- Sie haben Recht. - Der Antrag wird also in den Ausschuss überwiesen. Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung.
Federführend soll sich der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit damit beschäftigen, mitberatend sollen der Ausschuss für Rechtsund Verfassungsfragen und der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr tätig werden. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 37: Erste Beratung: Anpassung des niedersächsischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/3471
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Krämer von der SPD-Fraktion. Frau Krämer, ich erteile Ihnen das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als längst überfälligen Schritt gibt es seit dem 1. August 2001 das Bundeslebenspartnerschaftsgesetz. Die rot-grüne Bundesregierung hat es gegen viele Widerstände auf den Weg gebracht,
um Lesben und Schwulen neben der schon bestehenden Möglichkeit einer Heirat weitere Rechte und auch Pflichten einzuräumen. Aufgrund dieses Gesetzes hatten und haben gleichgeschlechtliche Paare zwar die gleichen Pflichten wie Verheiratete, aber in vielen Lebensbereichen leider noch nicht die gleichen Rechte.
Um hier nachzubessern, verabschiedete Rot-Grün im Nachgang ein sogenanntes Ergänzungsgesetz, das aber bedauerlicherweise von den CDU-regierten Ländern im Bundesrat abgelehnt wurde. Daher setzte die damalige Bundesregierung zum 1. Januar 2005 das Überarbeitungsgesetz mit Regelungen, denen der Bundesrat nicht zustimmen musste, in Kraft. Dieses Gesetz hat Lebenspartner in wesentlichen Bereichen mit Ehegatten gleichgestellt, aber trotzdem fehlen bis heute noch wichtige Anpassungen auf Bundes- und Landesebene. Hier weise ich vor allem auf die Gleichstellung von verpartnerten Landesbeamten und Richtern mit ihren verheirateten Kollegen beim Familienzuschlag, bei der Beihilfe und bei der Hinterbliebenenpension hin.
Die rechtliche Anpassung auf Länderebene ist bisher unterschiedlich verlaufen. Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben die Lebenspartner fast völlig mit Ehegatten gleichgestellt. Leider wurde in diesen Ländern die Gleichstellung beim Familienzuschlag und bei der Hinterbliebenenpension für Beamte wiederum nicht verwirklicht. Allen ein Stück voraus ist der aktuelle Entwurf der Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion für ein Landesanpassungsgesetz, der jetzt in der Beratung ist. Dieser Entwurf zur Anpassung des hamburgischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes stellt die Lebenspartner im gesamten Recht der Hansestadt mit Ehegatten gleich, auch im Beamtenrecht. Das bedeutet, dass verpartnerte Beamte und Richter in Hamburg nicht nur bei der Beihilfe die gleichen Rechte wie ihre verheirateten Kollegen haben, sondern auch beim Familienzuschlag und bei der Hinterbliebenenpension gleichgestellt würden. Andere Bundesländer werden hier folgen; da bin ich ganz sicher. Ein unübersehbares Zeichen dafür ist, dass auch im konservativen Bayern altes, verkrustetes Denken aufgegeben, die Homoehe nicht mehr verteufelt
Wie sieht es nun bei uns in Niedersachsen aus? Obwohl sich die Landesregierung gerne als offen, modern und fortschrittlich bezeichnet, hat sie hinsichtlich einer Anpassung des niedersächsischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz bis heute, fast vier Jahre nach Amtsantritt, nichts
unternommen. Sie tut so, als gebe es das Bundesgesetz nicht und zum anderen auch nicht die berechtigten Interessen von Schwulen und Lesben, endlich gegenüber Verheirateten nicht mehr schlechter gestellt zu sein. Lediglich im neuen niedersächsischen Bestattungsgesetz vom 8. Dezember 2005 erfolgte eine Gleichstellung.
Aus diesem Grund fordern wir heute die Landesregierung auf, so bald wie möglich den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des niedersächsischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes mit dem Ziel vorzulegen, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes im gesamten niedersächsischen Recht mit Ehegatten gleichzustellen.
Das umfasst alle Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen des Landes Niedersachsen, die sich auf das Bestehen oder frühere Bestehen einer Ehe beziehen und die künftig auf Lebenspartnerschaften entsprechend anzuwenden sind.
Wenn über ein neues Gesetz oder die Anpassung an ein vorhandenes Gesetz diskutiert wird, kommt auch immer gleich die Frage nach den entstehenden Kosten. Da kann ich Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, beruhigen. Die Kosten einer Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz sind gering; denn bei den meisten Regelungen, die angepasst werden müssen, wirkt sich die Gleichstellung kostenmäßig nicht aus. Es handelt sich dabei zum Beispiel um Regelungen über Einwilligungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte sowie um Datenschutzregelungen. Inwieweit Kosten der Gleichstellung von Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern mit ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen für den Landeshaushalt oder auch für die Haushalte der Kommunen anfallen, müsste ermittelt werden. Das ist aufgrund vorliegenden statistischen Materials sicherlich ohne großen Aufwand möglich.
Meine Damen und Herren, zu Anfang meiner Ausführungen habe ich schon darauf hingewiesen, dass das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz wegen der Ablehnung durch die unionsgeführten Länder im Bundesrat nicht zum Tragen kam. Eine
erneute Einbringung durch SPD und Grüne scheiterte dann an der vorgezogenen Bundestagswahl. Die jetzige Große Koalition in Berlin hat ein Ergänzungsgesetz - aus welchen Gründen auch immer noch nicht abschließend beraten. Ich hoffe aber sehr, dass der Bundestag sich fraktionsübergreifend seiner gesellschaftspolitischen Verpflichtung nicht entzieht und endlich den Weg für eine diesbezügliche umfassende Gleichstellung frei macht.
Das Bundesverfassungsgericht steht dem nicht im Weg, weil es bereits im Jahr 2002 die Möglichkeit freigegeben hat, eingetragene Lebenspartnerschaften in Rechten und Pflichten der Ehe gleichzustellen. Wenn also unsere oberste gerichtliche Instanz hier keine Bedenken hat, welche Gründe der Verweigerung sollten dann Bundestag auf der einen und Landesparlamente auf der anderen Seite haben, frage ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Unser Ihnen vorliegender Antrag geht jetzt in den Fachausschuss. Ich freue mich auf eine konstruktive Diskussion und bin mir sicher, dass wir letztendlich einen positiven Beschluss fassen werden, sodass die nicht nachvollziehbare ungleiche Behandlung von Bürgerinnen und Bürgern - Lesben und Schwulen - durch eine Anpassung des niedersächsischen Landesrechtes an das Lebenspartnerschaftsgesetz aufgehoben wird. Auch die Bewegung der CDU in Hamburg bestärkt mich in dieser Hoffnung. Wenn dann zu guter Letzt die Landesregierung endlich handelt, haben wir alle zusammen bewiesen, dass wir in Niedersachsen in Sachen Gleichbehandlung und Gleichstellung von Lebenspartnerschaften nicht Schlusslicht sein wollen und dann auch nicht sein werden. - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD fordert mit dem hier vorliegenden Antrag eine Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz. Ich finde allerdings, dass sie es sich mit diesem Antrag etwas leicht gemacht hat. Die Begründung ist recht
knapp. Dass andere Länder das bereits gemacht haben, ist mir in einem föderalen System etwas wenig. Ich finde, da ist ein bisschen mehr Begründung erforderlich. Zum Teil ist sie mündlich nachgeholt worden.
Es gibt zwei Möglichkeiten, das Landesrecht an Änderungen des Bundesrechts anzupassen. Möglichkeit Nr. 1 ist - was die SPD hier vorsieht - ein Artikelgesetz, mit dem Änderungen in allen möglichen rechtlichen Normen des Landes vorgenommen werden. Möglichkeit Nr. 2 ist - wie wir es häufig machen -, ein Landesgesetz dann, wenn es ohnehin geändert wird, an das geänderte Bundesrecht anzupassen.
- Diese Möglichkeit gibt es, aber ich glaube nicht, dass sie hier angebracht ist. Muss ich Ihren Zuruf als Vorschlag verstehen?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, es macht Sinn, über erforderliche Anpassungen nachzudenken. Ich denke, wir sollten darüber auch im Ausschuss in aller Ruhe diskutieren. Ich glaube allerdings nicht, dass es notwendig ist, ein langes Artikelgesetz zu formulieren und jedes Gesetz auf die Worte „Ehe“, „Ehemann“, „Ehefrau“ und „eheliche Pflichten“
Frau Krämer, Sie haben hier mit Recht einige sehr wichtige Normen genannt, bei denen es auch darauf ankommt. Aber genau da, beispielsweise bei den Beihilfevorschriften, stimmt natürlich der letzte Absatz der Begründung Ihres Antrages nicht, wonach man über die Kosten nicht zu reden brauche. Nein, wir müssen schon sehr sorgfältig darüber nachdenken, welche Auswirkungen ein solches Gesetz hätte, wenn es denn beschlossen würde. Ich hätte Bedenken, das in einem Artikelgesetz zu verpacken. Da macht ein eigener Änderungsgesetzentwurf schon sehr viel Sinn.
Ich fordere die einbringende SPD-Fraktion daher auf, ihren Antrag während der Ausschussberatungen mit etwas mehr Substanz zu unterfüttern. Sie sollten ganz klar sagen, wo tatsächlich Rege
lungsbedarf besteht. Allein das Anfügen des Wortes „Lebens-“, wo ansonsten „Ehe“ steht, kann doch nicht der Sinn und Zweck einer solchen Vorlage sein. Wir brauchen nicht Unmengen von Beamten des Landes damit zu beschäftigen, alle Gesetze und Vorschriften im Hinblick auf diesen einen Punkt zu durchforsten.
Ich freue mich auf die Beratungen im Sozialausschuss und im Rechtsausschuss. Dort werden wir sehen, wie wir mit dem Antrag weiter verfahren werden. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Nacke, dass Sie als Schwulen- und Lesbenbeauftragter der CDU-Fraktion die ehelichen Pflichten in die gesetzliche Regelung aufnehmen wollen, wundert mich nun doch.
Seit fünf Jahren gibt es eingetragene Lebenspartnerschaften in Deutschland. Gegen den erbitterten Widerstand der Opposition im Bundestag ist das Lebenspartnerschaftsgesetz von der damaligen rot-grünen Bundesregierung verabschiedet worden.
Zweifellos war das ein entscheidender Schritt nach vorn für die Anerkennung von Schwulen und Lesben, hin zu mehr Toleranz und Weltoffenheit. Heute kommt keine Vorabend-Soap mehr ohne Schwule und Lesben aus. Niemand stört sich an der Darstellung gleichgeschlechtlicher Ehen, in denen auch Kinder aufwachsen und erzogen werden.
Mit der Verabschiedung des Lebenspartnerschaftsgesetzes waren wir das erste Land in der EU, das ein solches Gesetz hatte. Heute haben nicht nur die skandinavischen Länder gleichgezogen. Viele andere europäische Staaten, wie Groß
Meine Damen und Herren, deshalb unterstützen wir natürlich den Antrag der SPD. Es ist dringend geboten, dass das Land Niedersachsen das Landesrecht an das Lebenspartnerschaftsgesetz anpasst, und zwar in vollem Umfang.