Protocol of the Session on September 18, 2003

Aber vor allem beim Hochwasserschutz ist sicherlich auch die Wahrnehmung bei den Menschen in Niedersachsen wichtig. Denn auch der Einzelne kann etwas zum Hochwasserschutz beitragen. Ich bin daher froh, wenn beispielsweise im Antrag der Grünen der ehrliche Satz steht: „Hochwasser können durch Menschen nicht verhindert werden, sie sind Teil der Natur.“ Aber Menschen können die

Vorsorge, im Übrigen auch die finanzielle Vorsorge gegen die Schäden beeinflussen. Wenn wir an den Bundestagswahlkampf während der Flut im letzten Jahr zurückdenken, dann wissen wir sicherlich noch alle, dass bisweilen sehr einfache Wahrheiten präsentiert wurden, insbesondere von Rot und Grün, die bei den nicht persönlich betroffenen Bürgern den Eindruck erwecken mussten: Wir bauen Windräder, und dann hört es auf zu regnen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ob und inwieweit es Klimaveränderungen gibt, die in direktem Zusammenhang mit den Hochwassern stehen, ist in seriöser Weise nicht eindeutig feststellbar. Dass wir als Industrienation selbstverständlich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten müssen, steht dabei außer Frage.

Aber das Ökosystem der Erde ist wesentlich komplexer und hat im Übrigen bekanntermaßen auch schon in der Vergangenheit Klimaveränderungen durchgemacht. Es werden, um bestimmte Argumentationen zu untermauern, heutzutage oftmals Zeitskalen hinsichtlich der Temperaturentwicklung gewählt, die mit Seriosität nichts zu tun haben. Eine differenzierte Darstellung des Themas auch gegenüber der Öffentlichkeit ist deshalb wünschenswert. - Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Nun hat sich noch einmal Frau Kollegin Steiner zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nicht weil Jürgen Trittin hustet, wollen wir uns hier in Hannover einen Schal umbinden, sondern es ist anders. Weil es nach einem Jahr notwendig war zu prüfen, wie weit wir mit unseren Anstrengungen gekommen sind, wo wir noch etwas verändern, verbessern oder beschleunigen müssen, und weil wir in Niedersachsen das gleiche Problem haben, müssen wir nach einem Jahr Bilanz ziehen und dabei feststellen, dass zusätzliche Punkte erforderlich sind. Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt.

Ich kann in den mir verbleibenden Sekunden natürlich nicht alle Argumente kontern. Aber ich kann Ihnen zumindest sagen, dass wir konkrete Vorschläge gemacht haben. Gerade, Herr Behr, über die Frage der Gewässer erster und zweiter Ordnung, über den Zuschnitt von Überschwemmungsgebieten werden wir uns unterhalten. Hier besteht eine Notwendigkeit. Es ist die Frage, wie man die Gebiete zuschneidet, wie man damit umgeht und wo man Bauvorhaben zulässt.

Wesentliche Veränderungen, die notwendig sind, sind Änderungen des Baugesetzbuches. Darin sind wir alle uns doch einig. Ich habe zum Niedersächsischen Wassergesetz mit § 93 einen wunden Punkt angesprochen. Diese Bestimmung muss geändert werden. Das fordern wir explizit. Dabei beziehe ich mich ausdrücklich auf die Stellungnahme der Landesregierung. Von daher - es gibt noch verschiedene andere Punkte - sehe ich die Notwendigkeit, diesen Punkt zu beraten.

Ich habe das natürlich ebenfalls so angelegt, dass wir dann, wenn wir das Diskussionspotenzial abgearbeitet haben, zu einer gemeinsam getragenen Beschlussempfehlung kommen werden, die die Landesregierung dann auch umsetzt. - Vielen Dank.

Frau Steiner, für die Landesregierung hat sich jetzt der Umweltminister zu Wort gemeldet. Herr Sander, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entschließungsantrag der Fraktion der Grünen enthält, Frau Steiner, eine Reihe von Selbstverständlichkeiten. Es ist schlichte Praxis - so ist das auch immer gehandhabt geworden -, dass Überschwemmungsgebiete ausgewiesen werden. Dazu muss man die Landesregierung nicht besonders auffordern.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, zum Gesetzentwurf des Bundes will ich Ihnen Folgendes sagen: Gesundbeterei, wie Sie sie seit einem Jahr betreiben, hilft in Bezug auf den Hochwasserschutz nicht. Der Schutz und die Neubegründung von Auewäldern, wovon auch Sie gesprochen haben, und die Renaturierung von Fließgewässern, die Entwicklung

von Altarmen an den Flüssen sind für den Naturschutz sinnvoll und notwendig. Das möchte ich ausdrücklich betonen. Aber das hilft allenfalls, die Hochwasserscheitel im Millimeterbereich zu kappen.

Bei der Frage von Ackerflächen in Überschwemmungsgebieten will - ich bin Ihnen dankbar, dass Sie so viel Realismus zeigen - selbst die Fraktion der Grünen Herrn Trittin nicht folgen. Insofern ist das mit dem Husten schon ganz richtig.

Sie wollen den weiteren Umbruch von Grünland stoppen und gleichzeitig auch Anreize bieten, Ackerland in Grünland umzuwandeln. Das ist in Ordnung. Darüber können wir uns unterhalten. Aber Herr Trittin will etwas ganz anderes. Er will bis 2012 mit Zwangsmitteln und Druck, wie es immer seine Methode war, versuchen, seinen Willen durchzusetzen,

(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei der CDU)

egal was es kostet und wie die Frage des Eigentums zu bewerten ist. Das ist ein ganz schlimmer Weg, den er in diesem Zusammenhang beschreiten will.

Die niedersächsische Position zum Gesetzentwurf der Bundesregierung ist klar.

(Uwe Bartels [SPD]: Es gibt doch noch keine Vorlage! Sie reden über ein Phantom!)

Dieser Gesetzentwurf hat seinen Wert für die Weiterentwicklung des Bauplanungsrechts.

Im Wasserrecht - Herr Kollege Bartels, ich hoffe, Sie stimmen mir darin zu - sind die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen aber überflüssig und viel zu dirigistisch.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun noch eines zu dem Antrag der SPD-Fraktion sagen. Das Konzept für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz wird bereits erarbeitet. Dies ist noch unter Ihrer Verantwortung begonnen worden, und das werden wir fortsetzen, z. B. im Hinblick auf die Havelpolder.

Beim Hochwasserschutz dürfen wir nicht nur an die Länder appellieren, sondern wir müssen auch

insbesondere an die Kommunen und an jeden einzelnen Bürger appellieren. Dort haben sie Verantwortung zu tragen und müssen selbst Vorkehrungen gegen Hochwassergefahren treffen.

Meine Damen und Herren, wir wollen uns gerne weiter für den vorbeugenden Hochwasserschutz anstrengen. Ich danke Ihnen ausdrücklich, Herr Dehde, dass auch die SPD-Fraktion Unterstützung zugesagt hat.

Wenn Sie z. B. verlangen, dass Überflutungspolder ausgewiesen werden, dann sollten Sie uns aber auch sagen - darauf bin ich gespannt -, wo dies möglich ist, ohne dass Bauernhöfe und ganze Ortschaften zur Flutung freigegeben werden.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Nun hat sich noch einmal der Kollege Dehde zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist natürlich immer so ein schönes Spielchen, darauf zu verweisen, dass die Bürger ihren persönlichen, individuellen Freiheitsanspruch umsetzen sollten, um Hochwasserschutz zu betreiben.

(Zuruf von der FDP: Genau so ist es!)

Ich habe im vergangenen Jahr - ich bin unmittelbarer Elbanlieger - auch die Freiheit genutzt, meine Sandsäcke selber zu befüllen. Aber das ist, so finde ich, ein ziemlich profaner Ansatz, wenn es darum geht, eine zukunftsweisende Hochwasserschutzpolitik auf den Weg zu bringen.

Herr Dürr, das zieht sich wie ein roter Faden durch Ihre Reden. Bei der Geschäftsordnung müssen Sie noch lernen, wie es im Parlament zugeht. Das scheint auch bei dieser Debatte so zu sein.

(David McAllister [CDU]: Was soll das denn?)

Herr Minister, der eigentliche Grund, aus dem ich mich zu Wort gemeldet habe, liegt in etwas, was mich doch ziemlich verwundert hat. Sie haben ausgeführt, es sei völlig abwegig, darüber nachzudenken, die Ackerlandnutzung in diesem Bereich - wie haben Sie das ausgedrückt?

(Dorothea Steiner [GRÜNE]: Zu be- enden!)

zu beenden und das Ackerland möglicherweise in Grünland umzuwandeln. So ist die Botschaft rübergekommen. Das führt bei uns natürlich zu erheblicher Verwunderung. In der Unterrichtung des Landtages vom 4. August haben Sie genau das Gegenteil ausgeführt. Sie haben gesagt - ich zitiere von Seite 5 der Unterrichtung -, dass erhebliche Erosionsschäden, die unter das Standortrisiko der Nutzer fallen, entstehen. Das trifft sicherlich zu. Weiterhin haben Sie ausgeführt: Obgleich es rechtlich möglich wäre, ist es praktisch kurzfristig nicht realisierbar, die ackerbauliche Nutzung in diesen Gebieten maßgeblich zurückzudrängen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Aber Sie streben es an. Das ist Inhalt des nächsten Halbsatzes, meine Damen und Herren: Diese sollte dennoch angestrebt werden. - Das ist genau das, worüber wir reden, wenn es darum geht, das Artikelgesetz zu diskutieren. Das ist unser Ansatz. Beenden Sie bitte das Spielchen, hier einfach populistische Dinge in den Raum zu stellen, Herr Dürr. Manchmal hilft Lektüre wirklich. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesen Tagesordnungspunkten nicht mehr vor. Damit können wir die erste Beratung zu den beiden Punkten schließen.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Zu Tagesordnungspunkt 24 wird vorgeschlagen, mit der federführenden Beratung den Umweltausschuss und mit der Mitberatung den Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie den Ausschuss für Inneres und Sport zu beauftragen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Sie haben einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung für Tagesordnungspunkt 25. Es wird empfohlen, mit der federführenden Beratung den Umweltausschuss sowie mit der Mitberatung ebenfalls den Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz und den Ausschuss für Inneres und Sport zu beauftragen. Wer so beschließen möchte, den ich ebenfalls um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Auch hier ist einstimmig der Empfehlung entsprochen worden.

Die Tagesordnungspunkte 26 und 27 sind bereits abgearbeitet worden.

Wir kommen damit zu

Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung: Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs nicht plündern - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/375

Ich eröffne die Aussprache. Zur Einbringung und zur Beratung hat sich der Herr Kollege Hagenah zu Wort gemeldet. Herr Hagenah!