Hessen hat die Anliegerländer im Rahmen der 10. Weserratssitzung am 22./23. Juni 2006 über das geplante Vorhaben der Firma K+S Kali GmbH in Kenntnis gesetzt. Am 1. Februar 2006 hat der Scopingtermin stattgefunden. Zum Bau der Rohrleitung wird ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Die Einleitungen selbst werden nicht Bestandteil des Verfahrens sein, da die Wässer im Rahmen der bestehenden Erlaubnis am Standort Hattorf eingeleitet werden. Die Firma K+S Kali GmbH hat die Antragsunterlagen noch nicht eingereicht. Es wird erst gegen Ende Jahres damit gerechnet.
Zu 1: Hessen hat die Weseranliegerländer, darunter auch Niedersachsen, auf der 10. Sitzung des Weserrates der Flussgebietsgemeinschaft Weser am 22./23. Juni 2006 Weserratssitzung über das geplante Rohrleitungsvorhaben der Firma K+S Kali GmbH in Kenntnis gesetzt.
Zu 2: Da es sich bei dem anstehenden Verfahren um ein bergrechtliches Verfahren einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung zum Bau einer Anlage auf ausschließlich hessischem Gebiet handelt und die Einleitungen nicht zum Gegenstand des Verfahrens werden, weil die zusätzlich anfallenden Wässer im Rahmen der bestehenden erlaubten Einleitung in die Werra unter Einhaltung der geltenden Grenzwerte eingeleitet werden, besteht keine Verpflichtung für Hessen, Niedersachsen im Verfahren zu beteiligen. Von hier aus kann daher in Bezug auf das Verfahren kein direkter Einfluss genommen werden. Dessen ungeachtet hat sich die Niedersächsische Landesregierung schriftlich an das Land Hessen gewandt mit der Bitte, beim Fortgang des Verfahrens künftig beteiligt zu werden.
Zu 3: Über die länderübergreifende Koordination im Rahmen der FGG Weser hinaus hat die Landesregierung keine unmittelbaren Möglichkeiten, die Salzfracht in der Werra und damit auch in der Weser zu senken. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen und Antwort zu 2.
Mit großer Mehrheit hat der Landtag am 22. Juni 2005 beschlossen, Frauenhandel zu bekämpfen und den Opferschutz zu verbessern. Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlusses waren Fortbildungsmöglichkeiten für Polizei und Justiz im Deliktsbereich Menschenhandel. Der Landtag forderte die Landesregierung in der Entschließung auf, „die derzeitigen Fortbildungsmöglichkeiten für Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafrichter zu erhalten und nach Maßgabe des Haushalts bedarfsorientiert und zielgruppenspezifisch Fortbildungsmöglichkeiten für Angehörige der Ermittlungsbehörden zu intensivieren.“
Trotz dieses Beschlusses ist nach meinen Informationen die Anzahl der in diesem Jahr durchgeführten Schulungen deutlich zurückgegangen.
1. Wie viele Schulungen zum Themenbereich Menschenhandel wurden im Bereich von Polizei und Justiz im Jahr 2005 und im Jahr 2006 bisher durchgeführt bzw. sollen noch durchgeführt werden? Bitte Zeitraum, durchführende Behörde und Thema nennen.
2. Falls die Zahl der Schulungen im Jahr 2006 geringer ist als im Jahr 2005: Wie erklärt die Landesregierung diese Tatsache?
3. Wie erklärt die Landesregierung, dass es im „Bericht zu den frauenrelevanten Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums“ zwar einen ausführlichen Teil über die Problematik des Menschenhandels und die schwierige Situation betroffener Frauen, die als Opfer in Menschenhandelsprozessen aussagen wollen, gibt, Angaben zu Personalschulungen aber nicht gemacht wurden?
Die Bekämpfung des Menschenhandels ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung und wird von Polizei und Justiz als wichtiges Aufgabenfeld begriffen. Da zur effektiven Verfolgung dieses Deliktstyps spezifisches Wissen erforderlich ist, legt die Landesregierung auch hier auf bedarfsorientierte Fortbildungsmöglichkeiten Wert.
Zu 1: Beim Bildungsinstitut der Polizei wurden bzw. werden für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in den Jahren 2005 und 2006 folgende Lehrgänge, die sich auch im Schwerpunkt dem Thema Menschenhandel und dem Opferschutz widmen, angeboten und durchgeführt:
a) Seminar „Illegale Ausländer/-innen“: - vom 08.08.-19.08.2005 (16 Teilnehmende), - vom 26.09.-07.10.2005 (25 Teilnehmende), - vom 20.02.-02.03.2006 (16 Teilnehmende).
Bei dem Seminar entfielen sechs Unterrichtseinheiten à 45 Minuten auf das Thema Frauenhandel. Die restlichen Stunden entfielen - wie auch bei den übrigen Seminaren - auf mit dem Thema Menschenhandel regelmäßig eng verknüpfte Deliktsbereiche.
b) Seminar „Schleusungskriminalität“: - vom 14.03.-18.03.2005 (15 Teilnehmende), - vom 18.12.-21.12.2006 (geplant: 15 Teil nehmende).
c) Seminar „Menschenhandel/Illegale Vermarktung von Sexualität und/oder Gewalt“: - vom 04.04.-08.04.2005 (19 Teilnehmende), - vom 28.11.-02.12.2005 (20 Teilnehmende), - vom 09.01.-13.01.2006 (13 Teilnehmende), - vom 27.03.-31.03.2006 (16 Teilnehmende).
d) Seminar „Organisierte Kriminalität Modul I und Modul II“: - vom 07.02.-18.02.2005 (18 Teilnehmende), - vom 26.09.-07.10.2005 (24 Teilnehmende), - vom 31.10.-11.11.2005 (20 Teilnehmende), - vom 18.12.-22.12.2006 (geplant: 20 Teil nehmende).
e) Seminar „Grundlagen der polizeilichen Prävention“: - vom 17.01.-21.01.2005 (24 Teilnehmende), - vom 09.01.-12.01.2006 (23 Teilnehmende), - vom 04.09.-07.09.2006 (23 Teilnehmende).
f) Seminar „Aktuelle Schwerpunkte in der Prävention/Opferschutz“: - vom 14.11.-15.11.2005 (24 Teilnehmende), - am 09.02.2006 (44 Teilnehmende).
Die im Jahr 2006 im Vergleich zum Jahr 2005 zum Teil verkürzte Lehrgangsdauer erklärt sich aus einer Straffung der Fortbildungsveranstaltungen bei gleichbleibendem Fortbildungsangebot.
Im Bereich der Justiz wurden bzw. werden folgende niedersachsenweite Veranstaltungen zum Thema Menschenhandel vom Fortbildungsreferat des Justizministeriums angeboten bzw. durchgeführt:
Es handelte sich - wie auch bei den im folgenden genannten Veranstaltungen - um ein Grundlagenseminar. Spezialisierte Veranstaltungen finden - wie noch auszuführen sein wird - im Bereich der Zentralen Stelle für Organisierte Kriminalität und Korruption bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle statt.
Bei der Grundlagentagung werden die Besonderheiten von Strafverfahren, die Menschenhandel zum Gegenstand haben, aus staatsanwaltschaftlicher und aus polizeilicher Sicht behandelt. Ein weiterer Teil widmet sich der besonderen Situation der Opfer als Zeuginnen in Ermittlungs- und Strafverfahren und die sich in diesem Zusammenhang stellenden Probleme in der Hauptverhandlung.
Darüber hinaus finden regelmäßige Dienstbesprechungen der staatsanwaltschaftlichen Dezernentinnen und Dezernenten für Organisierte Kriminalität bei der ZOK (Zentrale Stelle für Organisierte Kriminalität und Korruption), Generalstaatsanwaltschaft Celle statt. Hier nehmen die Dezernentinnen und Dezernenten teil, die sich überwiegend mit den Ermittlungen in Menschenhandelsverfahren befassen. Die Dienstbesprechungen haben auch fortbildenden Charakter. Im Einzelnen fanden bzw. finden folgende Veranstaltungen statt, in dem auch die Thematik Menschenhandel besonders behandelt wird:
TOP 5 beschäftigte sich mit der OK-Schleusungskriminalität, insbesondere mit der Observation von Geschleusten. Es erfolgte ein Bericht der Bund-Länder-Projektgruppe „Kontrollierte Schleusungen“.
An dieser Tagung haben 63 niedersächsische Teilnehmende (auch aus den Polizei-, Justiz- vollzugs-, Finanz- und Zollfahndungsbehör- den) sowie vier ausländische Gäste teilgenommen.
Als TOP 7 ist vorgesehen: „Zum Anfangsverdacht des Menschenhandels gemäß § 232 Abs. 1 S. 2 StGB; gibt es möglicherweise eine unterschiedliche Verfahrenspraxis bei den niedersächsischen Staatsanwaltschaften?“
Im Übrigen betreffen Fragestellungen, die in Menschenhandelsverfahren regelmäßig von erheblicher Bedeutung sind, weitere Tagesordnungspunkte:
- Grenzüberschreitende internationale Zusammenarbeit, - Zeugenschutz, - Telekommunikationsüberwachung.
TOP 10 beschäftigte sich mit der Frage der Rückgewinnungshilfe zugunsten Prostituierter vor dem Hintergrund der Entscheidung des OLG München vom 19.04.2004.
Zu 2: Im Bereich der Polizei hat sich die Anzahl der Fortbildungsveranstaltungen und der Seminarteilnehmer im Jahr 2006 gegenüber 2005 trotz der mit der Fußballweltmeisterschaft verbundenen personellen Belastungen nicht signifikant verändert. Allerdings war während der Zeit der Fußballweltmeisterschaft kein Raum für Fortbildungsveranstaltungen.