Protocol of the Session on January 21, 2004

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach den Ausführungen von Herrn Kollegen Dr. Noack, von Frau Dr. Andretta und auch von Frau Dr. Heinen-Kljajić kann ich mich kurz fassen. Wir regeln zwei Dinge. Erstens flexibilisieren wir die Altersregelung für die Präsidien von Hochschulen. Wir glauben, dass in der jetzigen Umbruchsituation Erfahrung und Kontinuität von Nutzen sein können. Zweitens reparieren wir mit dieser Novelle eine wenig sorgfältige Gesetzgebung der Vorgängerregierung, so gut das rückwirkend möglich ist. Es geht darum, Rechtsklarheit zu schaffen, um nichts mehr. Beides war aber eilbedürftig. Inhaltliche Neuregelungen waren nicht beabsichtigt. Solche Änderungen in der Substanz – das sage ich insbesondere denen, die aus dem Hochschulbereich darauf gedrängt haben – bleiben einer umfassenden Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes vorbehalten. Eine solche ist in Vorbereitung. Im Zuge der Beratungen dazu kann dann sorgfältig und ohne Zeitdruck über Inhalte diskutiert werden. – Danke.

(Beifall bei der FDP)

Für die Landesregierung hat zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Minister Stratmann das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich kann mich im Prinzip sehr kurz fassen, weil schon alles, insbesondere zu den materiell-rechtlichen Änderungen, die wir vornehmen müssen, gesagt worden ist.

Ich möchte mich bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Oppositionsfraktionen, dafür bedanken, dass Sie diesen Weg mit uns gehen. Das ist, wie ich finde, keine Selbstverständlichkeit. Denn Sie räumen damit inzidenter ein, dass es Rechtsprobleme und einen Streit darüber gibt. Ich erinnere mich noch sehr genau, liebe Frau Dr. Andretta, dass ich, weil ich in der letzten Wahlperiode in meiner Fraktion für die Rechtspolitik verantwortlich war, noch in der letzten Beratung versucht habe, Rechtsbedenken in die Debatte einzubringen. Sie spielten aber keine besonders große Rolle, weil das politische Ziel im Vordergrund stand, das neue NHG hier im Landtag beschließen zu lassen. Umso mehr – das sage ich noch einmal – bedanke ich mich dafür, dass Sie jetzt diesen Weg mit uns gehen, damit wir auf dieser Seite keine Probleme mit anhängigen Verfahren bekommen und wir womöglich durch die Gerichte gezwungen werden, Änderungen vorzunehmen.

Ich will an dieser Stelle auch sehr deutlich sagen, dass ich mich von Anfang an zum Stiftungsmodell bekannt habe. Ich habe von Anfang an auch versucht, dafür Sorge zu tragen, dass eine solche Novellierung nicht zu einer Diskreditierung des Stiftungsmodells führt oder der Eindruck entsteht, wir wollten das Stiftungsmodell diskreditieren. Aber eines will ich auch sehr deutlich sagen - dazu muss man sich an den Reden messen lassen, die hier gehalten werden -: Wir werden bei der großen Novellierung des NHG wirklich dafür Sorge tragen, dass wir erheblich mehr Wettbewerb, erheblich mehr Autonomie bekommen, womit wir die Voraussetzungen schaffen, die die Stiftungshochschulen brauchen, um erfolgreich wirken zu können.

Wir dürfen nicht zulassen – das haben auch einige Rechtsexperten geäußert, die sich mit der Frage der Stiftung als solcher beschäftigt haben -, dass das Stiftungsmodell zu einer reinen Marke oder zu einer Chimäre verkommt. Vielmehr müssen wir so konsequent und mutig sein, den Weg weiter zu gehen. In diesem Zusammenhang könnte man natürlich einiges zu der Diskussion auf Bundes

ebene über Eliteuniversitäten usw. sagen. Ich mache das heute nicht. Wir haben morgen noch Gelegenheit, über den einen oder anderen Punkt zu diskutieren. Ich will aber durchaus zum Ausdruck bringen, dass es darum geht, die Stiftungshochschulen zum Erfolg zu führen.

Eine letzte Bemerkung. Sie haben das Stichwort „Vertrauen“ genannt. Ich glaube, dass jeder, der sich in diesem Hause diese Frage ehrlich stellt, sagen muss: Wenn denn auch im Hochschulbereich kein Weg an Kürzungen vorbeigeht - 40,6 Millionen für 2004 -, dann glaubt doch sicherlich niemand ernsthaft, dass es richtig gewesen wäre, davon die Stiftungshochschulen auszunehmen und nur die Hochschulen zu belasten, die unselbstständige Anstalten geblieben sind. - Das wäre doch kein richtiger Weg gewesen und hätte auch bei Ihnen von der Opposition keine Mehrheit gefunden. Deshalb gab es keine Alternative dazu, auch die Stiftungshochschulen mit Kürzungen zu konfrontieren. Auch im Bereich der Stiftungshochschulen behauptet niemand ernsthaft, dass man diesen Weg hätte gehen müssen. Das wollte ich zum Thema Vertrauen noch einmal gesagt haben.

Wenn Sie damit den Innovationspakt gemeint haben, so wissen Sie, Frau Dr. Andretta, dass er unter Finanzvorbehalt stand. Das muss klar gesagt werden. Ich habe das auch wiederholt von dieser Stelle aus gesagt. Der Zukunftsvertrag, den wir schließen werden, wird keinen Finanzvorbehalt mehr aufweisen. Jeder Vertrag steht unter Parlamentsvorbehalt. Das ist klar, und das wissen alle Betroffenen. Wir versuchen aber, die Hürde so hoch wie möglich zu legen. - Herzlichen Dank.

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mehr vor. Ich schließe damit die Beratung. Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. – Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor, über die ich abstimmen lasse. Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.

Artikel 2. – Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Ich lasse darüber abstimmen. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen! –

Stimmenthaltungen? – Sie haben auch hier der Änderungsempfehlung des Ausschusses zugestimmt.

Artikel 3. – Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Ich lasse darüber abstimmen. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? – Auch hier ist einstimmig der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen damit zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Dann ist dieses Gesetz einstimmig angenommen worden.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Durchführung des Baugesetzbuchs (NBauGBDG) - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 15/706

Zur Einbringung erteile ich Herrn Harden das Wort. Bitte schön, Herr Harden!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Förderung des ländlichen Raums steht im Mittelpunkt des Entwurfs des Niedersächsischen Gesetzes zur Durchführung des Baugesetzbuches. Es geht um die Förderung im Außenbereich. Stellen Sie sich vor: Ein Landwirtsehepaar mit Hofgrundstück im Außenbereich hat Ende 1996 die Landwirtschaft eingestellt und die Ländereien verpachtet. Dielentrakt und Scheune stehen leer. Anfang 2004, sieben Jahre und einen Monat danach, fällt dem berufsfremden Sohn ein, dass sich in der Lage hervorragend eine Gaststätte betreiben ließe. Er geht zu einem Architekten, der kontaktiert Gemeinde und Bauamt und erhält die niederschmetternde Nachricht: nicht genehmigungsfähig, weil seit dem Auslaufen der landwirtschaftli

chen Nutzung mehr als sieben Jahre vergangen sind.

Weil es in den letzten Jahren vermehrt zu solchen oder ähnlichen Härtefällen gekommen ist, die Vermögen vernichten, ist Abhilfe geboten. Diese bietet das Baugesetzbuch in § 245 b, der besagt: Die Länder können bestimmen, dass die Siebenjahresausschlussfrist bis zum 31. Dezember 2004 nicht anzuwenden ist. - Davon haben in der Vergangenheit die vier Bundesländer Brandenburg, Baden-Württemberg, Sachsen und MecklenburgVorpommern Gebrauch gemacht.

In Anbetracht der Härtefälle, die zwischenzeitlich bekannt geworden sind, beantragt die SPDFraktion, eine letztmalige Altfallregelung zu erlauben und die Siebenjahresfrist bis zum 31. Dezember 2004 nicht anzuwenden. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf muss allerdings schnell in den Ausschüssen beraten werden, damit er recht bald im Gesetzblatt stehen kann.

Wenn ich mich recht erinnere, haben CDU und FDP vor einem guten dreiviertel Jahr einen gut gemeinten Ansatz in dieselbe Richtung unternommen. In ihrem Entschließungsantrag mit dem Titel „Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude - Strukturwandel in der Landwirtschaft durch Änderung des Baurechts begleiten“ vom 25. März 2003 forderten sie, die Siebenjahresfrist durch eine Zehnjahresfrist zu ersetzen. Dazu hat der Sozialausschuss am 4. Juni 2003 eine Anhörung durchgeführt. Seitdem haben die Koalitionsfraktionen Sendepause.

Das ist verständlich, denn die Anhörung war allzu peinlich für Sie. Der Antrag wurde nämlich komplett auseinander genommen. So trug die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände wir erinnern uns: das sind die Herrschaften, die der Umweltminister wechselweise als „korrupte Bande“ oder „undemokratischen Haufen“ bezeichnet - vor:

(Klaus Rickert [FDP]:Das ist nicht wahr! Beweisen Sie das doch!)

„Eine Gesetzesänderung erscheint jedoch derzeit nicht erforderlich. Es sollte jedoch geprüft werden, ob das Land von der Möglichkeit nach § 245 b Abs. 2 BauGB Gebrauch machen will, die Siebenjahresfrist bis zum 31. Dezember 2004 nicht anzuwenden.“

Exakt das ist Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs. - Ich will einmal unterstellen, dass Sie bis zur Einbringung Ihres Antrags nicht gewusst haben, dass das Baugesetzbuch mehr als 35 Paragraphen hat. Deswegen sind Sie auf § 245 b gar nicht gekommen. Allerdings scheint auch Ihre Beschäftigung mit § 35 nicht sonderlich intensiv gewesen zu sein, denn in Ihrem Antrag, der nun im Sozialausschuss schlummert, fordern Sie, die Voraussetzungen für eine kleingewerbliche Nutzung in ehemals landwirtschaftlichen Gebäuden zu schaffen. Die ist aber nach § 35 Abs. 4 Satz 1 des geltenden Gesetzes schon möglich. Dort steht unter Nr. 1 Buchst. a): „Eine Nutzungsänderung ist zulässig, wenn das Vorhaben einer zweckmäßigen Nutzung erhaltenswerter Bausubstanz dient.“ Das war also eine Doppelklatsche für Ihren Antrag. Die Peinlichkeit mit den Mehrgenerationenhäusern im Außenbereich schenke ich Ihnen.

Der Kollege Kethorn hat bei der Einbringung dieses Antrags vor neun Monaten hier vollmundig erklärt, die vorherige Landesregierung habe die Politik für den ländlichen Raum eklatant vernachlässigt. Weiter hat er gesagt: Damit ist wieder deutlich geworden, dass wir von der CDU auch in dieser Periode ein Ansprechpartner, ein verlässlicher Anwalt des ländlichen Raums sind. - Das ist pure Hochstaplerei angesichts Ihres Umgangs mit dem Thema. Erst haben Sie keine Ahnung von der Gesetzeslage, dann sind Sie zu feige, das zuzugeben, und letztlich vergessen Sie die Sache und auch die Menschen dahinter ganz einfach. Die Landesregierung vergisst Sie und Ihren Antrag bei der Diskussion um die Baugesetzbuchnovelle. So sehen Reinfälle aus.

Wo ist denn Ihre Politik für den ländlichen Raum? Es gibt große Ankündigungen, aber keine Taten. Wenn man nicht mehr weiter weiß, bildet man einen Arbeitskreis. Diese Landesregierung hat es immerhin geschafft, für den ländlichen Raum sogar einen interministeriellen Arbeitskreis zu bilden. Ideen? - Bislang Mangelware. Konzepte bei Ihnen? Fehlanzeige, und die Taten waren eher kontraproduktiv.

Mit Mühe nur werden Sie sprechfähig, was Konzepte für den ländlichen Raum angeht. Für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Kollegen Möhrmann zum Zentrale-Orte-Konzept und zur Raumordnung benötigen Sie glatte vier Monate. Wenn man die Antworten nachliest, erkennt man dass sie meistens unbefriedigend und vielfach va

ge sind. Es drängt sich der Eindruck auf, dass Sie Ihren Fachkongress im November und den interministeriellen Arbeitskreis erst auf die Kleine Anfrage hin konzipiert haben. Immerhin stellen Sie für die zweite Jahreshälfte 2004 den Beginn der Überarbeitung des Landes-Raumordnungsprogramms in Aussicht.

Das alles wäre ja noch tolerabel, wenn wenigstens Ihre politische Praxis den ländlichen Raum stärken würde. Aber auch das tut sie nicht, weit gefehlt. Die Einführung des dreigeteilten Schulsystems zerstört die sinnvollen Ansätze vieler Initiativen, die sich für eine Kooperative Gesamtschule im ländlichen Raum einsetzen. Das ist das ideale System für den ländlichen Raum, ganz egal, was Sie dazu sagen und machen. Dieser Zirkus mit den Außenstellen ist wirklich nicht das Wahre.

(Zustimmung bei der SPD)

Wenn Sie, statt Ihrer Ideologie zu folgen, die Zuständigkeiten in die Hände der untersten Ebene gelegt hätten und nicht in die der Kreise, dann hätten Sie sich um den ländlichen Raum verdient gemacht. Die Zerschlagung der Mittelinstanz in ländlichen Zentren schadet besonders Lüneburg und der Lüneburger Region. Ihr Leitbild für die Verwaltungsneuordnung ist doch eine Mischung aus Hannoversch-Osnabrücker Zentralismus und neuen Duodezfürsten in den Kreishäusern. Guten Ansätzen von Regionalmanagement, wie wir sie auf der Grünen Woche kürzlich sehen konnten, blasen Sie damit das Lebenslicht aus. Und der Minister für den ländlichen Raum steht daneben und guckt zu, schreibt im besten Falle Briefe.

Die Kappung der Dorferneuerungsmittel ist symptomatisch für Ihren Umgang mit dem ländlichen Raum. Ich bin gespannt, was jetzt noch kommt. Es gab in den letzten Wochen ja ein paar Ankündigungen im rundblick und in anderen Zeitungen, was den kommunalen Finanzausgleich angeht. Herr Kollege Ripke hat gesagt, man würde für die Gemeinden bis 20 000 Einwohner Geld in den kommunalen Finanzausgleich geben.

(Ilse Hansen [CDU]: Das hat er nicht gesagt!)

Das finde ich sehr sympathisch. Mal sehen, was da kommt.

(Zuruf von David McAllister [CDU] - Unter dem Schottenrock ist bei Ihnen herzlich wenig. Die Einführung des Flächenfaktors soll diskutiert werden. Oder geht das Pendel doch mehr in die andere Richtung, und wollen Sie, wie der Herr Kollege Schünemann es in die Debatte geworfen hat, den Eltern den Schülertransport auferlegen? Das war ja auch ein Beitrag für die Fläche, aller- dings ein kontraproduktiver. (Zuruf von David McAllister [CDU])

Sie können jetzt Wiedergutmachung leisten - zwar nur bei einer relativ geringen Zahl von Menschen, aber doch Wiedergutmachung -, wenn Sie den vorliegenden Gesetzentwurf zügig behandeln, damit er seine segensreiche Wirkung noch rechtzeitig entfalten kann.

(Beifall bei der SPD - David McAllister [CDU]: Herr Harden, Sie sind ein Ge- winn für die CDU-Landtagsfraktion! Gibt es denn da genug Anhörungen? Herr Meinhold wird dafür bezahlt! Freiwillig kann man das nicht ma- chen!)

Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Kollege Beckmann. Herr Beckmann, bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt ausschließlich um die Umnutzung landwirtschaftlich genutzter Gebäude. Dazu hat der Bundesgesetzgeber im Jahr 1998 das Bau- und Raumordnungsgesetz geändert. Er hat es insoweit geändert, als den aufgegebenen Hofstellen eine Frist von sieben Jahren gegeben wird, in denen Gebäude umgewidmet werden können.

Meine Damen und Herren, es gibt unglaublich viele Härtefälle, bei denen wir festgestellt haben, dass die Siebenjahresfrist nicht ausreicht. Ich meine, dass Sie mit Ihrem Antrag deutlich machen, dass Sie hier Abhilfe schaffen wollen. Meine Damen und Herren, es ist aber schon ausgeführt worden, dass wir uns am 25. März des Jahres 2003 - vor knapp einem Jahr - dieser Frage gewidmet und einen Entschließungsantrag eingereicht haben, der genau das zum Inhalt hatte, nämlich festzuschreiben,

dass wir den Rahmen von sieben auf zehn Jahre erweitern wollen.

(Uwe Schwarz [SPD]: Und was ist bisher passiert?)

Wir haben diese Landesregierung in diesem Entschließungsantrag aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass der Bundesgesetzgeber den § 35 erweitert und damit für ganz Deutschland eine Regelung schafft, weil es ja Härtefälle nicht nur im Lande Niedersachsen gibt, sondern das für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gilt. Wir wollen daher, dass der § 35 in diesem Gesetz geändert wird.

Meine Damen und Herren, ich stelle heute fest, dass Sie ein Jahr später eigentlich nichts Neues eingebracht haben. Sie haben nur die Befürchtung, dass durch das Europa-Anpassungsgesetz die Gefahr besteht, dass zum 1. Juli des Jahres 2004 keine Verlängerung mehr möglich ist; die Frist sollte eigentlich erst am 31. Dezember 2004 ablaufen.

(Uwe Schwarz [SPD]: Weil Sie nicht in die Gänge kommen!)

Das steht in Ihrem Antrag, Herr Plaue. Ich weiß nicht, wieso Sie diese Befürchtung haben. Ich nehme aber an, dass Sie gute Kontakte zu den Mehrheitsfraktionen in Berlin haben, die durch dieses Gesetz diese Möglichkeit zum 1. Juli abschaffen wollen. Würde das gelingen, meine Damen und Herren, wären wir in der Tat in einer sehr schlimmen Situation. Dagegen hat der Landesgesetzgeber die Möglichkeit, durch eine Ermächtigung des Bundes in § 245 b der Aufhebung gegenzusteuern. Diese Gegensteuerung wird auf jeden Fall stattfinden. Das Anliegen, das wir vor einem dreiviertel Jahr vorgetragen haben, hat sich mit den Sorgen der Landwirte, die ihre Hofstellen aufgegeben haben, beschäftigt. Ich freue mich, dass die Sozialdemokraten nach einem dreiviertel Jahr unseren Ideen und Anregungen gefolgt sind