Das Erste, was uns ganz wichtig war, nämlich die Stellenhebungen, erreichen natürlich auch den Bereich der Justiz. Wir werden 228 Stellenhebungen haben, davon 26 im Strafvollzug. Das betrifft den Bereich von A 6 bis maximal A 13; der ganz überwiegende Teil betrifft Stellen im mittleren und
einfachen Dienst. Ich sage aus Sicht der Fraktionen von CDU und FDP auch ganz deutlich: Unsere Bediensteten haben es verdient, dass sie auf diese Art und Weise Beförderungschancen bekommen und motiviert werden.
Den zweiten Schwerpunkt setzen wir im Bereich der Strafgerichtsbarkeit. Wir werden dort fünf Vorsitzende Richter und zehn „normale“ Richter einstellen. Damit tragen wir dem Umstand Rechnung, dass aufgrund einer Verschärfung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Überprüfung von Haftdauern immer weiter kritisch begleitet wird mit der Folge, dass die Gerichte gezwungen sind, sich primär mit Haftsachen zu befassen. Das führt dann wiederum dazu, dass andere Sachen entweder liegen bleiben oder dass - dies ist teilweise geschehen - aus dem Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei den Landgerichten Richter in die Strafgerichtsbarkeit abgeordnet werden, sodass dort dann Lücken auftreten können. Das wollen wir verhindern bzw. beheben. Daher werden diese zusätzlichen Richterstellen geschaffen.
In dem Zusammenhang haben wir in der Tat festzustellen, Frau Bockmann - das ist einfach Realität -, dass die Möglichkeit, verfahrensbeendende Absprachen zu treffen, immer mehr genutzt wird. Sie sagen, dadurch wird eine Zweiklassenjustiz geschaffen. Das sehe ich anders. Schon immer sind Dinge, die die Verfahrensbeendigung ansprechen, durchaus Gegenstand von Zweckmäßigkeitserörterungen zwischen Staatsanwaltschaft und Gerichten gewesen. Ich nenne beispielsweise die Einstellung von Verfahren. Insofern ist es nicht richtig, dass der Eierdieb sofort mit voller Härte bestraft wird, während die Großen davonkommen. Das ist ein verzerrtes Bild.
Wenn es jedoch Absprachen gibt - das Verfassungsgericht sagt: wir haben nichts dagegen, aber es muss vernünftige Regeln dafür geben -, dann ist es folgerichtig und geradezu zwingend, dass die Justizministerin sich des Themas annimmt, wie der Deal, der in der Praxis stattfindet, rechtlich verbindlich und eindeutig für alle geregelt und damit den Vorgaben des Verfassungsgerichts gefolgt werden kann.
Nächster Schwerpunkt. Wir stärken die Staatsanwaltschaft, indem wir zwei weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Korruptionsbekämpfung einrichten werden. Das ist ein Thema - darüber müssen wir gar nicht lange diskutieren -, das für uns von besonderer Bedeutung ist.
Ein weiterer Punkt, den ich einmal ansprechen will - Frau Bockmann hat ihn gar nicht erwähnt -, ist folgender: Wir haben im Bereich der Justiz in der Vergangenheit in der Tat recht viel in Justizvollzugsanstalten investiert, was bauliche Maßnahmen angeht. Wir konnten aber nicht in Gerichtsgebäude im eigentlichen Sinne investieren. Im Jahre 2007 schaffen wir den Einstieg dafür, dass auch dort etwas getan wird. Ich freue mich für den Kollegen André Wiese, dass das Amtsgericht Winsen/Luhe betroffen ist. Wir werden dort das Grundbuchamt neu bauen. Wir werden den Altbau umbauen und dafür immerhin 6 Millionen Euro investieren können.
Dann komme ich zu den Verwaltungsgerichten. Wir waren in der letzten Landtagssitzung darüber einig: Ja, es gibt einen Anstieg bei den Verfahren an den Verwaltungsgerichten; das ist in der Tat der Fall. Sie haben vorgeschlagen, Widerspruchsverfahren sofort wieder einzuführen. Wir haben einen Mittelweg gewählt. Wir haben gesagt - dies war ja schon immer beschlossen -, dass wir die Situation in fünf Jahren evaluieren und dann unsere Entscheidung treffen werden. Wir haben aber auch gesagt, wir haben nun einmal den Zustand, dass vermehrt Klagen da sind. Damit lassen wir die Verwaltungsgerichte nicht alleine, sondern wir werden die Verwaltungsgerichte mit zusätzlichen Richtern ausstatten. Wir werden insgesamt acht Verwaltungsrichter bei den Verwaltungsgerichten neu einstellen. Damit wird auch kein Geld hinausgeworfen, Frau Bockmann; denn wir verbinden die Einstellung mit der Zusage der einzustellenden Richter, dass sie dann, wenn ein Abbau dieser Verfahren bei den Verwaltungsgerichten zu verzeichnen sein wird, bereit sind, in andere Gerichtsbarkeiten zu wechseln. Auf diese Weise produzieren wir keinen künstlichen Überhang, sondern reagieren situationsgerecht auf die Situation bei den Verwaltungsgerichten.
gerichts Osnabrück zu begründen versucht. Wenn Sie eine solche Forderung erheben, dann müssen Sie sich natürlich auch überlegen, wie die Belastungssituation bei den Arbeitsgerichten aussieht. Ich will Ihnen nur einmal die Zahlen sagen. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2005 sind die Klageverfahren bei den Arbeitsgerichten im ersten Halbjahr 2006 um 9,7 % zurückgegangen. Um fast 10 % sind die Klagen bei der Arbeitsgerichtsbarkeit zurückgegangen. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Berufungen um fast 15 % zurückgegangen. Nun erklären Sie mir bitte einmal, warum Sie angesichts dieser Entwicklung dort das Richterpersonal aufstocken. Dort ist es unserer Ansicht nach am allerwenigsten erforderlich. Wir meinen deshalb, dass es der Vorbereitung eines Besuches, möglicherweise Ihres Arbeitskreises, beim Landesarbeitsgericht dient, aber nicht der Sache selber bei den Arbeitsgerichten.
Uns ärgert etwas, dass Sie das Gegenteil dessen tun, was Herr Möhrmann hier für die gesamte Fraktion angekündigt hat. Herr Möhrmann hat letzten Endes gesagt: Wir wollen keine Kleinstbeträge schaffen. Wir wollen nicht jedes Klientel mit Kleinstbeträgen bedienen. - Ich will nur einmal darauf hinweisen, dass Sie den Ansatz für den Täter-Opfer-Ausgleich um 79 000 Euro erhöhen wollen. Das ist nun wirklich kein Riesenbetrag. Das ist einfach das Bedienen einer Klientel. Sie wollen, wenn Sie mit denen sprechen, sagen können, dass Sie etwas getan haben. Gleiches gilt für die Opferhilfe, für die Sie die Mittel um 100 000 Euro erhöhen wollen. In beiden Fällen ist eine Erhöhung schlicht und ergreifend nicht erforderlich; denn die Opferhilfe und der Täter-Opfer-Ausgleich funktionieren mit den vorhandenen Mitteln.
Des Weiteren ärgert mich, wie Sie versuchen, die Deckung Ihrer weiteren Vorschläge hinzubekommen. Da wollen Sie die sächlichen Mittel reduzieren. In der Vergangenheit haben Sie immer wieder gesagt: Bei den sächlichen Mitteln sind wir an die Grenze dessen, was vertretbar ist, herangegangen. Da geht es überhaupt nicht mehr. Nun geht es an das Personal und dann ist alles darnieder. Nach einer solchen Äußerung im Vorjahr wollen Sie jetzt die Mittel, die für andere Dinge gebraucht werden, ausgerechnet bei den sächlichen Mitteln holen. Das halte ich für politisch überhaupt nicht verantwortbar und für überhaupt nicht vertretbar.
Wenn Ihnen dann noch etwas fehlt, machen Sie von der Möglichkeit einer Scheinbuchung Gebrauch, indem Sie sagen: Bei den Einnahmen im Zusammenhang mit Gerichtskosten und Geldbußen legen wir einfach einmal 560 000 Euro drauf; Begründung: realistische Einnahmeerwartungen. Das ist durch nichts belegbar. Das ist schlicht und ergreifend der Versuch, eine Deckung hinzubekommen, ohne dass es klappt.
Sie haben, Frau Bockmann, Ihren Redebeitrag damit begonnen, dass Sie vermeintliche Zitate der Ministerin - Interessenvertretung der Justiz, Interessenvertretung der Bürger - in einen vermeintlichen Gegensatz gesetzt haben. Das ist kein Gegensatz. Einen solchen haben Sie lediglich konstruiert. Die Justiz ist natürlich die dritte Säule der Gewalt; sie hat damit auch einen gewissen Selbstzweck. Die Justiz ist aber auch dazu da, die Interessen der Bürger zu vertreten, dafür zu sorgen, dass die Bürger in angemessener Zeit einen guten Rechtsschutz bekommen.
Wenn die Ministerin also sagt, dass sie die Interessen der Bürger im Ressort Justiz vertritt, dann ist das kein Widerspruch zu der Aussage, dass sie die Interessen der Justiz vertritt.
Wir sind sicher, dass wir mit dem vorgelegten Entwurf dazu beitragen, dass die Justiz in Niedersachsen ihre Arbeit auch weiterhin gut und schnell im Interesse der Bürger verrichten wird. Wir danken allen Mitarbeitern in der Justiz dafür, dass das der Fall ist.
Meine Damen und Herren, wir bitten um Ihre Zustimmung. Eigentlich, Frau Bockmann, weichen Sie mit Ihren Voten gar nicht so stark ab. Diesem Haushalt müssten Sie eigentlich sogar zustimmen können.
zumindest den Fachpolitikern in diesem Hause bekannt sein. Rund 1 Milliarde Euro kostet die dritte Gewalt die Bürger dieses Landes. Der Kostendeckungsgrad der Justiz ist wegen der Geldstrafen mit rund 60 % relativ hoch, wenn man den kostenintensiven Strafvollzug herausnimmt; darauf werde ich in meiner Rede noch zu sprechen kommen. Größter Kostenblock im Einzelplan des Justizministeriums ist das Personal. Richter, Staatsanwälte, Vollzugsbedienstete, Rechtspfleger, Justizsekretäre, Justizwachtmeister etc. schlagen mit 600 Millionen Euro zu Buche.
Eingangs, denke ich, muss man sagen, dass die Justiz in Niedersachsen oder auch deutschlandweit trotz der Konsolidierungsmaßnahmen oder Haushaltsnöte immer noch sehr gut arbeitet. Sie hat ein sehr hohes Ansehen in der Bevölkerung. Richter gelten - im Gegensatz zu Politikern - als eine der glaubwürdigsten Berufsgruppen in unserem Staat.
Die Justiz wird auch von der Wirtschaft sehr wertgeschätzt. Die Wirtschaft hat das in den letzten Jahren erkannt. Justiz bzw. Rechtsprechung in Deutschland wird mittlerweile als Standortvorteil Recht gesehen. In der Globalisierung geht es also gar nicht immer nur um Löhne oder Steuern. Wir sollten das, was in Deutschland und in Niedersachsen sehr gut funktioniert, etwas besser pflegen und Wert darauf legen.
Ich bin mir, ehrlich gesagt, bei dieser Landesregierung nicht immer ganz sicher. Zumindest am Anfang hat es sehr missverständliche Äußerungen in Bezug auf die Justiz gegeben. Zudem hat es in Niedersachsen sehr unglückliche Besetzungsverfahren gegeben. Darauf werde ich noch zu sprechen kommen.
Ich möchte in meiner Haushaltsrede sieben Punkte ansprechen, die mir in Bezug auf die Rechtspolitik im letzten Jahr wichtig erscheinen. Zunächst ist die Frage zu stellen: Was macht eigentlich das rechtspolitisch und fiskalpolitisch motivierte Titanenwerk der großen Justizreform? Wir haben von diesem Reformprojekt lange nichts mehr gehört, meine sehr verehrten Damen und Herren. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es Justizminister, die diese Reform mittlerweile als mausetot betrachten - ein Justizminister übrigens, der momentan in einer argen Bedrängnis steckt. Es ist die Frage zu
Meine sehr verehrten Damen und Herren, man muss klar und deutlich sagen: Wir stehen noch immer auf Start. Es gibt keine Zusammenlegung von Gerichten. Es gibt keine Zweistufigkeit. Es gibt keine Privatisierung von Handelsregistern. Es gibt keine beliehenen Gerichtsvollzieher. Es gibt keine große Justizreform. Das Projekt ist in der Fachdebatte schon längst beerdigt. Haben Sie wenigstens die Größe, das zuzugeben!
Als Nächstes ist die Frage zu stellen: Was haben wir in dieser Legislaturperiode in Niedersachsen an konkret gestaltender Rechtspolitik erleben können? - Ich kann mich an eine sehr aufgeregte Debatte über Sterbehilfe erinnern. Das war fast so, als ob der Leibhaftige unter uns geraten sei. Damals hieß es ganz schrill: Kein Geschäft mit dem Tod! Das wollen wir alles nicht! - Ich habe mich gefragt: Was machen Sie in der Rechtspolitik oder auch in der Sozialpolitik ganz konkret, um gegen Suizide in Niedersachsen vorzugehen? Wo sind die Programme, mit denen wir suizidwilligen, depressiven und vereinsamten Menschen helfen? Wir werden morgen im Landtag über einen sehr tragischen Fall sprechen, der in Uelzen passiert ist. Ich vermisse, ehrlich gesagt, die konkreten handfesten Programme für Menschen, die solche großen Probleme haben.
Ich sehe nur eines: Diese Landesregierung verhökert die Landespsychiatrie. Sie gibt damit die gesamte Psychiatriepolitik auf und geht im Maßregelvollzug den sehr schwierigen Weg der sogenannten Beleihung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das hat in der Rechtspolitik überhaupt nichts damit zu tun, dass man sich auf Kernaufgaben besinnt. Nein, das ist wirklich das Gegenteil: Sie entkernen den Staat von seinen hoheitlichen Aufgaben, jedenfalls zum Teil. Diesen Weg können wir nicht mit Ihnen mitgehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir über den Maßregelvollzug reden, können wir gleich das nächste Thema anschneiden, nämlich die allgemeine Vollzugspolitik. Gestern haben wir den Gesetzentwurf bekommen. Ich finde den Gesetzentwurf, der uns präsentiert wird, nicht gut. Er
stellt für eine aufgeklärte Vollzugspolitik vielmehr einen eklatanten Rückschritt dar. Wir haben in diesem Landtag mehrfach darüber geredet. Gegen den geballten Fachverstand von Rechtspolitikern und Verfassungsrechtlern ist diese Materie an die Länder übergegangen. Einige haben gesagt: Vielleicht machen es die Länder dennoch besser. Vielleicht wird es ein einigermaßen humanes, aufgeklärtes und mutiges Gesetz werden. - Ich, meine sehr verehrten Damen und Herren, habe mir den Gesetzentwurf gestern kursorisch durchgelesen und konnte nichts davon finden, dass das einen großen vollzugspolitischen Aufbruch darstellt.
Sie wissen ganz genau, dass es in der Fachdiskussion äußerst kritisch gesehen wird, wenn man die Zielbestimmung auf zwei Punkte erweitert. Das wird in den Anstalten einen großen Konflikt hinsichtlich der Frage geben: Machen wir mehr Sicherheitspolitik, oder setzen wir auf Resozialisierung? - Einer der besten Strafrechtskommentatoren hat lange Jahre an der Uni Hannover gelehrt. Sie sollten mit ihm einmal die Diskussion führen und ihn fragen, was er davon hält, dass man eine doppelte Zielbestimmung in Bezug auf Vollzugspolitik in ein solches Gesetz aufnimmt.
Das zweite große Problem ist die Mehrfachbelegung von Zellen. Sie haben immer gesagt: Das wollen wir nur in Notfällen. - In dem Gesetzentwurf ist die Mehrfachbelegung von Zellen eindeutig erleichtert worden. Die Bestimmung, die Sie eingeführt haben, um Subkultur zu vermeiden, ist windelweich und praxisuntauglich. Das wird uns noch vor sehr große Probleme stellen. Ich will eines ganz deutlich sagen: Siegburger Fälle, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen wir in Niedersachsen nicht!
In diesem Gesetzentwurf findet sich eine sehr sonderbare Formulierung, nämlich das Phänomen, dass renitente Verweigerer bei Resozialisierungsangeboten überhaupt nicht mehr in irgendwelche Hilfsprogramme eingeführt werden bzw. dass sie ihnen nicht mehr zugute kommen sollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir alle wissen: In den Gefängnissen gibt es sehr schwierige Menschen, mit denen sehr schwierig zu arbeiten ist. Das ist ganz klar. Ich stelle mir trotzdem die Frage: Kann der Staat sein Ziel aufgeben, mit Straftätern überhaupt nicht mehr zu arbeiten? Kann er alle Verantwortung auf diese Leute abwälzen? Was
passiert mit diesen Leuten, wenn sie Totalverweigerer sind? Denn irgendwann kommen sie ja wieder heraus. Irgendwann sind sie wieder unsere Nachbarn. Dann ist die Rückfallquote höher. Ich finde es äußerst fragwürdig, wenn Sie sagen, die Verantwortung der Strafgefangenen solle stärker akzentuiert werden. Was ist aber, wenn diese Leute ihrer Verantwortung gar nicht gerecht werden können? - Die Vollzugspolitik, die Sie hier betreiben, ist sehr problematisch, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Es spricht auch nicht unbedingt für rechtspolitische Vernunft, wenn Sie den sensiblen Jugendstrafvollzug in einem einheitlichen Gesetz mit verkleistern. Sie wissen ganz genau, dass das Jugendstrafrecht eine eigenständige Gesetzesmaterie ist. Es gibt kein gemeinsames Strafgesetzbuch für Jugendund Erwachsenenstrafrecht. Deswegen verstehe ich nicht, warum das in einem gemeinsamen Gesetz verkleistert wird. Das ist insbesondere für die Betroffenen und die Rechtsanwender äußerst ungünstig - das will ich Ihnen ganz deutlich sagen -; denn es führt zu einer Verkomplizierung und ist schwieriger zu verstehen.
Ich muss es so sagen: Das ist klassisches juristisches Herrschaftswissen. Die Behörden können sehr gut damit umgehen. Aber die Betroffenen selbst, die jugendlichen Straftäter, werden große Probleme damit haben, mit diesem Gesetz vernünftig umzugehen.