Protocol of the Session on June 5, 2007

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3848. Wer ihm zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Das Zweite war die Mehrheit.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Bevor wir nun zur Schlussabstimmung in zweiter Beratung über den gesamten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2007 kommen, wird das aufgrund der Beschlüsse der Einzelberatungen neu errechnete Zahlenwerk in den Gesetzestext eingefügt. Dazu wird Ihnen jetzt die Unterrichtung in der Drucksache 3835 vorgelegt. Ich gehe davon aus, dass die Verteilung so zügig vonstatten geht, dass wir die Sitzung nicht unterbrechen müssen.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2007 (Nachtragshaushaltsge

setz 2007) in der Fassung der Unterrichtung mit den beschlossenen Änderungen insgesamt zustimmen will, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir kommen nun zur Einzelberatung zu Punkt 5 der Tagesordnung. Ich rufe auf:

§ 1. - Unverändert.

§ 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Gibt es Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

§ 3. - Unverändert.

§ 4. - Unverändert.

§ 5. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

§ 6. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

§ 7. - Unverändert.

§ 8. - Unverändert.

§ 8/1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

§ 9. - Unverändert.

§ 10. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen will, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist beantragt worden, über den Tagesordnungspunkt 4 direkt abzustimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Aufgrund des Ergebnisses brauche ich nicht mehr zu fragen, wer dagegen ist oder sich der Stimme enthält.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag. Wer ihm zustimmen will, bitte ich um das Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das Zweite war die Mehrheit. Somit ist auch über diesen Antrag abgestimmt worden.

(Zuruf: Ausschussüberweisung!)

- Ich habe das Wort „Ausschussüberweisung“ gehört. Wir haben gerade darüber abgestimmt, dass wir nicht an den Ausschuss überweisen. Guten Morgen! Damit sich derjenige, der den Zwischenruf gemacht hat, ausschlafen kann, gehen wir jetzt in die Mittagspause. Wir treffen uns um 16 Uhr wieder hier.

Unterbrechung der Sitzung: 14.07 Uhr.

Wiederbeginn der Sitzung: 16.01 Uhr.

Meine Damen und Herren, wir setzen die Tagesordnung fort, und zwar mit

Tagesordnungspunkt 6: Einzige (abschließende) Beratung: Rechnung über den Haushalt des Niedersächsischen Landesrechnungshofs (Epl. 14) für das Haushaltsjahr 2004 - Antrag der Präsidentin des Landesrechnungshofs - Drs. 15/3650 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Drs. 15/3808

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt, Entlastung zu erteilen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat sind die Fraktionen übereingekommen, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt werden soll. - Ich sehe, dass Widerspruch nicht erhoben wird.

Ich möchte über die Beschlussempfehlung abstimmen lassen und bitte daher alle Anwesenden, Platz zu nehmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen worden.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/3750 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien - Drs. 15/3821 Schriftlicher Bericht - Drs. 15/3849

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme mit Änderungen.

Ich eröffne die Beratung.

Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Kollege Schobert zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Medienwissenschaftler Neil Postman hat einmal gesagt:

„Was als ein Strom nützlicher Informationen begann, hat sich inzwischen in eine Sturzflut verwandelt.“

Unsere Aufgabe ist es nun, diese von Postman beschriebene Sturzflut im digitalen Zeitalter gesetzlich zu regeln. Medienpolitik ist dabei oft in der schwierigen Situation, dass Dämme erst errichtet werden können, wenn die Sturzflut längst über uns hereingebrochen ist.

Von daher beschäftigen wir uns heute mit den Änderungen des Niedersächsischen Mediengesetzes, die aufgrund der Veränderungen des Rundfunkstaatsvertrages notwendig geworden sind. Diese sind sämtlich unstrittig.

Von Bedeutung sind im Niedersächsischen Mediengesetz die Auswahlkriterien für Frequenzzuweisungsentscheidungen der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, die jetzt konkretisiert werden. Um es anschaulich zu machen: Die Niedersächsische Landesmedienanstalt hat 2006 die UKW-Übertragungskapazität bzw. die Frequenz Hannover 107,4 MHz dem Klassik Radio Deutschland zugesprochen. Ein Mitkonkurrent hat beim Verwaltungsgericht Hannover dagegen geklagt und recht bekommen. Begründet hat das Verwaltungsgericht Hannover seine Entscheidung damit, dass die gesetzlichen Vorgaben für die Zuweisung von Übertragungskapazitäten an bereits zugelassene Veranstalter im Niedersächsischen Mediengesetz fehlen.

Dieser Mangel wird durch den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf abgestellt. Damit ist die erneute Ausschreibung der UKW-Übertragungskapazität Hannover 107,4 MHz möglich. Darüber hinaus weist der jetzige Gesetzestext eindringlich darauf hin, dass der Vielfaltsgedanke im Programmangebot bei der Auswahl der Antragsteller eine Vorrangstellung haben muss. Dieser Sachverhalt ist nun durch den Gesetzentwurf klargestellt, obgleich die Niedersächsische Landesmedienanstalt schon in der ersten Ausschreibung zu dieser Frequenz deutlich darauf hingewiesen hat, dass von dem zuzulassenden Programm eine Ergänzung der bestehenden privaten Hörfunklandschaft in Niedersachsen erwartet wird.

Ferner möchte ich Sie auf eine weitere bedeutende Änderung hinweisen. Sie wissen, dass RTL und SAT.1 in Niedersachsen jeweils ein Regionalprogramm ausstrahlen. Dazu sind sie verpflichtet, weil sie die zwei reichweitenstärksten bundesweiten Vollprogramme sind, die terrestrisch in Niedersachsen verbreitet werden. RTL Regional wird in Hamburg, SAT.1 Regional in Hannover produziert. In der Praxis bedeutet dies, dass bei RTL die Moderatoren in Hamburg sitzen und die Beiträge aus Niedersachsen schon nachmittags überspielt werden müssen, um in die Sendung eingebaut werden zu können. SAT.1 hingegen fährt die Sendung live aus Hannover. Reaktionen auf aktuelle Ereignisse sind so besser möglich. Auch niedersächsische Studiogäste kommen hier zu Wort.

Durch das bis heute geltende Mediengesetz vom 11. Dezember 2003 konnte SAT.1 am Standort Niedersachsen gehalten werden, weil im Gesetz die Herstellung und die studiotechnische Abwicklung der Programme in Niedersachsen verpflich

tend vorgeschrieben waren. Diese Klausel hält die Europäische Kommission nicht für vereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht. So mussten wir diesen Passus im vorliegenden Gesetzentwurf korrigieren. Dennoch muss es unser gemeinsames medienpolitisches Ziel sein, Abwanderungspläne von SAT.1 nach Hamburg zu verhindern.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Wir hoffen, dass sich auch RTL wieder an den hervorragenden Medienstandort Niedersachsen bzw. Hannover erinnert und mittelfristig die Abwicklung der Regionalsendung wieder vollständig nach Niedersachsen verlegt. Dies würde der Aktualität des Programms und dem Medienstandort Niedersachsen zugutekommen.