Protocol of the Session on April 25, 2007

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Heiner Bartling [SPD]: Das sollten Sie einmal dem Präsidium überlassen! Eine Arroganz, die unerträglich ist! - Weitere Zurufe von der SPD)

Herr Jüttner hat von seinem Rederecht unter dem Vorwand Gebrauch gemacht, eine eigene Äußerung richtig stellen zu wollen - davon haben wir nichts gehört - oder einen Angriff auf sich zurückzuweisen. Einen Angriff gegen Herrn Jüttner hat es jedoch nicht gegeben. Insofern ist die Geschäftsordnung hier gerade missbraucht worden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Bernd Althusmann [CDU]: Sehr rich- tig!)

Ich akzeptiere das Plädoyer von Herrn Jüttner für Herrn Röhmann, weil ich es für zutreffend halte. Deshalb fühle ich mich darin bestätigt, dass es heute morgen richtig war zu sagen: Man sollte Vorgänge aus der örtlichen kommunalpolitischen Szenerie behutsam ins Landtagsplenum einbringen und niemanden ins Zwielicht rücken. - Ich zitiere aus der Wolfenbütteler Tagespresse. Dort steht:

„Gerade 100 Tage im Amt, kassiert er“

- Landrat Röhmann

„beim Beschluss über den Haushalt eine schallende Ohrfeige. Gemeinsam mit der NPD und dem Linksbündnis stimmt er gegen seinen eigenen Entwurf. Das... hat allerdings verheerende Außenwirkung... der Landrat stimmte gegen den modifizierten Entwurf - wie auch NPD und Linksbündnis.“

(Zuruf von der SPD)

- Über die SPD habe ich gar nichts gesagt. Ich habe gesagt: Der SPD-Landrat Röhmann hat gestimmt. - Ich habe nicht „die SPD“ gesagt, sondern ich habe gesagt: Der SPD-Landrat Röhmann hat mit der NDP gestimmt. - Das ist objektiv richtig.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vor diesem Hintergrund darf man die Demokraten hier nicht zerspalten und auch nicht den Vorwurf erheben, dass Herr Röhmann eine Nähe zur NPD hätte. Deshalb habe ich hier heute morgen davon abgeraten, solche Vorgänge aus dem kommunalpolitischen Bereich in den Niedersächsischen

Landtag einzuführen. Sie haben den Beweis dafür angetreten, dass das richtig ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - David McAllister [CDU]: So war das!)

Herzlichen Dank. - Wir kommen jetzt zum

Tagesordnungspunkt 4: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/3270 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drs. 15/3729 - Schriftlicher Bericht Drs. 15/3755

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz lautet auf Annahme in geänderter Fassung.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Zu Wort gemeldet hat sich von der SPD-Fraktion Frau Kollegin Stief-Kreihe. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das heute zur Schlussabstimmung vorliegende Raumordnungsgesetz regelt zwar hauptsächlich Verfahrensweisen, legt aber auch die Ziele und Grundsätze der niedersächsischen Landesraumordnung fest und stellt damit die Weichen für die noch folgende Verordnung, die ja gegenwärtig schon heiß debattiert wird.

Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss einen Änderungsvorschlag eingebracht, auf den ich in einigen Punkten eingehen möchte. Leider fand dieser Änderungsvorschlag keine Berücksichtigung, obwohl er sehr viele Anregungen aus der Anhörung aufgenommen hat.

Ich will aber durchaus mit einem positiven Aspekt beginnen. Der positive Aspekt ist die Zusammenlegung von zwei Gesetzen und zwei Verordnungen zu einem Gesetz und zu einer Verordnung. Hier

soll verschlankt werden, Bürokratie abgebaut werden. So scheint es jedenfalls auf den ersten Blick. So ist auch die Stellungnahme dazu.

Ein zweiter Blick belehrt uns allerdings eines Besseren. Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist die Fülle von eigenen niedersächsischen Grundsätzen. Neben den fünfzehn Bundesgrundsätzen gibt es nun noch zusätzlich elf Landesgrundsätze. Der Städteund Gemeindebund hat in der Anhörung deutlich gemacht, dass damit zusätzlicher Aufwand, also zusätzliche Bürokratie erzeugt wird; denn jeder Grundsatz muss für sich abgewogen werden.

Außerdem - auch darauf haben uns zahlreiche Angehörte hingewiesen; auch in den Stellungnahmen ist das verzeichnet - gibt es zahlreiche Wiederholungen, aber auch Widersprüche zwischen den Bundes- und den Landesgrundsätzen. Noch nicht einmal dabei wurde sauber gearbeitet.

Deutlich wird das an dem Grundsatz 8 zum ländlichen Raum, der unserer Meinung nach völlig überflüssig ist. Es gibt in keinem anderen Land so viele Grundsätze. Die SPD-Fraktion hat vorgeschlagen, sich nur auf die Bundesgrundsätze zu beschränken und eventuell, falls notwendig, zwei, drei landesspezifische Grundsätze zu nennen.

Weiter haben wir gefordert, dass die Ziele der Raumordnung zur Siedlungsstruktur und zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels in den regionalen Raumordnungsprogrammen festgelegt werden sollen. Dazu gehören u. a. die Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und auch der Umfang der Eigenentwicklung.

Wir wollten eine klare gesetzliche Festlegung zu Herstellerdirektverkaufszentren als besondere Form des großflächigen Einzelhandels. FOC - mittlerweile ja bekannt unter dem Begriff „FriedrichOtto-Center“ - oder FOR sollte im Raumordnungsgesetz verankert werden.

Alle Angehörten haben sich gegen eine sogenannte Ausnahmeregelung, wie sie jetzt in der Verordnung vorgesehen ist, ausgesprochen und für die Beibehaltung der jetzigen Rechtssituation votiert. Ich zitiere den Passus aus der jetzigen Rechtslage noch einmal: Herstellerdirektverkaufszentren sind Einzelhandelsgroßprojekte und aufgrund ihrer besonderen Ausprägung und Funktion nur in Oberzentren an städtebaulich integrierten Standorten zulässig. - Dieser Passus, diese rechtliche Festlegung sollte auch nach Meinung der

kommunalen Spitzenverbände nicht verändert werden.

Die jetzt in die Diskussion gebrachte Experimentierklausel ist nur eine neue Variante des Staatssekretärs. Ich empfehle Ihnen allen - ich habe ja mittlerweile der Presse entnehmen können, dass es auch in der CDU sehr strittig diskutiert wird -, einmal in die Landkreise hineinzuhorchen, zu hören, was dort zu den raumordnerischen Sachkenntnissen und Fähigkeiten des Staatssekretärs geäußert wird.

Ich weiß nicht, ob Herr Ripke hier ist. - Er ist nicht hier. Ihm müssten allerdings die Ohren klingeln, wenn er hören würde, wie gerade über diesen Passus vor Ort in den Kommunen diskutiert wird.

(Zuruf von der CDU)

Von daher war es richtig - das zeigt die jetzige Debatte -, dass wir eine gesetzliche Aufnahme der Regelungen haben wollten.

Wir sind im Rahmen der Debatte über die Verordnung darauf gespannt, was Ihnen noch alles einfällt, um die Eigeninteressen des Staatssekretärs durchzusetzen. Fachliche Erwägungen scheinen jedenfalls gegenwärtig keine große Rolle zu spielen.

Das Gleiche finden wir bei dem Thema Hochspannungsleitungen. Aber vielleicht ist ja Herr Minister Ehlen genauso lernfähig wie der Ministerpräsident und ändert seine Meinung.

Bei den Vorgaben zur Aufstellung und Fortschreibung der regionalen Raumordnungsprogramme kommt die Berücksichtigung der demografischen Entwicklung viel zu kurz. Gerade in den regionalen Raumordnungsprogrammen müssen die Konsequenzen, die sich aus einer veränderten Bevölkerungsstruktur für den Planungsraum ergeben, gezogen werden und die Veränderungen von Siedlungs- und Verkehrs-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktstrukturen festgelegt werden und Grundlage für die Raumordnung sein.

Die Umsetzung des Raumordnungsgesetzes in die Regionalplanung und auch die Möglichkeit der Fortschreibung des regionalen Raumordnungsprogramms sind völlig unbefriedigend geregelt bzw. gar nicht geregelt. Es fehlen klare, überprüfbare Kriterien für die Fortschreibung, es fehlt eine Zeitvorgabe für die Umsetzung, und es fehlen entsprechende Sanktionen bei Nichteinhaltung.

(Glocke der Präsidentin)

Wir alle wissen, dass die Träger der regionalen Raumordnung sehr unterschiedlich vorgehen. Die einen haben schon die siebte Novellierung durchgeführt, die anderen haben noch nicht einmal das erste regionale Raumordnungsprogramm beschlossen. Dieses Spiel wird so weitergehen, und keiner kümmert sich landesseitig darum.

Die Disparitäten in den einzelnen Regionen Niedersachsens werden immer größer, und das Land schöpft mit dem vorliegenden Raumordnungsgesetz - und erst recht nicht mit dem Verordnungsentwurf - seine Steuerungsinstrumente und Gestaltungsmöglichkeiten nicht aus.

Meine Damen und Herren, mit der Übertragung raumordnerischer Landesaufgaben auf die Träger der regionalen Raumordnung mit einer jetzt noch weitergehenden Kommunalisierung von Raumordnung müssen klare Spielregeln im Interesse der Gesamtentwicklung des Landes verbunden sein.

(Glocke der Präsidentin)

Diesem Anspruch und dieser Notwendigkeit wird der vorliegende Gesetzentwurf nicht gerecht. Die SPD-Fraktion lehnt ihn daher ab.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. - Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Biestmann das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Landes-Raumordnungsprogramm wird für die Dauer von mindestens zehn Jahren neu gefasst. Das jetzige hat in den Hauptbestandteilen seit 1994 Bestand. Wir haben in der Beratung und der Beschlussfassung das gesamte Gesetzes- und Verordnungswerk in zwei Teilen behandelt. Wir haben uns zunächst mit den raumordnungsrechtlichen Vorschriften befasst und haben hier eine neue Basis für ein zukunftsweisendes Raumordnungsrecht gelegt. Hierzu hat es im zuständigen Ausschuss eine Anhörung gegeben, die auf diesen ersten Rechtsteil abhebt. Die auf diesen Rechtsrahmen aufbauende Verordnung wird zu einem späteren Zeitpunkt beraten und beschlossen. Hierzu hat es eine weitere schriftliche Anhörung gegeben, die vor allem die vielen inhalt

lichen Punkte des Programms anspricht. Ziel der Einbringung dieses Landes-Raumordnungsprogramms in das Parlament ist der Frühsommer nicht heute.

Die Landesregierung hat soeben einen überarbeiteten LROP-Entwurf vorgelegt, der Gegenstand weiterer Beratungen sein wird und auf den Frau Stief-Kreihe eben abgehoben hat.

(Karin Stief-Kreihe [SPD]: Wir haben noch keinen gekriegt!)

Er wird aber nicht heute Gegenstand der Beratungen sein, Frau Kollegin.

(Karin Stief-Kreihe [SPD]: Wir haben auch noch keinen gekriegt!)