Im Übrigen, Herr Kollege Poppe: § 155 war schon in der geltenden Fassung des Gesetzes etwas kompliziert. Angepasst worden sind nur die Bezüge. Inhaltlich geändert hat sich nichts. - Erlauben Sie mir an dieser Stelle einen kleinen Spaß! Ein Gesetz muss auch einmal einen komplizierten Paragrafen haben, sozusagen als Aufnahmeprüfung für amtierende oder angehende Kultusminister. Wer ihn versteht, wird es oder kann es bleiben. Was mit dem passiert, der ihn nicht versteht, können Sie sich denken.
Meine Damen und Herren, mit dem Gesetz zur Reform der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft lösen wir ein, was uns der Koalitionsvertrag und die Regierungserklärung vom März 2003 vorgegeben haben. Die Novelle realisiert die Partnerschaft zwischen dem Land und den Schulen in freier Trägerschaft in Niedersachsen. Die Landesregierung wünscht - das betone ich ausdrücklich -, dass es im Geflecht der Schulen unseres Landes ein qualitativ hochwertiges und profiliertes Angebot von Schulen in freier Trägerschaft gibt.
Für die öffentlichen Schulen trage ich als Kultusminister die Verantwortung. Die Schulen in freier Trägerschaft stellen eine anregende Herausforderung dar, die die Arbeit der öffentlichen Schulen ergänzen und diese zugleich befruchten können. Darum wollen wir die Schulen in freier Trägerschaft in den Stand versetzen, ihr qualifiziertes Angebot überall dort unterbreiten zu können, wo sie auftreten.
nes Angebot in diesem Bereich. Wir wollen diese Schulen. Sie verbreitern und vertiefen das öffentliche Angebot. Wir wollen sie qualitativ hochwertig und mit eigenem Profil. Wir betrachten ihre Arbeit als willkommene Anregung für unsere Schulen.
Der Gesetzentwurf wurde in einer Arbeitsgruppe vorbereitet, an der die Schulen in freier Trägerschaft über Jahre hinweg mitgearbeitet haben. Diesen Stil des Regierungshandelns habe ich ausdrücklich gewünscht. Wir haben die Situation der Beteiligten zusammen mit ihnen gründlich analysiert, nach Möglichkeiten der Verbesserung und der Klarheit der Finanzierung Ausschau gehalten und schließlich einen Kompromiss gefunden, der die Zustimmung aller Seiten errungen hat. Dabei konnten vielleicht nicht alle Wünsche erfüllt werden, die die Schulen geäußert haben. Das haben diese unter dem Strich aber auch akzeptiert.
Ich möchte den Vertreterinnen und Vertretern der freien Schulen ausdrücklich dafür danken, dass sie über Jahre hinweg engagiert, kompetent und klug in der von mir ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe mitgearbeitet haben. Nach ihrem eigenen Bekunden begrüßen sie das Ergebnis auch.
In der heutigen Zeit ist es keine Selbstverständlichkeit, dass am Ende alle sagen: Wir können das Ergebnis mittragen, es ist ordentlich.
Das durch diese Novelle geschaffene Maß an Gemeinsamkeit soll auch die Zukunft bestimmen. Ich hoffe und wünsche, dass wir im Interesse der Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen gemeinsam entsprechend wirken und auftreten sowie ein breites Angebot an Schulen mit gutem und hervorragendem Profil anbieten können.
Mit dem Gesetzentwurf, der nun verabschiedet wird und schon zum 1. August in Kraft treten soll, wird die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft moderat erhöht. Dass die damit einhergehenden Mehrausgaben in Höhe von immerhin 10,8 Millionen Euro je Schuljahr wegen des weiterhin bestehenden engen finanziellen Spielraums nicht leicht fallen, muss ich nicht besonders betonen. Aber auch wenn die Erhöhung der Finanzhilfe nicht im Vordergrund der Reformüberlegungen stand, zeugt diese Steigerung von der Bedeutung des freien Schulwesens in Niedersachsen.
stärken wollen. Im laufenden Jahr liegt der Etat mit den Erhöhungen bei etwa 229 Millionen Euro. Wenn wir die Erhöhung für das gesamte nächste Jahr einrechnen, wird der Etat bei ungefähr 235 bis 237 Millionen Euro liegen können. Das ist eine Steigerung gegenüber 2003 von ca. 28 %. Das möchte ich bei der Gelegenheit auch einmal deutlich machen.
Kern der Reform ist aber, dass die Schulen und deren Träger ab dem nächsten Schuljahr eine deutlich größere Planungssicherheit haben, als das bisher der Fall war. Künftig stehen die Leistungen des Landes, die je Schülerin bzw. Schüler gewährt werden können, weit vor dem Schuljahresbeginn fest. Die bisherigen, oft kurzfristigen Schwankungen entfallen, sodass die Schulen auf einer gesicherten Grundlage planen können.
Daneben wird das veränderte System auch bedarfsgerechter sein. Dazu führt ganz wesentlich, dass zukünftig alle Sozialversicherungsabgaben für das Unterrichtspersonal in die Berechnungen einbezogen werden. Nicht zuletzt werden die Träger freier Schulen auch vom Risiko sich ändernder Sozialversicherungsbeiträge freigestellt.
Schließlich wird das Finanzhilfesystem schlichtweg einfacher. Das wird vielleicht auf den ersten Blick ins Gesetz nicht so recht ersichtlich, aber die entscheidenden Faktoren für die Finanzhilfe, nämlich die finanzierbaren Stunden und die entsprechenden Beträge werden künftig im Gesetz und in der Verordnung ausgewiesen und müssen nicht mehr kurzfristig errechnet und bekannt gegeben werden.
Im Ergebnis, meine Damen und Herren, können wir gemeinsam feststellen, dass im Einvernehmen mit allen Verbänden und Institutionen der Träger freier Schulen in Niedersachsen ein gutes Ergebnis erzielt worden ist: Wir werden ein transparenteres und bedarfsgerechteres System haben, das ein hohes Maß an Planungssicherheit gewährleistet und zudem mehr Mittel zur Verfügung stellt. Damit haben wir die Zusage erfüllt, das bisherige Finanzhilfesystem auf den Prüfstand zu stellen und Defizite zu beseitigen.
Auch in Zukunft darf man sagen: Schulen in freier Trägerschaft sind in Niedersachsen gewünscht. Wir tragen immer dazu bei, dass es ihnen gut geht. - Danke schön.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.
Artikel 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. - Damit ist dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt worden.
Tagesordnungspunkt 6: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die länderübergreifende Planfeststellung für die BAB A 281, 4. Bauabschnitt - Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/3802 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 15/3883
Im Ältestenrat waren die Fraktionen übereingekommen, dass über diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache abgestimmt werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.
Tagesordnungspunkt 7: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/3745 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 15/3927 - Schriftlicher Bericht - Drs. 15/3951
Im Ältestenrat waren die Fraktionen übereingekommen, dass über diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache abgestimmt werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.
Tagesordnungspunkt 8: Einzige (abschließende) Beratung: Zustimmung des Landtages gemäß Artikel 70 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung zur Ernennung des Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts Dr. Heinrich Kiel, Landesarbeitsgericht Niedersachsen, zum Mitglied des Landesrechnungshofs Antrag der Landesregierung - Drs. 15/3891 Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl und der Zustimmung des Landtages nach Artikel 70 Abs. 2 der Verfassung - Drs. 15/3928