Herr Minister Schünemann, mich interessiert, wie die Landesregierung bereits 400 Stellen im Bereich des Umweltministeriums als entbehrlich werdend identifizieren konnte, obwohl der Auftrag für die Einsetzung von Projektgruppen zur aufgabenkritischen Beleuchtung dieses Geschäftsbereichs noch gar nicht erteilt war.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben natürlich mit dem Ressort im Detail über die Aufgaben gesprochen. Deshalb ist klar, dass im Bereich Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Emissionen und Arbeitsschutz, wo es fast 90 Mitarbeiter sind, dass im Bereich Wasserwirtschaft, Wasserrecht, wo es insgesamt fast 260 Mitarbeiter sind, und im Bereich Naturschutz bei Zusammenlegung ein Drittel der Stellen entbehrlich ist. Das ergibt sich aufgrund von Synergieeffekten. Ich habe Ihnen gesagt, dass es auch schon aus der Vergangenheit entsprechende Erkenntnisse gibt.
Es ist wichtig - lassen Sie mich das noch einmal deutlich sagen -, dass, bevor die Arbeit beginnt, klar ist, welches Ziel am Ende dabei herausgekommen muss. Das erhöht den Reformdruck. Dies ist notwendig. Würden wir das nicht machen, würden wir nicht zu einem Aufgabenabbau kommen. Das hat die Vergangenheit gelehrt. Dies ist eine Methodik, die sich in der Wirtschaft absolut bewährt hat. Hier wird eine Zielvorgabe gemacht, und daran orientiert man sich. Deshalb wird dann sehr zielgerichtet gearbeitet.
Anhand der Kriterien und der Aufgaben, die schon beschrieben worden sind, ist klar gemacht worden, dass diese Einsparungen durch die Synergieeffekte
Herr Minister Schünemann, vielleicht können Sie noch einmal genau spezifiziert sagen, welche Aufgaben konkret wegfallen. Das haben Sie meiner Meinung nach nicht deutlich beantwortet. Es ist doch schon merkwürdig, dass Sie zwar die Ergebnisse der Projektgruppen noch nicht kennen, aber schon genau wissen, dass 6 743 Stellen wegfallen. Dann müssten Sie eigentlich genau sagen können, welche Aufgaben entfallen.
Frau Kollegin Wörmer-Zimmermann, ich habe Ihnen gerade die Methodik des Vorgehens geschildert. Wir haben allein von den Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden 500 Vorschläge für Aufgabenabbau und Aufgabenverlagerung erhalten. Das kann ich hier natürlich nicht alles vorlesen. Dennoch kann ich Ihnen schon einmal eine Übersicht über die Bereiche geben, in denen nach unserer Meinung die Vorschläge umgesetzt werden sollten. Allerdings kann das Ganze erst am Ende, nach dem 30. November, bewertet werden. Anschließend muss entschieden werden. Sie haben allerdings sehr wohl einen Anspruch darauf, schon einmal Teilergebnisse zu hören. Ich bitte um Verständnis, dass das etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Herr Präsident, wenn ich darf, würde ich gern einiges zitieren.
Innenministerium: Kostenneutrale Verlagerung von Liegenschaftsvermessungen auf Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure unter schrittweiser Begrenzung des Anteils der Verwaltung an diesen Aufgaben auf ca. 25 % der insgesamt an
fallenden Liegenschaftsvermessungen - allein hierdurch kann ein Stellenabbau in Höhe von 190 Stellen realisiert werden.
- Das kann ich Ihnen gleich beantworten; zunächst einmal möchte ich aber im Zusammenhang vortragen. – Weitere durch Optimierung der Dienst- und Fachaufsicht in der VKV unter den Rahmenbedingungen der neuen Steuerungsinstrumente und Zielvereinbarungen. Stelleneinsparpotenzial ca. 35 Stellen durch Übertragung der Kommunalprüfung auf einen kommunalen Prüfungsverband, Übertragung der allgemeinen Sportförderung auf den Landessportbund und Überführung der Mittel für den kommunalen Sportstättenbau in den kommunalen Finanzausgleich.
ML: Konzentration auf so genannte Unternehmensflurbereinigungen - hier ist ein Einsparpotenzial von bis zu 200 Stellen möglich -, Verzicht auf Sozialbuttermaßnahmen, Schulmilchbeihilfen und Aufgaben nach dem Milch- und Fettgesetz - Einsparpotenzial bis zu zehn Stellen -, Reduzierung der Zahl der Dauerbeobachtungsflächen, Verzicht auf Kleinstförderung und auf Anpassungshilfen, Fusion der beiden Landwirtschaftkammern - auch hier ist ein Einsparpotenzial von bis zu 200 Stellen möglich -, Verzicht auf die Benehmensherstellung mit dem Land bei der Bestellung von Amtstierärzten.
Wirtschaftsministerium: weitgehende Konzentration der Wirtschaftsförderung bei der N-Bank - das wird zurzeit gemacht -, Verlagerung zahlreicher Anerkennungs-/Genehmigungsbefugnisse sowie Zustimmungsvorbehalte von den Bezirksregierungen auf die Kommunen, z. B. nach dem Fahrlehrergesetz, nach der Straßenverkehrsordnung von Großraum- und Schwertransporten, Fortfall der alle zwei Jahre stattfindenden örtlichen Überprüfung der Verkehrszeichen und Einrichtungen durch die Bezirksregierungen zugunsten einer Überprüfung durch örtliche Behörden, Übertragung der Aufgaben des Schornsteinfegerwesens auf die Kommunen oder auf die Handwerkskammern, Verzicht auf die Führung des Kreisstraßenverzeichnisses beim Landesamt für Straßenbau.
Einige Beispiele aus dem Sozialministerium: Zusammenführung der derzeit beim NLZSA, bei den Bezirksregierungen sowie bei den Kommunen wahrgenommenen Aufgaben der Heimaufsicht bei
den Kommunen - das ist ein Bereich, bei dem ich sehr dankbar für das Angebot der Kommunen bin -, Verzicht auf die Benehmensherstellung mit dem Land bei der Bestellung von Amtsärzten, Überführung verschiedenster Fördermaßnahmen in den kommunalen Finanzausgleich - auch die Förderung von Mütterzentren, der Aidshilfe und der Sucht- und Drogenberatung kann man in den kommunalen Finanzausgleich überführen; hierfür werden noch Abstimmungsgespräche notwendig sein; ich will nur sagen, was diskutiert wird -, Übertragung der Genehmigung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen auf die Landkreise, Übertragung der Städtebauförderung auf die LTS - das haben wir bereits gemacht.
MWK: weitestgehende Übertragung der hoheitlichen Befugnisse der Bezirksregierungen im Aufgabenfeld der Denkmalpflege auf die Kommunen.
MU: Zusammenführung der anlagenbezogenen Genehmigungsverfahren bei den Gewerbeaufsichtsämtern - das Konzept ist bereits vorgestellt worden -, Verzicht auf Abfallwirtschafts- und Abfallentsorgungspläne auf Bezirksebene, Verzicht auf die Führung des Wasserbuches, Verzicht auf Abwasserbeseitigungspläne, Verzicht auf die Bestätigung durch die Bezirksregierung bei der Bestellung von Naturschutzbeauftragten, Verlagerung von naturschutzrechtlichen Genehmigungen auf die Kommunen - z. B. Beseitigung von Wespennestern und Umsiedlung von Ameisen.
Meine Damen und Herren, ich wollte Ihnen nur einige Beispiele nennen, um zu zeigen, wie weit wir gerade beim Aufgabenabbau schon sind. Aber ich sagte eben, dass es allein bei den kommunalen Spitzenverbänden 500 Beispiele gibt; die alle kann ich hier aber nicht vorlesen.
Dann ist noch eine Frage gestellt worden, die ich gleich beantworten will, wenn ich darf, auch wenn es nur ein Zwischenruf war. Es wurde gefragt, was mit der Katasterverwaltung geschieht, wenn dieser Bereich mehr auf Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure verlagert, also mehr privatisiert wird. Ich will Ihnen zeigen, wie der Personalabbau dort vonstatten geht. Es macht keinen Sinn, immer
zu einem bestimmten Stichtag 25 % umsetzen zu wollen. Vielmehr ist es nur möglich, wenn Pensionierungen anstehen. Dann reduziert sich dieser Betrag. Ansonsten würden wir zwar keine Einnahmen erzielen, also keine Beiträge bzw. Gebühren kassieren, aber noch die Personalkosten haben. Das macht keinen Sinn, es sei denn, wir können das Personal woanders einsetzen, was bei der Katasterverwaltung natürlich schwieriger ist.
Es wird also ein längerfristiger Prozess sein. Aber irgendwann müssen wir die Entscheidung treffen. Wenn wir die Entscheidung jetzt nicht treffen, dann werden wir die Personalkostenlasten in der Zukunft eben noch sehr lange haben. Deshalb müssen wir jetzt den Mut haben zu entscheiden, und diesen Mut haben wir.
Herr Minister, Sie haben die Zahl der entbehrlichen Stellen mit 6 743 sehr konkret benannt, und Sie haben uns gerade eine Liste vorgestellt. Können Sie einmal konkret sagen, welche Aufgaben die Kommunen übernehmen sollen und wie Sie es dort mit der Konnexität halten? Wie sollen die Kommunen finanziell ausgestattet werden, wenn sie diese Aufgaben übernehmen?
Ich hatte bereits gesagt, dass die Ergebnisse bis zum 30. November gesammelt werden und dass dann klar ist, welche Aufgaben tatsächlich übertragen werden. Ich hatte Ihnen eben im Rahmen der Auflistung schon einige Beispiele genannt. Es wäre wohl etwas schwierig, wenn ich jetzt alle 500 vortragen würde. Das würde Sie dann wirklich nicht befriedigen, weil es sich im Prinzip um Vorschläge handelt. Normalerweise hätte es sich ver
boten, diese überhaupt zu nennen, weil man eigentlich erst ein fertiges Konzept darstellen sollte. Aber ich wollte es schon von Anfang an ein bisschen transparenter machen, damit Sie wissen, worüber gesprochen wird.
Sie können sich auch in dieser Frage darauf verlassen, dass wir das, was wir vor der Wahl gesagt haben, machen. Jetzt finden die Abstimmungsgespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden über das strikte Konnexitätsprinzip statt. Dabei sind die Formulierungen natürlich wichtig. Ich bin sicher, dass wir uns sehr schnell einigen werden. Wir werden es dann ins Parlament einbringen, und ich hoffe, dass Sie bei der Verfassungsänderung mitmachen, denn ohne Sie geht es nicht. Ich hoffe, dass wir Sie an unserer Seite haben. - Vielen Dank.
Herr Minister, Sie haben auf die Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände hingewiesen. Vor diesem Hintergrund möchte ich gerne wissen, ob Sie die heute dem rundblick zu entnehmende Auffassung des Städte- und Gemeindebundes teilen, wonach die Genehmigung von Flächennutzungsplänen vollständig entfallen kann, weil die Kommunen das eigenverantwortlich und selbstständig regeln wollen.
(David McAllister [CDU]: Das war die Gemeindekammer, die das be- schlossen hat! Das ist kompliziert, aber das ist egal!)
Wir wollen das Ganze auf die Kommunen verlagern. Es ist unser fester Wille, dass sie dafür verantwortlich sein sollen. Das ist möglich, weil es in anderen Bundesländern, u. a. in Baden-Württemberg, schon längst gemacht wird. Aber dass es ganz wegfällt, ist nicht möglich, weil es sich um
Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie gesagt haben, Sie seien schon in der Planungsphase, konstatiere ich: Es gibt ein Grobkonzept des Landwirtschaftsministeriums, das zu ca. 80 % im Widerspruch zu dem steht, was man aus dem Innenministerium hört. Das Umweltministerium fängt gerade erst an. Von anderen Ministerien, die auch Flächenaufgaben wahrnehmen, hat man noch gar nichts gehört. Halten Sie es nicht für notwendig, diese Dinge erst einmal zu synchronisieren und zusammenzuführen, d. h. dass Sie sich erst einmal darüber klar werden, was Sie eigentlich machen wollen, bevor Sie etwas machen?