Protocol of the Session on June 27, 2003

An dieser Stelle haben Sie nun Gelegenheit dazu.

Der dritte Punkt unseres Antrags findet sich auch im Antrag der Koalitionsfraktionen. Das ist ein sehr wichtiger Punkt: Tot- und Fehlgeburten sollen aus dem Status des Operationsabfalls herausgenommen werden.

Ich muss Ihnen jetzt die Freiheit zurückgeben, mit Ihrer Rede zu Ende zukommen.

Lassen Sie uns unnötige Vorschriften abschaffen und mehr Freiräume für selbstbestimmte Entscheidungen mündiger Bürgerinnen und Bürger schaffen; denn der Tod ist so individuell wie das Leben. Wir sollten das respektieren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin Meißner hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Umgang mit dem sensiblen Thema Tod ist für viele Menschen nicht einfach; das haben wir hier gemerkt. Der Umgang mit dem Thema Bestattung ist es genauso wenig.

Was die vorliegenden Anträge angeht, muss man bei der Erörterung sinnvoller Neuregelungen bedenken, dass für den einen Menschen damit persönliche Freiheiten verbunden sind und für den anderen bestimmte ethische Vorstellungen bedeutsam sind und die Menschenwürde in Gefahr zu kommen droht.

Zurzeit gibt es auf Bundesebene und auch auf Landesebene eine Vielzahl von Rechtsvorschriften in

diesem Bereich. Angesichts dessen kann eine Zusammenfassung zu einem einheitlichen Bestattungsrecht durchaus sinnvoll sein. Darüber müssen wir auch reden.

Wichtig ist auch, zeitgemäße Regelungen zu finden. Beispielhaft dafür ist vielleicht das Bestattungsgesetz von Rheinland-Pfalz. Auf jeden Fall sollten wir vermeiden, das zu wiederholen, was in Nordrhein-Westfalen passiert ist, nämlich zu emotionalen Zerwürfnissen beizutragen.

Hinsichtlich der Ausweitung der Bestattungsmöglichkeiten für Tot- und Fehlgeburten stimmen wir überein. Wir wissen, dass es dringend erforderlich ist, diesbezüglich etwas zu machen. Die „Entsorgung“ als Krankenhausabfall missachtet die emotionale Bindung, die viele Eltern auch zu den ganz kleinen Totgeburten haben.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

In jedem Falle muss für solche Eltern die Möglichkeit nach einem Ort der Trauer geschaffen werden. Es soll aber keinen Bestattungszwang geben, sondern es sollen die Optionen geschaffen werden, die bereits genannt worden sind, nämlich eine verpflichtende Aufklärung und eine Beratungspflicht. Gleichzeitig sollen mehr Angebote auf den Friedhöfen und auch Möglichkeiten einer Bestattung geschaffen werden, die den Geldbeutel der Eltern nicht zu sehr beanspruchen.

Was die Sargpflicht angeht, so gibt es gesellschaftliche Veränderungen, die sehr wohl bedacht werden müssen. Für Menschen muslimischen Glaubens gibt es - das ist schon gesagt worden bei uns bislang keine Bestattungsmöglichkeit, weil bei ihnen eine Bestattung im Leichentuch den Vorschriften entspricht. Die Kirchen haben dazu schon Stellung genommen. Ich bin ehrenamtlich in der evangelischen Kirche engagiert und folge in diesem Fall dem Rat unserer Bischöfin Käßmann, die gesagt hat, es gebe für sie keinen christlichen Sargzwang, und eine Beerdigung im Leichentuch wäre für sie durchaus in Ordnung. Im Grundgesetz ist die Religionsfreiheit verankert; auch das müssen wir berücksichtigen.

Eine vollständige Aufhebung der Sargpflicht ist aber wenig sinnvoll. So müssen auch gesundheitliche Risiken, die beim Verwesungsprozess entstehen können, in Betracht gezogen werden. Erst recht bei einem Verdacht auf Infektionskrankheiten ist die Sargpflicht unabdingbar.

(Beifall bei der CDU)

Sehr umstritten - das haben wir gemerkt - ist die Aufhebung des Friedhofszwangs für Urnenbestattungen. Die Urne auf dem Kaminsims, von der schon ansatzweise gesprochen wurde, ist eine Vorstellung, die für die eine Seite die Verwirklichung von Individualität und eine Nähe zum Verstorbenen bedeutet, die vielleicht auch dem Wunsch eines Verstorbenen entsprechen könnte. Für die anderen aber - das ist auch schon klargeworden - ist das unvorstellbar und bedeutet eine starke Beeinträchtigung der Totenruhe und des würdevollen Umgangs mit dem Verstorbenen. Auch das müssen wir auf jeden Fall berücksichtigen. Kultur und kulturelles Erbe spielen logischerweise auch eine Rolle. Wir müssen hierbei also unterschiedliche Positionen bedenken.

Bevor wir darüber nachdenken, inwieweit eine weitere Freigabe erfolgen sollte, müssen wir uns über Optionen Gedanken machen, die es auch schon in anderen Bundesländern gab, so z. B. darüber, Friedwälder einzurichten. Solche sind im Saarland üblich, wo es eine Baumbestattung gibt. Sie merken, es gibt vieles, was man in diesem Bereich bedenken muss.

Ich habe den Eindruck, wir sind noch nicht so weit, eine Novellierung in Angriff nehmen zu können, was das Bestattungswesen allgemein angeht. Was wir auf jeden Fall tun können und auch tun sollten, ist das, worüber Einigkeit besteht, nämlich die Bestattung von Tot- und Fehlgeburten, einvernehmlich zu regeln.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank. - Herr Kollege Schwarz, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Thema hat uns bereits im Januar dieses Jahres beschäftigt. Seinerzeit haben die Grünen einen fast gleichlautenden Antrag eingebracht. Die CDUFraktion hat aus dem seinerzeitigen Antrag ein Element herausgenommen. Insofern kann ich für meine Fraktion das erklären, was ich schon im Januar gesagt habe.

Was die Frage der Tot- und Fehlgeburten betrifft, so sollte nach unserer Auffassung bei Föten bis maximal 500 g in der Tat ausschließlich der Elternwille maßgebend sein. Insofern sind die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Eltern, wenn sie dies wollen, eine Bestattung durchführen können. Dies haben wir auch bei der Beratung von Petitionen mehrfach so besprochen. Daher ist es gut, wenn das jetzt umgesetzt wird. Ich meine, an der Stelle sind wir uns alle einig.

(Beifall bei der CDU)

Die zweite Frage betrifft die Sargpflicht. Diesbezüglich teile ich die Position, die sich im Antrag der Grünen wiederfindet. Wir sind eine multikulturelle Gesellschaft. Bei uns leben sehr viele Menschen islamischen Glaubens. Sie haben keine Chance, hier im Sinne ihres Glaubens beerdigt zu werden, selbst wenn sie hier Jahrzehnte gelebt haben oder hier sogar aufgewachsen sind, also die gesamte Zeit hier gewesen sind. Sie müssen, wenn sie versterben, in ein islamisches Land übergeführt werden, wenn sie bzw. ihre Hinterbliebenen nicht mit ihrem Glauben in Konflikt kommen wollen. Dieser Tatsache müssen wir Rechnung tragen. Insofern teilen wir die Position, die in dem Antrag der Grünen niedergelegt ist und die im Übrigen auch Frau Käßmann teilt. Ich habe damals bereits gesagt: Wir würden es sehr begrüßen, wenn der Position der Landesbischöfin an dieser Stelle Rechnung getragen würde.

Über die dritte Frage, die Aufhebung des Friedhofzwangs, kann man, glaube ich, nicht streiten. Das ist eine Angelegenheit, die jeder mit sich persönlich abmachen muss. Das hängt davon ab, wie man selbst religiös eingestellt ist, ob man glaubt, welcher Weltkirche oder welcher religiösen Glaubensrichtung man angehört. Wir können uns da auch den Versuch ersparen, uns gegenseitig überzeugen zu wollen. Ich sage für die SPD-Fraktion ganz klar: Wir sollten offen darüber diskutieren. Aber wir werden in dieser Frage in der Fraktion nicht geschlossen stimmen, weil das schlichtweg nicht geht. Ich meine, wenn wir ehrlich sind, dann müssen wir zugeben, dass wir jemanden in dieser Frage nicht durch irgendwelche Fraktionsmehrheiten auf eine Linie bringen können, die mit seinem Gewissen überhaupt nicht in Einklang zu bringen ist.

(Beifall bei der SPD)

Ich teile eine ganze Reihe der Argumente, die für die Nichtaufhebung des Friedhofzwangs vorgetragen worden sind. Ich teile diese Argumente ausdrücklich, weil ich in der Tat der Meinung bin, dass Gesichtspunkte wie Totenruhe hoch zu bewerten sind. Wichtig ist meiner Ansicht nach auch, zu berücksichtigen, wie man dem Willen des Verstorbenen Rechnung tragen kann. Wir können aber nicht garantieren, wie lange man dem Willen des Verstorbenen Rechnung tragen kann. Ich glaube schon - das habe ich damals schon gesagt -, dass in der ersten Generation eine persönliche Bindung da ist. In der zweiten Generation - da teile ich das, was Sie, Frau Siebert, gesagt haben - sieht das schon anders aus. Auch ich möchte nicht, dass sich die Urnen im Müll wiederfinden. Ich könnte mir auch noch andere sehr pietätslose bzw. makabere Veranstaltungen vorstellen.

Insofern vertrete ich persönlich die Auffassung, dass man den Friedhofszwang nicht aufheben sollten. Ich sage aber genauso deutlich: Es gibt diesbezüglich sehr unterschiedliche Positionen. Wir sollten damit genauso umgehen, wie es unser Grundgesetz vorsieht, Stichwort: Religionsfreiheit. Das heißt an dieser Stelle mit absoluter Sicherheit auch Gewissensfreiheit.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, das ist ein ernstes Thema. Ich wünsche eine gute Beratung, und zwar im Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit bei der federführenden Beratung und im Ausschuss für Inneres und Sport bei der Mitberatung. - Andere Vorschläge sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 53 und 54, die ich vereinbarungsgemäß zusammen aufrufe:

Tagesordnungspunkt 53: Erste Beratung: Novellierung der Handwerksordnung: Durch sinnvolle Reformen die Zukunft des deutschen Handwerks sichern - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/239

Tagesordnungspunkt 54: Erste Beratung: Chancen durch Liberalisierung der Handwerksordnung für Niedersachsen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/251

Den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP bringt der Kollege Bley ein.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist der Tag gekommen, an dem ich meine Jungfernrede halten darf,

(Beifall bei der CDU)

eine Rede an einem höhenverstellbaren Rednerpult, einem Rednerpult, das von einem Handwerksmeister hergestellt wurde. Gute Arbeit hat er geleistet

(Beifall bei der CDU)

mit seinen Gesellen und Auszubildenden, von der Kalkulation über die Planung bis hin zur Fertigstellung. Das war gut, und das soll auch so bleiben.

Sehr verehrte Damen und Herren! Ich darf hier zur Handwerksordnung sprechen. Als ich vor ein paar Monaten den Referentenentwurf der Bundesregierung zum Thema Novellierung der Handwerksordnung gelesen habe, musste ich feststellen, dass dieser Entwurf ohne jegliche Kenntnisse des Handwerks und der Wirtschaftspolitik entstanden ist.

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist auf die verfehlte Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zurückzuführen.

(Beifall bei der CDU)

Die Auswirkungen sind auch am Handwerk nicht spurlos vorübergegangen. Dann aber auch noch die

Handwerksordnung oder den Meisterbrief zum Sündenbock für die verfehlte Wirtschaftspolitik zu machen, ist schlicht und einfach falsch.

(Beifall bei der CDU)

Nicht das Handwerk ist schuld, sondern Rot-Grün hat mit den ökumenischen Fehlentscheidungen

(Lachen bei der SPD)

- den ökonomischen Fehlentscheidungen - der vergangenen Jahre die Grundlage für die aktuelle Misere gelegt.

(Beifall bei der CDU - Sigmar Gabriel [SPD]: Das andere könnte auch stim- men!)