Der schriftliche Bericht über die Ausschussberatungen zu dem Gesetzentwurf liegt Ihnen vor. Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Gleiches gilt für Tagesordnungspunkt 8, sodass wir zur Beratung kommen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Fakt ist, dass sich der Einzelhandel heute mehr denn je auf neue Wettbewerbssituationen einstellen muss. Ich erwähne hier nur das Internet, das 7 mal 24 Stunden geöffnet hat und intensiver genutzt wird, als sich das die meisten von uns je
haben vorstellen können. Damit wird sichtbar, dass sich die Bedürfnisse der Verbraucher und des Handels in den letzten Jahren nachhaltig geändert haben und das bisherige Korsett hinderlich ist und den Einzelhandel in Niedersachsen gerade auch gegenüber den Ländern benachteiligt, die bereits die Ladenöffnungszeiten überwiegend freigegeben haben. Deshalb war eine gesetzliche Neuregelung auch für Niedersachsen erforderlich.
Wir haben folglich zusammen mit der FDP die Möglichkeit, die die Föderalismusreform bot, ergriffen und ein Gesetz eingebracht, welches die Ansprüche der Verbraucher und des Handels aufgreift. Wir haben damit die Rahmenbedingungen geschaffen, die eine moderne Gesellschaft benötigt, um wettbewerbsfähig zu bleiben, und die auch den Menschen gerecht wird.
Durch das vorliegende Gesetz geben wir beiden Seiten die Wahlfreiheit, selbst zu entscheiden, wann sie einkaufen und wann sie öffnen. Dabei war das größte Anliegen der CDU, den Sonn- und Feiertagsschutz deutlich zu stärken. Der Sonntag steht als Tag der Erbauung und der Erholung unter einem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz. Als altes Kulturgut kann der Schutz des Sonntags durchaus als eine der ersten Sozialgesetzgebungen überhaupt verstanden werden, die bis heute Bestand hat.
Diesem Schutzauftrag sind wir als Christdemokraten durch die umfangreichen Regelungen zum Sonn- und Feiertagsschutz gerecht geworden. Herr Plaue, Sie können ruhig den Kopf schütteln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, so wird es eben grundsätzlich nicht möglich sein, die Geschäfte an Sonntagen zu öffnen. Nur Waren des täglichen Kleinbedarfs dürfen sonntags für drei Stunden außerhalb der Gottesdienstzeiten verkauft werden. Dies sichert einerseits die Grundversorgung, schafft aber andererseits einen vernünftigen
Darüber hinaus dürfen Geschäfte lediglich an vier Sonntagen im Jahr für jeweils fünf Stunden geöffnet werden. Aber auch hier ist eine große Anzahl der Sonn- und Feiertage ausgenommen, und der Katalog dieser geschützten Tage konnte gegenüber dem ersten Entwurf noch einmal erweitert werden.
Sonstige Ausnahmen vom Sonntagsschutz entsprechen im Grundsatz dem bisherigen Recht. Die neue Bäderregelung, die Wettbewerbsgleichheit mit den anderen Küstenländern herstellen wird, will ich nur am Rande erwähnen.
Die Warenkorbsregelung enthält mit dem Zusatz „in kleinen Mengen“ bezüglich der Lebensmittel eine Verschärfung gegenüber dem geltenden Recht. Auch das muss man der Vollständigkeit halber wissen und sehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben diesen Gesetzentwurf intensiv und ausführlich mit allen Beteiligten beraten. Dabei ist deutlich geworden, dass die Haltung der Opposition von Vorurteilen geprägt zu sein scheint und zutiefst mittelstands- und verbraucherfeindlich ist.
Man hat u. a. das Gefühl, hier ginge es um Bevormundung und Misstrauen. Die Bewertung im Antrag der SPD, die Regelung mit 6 mal 24 Stunden sei unnötig, zeigt, wes Geistes Kind die SPD wirklich ist.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Zurufe von der SPD: Na, na!- Unruhe - Glocke der Präsidentin)
Anstatt dem Handel und dem Verbraucher die Entscheidungsfreiheit zu geben, die selbst in anderen SPD-geführten Ländern wie z. B. in Mecklenburg-Vorpommern schon längst Realität ist,
Der Ausgleich zwischen der Freigabe der Öffnungszeiten und dem nachhaltigen Schutz der Sonn- und Feiertage ist Leitlinie des gesamten Verfahrens gewesen. Dieser Ausgleich ist uns auch gelungen. Darüber sind wir froh, und dafür sind wir dankbar.
Darüber hinaus gewährleistet unser Gesetz einen effektiven Arbeitnehmerschutz. Dies war uns außerordentlich wichtig. Das von der Opposition entworfene Schreckensbild von ungezügelten Öffnungszeiten zu unmenschlichen Zeiten stellt sich schon jetzt als unbegründet heraus,
wie die ersten aktuellen Beispiele von Regelungen und Einigungen in der Kaufmannschaft ganz klar und deutlich belegen.
Ich führe hier als Beispiel Braunschweig an. Dort hat man sich auf Kernöffnungszeiten von 9.30 Uhr bis maximal 21 Uhr geeinigt. Die Gewerkschaft ver.di, meine Damen und Herren von der SPD, hat dies ausdrücklich gelobt und von einem verantwortungsbewussten Umgang mit den neuen Öffnungsmöglichkeiten gesprochen.
Ich bin davon überzeugt - die beiden Regierungsfraktionen wohl auch -, dass diesem Vorbild weitere folgen werden und dass sich das Ganze am Ende viel harmonischer auflösen wird, als Sie sich das auch nur annähernd vorstellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Staat sollte nur so viele Vorgaben machen wie zwingend erforderlich und nicht ein bisschen mehr.
Wir möchten noch einmal betonen, dass es um keinen Öffnungszwang, sondern um Öffnungsmöglichkeiten geht.
Ich bin mir sicher, dass Käufer und Verkäufer die von uns geschaffenen Möglichkeiten zur Öffnung absolut verantwortungsbewusst wahrnehmen werden. Deshalb: Alles Gute dem Gesetz!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ladenschlussgesetz des Bundes war ein Schutzgesetz. Es diente dem Schutz der Beschäftigten vor Arbeit in den Nacht- und Abendstunden sowie am Sonntag. Es diente dem Schutz der kleinen mittelständischen Betriebe im Einzelhandel vor dem ruinösen Wettbewerb mit Dumpingpreisen, Dumpinglöhnen und ungelerntem Personal. Damit diente es dem Schutz des Verbrauchers vor unseriösen Produkten und Dienstleistungen.
Meine Damen und Herren, all diese Schutzzwecke waren es wohl, die das Ladenschlussgesetz zu einem Fachgesetz der Sozialpolitik machten. Nicht zuletzt deshalb haben wir es in diesem Hause im zuständigen Ausschuss für Soziales behandelt. Aber mit sozialer Gesetzgebung, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat dieses Gesetz nichts, aber auch gar nichts mehr zu tun.