Ich frage die Landesregierung, ob der Bruch der Zusagen für die Elbtalaue so, wie er vom Staatssekretär des MU offiziell verkündet worden ist, insgesamt tatsächlich offizielle Regierungspolitik ist.
Sehr geehrter Herr Dehde, mein Staatssekretär hat lediglich geschrieben: „Wir werden diese Frage prüfen.“
Herr Minister, viele tausend niedersächsische Bürger hinter dem Elbdeich sind durch das von der alten Landesregierung verhängte Verbot des Rückschnitts der Verbuschung einer besonderen Gefahr ausgesetzt worden. Sind Sie mit mir der Meinung, dass Ihr Vorgänger grob fahrlässig gehandelt hat und eine Politik gegen die Bürger gemacht hat?
(Beifall bei der CDU - Lachen bei der SPD - Sigmar Gabriel [SPD]: Sie sind auch ein bisschen verbuscht!)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kaidas, ich habe von dieser Gefahr gehört.
Insofern werden wir jetzt gemeinsam mit dem Landkreis und mit der Biosphärenreservatsverwaltung die notwendigen Schritte auch zur Entbuschung durchführen. Interessanterweise stimmen auch Naturschutzverbände weitgehend mit der Linie der Leiterin der dortigen Biosphärenreservatsverwaltung überein.
Haben zahlreiche Erfahrungen aus der Praxis, Herr Minister, nicht hinreichend gezeigt, dass von oben verordneter Naturschutz häufig wirtschaftlichen Interessen nicht standhält und dass nur ein Naturschutz unter Einbeziehung der betroffenen Bürger langfristig Erfolg hat?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Klopp, das ist richtig. Wir werden es gemeinsam, wie Sie es eben zitiert haben, durchführen. Die Opposition muss sich noch etwas gedulden. Natürlich können wir die Menschen nach 13 Jahren Drangsalierung und Regulierung
nicht so schnell davon überzeugen, dass jetzt eine andere Zeit angefangen hat, in der die Menschen mitarbeiten müssen. Das ist sehr viel wichtiger.
Herr Minister Sander, Sie haben eben kundgegeben, dass Sie die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände als Bauchredner vielleicht nicht bezeichnet, aber zumindest betrachtet haben. Können Sie ausschließen, dass die genannten Ausdrücke „korrupte Bande“ und „undemokratischer Haufen“ im Zusammenhang mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände von Ihnen in jener Veranstaltung gebraucht worden sind?
(Bernd Althusmann [CDU]: Nein, hat er nicht gesagt! Aber Sie brauchen einen Bauchredner, weil wir Sie gar nicht verstehen! - Gegenruf von Sig- mar Gabriel [SPD]: Wo nimmst du das bloß alles her, sag mal?)
Sehr geehrter Herr Harden, ich habe auf dieser Veranstaltung klar und deutlich gesagt, dass die Verantwortung für Entscheidungen vor Ort in den Kreisen liegt. Über die Verantwortung von politischen Endscheidungen, ob die untere Naturschutzbehörde diesen Erlass anwendet, entscheiden die Mittglieder der Kreistage.
Wenn ich eben „Bauchredner“ gesagt habe und wenn das ein Begriff ist, der Ihnen nicht gefällt, dann nehme ich ihn gerne zurück. Aber ich brauche von oben keine Person, die mir sagt, wie ich unten abzustimmen habe.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Sander, es geht jetzt doch um einen etwas ernsteren Vorgang. Deswegen frage ich Sie: Wenn jemand in der Öffentlichkeit behauptet, dass der Niedersächsische Umweltminister Sander auf einer
Tagung der Norddeutschen Naturschutzakademie Vertreter der kommunalen Spitzenverbände öffentlich als „korrupte Bande“ und „undemokratischen Haufen“ bezeichnet, Herr Minister, ist derjenige, der das behauptet, dann ein Lügner, ja oder nein?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Gabriel, ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich „korrupte Bande“ gesagt habe.
- Entschuldigen Sie bitte, Herr Kollege Wenzel, einen Augenblick. - Herr Kollege Meinhold, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf.
Herr Minister Sander, das, was Sie hier zum Besten geben, ist schon etwas unehrlich. Wir wollen nicht wissen, ob Sie sich erinnern können. Ich möchte von Ihnen ganz deutlich wissen: Haben Sie dieses Wort benutzt, haben Sie die kommunalen Spitzenverbände als „korrupte Bande“ bezeichnet, oder haben Sie es nicht getan? Sie können mir nicht erzählen, dass Sie sich nicht mehr daran erinnern können.
Herr Minister Sander, Sie haben die Frage schon beantwortet. Sie können das gerne noch einmal machen.
Herr Kollege Wenzel, ich habe sie soeben beantwortet. Herr Kollege Gabriel, ich kenne keine schriftlichen Aufzeichnungen. Ich habe nur von Tonbandaufzeichnungen gehört. Sie müssen darüber verfügen. Wenn Sie darüber verfügen würden, dann - -
- Ja? Ich habe eben nur gesagt - und das ist mein Recht -: Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich das getan habe.