3. Hat die Unternehmensgruppe Schnellecke über die Afrikareise des Ministerpräsidenten Wulff hinaus auch noch weitere Reisen oder Teile davon für das Land Niedersachsen gesponsert?
Zu 2: Herr Schnellecke hat in seiner Eigenschaft als Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg an der Delegationsreise nach Südafrika teilgenommen.
Dies gilt auch für den südafrikanischen Abend der Schnellecke-Unternehmensgruppe. Gastgeber war die Niederlassung Südafrika der Unternehmensgruppe, die auch das Unternehmen präsentiert hat. Vergleiche auch die Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage, Drs. 15/3015 lfd. Nr. 39.
Der Betreiber des Sportboothafens Achim hat die Verklappung von 10 000 m3 Hafenschlick in der Unterweser beantragt. Dieser Antrag wurde von der zuständigen unteren Wasserbehörde beim Landkreis Wesermarsch u. a. deshalb abgelehnt, weil der Schadstoffgehalt des Hafenschlicks bei mindestens drei Stoffen den Richtwert R1 der Handlungsanweisung zum Umgang mit Baggergut im Binnenland (HABAB) überschreitet. Der Hafenschlick muss nunmehr auf andere Weise umweltverträglich verwertet bzw. entsorgt werden.
In der Wesermarsch gibt es derzeit parteiübergreifend die Bestrebung, die in der HABAB definierten Schadstoffgrenzwerte zu senken, wie die Kreiszeitung Wesermarsch am 28. Oktober 2006 berichtete.
1. Welche alternativen Verwertungs- oder Entsorgungsmöglichkeiten für mit Schadstoffen belasteten Schlick aus niedersächsischen Häfen können den Betreibern des Sportboothafens Achim und anderer binnenländischer Häfen angeboten werden?
2. Von wem wurde in welchem Umfang seit 2001 Schlick in der Unterweser verklappt, der gegebenenfalls den Richtwert R1 der Handlungsanweisung zum Umgang mit Baggergut im Binnenland überschritten hat?
3. Ist die Landesregierung bereit, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für die Änderung der Handlungsanweisung zum Umgang mit Baggergut im Binnenland mit dem Ziel einzusetzen, die Verklappung künftig generell zu untersagen, wenn das Einbringungsgut stärker belastet ist als der Einbringungsort?
Ende 2004 wurde beim Landkreis Wesermarsch ein Antrag auf Einbringen von belastetem Hafenschlick aus dem Sportboothafen Achim-Uesen in die Weser eingereicht. Als Einbringungsort war aufgrund einer Empfehlung des zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamtes ein Bereich bei Weserkm 34 bis 36 (Nähe Harriersand) vorgesehen. Die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis wurde vom Landkreis Wesermarsch versagt. Aus Sicht des Niedersächsischen Umweltministeriums war diese Entscheidung nicht zu beanstanden, zumal die Bedenken, die insbesondere von mehreren Gemeinden gegen die vorgesehene Verklappung im Bereich südlich Harriersand vorgetragen wurden, nicht vollständig entkräftet werden konnten. Das Umweltministerium empfahl daher, eine landseitige Entsorgung vorzunehmen.
Variante a) erschien nicht genehmigungsfähig, weil das Spülfeld im Überschwemmungsgebiet der Weser hätte eingerichtet werden müssen. Die Varianten b) und c) sind grundsätzlich realisierbar, verursachen jedoch zum Teil erheblich höhere Kosten.
Zur Entsorgung an Land ist grundsätzlich anzumerken, dass Baggergut, welches nicht im Gewässer verbleibt, als Abfall einzustufen ist. Nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind Abfälle ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten oder gemeinwohlverträglich zu beseitigen. Eine Verwertung von mit Schadstoffen belastetem Baggergut auf oder in Böden, in bodenähnlichen Anwendungen oder in technischen Bauwerken ist im Einzelfall anhand der konkreten Belastung auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsvorschriften und Regelwerke zu bewerten. Sie darf nicht zur Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung, einer Verunreinigung des Grundwassers oder einer Schadstoffanreicherung führen.
Eine Verwertung oder Ablagerung auf Deponien ist dann zulässig, wenn die entsprechenden Zuordnungswerte der einschlägigen Rechtsvorschriften eingehalten werden. Die Ablagerung in Monopoldern oder Monobereichen ist zu bevorzugen. In der Regel ist eine vorherige Entwässerung erforderlich. Da das Land Niedersachsen keine eigenen Deponien betreibt, kann es entsprechendes Deponievolumen nicht anbieten. Es ist daher Aufgabe der Abfallerzeuger, sich geeignete Entsorgungswege zu erschließen. So lässt z. B. die Hafengesellschaft bremenports nach einer Pressemitteilung vom Mai 2006 etwa 40 000 m3 Nassschlick in Kiesgruben am Niederrhein zur Rekultivierung unterbringen, wodurch die begrenzte Entwässerungsund Deponiekapazität in Bremen-Seehausen entlastet wird.
Zu 2: In dem betreffenden Gebiet sind keine Verklappungsvorgänge bekannt. Sediment aus der Unterhaltung der Wasserstraße wird grundsätzlich den im Weser-Ästuar gelegenen Verklappungsstellen im Bereich der Robbenplate zugeführt.
Zu 3: Die Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Binnenland (HABAB-WSV) ist eine Verwaltungsvorschrift des Bundes, die für den Bereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) verbindlich eingeführt wurde. Sie soll dazu beitragen, mit Baggergut unter Beachtung ökologischer Belange wirtschaftlich umzugehen. In diesem Sinne ist die HABAB ein Planungs- und Entscheidungsinstrument, das zu Zeit- und Kostenersparnis im Verfahrens- und Projektablauf führen soll. Die Verwaltungsvorschrift bindet nicht die Länderbehörden.
Beim Umlagern im Bereich von Bundeswasserstraßen wird die Unterbringung des Baggergutes zusammen mit dem Aufnehmen nach der aktuellen Rechtssprechung als ein einheitlicher, zusammenhängender Vorgang hoheitlicher Verwaltungstätigkeit des Bundes eingeordnet. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ist bei ihrer hoheitlichen Tätigkeit zwar nicht von der Beachtung landesrechtlicher Regelungen freigestellt. Die Bindung an diese Regelungen steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass die im Einzelfall kollidierenden öffentlichen Interessen gegeneinander abzuwägen sind. Diese Abwägung nimmt die WSV in eigener Zuständigkeit und Verantwortung vor. Demgemäß ist es unzulässig, wenn Landesbehörden für sich Befugnisse zur Erlaubniserteilung, zu Anordnungen oder gar zur Ausübung von Zwang in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass für eine Ablagerung des
Baggergutes innerhalb der Bundeswasserstraßen keine landesrechtlichen Genehmigungen erforderlich sind.
Aus Sicht der Landesregierung trägt die Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Binnenland dem Vorsorgegedanken ausreichend Rechnung, sodass kein Erfordernis gesehen wird, auf den Bund dahin gehend einzuwirken, die Richtlinie zu verschärfen.
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 26 des Abg. Rolf Meyer (SPD)
Seit vielen Jahren leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Tierschutz und Tierhaltung in ihrem Fachgebiet hervorragende Arbeit. Als Bestandteil der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft arbeitet das Institut u. a. an der Verbesserung von artgerechten Tierhaltungsbedingungen.
In seiner Antwort auf die Anfrage der Kollegin Emmerich-Kopatsch (Oktober 2006), die sich auf den FAL-Standort Braunschweig bezog, hat Minister Ehlen auf die besondere Bedeutung der Forschungskapazitäten am Standort Braunschweig hingewiesen. Insbesondere hat der Minister mitgeteilt, dass es ein Konzept für ein „Agrarwissenschaftliches Netzwerk Niedersachsen“ gebe, das die Forschungskapazitäten des Bundes einbeziehe.
Nachdem nun die Eckpunkte für die Umstrukturierung der Ressortforschung des BMELV vorliegen (dies war nach der Antwort des Ministe- riums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 9. Oktober 2006 noch nicht der Fall), stellt sich heraus, dass der FAL-Standort Celle geschlossen und die Aktivitäten zum Standort Mariensee verlagert werden sollen.
1. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, mit dem BMELV im Rahmen des „Agrarwissenschaftlichen Netzwerks“ über den Erhalt des Standortes Celle zu verhandeln?
2. Wird sich der Niedersächsische Ministerpräsident, der sich „dezidiert gegen einen Abbau oder eine Verlagerung von Agrarforschungskapazitäten in Braunschweig ausgesprochen“ hat, in gleicher Weise dezidiert gegen einen Abbau
3. Im Konzept des BMELV ist für die Umsetzung ein Zeitraum von fünf Jahren vorgesehen. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für den Fall des Scheiterns ihrer Bemühungen zum Erhalt des FAL-Standortes Celle, dem geplanten Oberzentrum Celle eine Alternative anbieten zu können?
Die Umstrukturierung der Ressortforschung des BMELV war bereits im letzten Plenum Gegenstand einer Mündlichen Anfrage. Damals waren die konkreten Pläne des Bundes noch nicht bekannt. Heute wissen wir:
- Die Ressortforschung wird grundlegend umstrukturiert, die sieben bisherigen Forschungsanstalten an 35 Standorten werden zu vier Einrichtungen an 20 Standorten zusammengefasst.
- Diese vier neuen Anstalten werden thematisch die Bereiche „Kulturpflanzen“, „Tiergesundheit“, „Ernährung und Lebensmittel“ und „ländliche Räume und nachhaltige Ressourcennutzung“ bearbeiten.
- Insgesamt werden bis zum Jahr 2018 die Planstellen von derzeit 2 770 auf 2 350, d. h. um 320, zurückgeführt.
Mit Bezug auf den Bereich Tiergesundheit ist vorgesehen, die Tierinstitute der FAL und des Friedrich Löffler Instituts zusammenzufassen. Die Leitung des zukünftigen Bundesinstituts für Tiergesundheit, Friedrich-Löffler-Institut (FLI), soll auf der Insel Riems (MV) angesiedelt werden. Neben den Standorten Tübingen und Wusterhausen des FLI sollen auch die FAL Standorte in Trenthorst-Wulmenau (SH, ökologischer Landbau) und Celle (Tierschutz und Tierhaltung) aufgegeben werden; die damit verbundenen FAL-Forschungsbereiche sollen am Standort Mariensee (Neustadt am Rbge.), also in Niedersachsen, zusammengefasst werden.
Die Position der Niedersächsischen Landesregierung zu den Umstrukturierungsplänen des BMELV hatte ich bereits in Zusammenhang mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Emmerich-Kopatsch verdeutlicht. Daran hat sich auch nach Vorlage der konkreten Pläne nichts geändert. Es geht uns erstens darum, die Agrarforschungskapazitäten des Bundes in Niedersachsen insgesamt zu erhalten und zu stärken. Mit Bezug auf die Tierproduktion heißt das: Wir haben ein Interesse daran, die bisher in Niedersachsen angesiedelte Bun
desforschung in den Bereichen „Tierhaltung und Tierschutz“, „Tierernährung“ und „Tierzucht“, - nach Möglichkeit an allen vorhandenen Standorten - zu erhalten und langfristig zu sichern. Schließlich sind die Bereiche Tierschutz und -haltung, Tierernährung sowie die Biotechnologie in der Tierzucht nach meiner festen Überzeugung ebenso wichtige wie zukunftsträchtige Forschungsfelder. Die geplante Bündelung der Forschungskapazitäten in Mariensee bei Neustadt stellt im Grundsatz keinen Widerspruch zu dem von uns formulierten Ziel, die Kapazitäten in Niedersachsen insgesamt zu erhalten und langfristig zu sichern, dar. Gleichwohl würde dies einen harten Einschnitt für den Standort Celle mit seinen rund 40 Planstellen bedeuten. Wir werden deshalb in Gesprächen mit dem Bund ausloten, welche Möglichkeiten es gibt, den Standort Celle, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich dort die einzige Versuchsstation für Geflügel und Kleintiere befindet, zu erhalten. Ich muss allerdings in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass der Bund in dieser Frage die alleinige Organisationsund Finanzierungshoheit hat.
Unser zweites Ziel, das ich auch bereits in der Antwort an Frau Emmerich-Kopatsch formuliert hatte, lautet: Wir wollen die Zusammenarbeit zwischen den Forschungseinrichtungen des Landes und des Bundes in Niedersachsen ausbauen. Mit dem Konzept des Agrarwissenschaftlichen Netzwerks Niedersachsen (AgN), das zunächst für den Bereich der Pflanzenbauwissenschaften erstellt worden ist, ist aus meiner Sicht ein vielversprechender Startpunkt gesetzt. Allerdings werden wir mit dem BMELV angesichts der geplanten Umstrukturierungen der Bundesforschung, insbesondere wegen der fachlich nicht nachvollziehbaren Verlagerung der Leitung für das Kulturpflanzeninstitut nach Quedlinburg, über die Umsetzung des Konzepts zu reden haben. Ungeachtet dessen streben wir natürlich - wie auch bereits im Schreiben des Herrn Ministerpräsidenten an Bundesminister Seehofer hervorgehoben - eine stärkere Zusammenarbeit auch im Bereich der Forschungsrichtung Tierproduktion an. Konkrete Ansatzpunkte zeichnen sich dabei im Bereich des Tierschutzes für die Legehennenhaltung zwischen der TiHo und dem Institut für Tierschutz und Tierhaltung der FAL ab.