Protocol of the Session on March 8, 2007

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Gas in Nor- wegen!)

- Vorwiegend, Herr Kollege Jüttner. Ich weiß, dass Sie Herrn Schröder nicht so gerne erwähnen. Aber Sie müssen doch einfach zur Kenntnis nehmen, dass er bei Gazprom eingestiegen ist, nicht bei Statoil in Norwegen. Das wäre doch interessant gewesen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Er ist doch dafür verantwortlich. Ihre Zwischenrufe gehen immer als Rohrkrepierer unter. Sie geben mir damit immer eine Vorlage, Ihnen erneut deutlich machen zu können, wo Ihre Versäumnisse sind. Das, was Sie mir heute Morgen ermöglichen, habe ich in den letzten vier Jahren noch gar nicht erlebt. Das Unwissen, das hier teilweise zu Tage tritt, ist wirklich schlimm. Nehmen Sie es einfach einmal zur Kenntnis: Uran ist für die nächsten 50 Jahre vorhanden. Weil es in sicheren Ländern vorhanden ist, müssen wir es auch nutzen, da wir eine unabhängige Energieversorgung haben wollen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor; ich schließe damit die Fragestunde. Es ist jetzt 10.21 Uhr.

Wir setzen nun die Behandlung des Tagesordnungspunktes 2 fort. Ich rufe wieder auf:

Tagesordnungspunkt 2: 43. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/3575 - Änderungsantrag der Fraktion Bünd-nis 90/Die Grünen Drs. 15/3622 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2623

Jetzt geht es um die streitigen Eingaben in der Drucksache 3575. Wir müssen nur noch über eine Eingabe sprechen, zu der die zwei Änderungsanträge vorliegen: ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 3622 und ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3628. Für diejenigen, die die Eingabe nicht kennen, füge ich hinzu, dass es um die Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Lehrkräften geht.

Das Wort hat der Kollege Meinhold. - Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine kurze Anmerkung zu der Charakterisierung der Eingabe durch den Präsidenten: Herr Präsident, es geht nicht um eine Beschränkung, sondern es geht um eine Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern, die für die Ausübung des Berufes von Lehrerinnen und Lehrern unbedingt erforderlich sind.

Herr Kollege, ich habe nur den Betreff vorgelesen.

Ich habe Sie auch nicht korrigieren wollen, sondern das Thema nur zugespitzt und auf den Punkt gebracht. - Es geht um die Frage ob Lehrerinnen und Lehrer ein Privileg haben wollen. Meine Damen und Herren, Lehrerinnen und Lehrer wollen kein Privileg haben,

(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Das hatten sie schon!)

sondern sie wollen, dass sie die Leistung, die sie an ihrem häuslichen Arbeitsplatz für Staat und Schule erbringen, in einer bescheidenen Form steuerlich absetzen können, nämlich bis zu einem Höchstbetrag von 1 250 Euro. Diese Möglichkeit ist durch das Steueränderungsgesetz ab dem Jahr 2007 abgeschafft worden.

Unstrittig ist, dass Lehrerinnen und Lehrer wesentliche Teile ihrer Arbeit zu Hause erledigen. Da ist einmal die Vor- und Nachbereitung von Unterricht zu nennen. Es geht aber auch darum, sich anders auf den Unterricht vorzubereiten, indem man zu Hause eine Bibliothek mit wichtiger Literatur vorhält, die im Hinblick auf die allgemeine Unterrichtsvorbereitung ständig ergänzt werden muss. Dies wird auch in der Stellungnahme der Landesregierung bestätigt. Dort heißt es:

„Unbestritten ist, dass Lehrkräfte einen erheblichen Teil ihrer beruflichen Tätigkeit zu Hause erledigen.“

Wenn es so ist, dann ist die Forderung der Lehrerinnen und Lehrer schon berechtigt, dass ihre Leistung für Staat und Gesellschaft mit einem bescheidenen Betrag steuerlich anerkannt wird. Die Alternative dazu wäre, dass die für die Schulen zuständigen Kommunen diesen Aufwand übernehmen und den Lehrerinnen und Lehrern Arbeitszimmer mit einer entsprechenden Einrichtung zur Verfügung stellen. Sie alle wissen, meine Damen und Herren, dass das unmöglich ist. Dies können die Kommunen nicht leisten; auch fordern die Lehrerinnen und Lehrer nicht, dass die Kommunen so etwas tun. Da aber Wohnen Geld kostet - das gilt für Mietwohnungen ebenso wie für Eigenheime oder Eigentumswohnungen -, bedarf es eines Ausgleichs der von den Lehrerinnen und Lehrern erbrachten Vorleistungen durch Übernahme von Kosten in Form einer steuerlichen Entlastung durch den Staat.

Meine zweite Anmerkung gilt der Frage, warum wir dies im Landtag erörtern sollten, obwohl es sich doch um einen Gegenstand des Einkommensteuerrechts und somit um eine Bundesangelegenheit handelt. So kann man die Sache auch behandeln; so wird sie nachher wahrscheinlich auch behandelt werden. Wir haben in Deutschland eine föderale Struktur.

(Heinz Rolfes [CDU]: Wir haben einen Rechtsstaat!)

Diese föderale Struktur ermöglicht es auch dieser Landesregierung, sich für diese große Zahl der Beschäftigten des Landes Niedersachsen - es sind ca. 80 000 Lehrerinnen und Lehrer - entsprechend zu verwenden.

(Ursula Körtner [CDU]: Wie denn?)

- Indem man über Bundesratsinitiativen, in der Kultusministerkonferenz und an anderen Stellen entsprechende Diskussionen führt und deutlich macht, dass hier keine Privilegierung, sondern eine Vorleistung von Lehrerinnen und Lehrern vorliegt. Ich füge hinzu, dass dies für Berufsgruppen gleichermaßen gilt, die ähnliche Leistungen für den Staat erbringen.

Meine Damen und Herren, ich höre hier regelmäßig schöne Sonntagsreden zum Thema Leistungen der Lehrerinnen und Lehrer. In diesen Reden wird gelobt, wie sie sich für den Staat engagieren und sich unter erschwerten Bedingungen in den Schulen einsetzen. Man darf nicht vergessen, dass für einen Teil der erschwerten Bedingungen die Landesregierung mit ihren sehr schnell aufeinanderfolgenden Erlassen verantwortlich ist. Diese schönen Lobreden im Parlament müssen zu Taten führen. Hier spreche ich jetzt den Kultusminister direkt an, der für die Lehrerinnen und Lehrer als oberster Dienstherr zuständig und verantwortlich ist. Ich bin sehr wohl der Meinung, dass es angemessen wäre, wenn die Landesregierung unserer Forderung nachkäme, diese Eingabe der Petenten berücksichtigte und sich im Rahmen ihrer Möglichkeit an einer konkreten Stelle für die Lehrerinnen und Lehrer einsetzte, sodass sie merken: Wir arbeiten für den Staat auch unter erschwerten Bedingungen, und das ist alles okay, weil wir wissen, dass unser Dienstherr, die Landesregierung, sich auch für uns einsetzt. In diesem Sinne bitte ich darum, dass die Petition zur Berücksichtigung an die Landesregierung gegeben wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Finanzminister Möllring.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Meinhold, Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen, dass der Landtag nicht zuständig ist. Wenn Sie fordern, diese Petition der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, dann ist dies eine Aufforderung zum Rechtsbruch - das wissen Sie als Haushaltspolitiker -;

(Bernd Althusmann [CDU]: Der ist meines Wissens kein Haushaltspoliti- ker!)

denn wir können ja unsere Finanzbeamten nicht anweisen, gegen geltendes Einkommensteuerrecht etwas in Abzug zu bringen, was steuerrechtlich nicht zulässig ist. Auch betrifft dies nicht ausschließlich Lehrer, sondern alle, deren häusliche Arbeitszimmer nicht mehr anerkannt werden.

Ich weise Sie des Weiteren darauf hin, Herr Meinhold, dass dieser Vorschlag aus dem KochSteinbrück-Papier stammt. Herr Steinbrück hat den Vorschlag gemacht, gerade diese steuerliche Subvention abzuschaffen.

Eines möchte ich Ihnen noch sagen: Diese Landesregierung, die seit gut vier Jahren im Amt ist, hat die Lehrerinnen und Lehrer immer unterstützt. Wir haben zusätzliche Lehrerstellen geschaffen. Wir werden jetzt mit dem Nachtragshaushalt gemeinsam mit den Mehrheitsfraktionen zusätzliche Lehrerstellen auch für Feuerwehrlehrer schaffen. Und wir haben einen Ministerpräsidenten, der die Lehrer immer für ihr Engagement lobt und sie nicht als faule Säcke bezeichnet.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Kollegin Korter, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu der gleichen Petition. Die Petentin ist Lehrkraft an einer Grundschule. Sie wendet sich dagegen, dass ihr häusliches Arbeitszimmer seit Beginn des Jahres nicht mehr steuerlich abzugsfähig ist. Auch der Schulträger ist natürlich nicht bereit, ihr in der Schule ein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung zu stellen.

Meine Damen und Herren, in seiner Stellungnahme gesteht der Kultusminister durchaus ein, dass Lehrkräfte einen erheblichen Teil ihrer beruflichen Tätigkeit zu Hause erledigen müssen. Trotzdem ist das Arbeitszimmer seit dem 1. Januar 2007 steuerlich eine reine Privatsache. Auch vor dieser Neuregelung war es keinesfalls so, dass der Staat sämtliche Kosten für das häusliche Arbeitszimmer übernommen hat. Es konnten maximal 1 250 Euro steuerlich abgesetzt werden. Das bedeutete - je nach individuellem Steuersatz - maximal 500 Euro im Jahr.

Meine Damen und Herren, trotzdem ist die Begründung für diese Neuregelung paradox. Es heißt dort: Eine einwandfreie Trennung vom privaten Bereich sei nicht möglich. - So etwas kann sich doch nur jemand ausdenken, der von der beruflichen Praxis eines Pädagogen keine Ahnung hat.

(Heinz Rolfes [CDU]: Das müssen Sie Herrn Steinbrück sagen!)

Wo sollen denn Lehrerinnen und Lehrer ihre Klassenarbeiten korrigieren, Unterricht vor- und nachbereiten, Arbeitsmaterialien erstellen, Fachliteratur ablegen usw.? Das alles gehört eindeutig zu ihren dienstlichen Pflichten. Sollen sie diese etwa in der Küche quasi zwischen Suppe und Kartoffeln erfüllen? Oder sollen sie im Wohnzimmer Abiturarbeiten korrigieren, wo die lieben Kleinen vielleicht noch darauf herummalen? Das kann wohl niemand ernsthaft verlangen.

Für mich steht fest: Lehrerinnen und Lehrer brauchen ein eigenes Arbeitszimmer. Andernfalls können sie ihre Aufgaben nicht vernünftig erfüllen. Dass auf absehbare Zeit weder vonseiten des Landes noch vonseiten der Schulträger ein Arbeitszimmer zur Verfügung gestellt wird, hat Herr Busemann im Schulverwaltungsblatt vom November 2006 eindeutig erklärt. Deshalb wird auch weiterhin ein erheblicher Teil der Arbeit zu Hause erledigt werden müssen.

Kein noch so praxisferner Bürokrat kann doch glauben, dass mit 25 bis 30 Euro steuerlicher Rückvergütung im Monat tatsächlich die Kosten für Arbeitszimmer, Telefonate, Heizung, Strom usw. gedeckt werden könnten. Zumindest die teilweise steuerliche Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers wäre eine Anerkennung für die Lehrerinnen und Lehrer, damit sie ihren Unterricht vernünftig vorbereiten können. Diese müssen im Moment - daran muss ich Sie nicht erinnern - oh

nehin die gesamte Erlassflut des Kultusministers ertragen.

(Vizepräsident Ulrich Biel über- nimmt den Vorsitz)

Meine Damen und Herren, die GEW hat zur Neuregelung des § 4 des Einkommensteuergesetzes ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das Rechtsgutachten von Professorin Leisner-Egensperger kommt zu dem eindeutigen Schluss, dass die seit dem 1. Januar geltende Regelung verfassungswidrig sei. Sie werden uns jetzt sicherlich entgegenhalten - Herr Möllring hat das schon gesagt -: Das Einkommensteuergesetz ist ja ein Bundesgesetz; da können wir gar nichts machen, dafür sind wir nicht zuständig. - Das ist zwar rein formal nicht von der Hand zu weisen. Wer aber so argumentiert, meine Damen und Herren, der missachtet die Pflichten eines Kultusministers, eines Landes, eines Ministerpräsidenten als Dienstherrn.

(Oh! bei der CDU)

Herr Ministerpräsident Wulff hat auf Bundesebene keinen Finger gerührt, um diese ungerechte Lösung zu verhindern. Sie könnten mit diesem Landtag im Hintergrund ohne Weiteres eine Bundesratsinitiative starten. Zu Rechtsbruch, Herr Möllring, hat hier kein Mensch aufgefordert. Das brauchen Sie nicht so zu verdrehen.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Wir brauchen eine Lösung dafür, wie die Kosten für die häuslichen Arbeitszimmer - die ja von niemandem ernsthaft bestritten werden - vergütet oder wenigstens zum Teil ersetzt werden können. Entweder Sie setzen sich für eine Änderung des Einkommensteuergesetzes ein, oder das Land bezahlt in Zukunft als Dienstherr das Arbeitszimmer. Wenn Sie den Lehrkräften schon so viel Neues wie in der letzten Zeit, u. a. so viel Mehrarbeit, zumuten, dann gestehen Sie ihnen wenigstens die gleichen Rechte zu wie anderen Berufsgruppen. Wir plädieren wir weiterhin für Berücksichtigung dieser Petition, damit daraus eine Bundesratsinitiative erwachsen kann. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, zu dieser Eingabe liegen mir noch zwei Wortmeldungen vor, und zwar

die des Abgeordneten Albrecht und die des Abgeordneten Jüttner. Das nur zur Klarstellung; denn es hat gerade ein Präsidentenwechsel stattgefunden.

(Bernd Althusmann [CDU] meldet sich zu Wort)