ge einer demokratischen Auseinandersetzung zwischen Mehrheit und Minderheit in diesem Haus. Deshalb, Herr McAllister, werden wir nicht mitwirken, wenn Sie nicht zulassen, dass eine vernünftige Beratung von Gesetzentwürfen der Mehrheitsfraktionen im Landtag sichergestellt wird.
Vielen Dank. - Herr Kollege Aller, Sie haben sich ebenfalls zur Geschäftsordnung gemeldet. - Sie haben sich gemeldet, Herr Aller. Das haben wir hier wahrgenommen.
Sie haben mich nicht aufgerufen, als ich mich spontan zu der Rede des Kollegen McAllister gemeldet habe, der zu den Zuschauern und zu den Medien geredet hat und nicht zum Parlament. Das ist nicht üblich.
Herr Kollege Aller, wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf: Wir reden immer auch zu den Zuschauern und zu den Medien.
Es ist das gute Recht jedes Abgeordneten und jeder Fraktion, sich über ein Verfahren zu beschweren. Man muss dann natürlich alles dazu sagen, wie das Verfahren abgelaufen ist und wie man sich selbst verhalten hat.
Die Anhörung haben wir durchgeführt; das ist unstrittig. Jetzt streiten Sie darüber, ob das ausgereicht hat oder ob es anders hätte ablaufen können.
Wir haben im Vorfeld genau gewusst, dass es mit diesem Gesetz möglicherweise inhaltliche Probleme geben würde und dass Sie rechtliche bzw. verfassungsrechtliche Bedenken haben.
Dann hätte es nahe gelegen, dass Sie eine gemeinsame Anhörung des Ausschusses für Rechtsund Verfassungsfragen und des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien beantragen. Dann hätte man alles zusammen erörtern können, und man hätte eine Gesamterörterung dieser Problematik gehabt.
Ich sage das deshalb, weil im Anschluss an die Anhörung, nämlich am nächsten Tag im Rechtsauschuss seitens der SPD-Fraktion vorgetragen wurde, man könne darüber nicht beraten, weil die Anhörungsprotokolle nicht vorliegen würden. Dazu ist zu sagen: Das hätte man sich ersparen können, wenn man direkt eine gemeinsame Sitzung beantragt hätte, um dort alle Probleme, auch die rechtlichen, zu diesem Thema zu erörtern.
- Seien Sie doch ein für allemal ruhig, und hören Sie zu. Dann würden Sie auch mitbekommen, was ich sage, und wir würden nicht aneinander vorbeireden. Das kann doch nicht so schwer sein.
Am nächsten Tag hat eine weitere Erörterung im Medienausschuss stattgefunden, in der der GBD mündlich umfangreich zu den Ausführungen in der Anhörung ausgeführt hat. Das hätte alles noch einmal erörtert werden können. Insofern sehe ich nicht, worin Ihr Problem besteht. Sie sagen, das Protokoll hätte nicht vorgelegen, und es wäre alles nicht gründlich genug erörtert worden.
Am Tag nach der Anhörung hat der GBD, auf den Sie zu Recht so großen Wert gelegt haben, ausführlich zu den einzelnen Punkten der Anhörung Stellung genommen. Von daher ist für uns klar: Das Verfahren ist so in Ordnung gewesen. Die Anhörung im Rechtsausschuss, die dazu erfolgen
Dann kann ich aber nicht sagen: Ich moniere das Verfahren; ich nehme an dem Verfahren nicht mehr ordnungsgemäß teil bzw. verdränge das, was alles an Erörterung stattgefunden hat. - Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung liegen mir nicht vor. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion, diesen Gesetzentwurf wieder in den Ausschuss zurückzuüberweisen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.
Meine Damen und Herren, Berichterstatter zu diesem Gesetzentwurf ist der Kollege Schobert. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien schlägt Ihnen vor, den Gesetzentwurf mit einigen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung ist einstimmig beschlossen worden; eine Gegenstimme hat es im mitberatenden Rechtsausschuss durch den Vertreter der Fraktion der Grünen gegeben.
Ich gehe davon aus, dass ich aufgrund der fortgeschrittenen Zeit mit Ihrem Wohlwollen rechnen kann, wenn ich den Rest des Berichtes zu Protokoll gebe. - Danke schön.
Diese Abstimmungsergebnisse beruhen allerdings darauf, dass die übrigen Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen an den Schlussabstimmungen nicht teilgenommen haben. Sie haben dies damit begründet, dass der Beratungszeitplan eine ausreichende Beschäftigung mit den schwierigen verfassungsrechtlichen Fragen, die der Entwurf aufwerfe, nicht zulasse. Sie haben insbesondere darauf bestanden, die vom Ausschuss am 24. November 2003 durchgeführte öffentliche Anhörung zunächst auszuwerten. Ein Sprecher der CDU-Fraktion hielt dem entgegen, dass die Regierungsfraktionen sowohl mit der Ansetzung der Anhörung als auch mit der Bestimmung des Anhörungstermins den Wünschen der SPD-Fraktion entgegengekommen seien.
Die Schwerpunkte der kontroversen Ausschussberatungen betrafen die Einschränkung der mittelbaren Beteiligungen von Parteien an Rundfunkveranstaltern und die neue Zusammensetzung der Landesmedienanstalt.
Zu der besonders umstrittenen Neuregelung in § 6 Abs. 3 des Mediengesetzes schlägt der Ausschuss ungeachtet einiger redaktioneller Bedenken, die auch in der Anhörung angesprochen wurden, keine Änderungen vor. Die Vertreter der Regierungsfraktionen erklärten hierzu, es gehe ihnen um die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks. Es sei nicht beabsichtigt, ein bestimmtes Unternehmen damit in seinen Möglichkeiten zu beschränken. Zumindest eine abstrakte Gefahr der Einflussnahme sei nicht zu bestreiten, wenn ein parteinahes Unternehmen immerhin größter Gesellschafter eines Verlages sei. Ein übermäßiger Grundrechtseingriff werde auch durch die großzügige Übergangsregelung vermieden, die die bereits erteilten Zulassungen von Rundfunkveranstaltern unberührt lasse.
Die Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion und der Fraktion der Grünen machten hingegen geltend, dass es - wie die Anhörung des betroffenen Verlages gezeigt habe - keine Hinweise für eine Einflussnahme von Parteien auf Rundfunkveranstalter gebe. In Wahrheit gehe es darum, mit dem Entwurf ein bestimmtes Verlagsunternehmen und mittelbar die finanzielle Basis der SPD zu treffen. Für die neue Beteiligungsgrenze von 10 % fehle es an einer plausiblen Begründung; auch sei unklar, was unter „maßgeblichem Einfluss“ zu verstehen sei. Daher seien die Grundrechtseinschränkungen, die von der Neuregelung ausgingen, nicht gerechtfertigt.
Der zweite Beratungsschwerpunkt lag in der neuen Zusammensetzung der Versammlung der Landesmedienanstalt und der Abkürzung ihrer noch laufenden Amtszeit um knapp zwei Jahre. Es bestand grundsätzlich kein Streit darüber, dass eine Verkleinerung der Versammlung angemessen sei. Die Ausschussmitglieder der Fraktionen von SPD und Grünen vermissten aber die Angabe des leitenden Kriteriums für die Auswahl der in der Neuregelung berücksichtigten Gruppen. Sie rügten, dass einzelne dort aufgenommene Verbände in ihrer Bedeutung weit hinter einigen nicht mehr berücksichtigten Verbänden aus dem kulturellen Bereich, dem Verbraucherbereich und der Umwelt zurückblieben. Dadurch werde der Schwerpunkt in der Zusammensetzung der Versammlung hin zum beruflich-wirtschaftlichen Bereich verschoben.
Die Ausschussmitglieder der Regierungsfraktionen verwiesen darauf, dass infolge der Verkleinerung der Versammlung zwangsläufig insbesondere solche Verbände ausscheiden müssten, deren gesellschaftliche Relevanz zweifelhaft sei. Die kritisierte Schwerpunktverlagerung sei beabsichtigt, da ökonomische Sachverhalte auch im Medienbereich eine zunehmende Rolle spielen müssten.
Die Ausschüsse waren sich darüber im Klaren, dass die Verfassungsmäßigkeit dieser beiden wichtigsten Neuregelungen bezweifelt werden kann, zumal zu den erörterten medienrechtlichen Fragen offenbar eine große Bandbreite rechtlicher Auffassungen vertreten wird, wie auch die Anhörung der Sachverständigen gezeigt hat. Die Neuregelung des Beteiligungsrechts hielt der Vertreter der CDU-Fraktion im mitberatenden Rechtsausschuss aber eher für medienrechtlich geboten.
Die Ausschussmitglieder der Fraktionen von CDU und FDP haben noch einige Ergänzungen des Gesetzentwurfs vorgeschlagen, die sie mit Erkenntnissen aus der durchgeführten Anhörung begründet haben. So soll die Verpflichtung bezüglich der landesweiten Fensterprogramme in § 15 Abs. 3 auf Fernsehveranstalter begrenzt werden. Der bisherige Satz 4 dieser Vorschrift soll entfallen, weil es dafür nach der bereits im Entwurf vorliegenden Änderung des Rundfunkstaatsvertrages keinen Anwendungsbereich mehr gibt. Mit dem an dessen Stelle eingeführten neuen Satz 4 soll der Status quo der Regionalfensterprogramme vom 1. Juli 2002 auch hinsichtlich der Herstellung und der studiotechnischen Abwicklung festgeschrieben werden. Die Vereinbarkeit dieser Regelung mit
Außerdem soll durch Änderung des § 38 für die Landesmedienanstalt die Möglichkeit eröffnet werden, sich an Unternehmen zu beteiligen. Gedacht ist dabei an eine Beteiligung an der nordmediaGesellschaft, die künftig überwiegend aus Mitteln der Landesmedienanstalt finanziert werden wird. Die Entscheidung über die Beteiligung soll der Versammlung vorbehalten bleiben (neue Num- mer 13 des § 44 Abs. 1).
Zu § 40 Abs. 4 wird eine gegenüber dem Entwurf geänderte Fassung vorgeschlagen. Die Vorschrift regelt die gleichmäßige Berücksichtigung von Männern und Frauen bei der Entsendung von Verbandsvertretern in die Versammlung der Landesmedienanstalt. Der geänderte Satz 1 beruht auf der Erkenntnis, dass die Entwurfsregelung zur Einführung eines Rotationsprinzips geführt hätte, das die Arbeitsfähigkeit der Versammlung erheblich beeinträchtigen könnte. Daher soll es den entsendenden Gruppen erlaubt werden, den Wechsel zwischen männlichen und weiblichen Vertretern über eine Amtszeit hinaus zu strecken.
Die Übergangsvorschriften des Artikels 2 sollen zur Erleichterung ihrer Auffindbarkeit in redaktionell überarbeiteter Fassung in § 57 des Mediengesetzes eingegliedert werden.
Damit bin ich am Ende meines Berichts angekommen und bitte Sie namens des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die erste Beratung dieses Gesetzentwurfes hat die unterschiedlichen Standpunkte von Regierungs- und Oppositionsfraktionen, speziell bei den beiden Punkten Verkleinerung und Besetzung der Landesmedienanstalt und Beteiligung von politischen Parteien an Rundfunkveranstaltungen, sehr deutlich gezeigt.
Dabei hatte sich insbesondere der SPDFraktionsvorsitzende in sehr emotionaler Weise geäußert und war im Vorfeld durch Pressestatements sogar vor einem Vergleich mit Enteignungen unter dem Hitler-Regime nicht zurückgeschreckt.