Frau Präsidentin! Herr Minister, können Sie uns Zahlen darüber nennen, wie viele Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen vom Arbeitslosengeld II, von der Sozialhilfe oder auch von Leistun
Frau Präsidentin! Herr Kollege, diese Zahlen kann ich Ihnen nicht liefern, weil wir diesbezüglich keine Daten erheben. Zum ALG II ist mir aber noch eine Zahl aus den vergangenen Jahren geläufig, die sich im Bereich von 6 000 bis 7 000 Kindern bewegte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind sehr froh, dass die Landesregierung bzw. der Kultusminister dieses Problem sehr ernst nimmt und es mit großer Sorge registriert. Das ist immerhin schon ein Anfang.
In Rheinland-Pfalz wird die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die der staatlichen Unterstützung bedürfen bzw. die ihr Mittagessen selbst nicht zahlen können, auf immerhin 10 % geschätzt. Herr Busemann hat gerade gesagt, ihm liegen keine diesbezüglichen harten Daten vor. Aber vielleicht gibt es ja so etwas wie Näherungszahlen - die würden uns sehr interessieren. Wenn es solche Näherungszahlen bzw. geschätzte Zahlen gibt, dann würde uns interessieren, wie Sie vor dem Hintergrund dieser Zahlen mit dem Problem in Niedersachsen konkret umgehen wollen. Sie haben zwar das Problem geschildert, aber bei Ihren Ausführungen ist mir etwas zu kurz gekommen, wie Sie des Problems Herr werden wollen.
Frau Präsidentin! Herr Kollege, ich danke für die Einschätzung, dass wir das Problem gemeinsam sehen und in den Griff kriegen müssen. Das große
Wir sind im Lande ja erst dabei, ein großes System von Ganztagsschulen aufzubauen. Vor drei Jahren waren es gerade 150 Standorte, jetzt sind es 515 Standorte. In der Regel gehört zu einem vernünftigen Ganztagsangebot ein Essensangebot - Stichwort „Mensa“. Ich bin fast jede Woche im Lande unterwegs, weil die Mensen jetzt fertig gestellt werden und den Betrieb aufnehmen. Wir müssen aber erst einmal die genaue Datenlage erfassen: Was ist wo los? Wie viel Essensbeteiligung gibt es? Und wie viele Kinder - diese Wahrnehmung habe ich auch - können sich aus Kostengründen nicht daran beteiligen?
Ich bin - auch aus dieser Aufbauphase heraus sehr stark daran interessiert, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden letztlich unter Erfassung aller Schulträger in einem unbürokratischen Verfahren mit der notwendigen Sensibilität zu ermitteln, was an den Schulen los ist, wie hoch in etwa der Prozentsatz von Kindern ist, die sich nicht beteiligen können, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen.
Vom Gefühl her würde ich sagen, dass wir die Zahl von 10 % aus Rheinland-Pfalz für das Flächenland Niedersachsen - da und dort gibt es noch eine gesündere Struktur - so nicht übernehmen können. Aber das Problem ist da.
Vor ungefähr einem Jahr habe ich eine Mensa eröffnet. Die Schule hat mir berichtet: Wunderbar, viele Kinder haben das Angebot angenommen, aber fünf Kinder mussten sich leider sozusagen in die Ecke stellen, weil sie nicht teilnehmen konnten. Diese Schule hat das dann über eine Förderkreisregelung entsprechend in den Griff gekriegt. So müssen wir von Standort zu Standort gucken, was los ist, um miteinander zu sehen, welcher Handlungsbedarf besteht.
Hier besteht eindeutig die Zuständigkeit der Kommunen. Gerade auch Kommunen legen ja Wert darauf, dass das Land nicht in Zuständigkeiten der Kommunen hineinfummelt.
Aber ich habe als Bildungsminister ein Interesse daran, dass wir einen Überblick gewinnen und je Standort auch ein vernünftiges Angebot regeln. Denn die Ernährungssituation hat unmittelbar etwas damit zu tun, wie die schulische Fortkommenssituation des jeweiligen Kindes ist. Ein hungerndes Kind kann nicht ordentlich lernen, um es
Ich könnte hier jetzt nicht mit Zahlen und Daten jonglieren, aber ich habe ein eigenes Interesse daran, bei Wahrung der Zuständigkeiten aller Ebenen einen Überblick zu gewinnen, um dem Problem beikommen zu können.
Ein einziges Bundesland - 15 also nicht; ich denke aber, dass die die Probleme nach und nach auch sehen -, nämlich Rheinland-Pfalz, hat auf relativ ungesicherter Zahlenbasis - das ist meine Einschätzung - gesagt: Wir geben als Land einfach einmal 1 Million Euro dort hin. - Nun muss man dort auch einmal die Kommunalverfassung, die Zuständigkeitsverteilung ansehen. Wenn das eine pauschalierte Fondsregelung ist, dann muss man sehen, wie das aufgeteilt wird. Wenn z. B. das Land ein Drittel oder zwei Drittel und die Kommune den Rest bezahlt, dann riecht das nach Bürokratie, nach Papierkram, nach Abwicklung. Da bin ich also etwas reserviert.
Also: An jedem Standort erfassen, was los ist. Das werden wir als Schulbehörde entsprechend beaufsichtigen und vor Ort passende Modelle fahren.
Herr Minister, Sie haben sehr deutlich gemacht, wie wichtig ein gutes, ausgewogenes Mittagessen für jedes Kind ist, wenn es eine Ganztagsschule besucht. Das bedeutet doch letztlich, dass das Mittagessen integraler Bestandteil der Ganztagsschule ist. Deshalb muss doch das Land in seiner Zuständigkeit für die Schulen ein Interesse daran haben, dass alle Kinder an diesem Essen teilnehmen können. Das ist meine Interpretation.
Ich frage deshalb noch einmal sehr klar - Sie haben Rheinland-Pfalz erwähnt -: Weshalb gibt es hier nicht wie in Rheinland-Pfalz einen Sozialfonds, an dem sich das Land beteiligt? Ist dies vielleicht ein Thema, über das Sie die Debatte mit den Kommunen führen müssen? Ich finde, man kann mit dem Schlagwort „Bürokratie“ den Sozialfonds, wie es ihn in Rheinland-Pfalz gibt, hier nicht einfach so vom Tisch fegen, wenn der Anspruch ist: Mittagessen für alle Kinder!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Janssen-Kucz, hier besteht Einigkeit, und zwar nicht nur deshalb, weil in meinem Erlass zu den Ganztagsschulen steht, dass dann, wenn eine Ganztagsschule betrieben wird, das Thema Essenangebot dort vernünftig bewältigt sein soll. Das ist völlig klar.
Dann müssen Sie zum Thema Ganztagsschule aber auch mental klären: Wir machen da keine Beglückung von oben.
Wer eine Ganztagsschule betreiben will - Sie wissen, dass ich das stark forciere -, der muss sich - das geschieht auf freiwilliger Basis - mit den zuständigen Partnern vor Ort, dem Schulträger und den Eltern - die Eltern sind ganz wichtig, in Zukunft vielleicht noch viel wichtiger als bisher -, klar sein, ob man überhaupt ein Ganztagsangebot machen will, und dass man dann, wenn man das will, es ordentlich machen muss. Da beziehe ich die Schulträger mit ein.
Zweitens. Das Essen ist ein Angebot. Gegen eine „Zwangsverpflichtung“ zum Essen würde auch ich mich sträuben. Da sagt auch manches Elternhaus, das vielleicht 100 m von der Schule entfernt ist, dass man das so auch nicht will.
Für „Kostentechniker" wäre das vielleicht einfacher: Alle sind zum Essen verpflichtet. Alle müssen bezahlen. Für diejenigen, die nicht bezahlen können, zahlt der Staat. - Dann wäre das Problem gelöst. Aber das ist etwas komplizierter.
Bevor - das hat nichts mit irgendwelchem landespolitischen Geiz zu tun - das Land irgendwelchen Fondslösungen näher tritt, muss man ganz eindeutig sagen: Wir bewegen uns hier im absoluten Zuständigkeitsbereich der Schulträger, und die Schulträger, die ja immer sehr genau wissen, wie die Konnexität so herum funktioniert, müssen auch wissen, wie das anders herum funktioniert. Es gibt den kommunalen Finanzausgleich, der die Finanzausstattung der kommunalen Ebene gesetzlich regelt, und die Schulträger wissen, welche Mittel sie zur Erledigung ihrer Aufgaben zur Verfügung ha
Das andere sind die Mittel, die aus Sozialhilfe, Arbeitslosengeld oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die Elternhäuser gegeben werden, die dann tunlichst den Kindern das Geld mitzugeben haben. Dass es dann wieder ein paar Fälle gibt, in denen sie ihre Pflichten nicht erfüllen, ist mir schon klar. Genau für diese Fälle müssen wir flexible, sensible, unbürokratische Lösungen für jeden Standort finden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Busemann, zunächst einmal sollte jedes Kind die Chance bekommen, an einem Essen teilzunehmen. Das hat nichts damit zu tun, ob es eine Zwangsverpflichtung gibt oder nicht.
Zu Beginn Ihrer Ausführungen sprachen Sie davon, dass Sie das Problem ernst nehmen, dass Sie das Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden gesucht haben und dass sich daraufhin Ihr Ministerium bemüht hat, Informationen zu beschaffen, um eventuell Handlungsempfehlungen auszusprechen.
Können Sie konkretisieren, welche Informationen Sie dort zusammensuchen? Ist es eine Art Datenerhebung, oder welche konkreten Grundlagen sammeln Sie da? Dazu möchte ich gern noch ein paar Details hören.
Frau Präsidentin! Frau Kollegin, in der verlesenen Antwort habe ich eben gesagt, wir haben keine Daten vorliegen, wir haben derartige Daten nicht erhoben. An diesem Zustand möchte ich unter Wahrung von Datenschutz und von Zuständigkeiten etwas ändern. Die Schulträger haben den besten Überblick, weil die Kommunen in der Regel
die Sozialhilfebehörden sind, was da an Problemen besteht und wie die Zahlen sind. Die Schulen selber haben diesen Überblick auch.
Ich möchte gemeinsam mit den Schulträgern und den Kommunen, aber auch mit den mir, meinem Haus, zu Gebote stehenden Möglichkeiten, über die Schulbehörde, über die Schulaufsicht hinein in jedem Standort auf sensible Weise - ich sage das noch einmal - eine Zahlenermittlung haben, was an welchem Standort los ist und welches Modell wir dort vielleicht gemeinsam entwickeln können.
Ich will Ihnen auch zu einer gewissen Beruhigung Folgendes sagen. Immer wenn ich eine Mensa einweihe und der erste Betrieb aufgenommen wird, frage ich, wie es dort aussieht. Es gibt Gott sei Dank auch Standorte, die sagen, dass sich diese Probleme bei ihnen noch nicht gezeigt haben. Dort, wo sich Probleme gezeigt haben, haben mir bislang die Zuständigen an allen Standorten gesagt: Wir haben vor Ort ein passendes, vernünftiges Modell mit Eltern, mit Förderern und mit der Kommune gefunden, um das ohne Bürokratie entsprechend in den Griff zu bekommen.
Das ist in gewisser Weise eine Beruhigung. Trotzdem - darin sind wir uns alle einig - ist es ein Riesenproblem, das sich da zeigt, das die Schulen erreicht hat und das sich möglicherweise in den nächsten Jahren noch auswachsen wird.