Bei Ihnen sind wir es allerdings inzwischen gewohnt, dass Sie falsche Aussagen permanent laut hinausposaunen und auch noch glauben, dass sie durch ständiges Wiederholen wahr werden. Wenn Sie glauben, Frau Dr. Andretta, dass Sie durch Ihre penetranten Wiederholungen dieser falschen Angaben, mit denen Sie die Hochschulen Niedersachsens negativ dastehen lassen, dazu beitragen, dass mehr Studierende hier nach Niedersachsen kommen, um an unseren Hochschulen gern zu studieren, dann sind Sie, glaube ich, auf dem falschen Dampfer.
Dr. Andretta moniert ja seit der Einführung der Studienbeiträge immer, die Hochschulen müssten einen Teil der Einnahmen aus Studienbeiträgen in einen Ausgleichsfonds zahlen. In diesem Zusammenhang erhebt sie in Pressemitteilungen auch immer wieder völlig haltlose Vorwürfe gegen Minister Stratmann, so am 1. Februar: „Herr Stratmann kann es nicht“, oder am 19. Dezember 2005: „Nichts ist klar“. Ich verweise an dieser Stelle auf das Gutachten von Ludwig Kronthaler, Richter am Bundesgerichtshof, das er im Auftrag des Stifterverbandes erstellt hat. In diesem Gutachten beleuchtet Kronthaler mit Blick auf die unterschiedlichen Studienbeitragsmodelle im Wesentlichen zwei juristische Fragestellungen: die Ausgestaltung des sogenannten Ausfallfonds und die Festsetzung der Beitragshöhe. Die Erkenntnisse des Gutachtens sind für uns nicht neu. Es belegt, dass wir in Niedersachsen bei der Gesetzgebung genau den richtigen Weg gegangen sind. In Niedersachsen übernimmt das Land zur Sicherung der Rückzahlung der Studienbeitragsdarlehen eine Ausfallbürgschaft, nachzulesen in § 11 a Abs. 5 des NHG. Zur Finanzierung dieser Ausfallbürgschaft führen die Hochschulen Mittel an den Ausfallfonds ab. Diese Mittel werden aus den staatlichen Mitteln der Hochschule bestritten, nicht aber aus den Studienbeiträgen. Für diese Regelung sind wir von der Opposition schon oft kritisiert worden. Das Gutachten bestätigt jetzt, dass es richtig war, auch diesen rechtlichen Aspekt bei der Ausgestaltung des Studienbeitragsmodells in Niedersachsen zu berücksichtigen.
Das Gutachten kommt darüber hinaus zu dem Ergebnis, einheitliche Studienbeiträge seien dann verfassungswidrig, wenn den Hochschulen die Beitragsbemessung durch Gesetz übertragen wird. Auch hier zeigt das Gutachten: Niedersachsen ist den richtigen Weg gegangen, indem die juristischen Bedenken berücksichtigt wurden und die Beitragsbemessung nicht den Hochschulen übertragen wurde. Es war im vergangenen Jahr keine leichte Entscheidung, sich für die juristisch sichere Variante zu entscheiden. Das Gutachten bestätigt uns aber in diesem Fall.
Auch andere Stellungnahmen in Fachzeitschriften kommen zu dem Schluss, dass unser Studienbeitragsmodell rechtlich in keiner Weise als fragwürdig anzusehen ist, im Gegensatz zu vielen Studiengebühren- und Studienbeitragsmodellen in anderen Bundesländern. Vielleicht nimmt die Opposition auch dies einmal zur Kenntnis, damit wir
Wie die SPD in der Hochschulpolitik mit klaren Fakten umgeht, möchte ich an dieser Stelle mit einem weiteren Beispiel belegen. In einer Pressemitteilung vom 1. August 2006 schreibt Frau Dr. Andretta:
„Andretta: Niedersachsen schöpft Potenziale nicht aus. Kein anderes Bundesland verliert so viele Studierende.“
„Für dramatisch hält Andretta die Zahl des Statistischen Bundesamtes zu den Studentenströmen zwischen den einzelnen Bundesländern. Niedersachsen hat demnach im Wintersemester 2004/2005 25 345 Studierende verloren.“
Diese Zahl an sich ist als totale Zahl durchaus korrekt. Was Frau Dr. Andretta dabei jedoch nicht zur Kenntnis nehmen will und bewusst verschweigt, ist Folgendes:
(Heiner Bartling [SPD]: Können Sie auch mal was zur Regierungserklä- rung sagen?“ - Wir haben doch freies Rederecht, nicht wahr? - Diese Zahl der aus Niedersachsen in andere Bun- desländer abgewanderten Studierenden ist die ge- ringste Zahl seit 1990. (Zustimmung bei der CDU)
Die höchsten Abwanderungszahlen im Zeitraum seit 1990 hatten wir im Jahr 1995 mit über 32 000 Studierenden, im Jahr 1994 mit rund 31 000 Studierenden und im Jahr 1996 mit ca. 30 600 Studierenden. Erstaunlich!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der frühere Ministerpräsident hat hier, genau an dieser Stelle, einmal folgenden Satz gesagt; er sollte Ihnen eigentlich noch im Gedächtnis sein:
Zu den Studienanfängerzahlen 2006/2007, auf die ja auch Frau Dr. Andretta und Frau Dr. HeinenKljajić eingegangen sind, nur Folgendes:
An den staatlichen Hochschulen in Niedersachsen bleiben die Zahlen der Studienanfänger in diesem Wintersemester konstant. Entgegen den von mancher Seite gezielt gestreuten Befürchtungen - auch hier wieder von der SPD und von den Grünen wiederholt - sind sie an einigen Hochschulen sogar gestiegen. Wir haben vorhin die Zahlen für Vechta, Osnabrück und Oldenburg, für die MHH und für die Hochschule für Musik und Theater von Minister Stratmann gehört.
(Heiner Bartling [SPD]: Sie reagieren doch schon auf die Regierungserklä- rung von Frau Dr. Andretta! - Gegen- rufe von David McAllister [CDU]: Ist heute der 1. April? - Björn Thümler [CDU]: Das wünschen wir nicht einmal Ihnen!)
Der Verlust von 300 Studienanfängern in Hannover lässt sich ganz eindeutig mit der Verlagerung der Lehramtsausbildung an die Universität Hildesheim erklären - dort in Hildesheim stiegen die Studienanfängerzahlen -, und die Reduzierung von 700 Studienanfängern an der Uni Göttingen erklärt sich durch Veränderungen der Binnenstruktur, insbesondere durch die Umwandlung vieler Studiengänge auf Bachelor- und Masterstudiengänge.
Die Einführung von Studienbeiträgen in Niedersachsen hat sich nach vorliegenden Studienanfängerzahlen in keiner Weise negativ ausgewirkt. Die von der Opposition immer beschworene verstärkte Auswanderung von Studierenden ist auch nicht eingetreten. Die Studienbeiträge werden von den Studienanfängern in der Regel akzeptiert und auch erbracht; erste Zahlen aus den Hochschulen wei
sen darauf hin. Vielleicht liegt es ja auch daran, dass unsere Hochschulen kreative und transparente Modelle entwickeln, die die Studierenden bei den Entscheidungen über die Verwendung der Studienbeiträge eng mit einbeziehen. Sie entwickeln für alle Hochschulmitglieder ein demokratisches und durchsichtiges Verfahren, das schließlich zur Identifikation mit der eigenen Hochschule beitragen wird.
Meine Damen und Herren, Sie haben uns hier in Niedersachsen Perspektivlosigkeit in der Hochschulpolitik vorgeworfen. Ich möchte an dieser Stelle die OECD-Studie „Bildung auf einen Blick“ vom 19. März 2006 zitieren. In der Studie heißt es:
„Die Studienanfängerquote ist gestiegen, aber, wie in anderen Bundesländern auch, noch verbesserungswürdig. Mit einer guten Absolventenquote zeigt Niedersachsen die hohe Effizienz und Leistungsfähigkeit seiner Hochschulen. Dies und eine geringe Abbrecherquote ist in diesem Zusammenhang das entscheidende Ergebnis.“
Meine Damen und Herren, das Ergebnis zeigt, dass diese Landesregierung mit ihrem Konzept der Profilbildung und Optimierung an den Hochschulen gute Arbeit leistet und der Hochschulstandort Niedersachsen damit auf dem richtigen Weg ist.
Kurz möchte ich noch auf den Hochschulpakt 2020 eingehen, der hier mehrfach angesprochen wurde. Sie fragen immer wieder: Wie stellt sich Niedersachsen seine Beteiligung vor? Sie kennen den Ablauf; wir haben das ganz kurz in einer der letzten Ausschusssitzungen angesprochen: Am 20. November treffen sich die Staatssekretäre - übrigens hat Staatssekretär Lange dort die Koordinierungsrolle zwischen den Staatssekretären; Niedersachsen ist also definitiv mit am Ball und gestaltet mit -, und am 13. Dezember werden die Ministerpräsidenten entscheiden, wie es weiter geht.
Was die Finanzierung angeht, meine Damen und Herren, wissen Sie doch ganz genau, dass der Haushalt im Dezember verabschiedet wird. Über die erforderliche Mittelbereitstellung werden wir im
Niedersächsischen Landtag im Zuge der Haushaltsgesetzgebung entscheiden. So viel an dieser Stelle nur: Jetzt ist die falsche Zeit, um über die Finanzierung zu sprechen. Das machen wir im Rahmen der Haushaltsberatungen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Während in früheren Epochen die Hochschulen ein Dasein eher am Rande des öffentlichen Interesses gefristet haben, stehen sie heute zu Recht im Blickpunkt der Öffentlichkeit und der Politik. Denn sie sind es, die den Stoff für unsere deutsche Wissensgesellschaft liefern. Diese Wissensgesellschaft ist der einzige - ich betone ausdrücklich: der einzige - Garant für den Fortbestand unseres Wohlstandes und damit unserer sozialen Segnungen.
Ich bezweifle, dass sich die meisten Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen, und auch nicht einmal alle Bildungsfachleute darüber im Klaren sind, welche dramatischen Umbrüche wir seit ein paar Jahren in dem erleben, was wir mit Hochschulsystem und akademischer Bildung umschreiben. Trends, die sich über viele Jahre als Unterströmungen kaum wahrnehmbar und allmählich entwickelt und verstärkt haben, sind fast eruptiv an die Oberfläche gelangt und stellen eherne Traditionen und althergebrachte Grundsätze ebenso infrage wie emanzipatorische und gesellschaftskritische Sinnstiftungen.
Das eine betrifft das Selbstverständnis unserer Hochschulen und speziell der Universitäten selbst. Durch die Exzellenzinitiative und vor allem durch ihre Ergebnisse dürfte unmissverständlich klar geworden sein, dass das Primat der zweckfreien Forschung und der Grundlagenforschung als der höchsten aller Disziplinen schlicht vorbei ist. Was wir erlebt haben, ist der Einbruch des Materiellen
Dass die schnöde Welt Einfluss auf die Geschicke der Hochschulen nimmt, war schon immer so. Aber es wurde im Selbstverständnis der Universitäten gern verdrängt.
Herr Abgeordneter, einen kleinen Augenblick! Meine Damen und Herren, es bereitet dem Präsidium keine Schwierigkeit, die Sitzung zu unterbrechen, damit Sie sich miteinander unterhalten können. Nur wenn Sie ruhig sind, kann man dem Redner auch zuhören. - Herr Dr. Zielke, Sie haben das Wort.