„Verwaltungsgericht Dresden: Umlage ist rechtswidrig Das Verwaltungsgericht Dresden hat jetzt im Hauptsacheverfahren bestätigt, dass die Verordnung zur Altenpflegeausbildungsumlage in Sachsen rechtswidrig ist.“
- Jawohl, aber ich glaube, dass wir auch ordnungspolitisch auf einer ganz vernünftigen Seite sind, wenn wir es so nicht machen.
Die Vorgaben des Altenpflegegesetzes des Bundes, die ebenfalls erwähnt werden müssen, lassen im Übrigen eine Umlage nur dann zu, wenn ein Mangel an Ausbildungsplätzen beseitigt oder verhindert werden soll. Aufgrund der bereits skizzierten erfreulichen Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler liegen diese Voraussetzungen bei uns in Niedersachsen absehbar nicht vor. Dieses können wir also auch von daher schon nicht machen.
Meine Damen und Herren, nicht zuletzt aufgrund der demografischen Entwicklung wird sich das Tätigkeitsfeld von Pflegekräften verändern. Dem wird mit einer Anpassung von Struktur und Inhalt der Ausbildung Rechnung zu tragen sein. Daher hat sich das Land am Modellversuch des Bundes zu einer integrativen Pflegeausbildung beteiligt. Hier werden Schülerinnen und Schüler der Altenpflege und der Gesundheits- und Krankenpflege in weiten Teilen gemeinsam unterrichtet. Erfreulicherweise - das muss man auch erwähnen - ist die Henriettenstiftung in Hannover einer von acht Standorten
dieses interessanten Versuchs. Auch von der Auswertung des Modells wird es abhängen, ob die Debatte um die Zusammenführung beider Berufsbilder zu einem Pflegeberuf wieder an Intensität gewinnt. Wenngleich die Federführung beim Bund liegt, wird sich das Land wegen der Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung und auf die Ausbildungsstrukturen hier aktiv einbringen. Möglichen Veränderungen stehen wir dabei aufgeschlossen gegenüber, wenn sie sinnvoll und zielführend sind. So erproben wir derzeit mit einem eigenen Schulversuch die Zusammenführung der verschiedenen Helferberufe zu einem generalistischen Ansatz in der Pflegehilfe bei gleichzeitiger Möglichkeit, den Realschulabschluss zu erreichen. Mit diesem Bildungsgang könnten zusätzliche geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Fachkraftausbildung gewonnen werden.
Meine Damen und Herren, mit der durch meine Ausführungen ergänzten Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage wird deutlich, dass die Herausforderungen der gesellschaftlichen Entwicklung und deren Auswirkungen auf die Altenpflegeausbildung erkannt und die Weichen richtig gestellt sind. Die notwendigen Veränderungen werden sich aber nur gemeinsam, also in Kooperation mit allen Partnern und Beteiligten, erreichen lassen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Für die SPD-Fraktion hat sich die Abgeordnete Elsner-Solar noch einmal zu Wort gemeldet. Nach § 71 Abs. 3 der Geschäftsordnung erteile ich ihr zwei Minuten Redezeit.
Danke, Herr Präsident. - Herr Minister, wenn Ihnen tatsächlich die Zahlen bekannt sind, dann ist Ihr Handeln fahrlässig.
Ihre so berühmten „stabilen“ Zahlen, die Sie zitieren, decken noch nicht einmal die ausscheidenden Altenpflegekräfte, die in Rente gehen. Wenn Sie den Bericht gelesen hätten, wüssten Sie das.
Wenn die Landesregierung diesem Thema genügend Aufmerksamkeit widmete, dann müsste sie mehr tun, als nur Appelle an alle möglichen Beteiligten zu richten.
Sie müsste nämlich wirklich Vorgaben machen und Werbungen nicht nur über die Presse und über Arbeitskreise laufen lassen, sondern tatsächlich etwas tun.
Des Weiteren ist festzustellen, dass die Schülerzahlen sinken. Wenn Sie den Landespflegebericht und die Antwort auf die Große Anfrage selbst gelesen hätten, dann würden Sie das nachvollziehen können. Das scheint aber die Schwachstelle zu sein, wenn zwei Ministerien für eine Sache zuständig sind.
Nach § 71 Abs. 3 hat sich auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. Frau Helmhold, ich erteile auch Ihnen zwei Minuten Redezeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ja eine bekannte Tatsache, dass man die Wahrheit unterschiedlich auslegen kann,
Es stimmt ja, dass im Moment die Zahl der Schülerinnen und Schüler von 4 922 einen Höchststand darstellt. Das sind alle Schülerinnen und Schüler der Ausbildungsgänge 1, 2 und 3 zusammengenommen. Andere Zahlen in Ihrer Antwort scheinen mir entscheidender zu sein: die Zahlen der Schülerinnen und Schüler, die jeweils in die Klasse 1 des Ausbildungsgangs aufgenommen wurden. Diese Zahlen zeigen einen Trend. Im Jahre 2003 waren es 1 981 und 2004 1 856 Schülerinnen und Schü
ler. 2005 wurden 1 836 Schülerinnen und Schüler in die ersten Klassen der Schulen aufgenommen. Das ist ein Rückgang um 145 Schülerinnen und Schüler innerhalb von zwei Jahren. Wenn sich dieser Trend fortsetzt, können Sie sich genau ausrechnen, wie die Zahlen in den kommenden Jahren sinken werden. Wenn wir in zwei Jahren über diese Zahlen diskutieren, dann können Sie Ihren Höchststand natürlich nicht mehr heranziehen. Da wir hier über die Zukunft reden, können Sie sich jetzt nicht mit der hohen Bestandszahl aus der Affäre ziehen. Vielmehr müssen Sie prognostizieren, was in der Zukunft ist. Das können Sie aus den Zahlen ablesen, die ich Ihnen eben genannt habe.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Zuruf von der CDU: Reine Spekulation! - Heidrun Merk [SPD] meldet sich zu Wort)
Tagesordnungspunkt 27: Zweite Beratung: Influenza-Pandemie-Prophylaxe - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2234 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Drs. 15/3252
Ich eröffne die Beratung. Frau WeddigeDegenhard von der SPD-Fraktion hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dies ist der letzte Tagesordnungspunkt. Ich hoffe, Sie halten noch durch.
Die gefürchtete Entstehung einer InfluenzaPandemie oder - verständlicher ausgedrückt - einer weltweiten Vogelgrippe-Epidemie unter Menschen ist bisher nicht eingetreten. Aber das ist weder das Verdienst der Fraktionen der CDU und der FDP noch der Landesregierung.
Lassen Sie uns zurückschauen! Ende 2003 wurde die so genannte Vogelgrippe zuerst als hoch ansteckende Geflügelkrankheit in Korea entdeckt. 2004 gibt es einen Fall, bei dem Experten von einer Ansteckung unter Menschen ausgehen. Ein Jahr später verbietet die EU-Kommission den Import von Lebendgeflügel und Federn aus der Türkei nach dem Auftreten des Virus H5N1. Danach wird das Virus in Rumänien, Kuwait, der Türkei, in Afrika und im Februar 2006 schließlich in Italien und Griechenland diagnostiziert. An die Stallpflicht für das Geflügel haben wir uns inzwischen gewöhnt. Die Angst vor enormem wirtschaftlichen Schaden hat im Agrarland Niedersachsen schnell zur Umsetzung der Schutzmaßnahmen geführt.
Zurück zu unserem Entschließungsantrag. Ihm vorausgegangen waren meine Anfrage vom 24. März 2005 sowie eine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen vom 16. September 2005 nach der Umsetzung des nationalen Pandemieplanes im Land Niedersachsen und nach der Bevorratung von antiviralen Mitteln.
Meine Damen und Herren, es dauerte fast ein Jahr, bis das Land in der Lage war, einen solchen Plan zu erstellen. Der erste Pandemieplan war im Januar 2006 zu erhalten. Er wurde im Oktober dieses Jahres fortgeschrieben.
Auch bei der Bevorratung mit antiviralen Mitteln, also mit Tamiflu und Relenza - das kennt ja inzwischen jeder -, zeigte sich Niedersachsen noch un
ter Ministerin von der Leyen sehr zögerlich. Während die WHO und Ärzteorganisationen eine Vorratshaltung für 20 % der Bevölkerung empfahlen, bewegte sich Niedersachsen mit 6,3 % am unteren Ende der Skala der Bundesländer. Bayern und Nordrhein-Westfalen hielten immerhin für 15 % der Bevölkerung diese Medikamente vor.