Protocol of the Session on November 15, 2007

Daher ist natürlich klar, was Sie wollen. Sie wollen hier einen Aufschlag zum Wahlkampf machen, haben sich auch Unterstützung besorgt. Das können wir Ihnen aber nicht durchgehen lassen.

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass wir durch die Änderung des Aufenthaltsgesetzes die vorhandenen Probleme bestens gelöst haben, weshalb Niedersachsen - die Zahlen konnten Sie heute bei dpa noch einmal nachlesen - im Ländervergleich hervorragend dasteht. Auch das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen, Frau Leuschner. Wir haben also eine Lösung gefunden, die gut ist.

Am besten wäre es für alle Beteiligten gewesen, wenn der Arbeitsminister Müntefering, der ja Ihrer Partei angehört, bei dem Versuch Niedersachsens und anderer Bundesländer zu erreichen, dass eine Arbeitserlaubnis eher erteilt wird, nicht immer wieder sein Veto eingelegt hätte

(Beifall bei der CDU)

und so für die Betroffenen genau das Falsche getan hat. Das wäre der richtige Schritt gewesen. Dafür kämpfen wir weiter.

Wir bekommen ja jetzt einen neuen Arbeitsminister; den Innenminister behalten wir jedenfalls.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herr Biallas, Sie haben das Wort zu einer Kurzintervention.

Herr Präsident! Kollegin Leuschner hat eben mitgeteilt, sie erwarte einen neuen Innenminister.

(Sigrid Leuschner [SPD]: Genau!)

Der Vollständigkeit halber will ich, weil damit wahrscheinlich Herr Bartling gemeint ist, aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Eveslage vom 2. November 1999 zitieren:

„Die Einrichtung einer Härtefallkommission wäre nach der bestehenden Gesetzeslage zwar zulässig. Es wäre jedoch nicht möglich, einer solchen Kommission eigene Zuständigkeiten zu übertragen. Sie hätte nur beratende Funktion und könnte nur Empfehlungen an die zuständige Ausländerbehörde geben.“

(Zuruf von der SPD: Was ist denn das für eine Intervention! - Werner Buß [SPD]: Das ist doch keine Kurzinter- vention! - Unruhe - Glocke des Präsi- denten)

„Diese wäre hieran nicht gebunden, müsste vielmehr auch weiterhin in Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben in eigener Verantwortung entscheiden. Dort, wo für die Ausländerbehörden kein Spielraum mehr besteht, hätte auch die Härtefallkommission keine Möglichkeit, im Einzelfall eine Empfehlung zugunsten einer

oder eines Betroffenen auszuspre

Angesichts dieser Rahmenbedingungen und der geringen Spielräume, die das geltende Ausländerrecht für Ermessensentscheidungen lässt, hält

die Niedersächsische Landesregie

rung den mit der Tätigkeit einer Härtefallkommission verbundenen Aufwand für nicht verantwortbar.“

Unterzeichnet wurde diese Antwort von Herrn Bartling.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Korter, Sie haben das Wort zu einer Kurzintervention.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, ich möchte auf Folgendes aufmerksam machen: Bei einer Kurzintervention gibt es keine Zwischenfragen mehr. Dieses Spiel ist ganz eindeutig. Frau Korter, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Kurzintervention bezieht sich auf Frau Leuschner. Frau

Leuschner, ich gebe Ihnen ausdrücklich recht. Sie haben hier wichtige Dinge angesprochen, die wir ausdrücklich unterstützen. Sie haben besonders Frauenschicksale angesprochen. Herr Biallas, an ein Frauenschicksal, den Fall Zarah Kameli, erinnern wir alle uns hier im Landtag noch sehr gut. Sie haben die Härtefallkommission hier ausdrücklich verteidigt. Wissen Sie was? - Sie müssen doch zugeben, dass dieser Fall Zarah Kameli nach den

Kriterien gar nicht erst von der Härtefallkommission angenommen worden wäre. Diese Fälle haben Sie von vornherein ausgeschlossen. So sehen die Hürden Ihrer Härtefallkommission aus!

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Frau Leuschner, Sie haben das Wort. Sie können darauf - nur einmal - eineinhalb Minuten antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Biallas, ich habe vermutet, dass Sie mit einem solchen Zitat kommen. Aber Sie haben auch gesagt, dass das 1999 war. Mittlerweile hat sich in der Debatte viel verändert,

(David McAllister [CDU]: Sie sind in der Opposition! - Joachim Albrecht [CDU]: Sie sind in der Opposition, das ist der Hauptgrund!)

und wir haben eine breite parlamentarische Unterstützung für die Einrichtung einer Härtefallkommission erreichen können. Das ist auch wichtig und notwendig. Ihre alten Kamellen bringen uns daher überhaupt nicht weiter.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Gestatten Sie mir noch einen Hinweis. Wir haben den Beschluss zur Einsetzung der Härtefallkommission hier gemeinsam als Kompromiss verabschiedet. Aber die Ausgestaltung obliegt aus

schließlich dem Innenminister. Darum geht es. Das haben wir in einzelnen Punkten auch immer wieder kritisiert.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Hans-Christian Biallas [CDU]: Dann seien Sie froh, dass Herr Bartling das nicht ausgestaltet hat nach dem, was hier drinsteht!)

Das Wort für die Landesregierung hat nun Herr Minister Schünemann. Ich erteile es ihm.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Zuwanderungskompromiss und dem Gesetz vom 1. Januar 2005 ist die rechtliche Grundlage geschaffen worden, Härtefallersuchen auch hier zu stellen und zu entscheiden. Ich darf daran erinnern, dass das Land Niedersachsen das erste war, das diese Möglichkeit auf der Grundlage dieses Gesetzes geschaffen hat. Niedersachsen hat diese Möglichkeit über das Petitionsverfahren geschaffen, was aus meiner Sicht durchaus sinnvoll gewesen ist. Ich darf aber auch daran erinnern, dass gerade Ihre Seite dieses Hauses die Petitionsmöglichkeit leider Gottes dazu genutzt hat, Einzelfälle hier in das Parlament zu bringen, um daraus politischen Nutzen zu ziehen. Meine Damen und Herren, das war etwas, was den Menschen, den Einzelschicksalen, in keiner Weise genutzt hat.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Ina Korter [GRÜNE]: Quatsch! Ursula Helmhold [GRÜNE]: Unverschämt!)

Ich habe gesagt, dass wir dieses Verfahren deshalb verändern, um den betroffenen Menschen zu helfen und sie aus der öffentlichen Diskussion herauszuholen. Deshalb war es wichtig, dass wir eine Härtefallkommission eingerichtet haben. Diese Härtefallkommission ist am 26. September 2006 eingerichtet worden. Ich darf daran erinnern, dass die Innenministerkonferenz am 17. November

2006 eine Bleiberechtsregelung beschlossen hat, der auch ich zugestimmt habe. Aus dem Grunde ist es richtig, dass wir an diese Bleiberechtsregelung erinnern - auch vor dem Hintergrund der Härtefallkommission; denn sie hat eindeutig Auswirkungen auf die Fallzahlen. Die hohen Fallzahlen in den anderen Bundesländern gab es vor dieser Bleiberechtsregelung. Nach der Bleiberechtsregelung ist die Zahl der Härtefallersuchen auch in allen anderen Bundesländern dramatisch zurückgegangen. Das ist völlig logisch, weil man dann, wenn es eine Bleiberechtsregelung gibt, Einzelfälle schon mithilfe der Bleiberechtsregelung klären

kann.

(Zustimmung von Ulrike Schröder [CDU])

Frau Polat hat mir heute hier vorgeworfen, dass ich diese Bleiberechtsregelung - so wörtlich - sabotiere. Meine Damen und Herren, wir haben diese Bleiberechtsregelung sofort umgesetzt. Wir haben

die Ausländerbehörden nicht nur informiert, sondern wir haben eine Verordnung erlassen, die schon im Dezember vorgelegen hat. Ich darf Ihnen einmal darlegen, wie viele Fälle wir bis zum 30. Juni anerkannt hatten. Die neuesten Zahlen liegen leider noch nicht vor, weil einige Bundesländer dem Bundesinnenminister bis zum

30. September noch nicht gemeldet haben. Niedersachsen: 1 579 erteilte Aufenthaltserlaubnisse. Ich darf Ihnen einmal andere Länder nennen. Zum Beispiel in Rheinland-Pfalz sind es nur 745.

(David McAllister [CDU]: Was?)

Berlin: 404.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Nee!)

Schleswig-Holstein - mein Kollege Dr. Stegner -: 101.

(David McAllister [CDU]: Was ist denn jetzt los?)