Protocol of the Session on July 10, 2007

Das Themenfeld Wirtschaft und Arbeitsmarkt:

Wirtschaft und Arbeitsmarkt werden vom demografischen Wandel in vielfältiger Weise betroffen sein. So muss sich die niedersächsische Wirtschaft frühzeitig auf die Veränderungen in der Nachfra

gestruktur - insbesondere die älter werdender Konsumenten - einstellen. Nur so kann sie die positiven Effekte des demografischen Wandels für sich nutzen und ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern. Beispielsweise muss sich die in Niedersachsen starke Ernährungswirtschaft auf die Bedürfnisse einer älteren, gesundheitsbewussteren Gesellschaft einstellen, in der vor allem kleinere Haushalte dominieren werden.

Die Konsequenzen des demografischen Wandels sind auch für die Innovationsfähigkeit der niedersächsischen Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Um mehr hoch qualifizierte Arbeitskräfte für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zu gewinnen, sollte Landestechnologiepolitik nach Auffassung der Kommission zuallererst als Ausbildungspolitik verstanden werden. Während die Forschungs- und Entwicklungspolitik des Landes als Querschnittsaufgabe aller Ressorts vorangetrieben werden muss, um die Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen, müssen auch die Unternehmen Strukturen entwickeln, die nicht nur den Erhalt und die Förderung der Leistungsfähigkeit aller Altersgruppen in den Blick nehmen, sondern insbesondere den Wissens- und Erfahrungstransfer zwischen den Altersgruppen unterstützen.

Die Folgen des demografischen Wandels werden zudem auf dem Arbeitsmarkt deutlich zu spüren sein. So wird unter Fortschreibung der jetzigen Bedingungen zunächst das Durchschnittsalter der Erwerbsbevölkerung signifikant ansteigen. Ab 2020 wird die Zahl der Erwerbsbevölkerung stärker abnehmen als die Bevölkerungszahl insgesamt. Die Veränderungen insbesondere in der Struktur der Erwerbspersonen und der sich wandelnde Qualifikationsbedarf stellen neue Herausforderungen an die Bildungs- und Qualifizierungspolitik. Um den Rückgang der Zahl der Erwerbsbevölkerung zu verringern, müssen ein früher Einstieg ins Berufsleben ermöglicht und insbesondere ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt verhindert werden. Die Erhöhung der Frauenerwerbsquote ist eine wichtige Komponente zur Sicherung des zukünftigen Erwerbspersonenpotenzials. Eine arbeitsmarktgesteuerte Zuwanderung bietet zudem die Möglichkeit, Humankapital, das in Niedersachsen nicht vorhanden ist, ziel- und qualifikationsgerecht nach Niedersachsen zu holen und hier zu binden.

Das Themenfeld Landes-, Regional- und Siedlungsentwicklung, Daseinsvorsorge und Verkehr:

Die Kommission hat sich eingehend mit der Frage befasst, inwieweit sich der demografische Wandel auf die Landes-, Regional- und Siedlungsentwicklung in Niedersachsen auswirken wird. Besondere Schwerpunkte bildeten dabei die Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum, die Entwicklung der Wohnungsmärkte sowie das gesamte Themenspektrum Mobilität.

Da die Regionen Niedersachsens - ich erinnere an meine Eingangsbemerkungen - in sehr unterschiedlichem Maße und zu verschiedenen Zeitpunkten vom demografischen Wandel betroffen sind, besteht die Gefahr, dass sich bereits heute vorhandene groß- und kleinräumige Disparitäten weiter verstärken. Insbesondere in den peripheren ländlichen Räumen stellt sich daher die Herausforderung, die Funktionen der Daseinsvorsorge - die dort vielfach bereits heute unter wirtschaftlich schwierigen Bedingungen vorgehalten werden trotz zurückgehender Nutzerzahlen weiterhin in guter Qualität - und vor allem für zunehmend älter werdende Bürgerinnen und Bürger erreichbar vorzuhalten. Hierbei kommt der Landes- und Regionalplanung eine besondere Bedeutung zu. Neben ihren traditionellen ordnungsrechtlichen Aufgaben müssen diese Planungsebenen zukünftig jedoch verstärkt auch Entwicklungsaufgaben übernehmen, um einzelne Raumfunktionen wie etwa Siedlungsstruktur, Einzelhandel, Mobilität und Erholung unter den jeweiligen regionalen Bedingungen optimal zu gestalten. Ein wichtiges Instrument bleibt dabei das Zentrale-Orte-Konzept, welches schon bisher eine dezentrale Zentrenstruktur und damit die Erreichbarkeit notwendiger Funktionen zur Daseinsvorsorge in allen Landesteilen gesichert hat. Modifikationen und ein höheres Maß an Flexibilität in der Anwendung des Konzeptes erscheinen der Kommission jedoch notwendig.

Eng verbunden mit der Frage der Siedlungsstrukturen ist auch die Frage der Nahversorgung. In den Städten und dichter besiedelten Bereichen des Landes lassen sich für die Kommission aktuell und auch bei sinkenden Bevölkerungszahlen keine grundsätzlichen Versorgungsengpässe erkennen. Allerdings könnten die auch losgelöst vom demografischen Wandel bestehenden Konzentrationsprozesse - beispielsweise im Einzelhandel - dazu führen, dass die Nahversorgung in strukturschwächeren und dünner besiedelten Landesteilen zukünftig anders als bisher gesichert werden muss. Möglichkeiten zeigt der Kommissionsbericht auf. Dennoch werden sich nach Ansicht der Kommission weitere Konzentrationsprozesse bei Angeboten

der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum, aus denen wiederum wachsende Mobilitätsanforderungen resultieren, nicht vollständig auffangen lassen. Auch dazu zeigt der Bericht Lösungsansätze auf.

Das Themenfeld Bildung, Wissenschaft und Forschung:

Das Bildungssystem sieht sich steigenden Anforderungen an die Qualifikation der späteren Erwerbspersonen ausgesetzt. Zudem soll es durch eine bessere Qualifizierung dazu beitragen, den erwarteten Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials zu kompensieren.

Vor diesem Hintergrund misst die Kommission dem Konzept des lebenslangen Lernens eine besondere Bedeutung zu; denn lebenslanges Lernen kann dazu beitragen, die Qualifikation und die Innovationsfähigkeit der Menschen in jeder Lebensphase zu erhalten. Eine Schlüsselfunktion hat aber auch der Ausbau der frühkindlichen Bildung in Niedersachsen. Die individuelle und intensive Förderung von Kindern muss zur Überzeugung der Kommission möglichst in jungen Jahren ansetzen, um ihnen optimale Entfaltungsmöglichkeiten ihrer Potenziale für ihre weitere Bildungs- und spätere Berufskarriere zu bieten.

Die Kommission hat drei zentrale Aufgaben des Bildungssystems herausgearbeitet: erstens Sicherstellung und Verbesserung einer hohen Bildungsqualität, zweitens Verbesserung der Zugangschancen aller Bevölkerungsgruppen im Bildungssystem, drittens Gewährleistung einer flächendeckenden Bildungsversorgung.

Der Themenkomplex Familie, Soziales, Gesundheit und Gesellschaft:

Kinder, Jugend und Familie

Nach Auffassung der Kommission besteht eine der wesentlichen Herausforderungen des demografischen Wandels darin, die Familie als die wichtigste Sozialisierungsagentur der Gesellschaft in ihrer Reproduktionsfunktion, ihrer Versorgungs- und Unterstützungsfunktion sowie in ihrer Kompetenz für Erziehung und Qualifizierung zu stärken.

Das Land sollte die Rahmenbedingungen ausbauen, um jungen Menschen die Entscheidung für Kinder und Familie zu erleichtern. Dazu gehören vor allem Maßnahmen, die zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen. Eltern sollten zudem bei der Wahrnehmung ihrer

Erziehungsaufgaben Unterstützung erfahren. Familienpolitik sollte darüber hinaus so flexibel gestaltet werden, dass sie Familien mit unterschiedlichen Lebensentwürfen gerecht wird.

Die Folgen des demografischen Wandels, insbesondere die älter werdende Gesellschaft, dürfen nicht dazu führen, dass Kinder und Jugendliche zu einer Randgruppe werden oder sich als solche wahrnehmen. Daher sind die Entwicklung und Umsetzung erweiterter Formen der Partizipation von Kindern und Jugendlichen sowie verstärkte Anstrengungen zur Förderung der politischen Bildung junger Menschen von großer Bedeutung. Schließlich hängt die Zukunft unserer Gesellschaft entscheidend davon ab, inwieweit es gelingt, die Zukunftschancen der jungen Generation zu verbessern. Dieses Ziel kann nur mit Investitionen zugunsten der jungen Generation erreicht werden.

Ältere Menschen in der Gesellschaft

Nie zuvor in der Geschichte Deutschlands war eine Generation älterer Menschen so gesund, so gut ausgebildet, so reich an Kompetenzen und Interessen, finanziell so gut abgesichert und gegenüber dem Alter so positiv eingestellt, wie es heute der Fall ist. Die Kommission hält es für an der Zeit, das noch vorherrschende Altersbild in der Gesellschaft an die Realitäten und die vorhandenen Potenziale älterer Menschen anzupassen und - weg vom reinen Fürsorgedenken - auf eine stärkere Integration von Senioren in allen Lebensbereichen hin auszurichten. Der Stärkung des Austausches zwischen den Generationen und der Festigung des sozialen Gefüges unserer Gesellschaft, die von einem Rückgang traditioneller familiärer Strukturen geprägt ist, sollen dabei besonderes Gewicht zukommen.

Menschen mit Behinderungen

Zwischen Behinderung und Alter gibt es eine enge Korrelation. Denn mit zunehmendem Lebensalter ist ein deutlicher Anstieg des Anteils von Menschen mit Behinderungen feststellbar. Gleichzeitig sinken für ältere Menschen mit Behinderungen die familiären Betreuungsmöglichkeiten. Hieraus ergeben sich sowohl für den Alltag in stationären Einrichtungen als auch für alle ambulanten und familiären Wohnformen von Menschen mit Behinderungen neue Anforderungen wie z. B. ein steigender (Alten-) Pflegebedarf. Darauf haben sich alle Beteiligten einzustellen.

Aufgrund der Geschehnisse der Vergangenheit leben derzeit in Deutschland nur verhältnismäßig wenig ältere, über 60-jährige Menschen mit geistigen Behinderungen. Ihre Anzahl wird sich in den kommenden 10 bis 20 Jahren deutlich erhöhen. Niedersachsen wird - die Bundesrepublik insgesamt - erstmals erleben, dass Menschen mit geistigen Behinderungen in größerer Zahl aus dem Erwerbsleben bzw. den Werkstätten für behinderte Menschen ausscheiden. Auch hierfür muss verstärkt Vorsorge getroffen werden.

Gesundheitsvorsorge, medizinische Versorgung und Pflege

Im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sind für die Kommission dabei vor allem zwei gegenläufige Trends erkennbar:

- Sinkende Bevölkerungszahlen führen auch zu einer sinkenden Nachfrage nach medizinischen Leistungen. Dies kann insbesondere in den peripheren ländlichen Regionen Niedersachsens zu Engpässen im Angebot - beispielsweise bei der Hausarztversorgung - führen.

- Gleichzeitig steigt die Anzahl von älteren und hochbetagten Menschen im Land, sodass für bestimmte gesundheitliche Leistungen - gerade auch im pflegerischen Bereich - der Bedarf und auch die Kosten steigen werden.

Vieles spricht allerdings dafür, dass sich die Gesundheit bei vielen Menschen auch bis ins hohe Alter erhält und daher der Bedarf an Gesundheitsdienstleistungen nicht parallel zur steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen wachsenden Zahl älterer Menschen steigen muss. Voraussetzungen hierfür sind allerdings eine gesunde Lebensweise und vor allem ein funktionierendes System der Gesundheitsprävention und -förderung.

Die Kommission hält es allerdings für unverzichtbar, stationäre und ambulante medizinische Versorgungsangebote möglichst wohnortnah in allen Landesteilen, auch in den ländlichen Räumen, zugänglich zu halten. Entwicklungsbedarf besteht zukünftig vor allem im Feld der Akutgeriatrie.

Ein wichtiges Ziel für die Pflege in Niedersachsen muss es sein, die Familien bei der Pflege von Angehörigen zu unterstützen, um dieses Pflegepotenzial - trotz sich wandelnder Familienstrukturen langfristig zu sichern.

Gleichzeitig sollte das Angebot an mobilen Pflegediensten ausgebaut und neben rein körperlicher Pflege auch um soziale Dienste erweitert werden.

Da das Angebot an stationärer Dauerpflege landesweit bereits relativ gut ausgebaut ist, sollten sich die zukünftigen Bemühungen im stationären Bereich vor allem auf die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Bereich der Kurzzeit- und Tagespflege richten, da entsprechende Einrichtungen vielfach helfen, einen dauernden Pflegeaufenthalt zu vermeiden oder ihn zumindest hinauszuzögern.

Bürgerschaftliches Engagement

Im Zeichen des demografischen Wandels steigt die Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements. Viele Folgen des demografischen Wandels können vor Ort nur in Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft bewältigt werden. Die zukünftige demografische Entwicklung erhöht aber auch das Potenzial derer, die sich bürgerschaftlich engagieren können. Bürgerschaftliches Engagement kann andererseits sozialstaatliche Leistungen nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Bürgerschaftliches Engagement braucht nach Überzeugung der Kommission auch zukünftig funktionierende sozialstaatliche Institutionen, um sich entwickeln zu können.

Danke, Frau Stief-Kreihe, für Ihren 18-minütigen Bericht. - Jetzt erteile ich Herrn Hilbers von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Frank Schirrmacher vor einigen Jahren sein Buch „Das Methusalem-Komplott“ vorgelegt hatte, fing die Debatte über die Alterung unserer Bevölkerung an. Er löste eine Welle aus: Es wurden Hunderte von Artikeln veröffentlicht und Filme gedreht, die sich mit den Auswirkungen des demografischen Wandels beschäftigten. Diese Beiträge hatten zumeist die Tendenz, diesem Wandel etwas Apokalyptisches anzudichten. Nicht selten entstand der Eindruck, der demografische Wandel sei so etwas wie eine Naturkatastrophe, die man hilflos über sich ergehen lassen müsse. Einen neuen Schub lieferten noch die jüngst veröffentlichten Zahlen über die Schrumpfung der Bevölkerung, und man konnte den Eindruck gewinnen, hierzulande kämen nach den Menschen bald die Wölfe.

Der Bericht der Enquete-Kommission zeigt aber, dass dem bei Weitem nicht so ist. Der demografische Wandel ist ein Prozess, den wir gestalten und beeinflussen können, insbesondere dann, wenn wir frühzeitig handeln. Wir sind keinem Untergangsszenario ausgesetzt, sondern wollen einen Beitrag zur Problemlösung leisten.

Um der Herausforderung des demografischen Wandels aber wirklich gerecht zu werden, bedarf es zunächst einer sachlichen Analyse. Daher hat der Niedersächsische Landtag auf Initiative der Fraktionen der CDU und der FDP eine EnqueteKommission eingesetzt, die neben der Analyse den Auftrag hatte, gezielte Empfehlungen für die Politik zu entwickeln und für das Thema zu sensibilisieren. Nach zwei Jahren Arbeit legt die Kommission heute ihren Abschlussbericht vor.

Ebenso wie die Berichterstatterin nutze auch ich zunächst die Gelegenheit, mich bei allen Kommissionsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit zu bedanken. Bei den Sachverständigen aus Wissenschaft und Wirtschaft bedanke ich mich insbesondere dafür, dass sie sich trotz ihrer beruflichen Verpflichtungen immer wieder bereitgefunden haben, sich engagiert in die Kommissionsarbeit einzubringen. Mein Dank gilt des Weiteren den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung sowie den Persönlichkeiten, die in Anhörungen der Kommission vorgetragen haben.

(Zustimmung bei der CDU)

Wer die über 600 Seiten starke Drucksache gelesen und verinnerlicht hat,

(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Haben wir alle!)

muss feststellen, dass der Bericht nicht nur Analysen einzelner Politikbereiche in gelungener Form zusammenführt, sondern auch konkrete Handlungsempfehlungen für die Politik - der Präsident hat es heute Morgen „Grundlagen“ genannt - liefert und quasi eine Richtschnur darstellt. Der Bericht ist eben nicht, wie von den Grünen gesagt worden ist, eine Aneinanderreihung von Unverbindlichkeiten, sondern eine wichtige Handreichung sowie Grundlage und Ratgeber für die Gestaltung unseres Landes. Das ist der Kommission gelungen, nicht zuletzt deshalb, weil wir zahlreiche Anregungen von den Sachverständigen und denjenigen, die in unseren Anhörungen vortrugen, bekommen haben.

Die Kommissionsarbeit hat eines deutlich gemacht: Der demografische Wandel kann nicht isoliert betrachtet werden. Vielmehr beeinflusst er alle gesellschaftlichen Bereiche wie Wirtschaft, Bildung, kommunale Entwicklung, Landesentwicklung und Soziales. Da diese Handlungsfelder in vielfältiger Weise miteinander verknüpft sind, wird es nicht den einen großen Lösungsansatz geben. Dies zu betonen ist wichtig, wenn es um den Umgang mit den Ergebnissen der Kommissionsarbeit geht.

Damit erklärt sich auch, warum es an der einen oder anderen Stelle unterschiedliche Beurteilungen durch die Kommissionsmitglieder gegeben hat. Schließlich kamen wir immer wieder mit Fragen in Berührung, die auch sonst in diesem Hause kontrovers diskutiert wurden. Aber auch ich will hier nicht den Eindruck entstehen lassen, als wäre es überwiegend kontrovers zugegangen oder als wäre die Arbeit besonders konfliktträchtig gewesen. Im Prinzip waren wir uns in den meisten Punkten einig. In diesem Zusammenhang erwähne ich die große Übereinstimmung der Regierungsfraktionen mit den Sachverständigen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Bei all dem, was die Kommission festgehalten hat, waren wir uns mit der überwiegenden Zahl der Sachverständigen einig. Anders ging es auch nicht. Ich erinnere an dieser Stelle nur daran, dass wir die Sachverständigen mit eigenem Stimmrecht ausgestattet haben,

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Ihr seid aber auch großzügig!)

sodass die Regierungsfraktionen in der Kommission nicht über eine originäre Mehrheit verfügten, sondern immer nur zusammen mit den Sachverständigen nach Ergebnissen suchen konnten und stets bemüht waren, fraktionsübergreifend Lösungen zu finden.