Insgesamt waren es 13 345, mit Stand 2006. Dazu der Vergleich zu 2000: 12 466. Wenn Sie vor diesem Hintergrund von einem „Rückgang“ sprechen, dann weiß ich nicht, ob Sie diese Zahlen überhaupt zur Kenntnis nehmen wollen. Sie müssen sich mit der Realität beschäftigen.
- Das ist nicht nur Theorie. Ich komme aus der Praxis. Wahrscheinlich weiß ich da besser Bescheid als Sie.
Wir machen in Niedersachsen eine verantwortungsbewusste und kluge Politik und stürzen das Land nicht in ein Klageverfahren, wie es in anderen Bundesländern schon geschehen ist.
(Volker Brockmann [SPD]: Gehen Sie einmal in die Altenpflegeschulen, und unterhalten Sie sich mit denen dort!)
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns doch gemeinsam daran arbeiten, wie man die Attraktivität dieses interessanten, aber auch sehr schweren Berufes steigern kann. Die Wiedereinführung der dreijährigen geförderten Umschulung ist so eine Möglichkeit, weiterhin sind zukunftsfähige Ausbildungskonzepte zu nennen. Aber was wir nicht brauchen, sind bürokratische Hürden, die Ausbilder abschrecken und juristische Probleme bringen. Die Wiedereinführung des Umlageverfahrens eignet sich nun wirklich nicht, um den Mangel, den Sie behaupten, in irgendeiner Weise zu beseitigen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Mir liegen zwei Meldungen zu Kurzinterventionen vor. Ich erteile zuerst Frau Helmhold und dann Herrn Bachmann das Wort.
Erstens. Was die Zahlen angeht, so interessieren mich nicht Gesamtzahlen. Vor allen Dingen interessieren nicht etwa die Zahlen im Bildungsgang Heilerziehungspflege,
sondern es zählen die Zahlen im Ausbildungsgang Altenpflege. 2003 wurden 1 981 Schülerinnen und Schüler in die Klasse 1 aufgenommen, 2006 1 698. Das sind die Zahlen, die uns vorliegen. Sie sind deutlich rückläufig.
Zweitens. Die Ausbildungsumlage wird keinerlei juristischen Schwierigkeiten mehr machen, weil sie inzwischen ausgeklagt ist. Das ist ein sehr einfaches Verfahren. Ich berichte Ihnen einmal, was mir die Ausbildungseinrichtungen gesagt haben, als es die Umlage noch gab: „Na ja, wenn ich die Umlage schon bezahlen muss, dann kann ich auch jemanden ausbilden; dann hole ich mir das Geld wieder, das ich eingezahlt habe.“ Natürlich ist die Umlage ein Instrument, das dazu führt, dass die Ausbildungszahlen schwuppdiwupp steigen.
Drittens. Der Schulversuch zur gemeinsamen Ausbildung schafft doch nicht einen einzigen Ausbildungsplatz. Auch wenn Sie überall gemeinsam ausbilden, bleibt das Problem, dass Sie Ausbildungsstellen in der Praxis haben müssen. Sie können Schulversuche und Zusammenführungen machen, solange sie wollen: Wenn die Einrichtungen nicht ausbilden, dann wird das nicht funktionieren. Und damit sie besser ausbilden, ist die Umlage ein prima System.
Frau Kollegin Kohlenberg, an Ihrer Stelle hätte ich meine Zwischenfrage zugelassen. Das wäre nur eine gewesen. Jetzt muss ich Sie mit drei Bereichen konfrontieren.
Erstens. Im Bereich der Krankenpflegeausbildung fließen die Ausbildungsvergütungen, die gezahlt werden, in die Pflegesätze der Einrichtungen ein. Im Bereich der Altenpflegeausbildung müssen die Schülerinnen und Schüler noch Geld mitbringen, weil sie Schulgeld bezahlen müssen, es sei denn, sie haben es mit einem kommunalen Träger zu tun. Hier sind also die Freigemeinnützigen wieder die Benachteiligten: Wenn sie Träger der Ausbildungsstätten sind, müssen sie - anders als die kommunalen Ausbildungsstätten - Schulgeld erheben.
Zweitens. Wir haben im Bereich der Altenpflegerausbildung auch deswegen Ungerechtigkeiten, weil sich die privaten Träger insgesamt verweigern. Andere freie Träger, die auf eigene Kosten ausbilden, bilden sozusagen die Kräfte aus, die dann abgeworben werden. Sicherlich ist es sinnvoll, mit dieser Umlage zur Gerechtigkeit beizutragen.
Drittens. Sie haben die Umlage als „bürokratisches Monstrum“ bezeichnet. Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die ansonsten sehr deutlich gegen Bürokratie sprechen, fordern die Umlage unisono. Das zeigt, wie dringend notwendig sie ist und für wie wenig bürokratisch sie gehalten wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da wir als kleine Fraktion grundsätzlich immer weniger Redezeit haben, ist es prima, wenn ich mich den
Beiträgen meiner Kollegen von der CDU-Fraktion anschließen kann. Frau Kohlenberg hat vieles Wichtige und Richtige gesagt.
Frau Helmhold hat darauf hingewiesen, dass der Modellversuch keinen einzigen Ausbildungsplatz schaffe. Das ist richtig. Das Problem ist aber, dass Sie die Altenpflege isoliert betrachtet haben. Das ist aber nicht das Ziel. Alle Fachleute sagen, dass wir in Zukunft eine integrierte Ausbildung nach dem Prinzip „2 + 1“ brauchen: zwei Jahre gemeinsame Ausbildung, ein Jahr Spezialisierung. Dazu dient der Modellversuch.
Es gibt im Bereich der Krankenpflege eine ganze Menge neuer Schülerinnen und Schülern. Insgesamt - das hat Frau Kohlenberg gesagt - gibt es genug neue Schüler und Schülerinnen für den gesamten Pflegebereich.
(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Aber wir differenzieren bis jetzt doch nicht zwi- schen Alten- und Krankenpflegern!)
Wir wissen, dass wir in Zukunft mehr Pflegende brauchen. Diese bekommen wir zum einen über eine zeitgemäße integrierte Ausbildung. Dafür gibt es genug Nachfragen. Wir müssen natürlich auch dafür werben. Wir müssen weiter dafür sorgen, dass bei Umschulungen das dritte Jahr wieder bezahlt wird. Dafür sollte sich die SPD auf Bundesebene einmal einsetzen. Unsere Bundesratsinitiativen in diese Richtung sind nämlich fehlgeschlagen.
Viele qualifizierte Leute mit Lebenserfahrung sind bereit, in diesen Beruf einzusteigen, werden jetzt aber daran gehindert.
Als Letztes komme ich zur Umlage. Das Umlageverfahren hat zu einer Reihe von Klagen geführt. Im letzten Sommer waren noch 46 Verfahren anhängig. Diese Klagen waren teuer. Deswegen hat Sachsen 2006/2007 die Umlage auch ausgesetzt. Sie ist nicht das richtige Instrument.
Darum bitte ich Sie, unserem Votum zu folgen und dagegen zu stimmen. Die Umlage bringt uns bei der Altenpflege nicht weiter, andere Dinge schon.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu dem Thema ist hier schon einiges gesagt worden. Ich werde mich deshalb auf die Darstellung der wesentlichen Überlegungen beschränken.
Wir alle wissen, dass in den Pflegeberufen ausreichend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen müssen, um auch dem künftigen Bedarf an qualifizierten Pflegekräften gerecht werden zu können. In diesem Zusammenhang wird immer wieder über die Umlagefinanzierung diskutiert. Hier fiel der Begriff „Mottenkiste“. Auch mir ist nichts anderes dazu eingefallen. Ein Griff in die Mottenkiste löst die Probleme natürlich nicht.
Meine Damen und Herren, unabänderliche bundesrechtliche Voraussetzung für eine entsprechende Ausgleichsregelung ist die Feststellung, dass ein solches Verfahren zur Verhinderung oder Beseitigung eines Mangels an Ausbildungsplätzen erforderlich ist. Das heißt, wir müssten sozusagen gerichtsfest feststellen, dass ein Mangel besteht oder zu erwarten ist. In diesem Zusammenhang ist es unerlässlich, auf vorhandene Statistiken zurückzugreifen. Eine ausschließliche Betrachtung der Ausbildungszahlen im Bildungsgang Altenpflege greift dabei aber zu kurz, weil Betreuung und Pflege letztlich nur im multiprofessionellen Team angemessen erbracht werden können.
Bei Betrachtung der Statistiken stellen wir fest, dass die Zahl der Altenpflege- und Altenpflegehilfeschüler um ca. 500 zugenommen hat. Die Zahl der Auszubildenden in der Kranken- und Kinderkrankenpflege sowie in der Krankenpflegehilfe hat nach einem Rückgang im Jahr 2004 mit 6 760 fast wieder den alten Stand erreicht. Immerhin 26 % dieser Ausbildungsabsolventen nehmen in der stationären Altenpflege bzw. in der ambulanten Pflege ihren Beruf auf. Zu berücksichtigen sind zudem die ca. 2 000 in der Ausbildung stehenden Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger. Sie sind zwar vorrangig in der Behindertenhilfe tätig, kommen aber auch in der Altenpflege zum Einsatz und sind nach der Heimpersonalverordnung als Fachkräfte in der Pflege anerkannt.
Leider stagniert derzeit die Weiterbildung bzw. Umschulung in der Altenpflege. Trotzdem, meine Damen und Herren, gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, derzeit von einem Mangel zu sprechen. Die eben von mir genannten Zahlen machen das deutlich. Die aktuelle Situation lässt den Erlass einer Ausgleichsverordnung gar nicht erst zu.