Das Kuratorium wird in seiner ersten Sitzung den Auftrag zu einer Konzeptentwicklung zur Sponsorengewinnung und -ansprache erteilen.
In der Vorwahlzeit, meine Damen und Herren, wurde bewusst von der Einwerbung von Zustiftungen abgesehen.
(Lachen bei der SPD - Wolfgang Jütt- ner [SPD]: Weil Sie es für andere Sa- chen verbraten haben! Das stimmt! Das ist klasse! - Lachen von Stefan Wenzel [GRÜNE] - Weitere Zurufe)
Die Sponsorengelder sind nicht als Zustiftungen zu sehen, sondern werden ausschließlich für die Bewerbung des Unternehmens bzw. des Standortes Niedersachsen eingesetzt. Die anfallenden Li
zenzgebühren fließen an die Innovatives Niedersachsen GmbH und werden dort wiederum für die Kampagne, z. B. für Werbeartikel, eingesetzt.
Die für Mediakosten eingesetzten Sponsorengelder betragen derzeit 1,54 Millionen Euro, die direkt für die Anzeigen an die Verlage gehen.
An die Innovatives Niedersachsen GmbH gingen Lizenzgebühren in Höhe von rund 120 000 Euro netto. Darüber hinaus liegen noch nicht vertraglich vereinbarte Zusagen in Höhe von 1,4 Millionen Euro vor.
Die bisherigen Anzeigenserien lassen sich zweiteilen. Der erste Bereich betrifft die Präsentation von einzelnen Akteuren, also den Sponsoren im Land. Diese unternehmensspezifischen Darstellungen
werden nicht vom Land, sondern von Unternehmen finanziert. Bereits geschaltet bzw. in konkreter Planung sind in diesem Bereich Anzeigen für die gesamten rund 1,54 Millionen Euro, wobei sich bisher u. a. folgende Gesellschaften beteiligt haben: die E.ON-Gesellschaften mit Sitz in Niedersachsen, die Messe AG, die NORD/LB AG und die Salzgitter AG. Darüber hinaus werden allgemeine Motive geschaltet. In diesem Fall werden keine Unternehmen genannt. Vielmehr wird z. B. auf den Forschungsstandort oder eine Technologie Bezug genommen. Diese allgemeinen Motive werden
vom Land finanziert. Alle bisherigen Motive der Kampagne sind in der Internetpräsentation der Innovatives Niedersachsen GmbH dargestellt. Insgesamt wurden so von März bis November 2007 rund 130 Anzeigen geschaltet, die von der Wirtschaft oder vom Land finanziert wurden.
Zu 3: Hauptaufgabe der Landesregierung in der Legislaturperiode war und ist die existenziell gebotene Konsolidierung des Landeshaushalts. Die
völlig unverantwortliche Höhe der jährlichen Neuverschuldung von real 3 Milliarden Euro in 2002 musste dringend zurückgeführt werden. Diese
Zukunft des Landes Vorrang haben. Erst 2007 konnten deshalb konkrete Schritte zur Errichtung des Zukunfts- und Innovationsfonds ergriffen werden.
Die Errichtung des Innovationsfonds zeigt folgende Chronologie: 5./6. Februar dieses Jahres Kabinettsklausur zum Nachtragshaushalt 2007, Auftrag zur Errichtung des Zukunfts- und Innovationsfonds Niedersachsen; 20. März erste Behandlung im
Kabinett, Vorlage des Errichtungsgesetzes Stiftung Zukunfts- und Innovationsfonds Niedersachsen zur Freigabe der Verbandsbeteiligung; 17. April zweite Behandlung im Kabinett, Einbringungsbeschluss zum Gesetz unter Würdigung der Ergebnisse der Verbandsbeteiligung; 25. bis 27. April erste Lesung; 5. Juni 2007 zweite Lesung; 15. Juni 2007 Inkrafttreten des Gesetzes; 13. November 2007 Bestellung des Kuratoriums durch vodas Kabinett; November/Dezember dieses Jahres konstituierende Kuratoriumssitzung mit ersten Förderentscheiden und dem Auftrag zur Erstellung eines Konzepts zur Einwerbung von Zustiftungen.
Der Zukunfts- und Innovationsfonds hat mit Inkrafttreten des Errichtungsgesetzes am 15. Juni dieses Jahres unverzüglich seine Arbeit aufgenommen. In einem ersten Schritt sind die administrativen Rahmenbedingungen geschaffen worden, z. B. Bestel
lung des Geschäftsführers, Klärung der zuwendungsrechtlichen Abwicklung mit der Investitionsund Förderbank Niedersachsen sowie Erstellung der Entwürfe von Satzung und Fördergrundsätzen, die durch das Kuratorium zu verabschieden sind. Diese hier exemplarisch genannten Handlungen sind in der Außenwirkung zwar nicht wahrzunehmen gewesen, in der Gründungsphase jedoch unabdingbar, um die Handlungsfähigkeit der Stiftung herzustellen. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Stiftung so formalrechtlich wie nötig und so flexibel und unbürokratisch wie möglich arbeiten soll. Zu berücksichtigen ist stets, dass es sich hierbei um eine öffentlich-rechtliche Stiftung handelt, die zurzeit Landesmittel bewirtschaftet. Das Beihilferecht der EU und das Zuwendungsrecht des Landes müssen daher berücksichtigt werden.
Durch die Förderung ressort- und disziplinenübergreifender Projekte ist die Stiftung gegenüber den bisherigen Instrumenten aber gleichzeitig flexibler und damit auch auf aktuelle und zugleich strategische Projekte bestens vorbereitet. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Derartige mit öffentlichem Geld gespeiste Stiftungen sind Verschwendung von Steuergeld. Das belegen die Beispiele aus anderen Bundesländern, die ähnlich, wie es Niedersachsen bisher ergangen ist, kaum privates Geld akquirieren konnten. Außerdem muss man natürlich sehen, dass hier festgelegtes Steuergeld eine direkte Mittelkonkurrenz zu wichtigen Landesaufgaben
darstellt. Da sind für nächstes Jahr 52 Millionen Euro an Steuergeld festgelegt, während gleichzeitig im ÖPNV eingespart wird.
Nun wissen wir hier alle, um dort 52 Millionen Euro Steuergeld festlegen zu können, muss das Land erhebliche Zinsen auf dem Kreditmarkt zahlen. Dem stehen natürlich geringere Erträge des dort festgelegten Geldes am Kapitalmarkt gegenüber. Natürlich kostet eine solche Stiftung auch Verwaltungsgeld.
und wenn nächstes Jahr keine privaten Gelder eingeworben werden, wie viel Kapital von den 52 Millionen Euro, die im nächsten Jahr in dieser Stiftung festgelegt sind, ist bis zum Jahresende verzehrt?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Hagenah, ich muss auf die Vorbemerkung eingehen und möchte mit Hinweis darauf, dass man das sehr anders sehen kann, sagen, dass in Schleswig-Holstein unter Beteiligung von Rot-Grün eine derartige Stiftung eingerichtet worden ist und dass auch in RheinlandPfalz eine derartige Stiftung eingerichtet worden ist. Diese ist übrigens mit 100 Millionen Euro dotiert, was wir als Zielvorstellung haben. Der derzeitige Bundesvorsitzende der SPD, Ministerpräsident Kurt Beck, hat dazu gesagt:
„Damit steht Rheinland-Pfalz ein besonderes Förderinstrument zur Verfügung, durch das flexibel, unbürokratisch und hocheffizient Zukunftsprojekte in der Anlaufphase finanziert werden können.“
Meine Damen und Herren, wir haben beim Verkauf der Anteile des Bundes an der Salzgitter AG all diese Anteile in die Bundesumweltstiftung eingebracht. Diese Bundesumweltstiftung, die insofern auch aus öffentlichen Geldern gegründet worden ist,
ist bundesweit in vorzüglicher Weise tätig. Wie ich weiß, wirken auch Vertreter der Grünen in den Gremien mit, meine Damen und Herren.
Ich freue mich auch darüber, dass der Bund seine Anteile beim Verkauf der Volkswagen-Aktien zusätzlich in die Volkswagen-Stiftung eingebracht hat und mit diesem Geld, das ja öffentliches Geld ist,
in gleicher Weise gefördert hat. Vom Grundsatz her ist das also ein völlig anderer Ansatz, als Sie ihn haben.
Nun aber zu Ihrer Frage: Das Kapital der Stiftung kann nach unseren stiftungsrechtlichen Vorschriften nicht verzehrt werden. Daher muss aus den Erträgen finanziert werden. Wir haben in diesem Jahr zu den 20 Millionen Euro zusätzliche Mittel in Höhe von 12 Millionen Euro für Projekte eingestellt. Wenn diese Mittel verbraucht werden, werden Kapitalerträge zur Verfügung stehen. Das sind Kapitalerträge aus den Mitteln, die das Land eingebracht hat, und aus den Zustiftungen, mit denen ich im nächsten Jahr rechne und für die wir im nächsten Jahr werben werden.
Nachdem ich mir im Haushaltsausschuss den Vorwurf von Herrn Wenzel anhören musste, die Stiftung als solche sei ein Instrument zur Wahlwerbung, meine Damen und Herren, akzeptiere ich jetzt nicht, dass Sie kritisieren, wenn wir an der Stelle darauf verzichten, in der Vorlaufzeit zur Wahl Firmengelder einzuwerben. Meine Damen und Herren, Ihre Kritik ist im Grundsatz eine Behinderung der Arbeit der Stiftung, sonst nichts!
Als Nächster ist Herr Will dran. - Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, dass schon elf oder zwölf Redner auf der Liste stehen. Wundern Sie sich also nicht, wenn es ein bisschen dauert. - Herr Will, bitte!
Herr Minister, Sie haben auf die Anzeigenkampagne hingewiesen und sie auf ca. 130 000 Euro beziffert. Diese Kampagne soll aus Mitteln der Wirtschaft und des Landes finanziert worden sein. Können Sie einmal sagen, wer wie viel dazu beigesteuert hat?
ständnis bei Ihnen vorhanden sein. Ich habe einmal davon gesprochen, dass wir Lizenzgebühren in Höhe von 120 000 Euro kassiert haben. Aber wie auch immer: Ihre Frage hing ja nicht davon ab.
Das Land hat im Landeshaushalt 3 Millionen Euro ausgewiesen. Inzwischen sind 2,9 Millionen Euro eingeworben, von denen 1,54 Millionen Euro durch konkrete Verträge und 1,4 Millionen Euro durch mündliche Zusagen von den entsprechenden Finanzverantwortlichen belegt worden sind.
Das Ziel, das ich mir von Anfang an gesteckt habe, ist, dass die Innovationskampagne etwa hälftig von der Wirtschaft finanziert wird, weil die Kampagne, die ja darauf abzielt, Niedersachsen als Innovationsstandort bundesweit bekannter zu machen, den Firmen helfen wird, bundesweit Nachwuchskräfte einzuwerben. Diese Kampagne ist also auf das angelegt, was die Personalberater heute modernes Recruiting, also Werben von Nachwuchsleuten, nennen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Hirche hat eben vorgetragen, dass in etwa die Hälfte der Anzeigen von privaten Firmen, die andere Hälfte vom Land finanziert worden sei. Sie haben in Ihren Vorbemerkungen ausgeführt, dass es allgemeine Anzeigen und eher firmenbezogene Anzeigen gebe. Die allgemeinen Anzeigen seien vom Land finanziert worden. Nachdem der Ministerpräsident gestern in einer anderen Debatte erklärt hat, dass das Land bisher noch keine einzige Anzeige geschaltet habe, frage ich die Landesregierung: Wer sagt denn nun die Wahrheit?