeit geht. Deshalb ist es wich
tig, dass man einen Dialog mit den Bürgermeistern und den Ratsmitgliedern führt, um zu sehen, ob man einen Weg finden kann, um die Akzeptanz gerade bei den Städten mit 20 000 bis 30 000 Einwohnern zu erhöhen. Darum geht es. In diesem Dialog befinden wir uns. Ich bin ganz sicher, dass wir hier ein gutes Ergebnis erzielen.
Frau Ministerin Dr. von der Leyen, ist mein Eindruck richtig, dass die Landesregierung und insbesondere Sie die Ideen, die zur Schaffung der Gleichstellungsstellen und der Frauenbeauftragten vor elf Jahren geführt haben, im Sinne eines allgemeinen Gender Mainstreaming fortentwickeln und dass dazu auch die Förderung der Koordinierungsstellen „Frauen in der gewerblichen Wirtschaft“ zählt?
Herr Minister Schünemann, könnte es sein, dass die von Ihnen festgestellte und vielleicht auch unterstellte mangelnde Akzeptanz für Frauenbeauftragte darauf zurückzuführen ist, dass in den niedersächsischen Kommunen in der Mehrzahl CDUFraktionen die Mehrheit haben?
(Beifall bei den GRÜNEN – Lachen bei der CDU - Bernd Althusmann [CDU]: Das soll auch so bleiben! – Weitere Zurufe – Glocke des Präsi- denten)
Ich frage das angesichts der Tatsache, dass die CDU dieses Gesetz von Anfang an vehement abgelehnt hat.
Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Überlegungen gibt es hinsichtlich der Veränderung der Position der Frauenbeauftragten bei Ihren jetzigen Verhandlungen, Herr Minister Schünemann?
Die zweite Frage: Plant die Landesregierung, die hauptamtlichen Frauenbeauftragten in Kommunen ab 30 000 Einwohnerinnen und Einwohnern abzuschaffen?
Es ist kein Geheimnis, dass gerade auch die kommunalen Spitzenverbände die Forderung erheben, einen Sicherstellungsauftrag zu formulieren, wonach Frauenbeauftragte bestellt werden, aber die Gestaltung der Aufgabe, die Frage, wie diese Aufgabe wahrgenommen wird, den kommunalen Parlamenten überlassen wird. Es ist auch das Selbstverständnis der kommunalen Selbstverwaltung zu sagen: Diese Aufgabe ist wichtig, aber wie man es macht, muss man tatsächlich den
Ratsmitgliedern oder den Kreistagsabgeordneten überlassen. Natürlich gibt es die gegenteilige Meinung - gerade auch der Frauenbeauftragten und der Frauenverbände -, dass das nicht ausreicht. In diesem Dialog befinden wir uns. Wir müssen nach zehn Jahren sehen, ob alles so bleiben muss, wie es ist, oder man das ganze System noch verbessern kann. Ich glaube, wenn man diese Evaluierung nicht vornimmt, dann kann sich unsere Gesellschaft nicht weiterentwickeln. Aber dafür braucht man einfach einmal ein halbes Jahr, und diese Zeit nehmen wir uns.
(Christina Bührmann [SPD]: Sie ha- ben wohl vergessen, die zweite Frage zu beantworten, nämlich ob Sie pla- nen, Frauenbeauftragte ab 30 000 Einwohner abzuschaffen!)
Das ist das Nette, Herr Innenminister, wenn man im Duett singt - ich den Bass, Sie den Sopran. Dann kann man die Fragen gleich gemeinsam beantworten.
Ich möchte im Zusammenhang mit der Frage zu den kommunalen Räten und der CDU nur einmal darauf hinweisen, dass die erste kommunale Frauenbeauftragte 1982 von der CDU eingeführt worden ist,
und zwar in Köln. Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass die erste Frauenbeauftragte dieses Landes Niedersachsen sehr wohl ebenfalls von der CDU eingeführt worden ist. Das heißt, wir stehen in bester Tradition.
(Beifall bei der CDU - Rebecca Harms [GRÜNE]: Die letzte hauptamtliche ist dann auch von der CDU zu verant- worten!)
Tat für einen Fehler, die Hauptamtlichkeit der Frauenbeauftragten an der Einwohnerstärke festzumachen. Ich finde es klüger, so etwas am Status einer Stadt oder einer Gemeinde festzumachen. Die Einwohnerstärke ist kein kluges Verfahren; denn Sie wissen selbst, dass es bei der Grenze von 20 000 immer zu Diskussionen über die Frage kommt: Sind es 19 999 oder 20 000 und mehr Einwohner? Schaffen wir sie ab oder nicht? - Ich halte den Status für sehr viel klüger; denn eine Stadt entscheidet ab einem bestimmten Punkt, ob sie selbständig werden will oder nicht. Dann kann sie Pflichten und Rechte untereinander auch abwägen.
Eines ist mir noch wichtig. Wenn Sie nach der Weiterentwicklung der Akzeptanz der Frauenbeauftragten fragen, dann gehört dazu auch die Feststellung, dass sich das gesellschaftliche Aufgabenfeld der Frauenbeauftragten natürlich weiterentwickelt hat. Die gesellschaftliche Entwicklung ist weitergegangen. Das heißt, nach elf Jahren ist es durchaus an der Zeit, auch neue Zielvorgaben in dieses Gesetz aufzunehmen. Gott sei Dank sind die Zeiten nicht mehr so wie vor elf Jahren. Das meine ich jetzt nicht politisch, sondern frauenpolitisch. Sie haben sich weiterentwickelt. Die Aufgabenfelder sind andere geworden. Unsere Welt dreht sich weiter. All dem tragen wir Rechnung.