Protocol of the Session on November 10, 2006

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die im Entwurf vorliegende Konzeption des Agrarwissenschaftlichen Netzwerks Niedersachsen bezieht sich zurzeit auf eine Kooperation im Bereich der Pflanzenbauwissenschaften. Die Landesregierung sieht keine Möglichkeit, die Konzeption mit der Frage des Erhalts des Standorts Celle zu verknüpfen. Gleichwohl werden wir die spezifischen Standortbedingungen, insbesondere im Hinblick auf die Legehennenhaltung und die damit verbundenen Kooperationsmöglichkeiten gegenüber dem Bund hervorheben.

Zu 2: Zielsetzung der Niedersächsischen Landesregierung ist es, die Agrarforschungskapazitäten des Bundes in Niedersachsen insgesamt zu erhalten und zu stärken sowie die Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landeseinrichtungen zu intensivieren. Der Forschungsstandort Braunschweig spielt in diesem Zusammenhang eine herausragende Rolle, weil er 16 von 18 Instituten/Abteilungen beheimatet. Ungeachtet dessen wird sich die Niedersächsische Landesregierung in Gesprächen mit dem Bund für den Erhalt aller niedersächsischen Standorte einsetzen. In diesem Zusammenhang ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die alleinige Organisations- und Finanzierungshoheit beim Bund liegt.

Zu 3: Die Landesregierung hält den jetzigen Zeitpunkt für verfrüht, um über Alternativen im Zusammenhang mit dem Standort Celle zu reden.

Anlage 24

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 27 des Abg. Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz (GRÜNE)

Hat die Polizei einen Sabotageakt im Zusammenhang mit dem Castortransport verhindert oder nicht?

Die Elbe-Jeetzel-Zeitung (EJZ) berichtete am 15. September 2006 von einem „anfänglichen“ Ermittlungserfolg der Polizei im Zusammenhang mit dem Castortransport im November. Laut der Zeitung, die ihre Informationen von der örtlichen Polizei erhielt, sollen zwei Personen Anfang September ein 60 cm tiefes und 15 bis 20 cm breites Loch in die Fahrbahndecke der Landesstraße 256 gebohrt haben, um darin eine Wasserleitung zu installieren. Mit dieser Vorrichtung hätte dann beim Straßentransport der Castorbehälter die Straße unterspült werden sollen, um sie so für die schweren Tieflader unpassierbar zu machen und den Transport damit aufzuhalten. Weiter berichtete die EJZ, dass die beiden Verdächtigen offenbar von der Polizei

auch mit dem Feuer in Verbindung gebracht werden, das vor gut einem Jahr die Polizeicontainer in Woltersdorf zerstörte. Am 4. Oktober 2006 berichtete die EJZ erneut über den Vorfall, diesmal stellte sich die Zeitung jedoch die Frage, warum die Polizei die unmittelbar nach der Entdeckung des Loches seitens der Polizei gemachten Äußerungen über den Hintergrund der Tat und über ermittelte Verdächtige in einem Rundfunkinterview nun größtenteils dementiere. Klarheit über die Ermittlungen besteht immer noch nicht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche tatsächlichen Ereignisse haben sich Anfang September auf der Landstraße 256 ereignet?

2. Warum wurden der EJZ von der Polizei zunächst Informationen über die Tat und die Tatverdächtigen sowie über mögliche weitere Verdächtigungen im Zusammenhang mit weiteren Straftaten gegeben, wenn wenige Wochen später diese Aussagen größtenteils dementiert werden mussten?

3. Hat sich der Tatverdacht gegen die beiden Personen erhärtet, und wurde bereits Anklage erhoben, bzw. ist mit einer Anklageerhebung zu rechnen?

Zu der in der Mündlichen Anfrage bezeichneten Angelegenheit wird derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Sachbeschädigung bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg geführt. Die Ermittlungen dauern noch an. Eine abschließende Stellungnahme ist deshalb nicht möglich.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Aufgrund zeugenschaftlicher Beobachtung konnte festgestellt werden, dass in der Nacht zum 11. September 2006 auf der L 256 in Höhe km 9,8 mittels eines Kernbohrers ein 67 cm tiefes Loch mit einem Durchmesser von 16 cm in die Fahrbahn gebohrt worden war. In dieses Loch war eine Eisenröhre versenkt worden, die innen mit einem Steg und außen mit einem umklappbaren Widerhaken versehen war. Auf dem in das Loch eingelassenen Eisenrohr befanden sich zwei Eisenplatten unterschiedlicher Stärke, wobei die dünnere der beiden Eisenplatten als Abschlussplatte bündig mit der Fahrbahndecke abschloss.

Zu 2: Nach dem Bericht der Polizeidirektion Lüneburg bestätigte deren Dezernatsbereich Öffentlichkeitsarbeit dem Redakteur der Elbe-Jeetzel-Zeitung aufgrund seiner telefonischen Anfrage, dass es eine Sachbeschädigung an der Fahrbahn der L 256 zwischen Grippel und Gorleben gegeben

habe. Durch die Polizei seien Ermittlungen eingeleitet worden, ein Zusammenhang mit den Castortransporten sei nicht auszuschließen. Eine Verbindung zu anderen Straftaten stellte die Polizeidirektion Lüneburg nicht her. Auch wurden detaillierte Angaben zur Tat oder zu Tätern nicht gemacht, da die Polizei grundsätzlich zu laufenden Ermittlungsverfahren keine Stellung nimmt. Darauf wird im Übrigen in dem Artikel der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 15. September 2006 auch hingewiesen.

Die Polizeidirektion und die Polizeiinspektion Lüneburg haben den Zeitungsartikel „Sabotageakt verhindert“ der Elbe-Jeetzel-Zeitung weder initiiert noch kommentiert. Die in der Elbe-Jeetzel-Zeitung dargestellten Einzelheiten und Schlussfolgerungen mussten in der Folge allerdings gegenüber anfragenden Radiosendern dementiert werden, da der polizeiliche Ermittlungsstand diese dargestellten Zusammenhänge nicht begründen ließ und sie nicht Bestandteil einer Stellungnahme der Polizeidirektion Lüneburg waren.

Zu 3: Ein konkreter Tatverdacht hat sich bislang lediglich gegen eine Person ergeben. Wann und mit welchem Ergebnis die Ermittlungen abgeschlossen sein werden, ist derzeit nicht abzusehen.

Anlage 25

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 28 des Abg. Stefan Wenzel (GRÜNE)

Zusätzliche Einleitung von Salzlauge in Werra und Weser geplant!

Das Unternehmen K+S AG (ehemals Kali und Salz AG) plant die zusätzliche Einleitung von jährlich 700 000 m³ Salzlauge über einen Nebenfluss der Werra. Damit würde auch die Weser mit zusätzlichen Salzfrachten belastet. Zwecks Einleitung will das Unternehmen eine 60 km lange Pipeline vom Kaliwerk in NeuhofEllers bauen. Das Unternehmen beruft sich dabei auf kriegsbedingt genehmigte Grenzwerte von 2 500 mg Salz pro Liter Werrawasser, die im Jahr 1942 festgelegt wurden. Hingegen hat die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser einen Grenzwert von 100 mg Chlorid pro Liter Flusswasser vorgeschlagen.

Zur K+S AG gehören die Kali-Salzbergwerke Werra mit den Standorten Heringen, Röhrigshof und Unterbreizbach (Thüringen). Ein weiteres Kaliwerk befindet sich in Neuhof-Ellers bei Fulda.

Nach dem Untergang der DDR hat die Salzfracht der Werra abgenommen. Die salzhaltigen Abwässer führen aber immer noch zu einer starken Versalzung der Werra und der Weser. Damit ist die untere Werra auf 150 km Länge so stark versalzen, dass nur wenige Fische und kaum andere Kleintiere in diesem Wasser leben können. Ab dem Zusammenfluss von Fulda und Werra bei Hann. Münden wird zudem die Weser durch diese Salzfrachten belastet.

Die sieben Bundesländer Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben sich im Jahre 2003 in der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) zusammengeschlossen, um die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie innerhalb der Flussgebietseinheit Weser zu koordinieren. Die hessischen Genehmigungsbehörden haben bislang offenbar keine niedersächsischen Anrainerkommunen von Werra und Weser oder sonstige niedersächsische Träger öffentlicher Belange an dem Planfeststellungsverfahren zum Bau der Salzpipeline und zur Einleitung der zusätzlichen Salzfracht beteiligt. Damit zeigt sich zudem erneut eine Lücke im Raumordnungsrecht, die von Hessen schon beim geplanten Ausbau des Regionalflughafens Kassel-Calden ausgenutzt wurde.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Seit wann ist die Niedersächsische Landesregierung über die geplante zusätzliche Einleitung von 700 000 m³ Salzlauge in die Werra und damit auch in die Weser informiert?

2. Was hat die Niedersächsische Landesregierung seitdem verlasst, um die Salzeinleitungen zu verhindern und eine nachhaltige Verbesserung der Wasserqualität von Werra und Weser zu erreichen?

3. Welche Maßnahmen will die Landesregierung im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ergreifen, um die Salzfracht von Werra und Weser möglichst rasch auf ein natürliches Maß zu senken?

Vorbemerkungen:

Zur bisherigen Kooperation der Weseranliegerländer zur Salzbelastung innerhalb der ARGE bzw. FGG Weser auch vor dem Hintergrund der EGWasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL):

Die Arbeitsgemeinschaft der Weser (ARGE Weser 1964 bis 2003), der die Länder Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen angehören, haben bereits 1989 mit der Erstellung des 1. Aktionsprogramms der Weser (1989 bis 1999) den Schwerpunkt auf die Reduzierung der Chloridbelastung der Weser gesetzt.

Ein wesentlicher Schritt nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten 1990 war der Abschluss des Salzreduzierungsprogramms Werra/Weser mit der Kali und Salz GmbH mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 106 Millionen DM. Im Rahmen des Verwaltungsabkommens vom 30. März 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und allen Weseranliegerländern einschließlich Niedersachsen wurde eine Förderung von 60 Millionen DM vereinbart. Hiervon hat Niedersachsen 10 % aufgebracht.

Von 1990 zu heute wurde die Salzbelastung von Werra und Weser von 28 000 mg/l vor der Wiedervereinigung um etwa 90 % auf nunmehr 2 500 mg/l und damit ca.10 % der Belastung vor der Wiedervereinigung gesenkt (60 % durch Stilllegung thü- ringischer Kaliwerke und 30 % durch Maßnahmen im thüringischen Kaliwerk Unterbreizbach).

Bei der Konzipierung des Programms wurde erkannt, dass selbst bei Einstellen der gesamten Kaliproduktion in der Region davon auszugehen ist, dass durch die Haldenablagerungen und Salzwasseraustritte aus dem Untergrund eine Salzbelastung, allerdings auf einem erheblich geringeren Niveau als zuvor, verbleiben wird. Ein Unterschreiten einer als biologische Störschwelle zu bezeichnenden Konzentration von 500 mg/l Chlorid wird zu keiner absehbaren Zeit zu erreichen sein.

Da insbesondere starke Konzentrationsschwankungen unüberwindliche Anpassungsschwierigkeiten für Flora und Fauna darstellen, wurde als wichtigstes Ziel vereinbart diese auszugleichen. Um an der mittleren und unteren Weser eine Chloridkonzentration von 500 mg/l möglichst nicht zu überschreiten, ist am Pegel Gerstungen/Werra der Grenzwert von 2 500 mg/l Chlorid einzuhalten.

Durch die im Rahmen dieses technischen Reduzierungsprogramms durchgeführten Maßnahmen ist im Zeitraum 1992 bis 1999 erreicht worden, dass in der Werra bei Gerstungen diese Maximalkonzentration von 2 500 mg/l Chlorid nicht überschritten und dieser Wert auch im Jahresverlauf möglichst konstant gehalten wird.

Die wasserrechtlichen Nutzungsgenehmigungen zur Salzabwassereinleitung in Thüringen und Hessen wurden in diesem Sinne bilateral, u. a. durch die gegenseitige Beteiligung der zuständigen Behörden in den jeweiligen Verfahren, abgestimmt und angepasst. Die Weseranliegerländer, darunter Niedersachsen, wurden im Rahmen des Weserra

tes der Arbeitsgemeinschaft Weser (ARGE Weser) hierüber in Kenntnis gesetzt.

Die erfolgte Reduzierung der Chloridkonzentration auf 2 500 mg/l in Gerstungen/Werra trägt bereits wesentlich zu der geforderten Entwicklung der Weser zu einem Süßwasserbiotop bei.

Im 2. Aktionsprogramms der Weser (2000 bis 2010) und im Rahmen der Umsetzung der EG-WRRL haben die Länder (Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) der ARGE Weser (ab 2003 Flussgebietsgemeinschaft FGG Weser) die Salzbelastung der Weser als wichtiges überregionales Handlungsfeld für die Flussgebietseinheit Weser festgestellt. In der hierzu eingerichteten Arbeitsgruppe der FGG Weser werden im Hinblick auf die Maßnahmenplanung und Umweltzielbestimmung nach EG-WRRL im Rahmen eines hessischen Pilotvorhabens zur EG-WRRL unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit und der Finanzierung mögliche Maßnahmen identifiziert, die zu einer weiteren Verringerung der vergleichmäßigten Salzbelastungen insbesondere für die Werra führen können. Das Vorhaben ist derzeit noch nicht abgeschlossen.

Hintergrund zum Planungsvorhaben:

An dem Werk Neuhof-Ellers (Hessen) fallen im Jahr je nach Niederschlag derzeit 0,5 bis 0,7 Millionen m³/a Salzabwässer von der Halde ausschließlich als Haldenwässer, nicht als Produktionsabwässer, an. Die anfallenden Haldenwässer werden bisher in den Untergrund (Plattendolomit) versenkt. Nach den Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses zur Haldenerweiterung vom April 2003 ist bei nicht gegebener sicherer Versenkzeit von zehn Jahren eine alternative ordnungsgemäße Entsorgung dieser Haldenwässer gefordert. Nach neuesten Erkundungsbohrungen reicht der Versenkraum nur noch für wenige Jahre.

Die K+S Kali GmbH plant, die Haldenwässer des Werkes Neuhof-Ellers mit einer 60 km Rohrleitung, ausschließlich auf hessischem Gebiet, zum Verbundwerk Werra (drei Standorte: Hattorf, Winters- hall in Hessen und Unterbreizbach in Thüringen) nach Hattorf zu leiten. Sie sollen dort als Produktionswasser genutzt werden. Diese Haldenwässer würden 3 bis 5 % der Salzabwassermenge des Verbundwerkes Werra ausmachen. Die Entnahme von Flusswasser aus der Werra würde sich für das

Werk Werra reduzieren. Durch optimierte Steuerung und durch zusätzliche Becken würde der Grenzwert der bestehenden Einleitungsgenehmigung eingehalten.

Stand des Verfahrens:

Hessen hat die Anliegerländer im Rahmen der 10. Weserratssitzung am 22./23. Juni 2006 über das geplante Vorhaben der Firma K+S Kali GmbH in Kenntnis gesetzt. Am 1. Februar 2006 hat der Scopingtermin stattgefunden. Zum Bau der Rohrleitung wird ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Die Einleitungen selbst werden nicht Bestandteil des Verfahrens sein, da die Wässer im Rahmen der bestehenden Erlaubnis am Standort Hattorf eingeleitet werden. Die Firma K+S Kali GmbH hat die Antragsunterlagen noch nicht eingereicht. Es wird erst gegen Ende Jahres damit gerechnet.