Protocol of the Session on January 26, 2007

Solange es noch kein Rauchverbot gibt, muss ein verantwortungsvolles und gesundheitsbewusstes Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern möglich sein. Kinder und erwachsene Nichtraucher müssen vor den Folgen des Passivrauchens geschützt werden. Wenn wir, die Gesellschaft, besonders den Kindern und Jugendlichen aber überall signalisieren, dass Rauchen normal ist, kann man es Ihnen schlecht verbieten. Normal ist es eben, nicht zu rauchen.

(Beifall bei der CDU)

Das Bewusstsein dafür ändert sich allmählich - Frau Janssen-Kucz, da möchte ich Ihnen doch widersprechen -; denn die Freiwilligkeit wird auch hier immer größer. Allein die immer lauter werdenden Diskussionen um einen besseren Nichtraucherschutz z. B. in Gaststätten hat - das kann ich aus meinem eigenen Wahlkreis bestätigen - zu einem deutlichen Umdenken geführt. Steigende Nachfrage der Gäste nach rauchfreien Zonen in Gaststätten und die Bemühungen der Gaststättenbesitzer, auf diese Wünsche zu reagieren, lassen hoffen, dass sich eine Rücksichtnahme gegenüber Nichtrauchern und deren gesundheitlichen Ansprüchen zunehmend durchsetzt. Allerdings: Je klarer und verbindlicher sich ein gesellschaftlicher Konsens zum Nichtrauchen entwickelt, umso größer und wirksamer wird der Schutz von Gästen vor Passivrauchen gefördert.

Meine Damen und Herren, in der politischen Diskussion um den Nichtraucherschutz dreht sich die eigentliche Frage doch in erster Linie um Restaurants und Gaststätten. In vielen anderen Bereichen sind wir schon vorangekommen. Auch die süchtigsten unter den Rauchern kämen heute nicht mehr auf die Idee, auf Krankenhausfluren und in öffentlichen Gebäuden zu rauchen. In den niedersächsischen Schulen ist ein umfassender Nichtraucherschutz durch das eingeführte generelle Rauchverbot seit dem 1. August 2005 schon realisiert. Die Bahn hat vor Jahren ihre Bahnhöfe - gerade auch die Bistros in den Zügen - offensichtlich ohne große Proteststürme zu nikotinfreien Zonen erklärt. Viele Arbeitgeber haben klare Regelungen in ihren Unternehmen getroffen. Auch wir

sprechen uns dafür aus, alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Prävention von Nikotinabhängigkeit fortzuführen und weiterzuentwickeln.

(Zustimmung bei der CDU)

Bis zum Frühjahr 2007 soll durch die Bundesländer eine möglichst gemeinsame Lösung erarbeitet werden, wie die Menschen vor Passivrauchen geschützt werden sollen. Wünschenswert - Herr Schwarz, darin stimme ich mit Ihnen überein wäre natürlich eine länderübergreifende, einheitliche Regelung.

Rauchen macht krank und kann tödlich enden egal, ob aktiv oder passiv. Vor diesem Hintergrund wünsche ich mir, dass die Diskussionen auf Länderebene zugunsten der Gesundheit aller ausfallen. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP und Zustimmung von der SPD und von den GRÜNEN)

Jetzt hat sich Frau Ministerin Ross-Luttmann zu Wort gemeldet.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Kommt jetzt die Wende? Wir sind überrascht!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anlässlich der Konferenz der Regierungschefs am 13. Dezember 2006 haben sich die Ministerpräsidenten darauf geeinigt, eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern einzurichten. Sie soll Vorschläge für gesetzliche und administrative Regelungen zum Nichtraucherschutz erörtern und ausdrücklich helfen, einen breiten Konsens zwischen allen Beteiligten herzustellen. Niedersachsen hat sich bereit erklärt, die Federführung dieser Bund-LänderArbeitsgruppe zu übernehmen. Ein erstes Treffen der Vertreter aller Bundesländer hat bereits am 22. Januar 2007 stattgefunden. Weitere Gespräche, auch auf politischer Ebene, werden folgen. Zur Vorbereitung und Begleitung der Bund-LänderArbeitsgruppe wurde auf Landesebene eine interministerielle Projektgruppe, ebenfalls unter Leitung meines Hauses, gebildet.

Meine Damen und Herren, bei den Gesprächen ist zu berücksichtigen, dass wir auf Bundes- und Landesebene bereits weitreichende Regelungen zum Nichtraucherschutz haben. Es soll ganz gezielt geprüft werden, was darüber hinaus noch erforderlich ist, ob dafür unter den Ländern ein Konsens hergestellt werden kann und was länderübergreifend möglichst einheitlich geregelt werden kann. Dabei wird sicherlich auch über eine Anpassung der Arbeitsstättenverordnung zu reden sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der eng gesteckte Zeitrahmen und vor allen Dingen auch die Wichtigkeit dieses Themas zwingen uns alle dazu, möglichst zügig einen Konsens zu finden; denn Fakt ist, meine Damen und Herren: Rauchen, auch passiv rauchen, schädigt die Gesundheit. Mehr als 70 Substanzen im Tabakrauch sind zudem nachweislich krebserregend. Deshalb hat die Landesregierung schon frühzeitig Maßnahmen ergriffen, die dazu beitragen, das Rauchen, insbesondere auch bei Kindern und Jugendlichen, nachhaltig einzuschränken. Zu nennen ist hier etwa das generelle Rauchverbot an Schulen. Hierin ist Niedersachsen vorbildlich, auch gegenüber vielen anderen Bundesländern.

Auch in der Landesverwaltung besteht durch Beschluss der Landesregierung seit vielen Jahren, nämlich seit 1991, für nicht rauchende Bedienstete ein hoher Schutz. Ich glaube, das ist gut, richtig und wichtig. Aber wichtig ist jetzt auch, dass es gemeinsam mit allen Bundesländern gilt, im Konsens tragfähige Vorschläge zum Nichtraucherschutz zu finden.

(Beifall bei der CDU)

Jetzt hat Frau Meißner von der FDP-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist wichtig, eines vorab festzustellen: Es geht nicht darum, Raucher oder Raucherinnen zu verteufeln.

(Jacques Voigtländer [SPD]: Warum das denn nicht?)

Das ist nicht die Aufgabe dieses Antrages. Vielmehr geht es um die Frage, was wir zum Schutz der Bevölkerung vor Passivrauchen machen müssen. Das ist die Hauptsache dabei.

(Zuruf von Jacques Voigtländer [SPD])

- Nein, das könnte ja zum Teil so durchklingen.

Es ist wichtig festzuhalten - gerade unserer Partei ist das wichtig -, dass sich jeder erwachsene Mensch frei entscheiden kann, wie er sich verhält. Wenn er sich gegen seine Gesundheit verhalten will, dann ist das eben seine freie Entscheidung.

Entscheidend ist aber die Frage: Wo wird jemand durch Passivrauchen belastet, der sich nicht wehren kann oder der sich an bestimmten Stellen aufhält oder aufhalten muss, wo er Passivrauch ausgesetzt ist und nicht frei entscheiden kann? - Das muss der Maßstab sein. Deswegen ist es in vielen Fällen folgerichtig bereits zu einer Umsetzung des Rauchverbots gekommen, nämlich in Schulen - das ist schon angesprochen worden -, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Ähnlichem mehr.

Wir sind, gerade weil wir uns in der Diskussion zu diesem Punkt befinden, von vielen Bürgern angeschrieben worden. Einer hat geschrieben: Im Straßenverkehr gibt es ja die Promillegrenze. Sie regelt, dass man nicht zu viel Alkohol trinken darf, um Dritte nicht zu schädigen. Warum soll man also nicht auch das Rauchen begrenzen? - Das fand ich ganz interessant.

Das Problem betrifft - das wurde schon angesprochen - letztlich auch die Arbeitsstättenverordnung, die Ausnahmen zulässt. Man setzt sich dem Passivrauchen aus, wenn in dem Betrieb, in dem man arbeitet, das Rauchen zugelassen ist. Das konzentriert sich auf die Gastronomie, also auf Restaurants und auf Bars.

In vielen Ländern Europas gibt es schon Einschränkungen. In Mecklenburg-Vorpommern ist - nach der heutigen Meldung - aktuell beschlossen worden, dass man bereits in diesem Jahr ein generelles Rauchverbot in Schulen, Krankenhäusern und vielen anderen öffentlichen Einrichtungen einführen will. In der Gastronomie soll ab dem nächsten Jahr ein generelles Rauchverbot in den Speisegaststätten gelten mit, wenn man es organisieren kann, extra Raucherzimmern. Das soll deswegen erst ab dem nächsten Jahr gelten, weil man ja Zeit braucht, um sich darauf einzustellen.

(Jacques Voigtländer [SPD]: Wollen Sie das nicht auch?)

- Das habe ich nicht gesagt. Ich habe nur gesagt, dass sich viele Bundesländer solche Regelungen überlegen. - Es spricht einiges dafür, sich so zu verhalten, und zwar ganz einfach deswegen, weil sich in normalen Restaurants auch Kinder, Jugendliche und Schwangere - z. B. bei Familienfeiern - aufhalten, die dem Passivrauchen ausgesetzt sind, ohne das freiwillig entschieden zu haben.

Wenn, wie ich zu Anfang sagte, der Maßstab ist, sich freiwillig entscheiden zu können, dann müssen wir beschließen: Dort muss das Rauchen verboten werden. Extra Räume für Raucher wären die konsequente Möglichkeit, dies zu gewährleisten.

Ein Tipp dazu: Feinschmecker - auch die, die selbst rauchen - wissen, dass es besser ist, beim Essen nicht zu rauchen, weil man dann mehr vom Essen hat. Die Geschmacksnerven sind dann nämlich besser in der Lage, den Geschmack wahrzunehmen. Deswegen wäre das durchaus vorteilhaft.

(Zuruf von der SPD)

- Wieso? - Das stimmt doch! - Man hat befürchtet, ein Rauchverbot in der Gastronomie könnte

(Unruhe)

- es ist sehr laut

(Glocke der Präsidentin)

- danke - zu Umsatzeinbußen und zu Arbeitsplatzverlusten führen. In verschiedenen Ländern hat man jedoch gesehen, dass das Gegenteil der Fall ist. In New York und Kalifornien waren Umsatzsteigerungen zu verzeichnen, in New York angeblich sogar um 2 Milliarden Dollar von knapp 8 Milliarden auf knapp 10 Milliarden innerhalb von drei Jahren. In New York war ein Arbeitsplatzzuwachs von 4,7 % zu verzeichnen.

(Uwe Schwarz [SPD]: In Italien auch!)

Dieses wirtschaftliche Argument scheint also nicht zu stimmen.

Wir müssen jetzt sehen, wie wir vorgehen wollen, wenn wir uns für ein Rauchverbot in der Gastronomie entscheiden. Ich persönlich fände es absolut logisch, zumindest Bars auszuschließen. In eine Bar gehen nur Erwachsene, die frei entscheiden können, ob sie dorthin gehen, und deswegen sollte ein Verbot dort nicht gelten. Das spricht natürlich gegen die Streichung des Absatzes 2 der Arbeits

stättenverordnung, die die Grünen jetzt beantragt haben; denn dann würde das Rauchverbot auch in Bars gelten.

Das heißt, wir müssen uns noch genauer darüber austauschen, wie wir weiter verfahren wollen. Gerade wenn in Familien geraucht wird, können und wollen wir - wir wollen ja nicht in die Familien hinein regieren - nicht eingreifen. Deswegen sind auch Präventionsbemühungen sehr wichtig, um Kinder und Jugendliche vor Passivrauchen zu schützen. Im Bereich der Gastronomie müssen wir sehen, was jetzt Vorrang hat, ob der Schutz vor Passivrauchen für Kinder und Jugendliche oder die Ausnahme für Bars, weil man in Bars freiwillig geht, sodass wir dort anders entscheiden. Ich bin gespannt auf die Diskussion im Ausschuss.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke, Frau Meißner. - Jetzt hat sich noch einmal Frau Janssen-Kucz gemeldet. Sie bekommt eine Minute zusätzliche Redezeit.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte meinen Vor- oder Nachrednerinnen eigentlich dafür danken, wie sie die Materie dargestellt haben. Sie haben noch einmal sehr ausdrücklich auf die gesundheitliche Gefährdung hingewiesen, aber auch den Mehrwert im Bereich der Gastronomie erwähnt. Frau Meißner hat das Beispiel New York genannt, und auch für Irland gibt es Statistiken, die das belegen.

Fakt ist doch, dass wir uns in der Sache eigentlich einig sind, dass wir die Gesundheit der Menschen schützen müssen. Wir beantragen daher sofortige Abstimmung, damit aus dem Land Niedersachsen ein ganz klares Signal gesetzt wird: Der Schutz der Menschen vor Passivrauchen steht im Vordergrund.

(Beifall bei den GRÜNEN - Bernd Althusmann [CDU]: Wir wollen das intensiv beraten!)

Die CDU-Fraktion hat schon widersprochen; sie will das gerne intensiv beraten. Damit ist eine Abstimmung über diesen Antrag eigentlich überflüssig. Wir stimmen jetzt trotzdem darüber ab, ob

über den Antrag sofort abgestimmt werden soll oder nicht. Wer dafür ist, dass über den Antrag sofort abgestimmt wird, den bitte ich jetzt - -

(Bernd Althusmann [CDU]: Das geht gar nicht! Entschuldigung, wir haben widersprochen! Der Antrag wird nach der ersten Beratung in den Ausschuss überwiesen!)

- Sie haben Recht. - Der Antrag wird also in den Ausschuss überwiesen. Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung.