Protocol of the Session on November 8, 2006

werden kann. Eine Verlängerung um jeweils weitere drei Jahre ist möglich. Das ist wiederum ein Weg zu mehr Autonomie der Hochschulen. Auch wenn die SPD dieses Berufungsrecht gern unbefristet haben möchte, hat Herr Minister Stratmann in seiner Regierungserklärung ausdrücklich dargelegt, warum wir zur Qualitätssicherung diese Befristung brauchen.

Des Weiteren heben wir in § 27 Abs. 2 und 3 dieses Gesetzes die Altersgrenze für Professoren an. Im Gesetz wird die Altersgrenze der Professoren von 65 auf 68 Jahre angehoben. Natürlich können die Professoren weiterhin auch ohne Einbußen bei ihren Bezügen mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen. Aber viele Professoren - schauen Sie sich einmal die Realität an - würden gern länger lehren, müssen das aber beantragen; das muss dann durch die Hochschule genehmigt werden. Sie würden gerne länger als bis zum 65. Lebensjahr lehren. Wir machen es jetzt anders herum: Jeder kann bis 68 lehren; wer das nicht möchte, kann dort auf die Altersgrenze von 65 Jahren zurückgehen.

(Beifall bei der CDU)

Diese Neuregelung soll der hohen Leistungsfähigkeit auch im höheren Alter gerade bei Hochschullehrern Rechnung tragen, und - das muss man ganz klar sagen - das ist auch ein Beitrag zur Erhöhung der Lebensarbeitszeit.

Für ganz besonders wichtig halten wir drei Punkte, die im Gesetzgebungsverfahren von uns geändert worden sind. Der erste Punkt: Mit dem neuen § 36 a betreffend gemeinsame Einrichtungen von Hochschulen soll die Kooperation zwischen Hochschulen auf eine rechtlich sichere Grundlage gestellt werden. Bereits in der Anhörung wurde von einigen Hochschulen - allen voran von der Universität Oldenburg - der Wunsch geäußert, insbesondere auch mit Hochschulen außerhalb der Landesgrenzen von Niedersachsen besser und intensiver kooperieren zu können. Diese Anregung haben wir sehr gern aufgenommen.

Hochschulen in staatlicher Verantwortung können nun - nicht rechtsfähige - gemeinsame wissenschaftliche Einrichtungen, insbesondere gemeinsame Fakultäten mit anderen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen außerhalb der Hochschule bilden. Dies wird vor dem Hintergrund der Exzellenzinitiativen selbstverständlich besonders interessant. Ich gehe davon aus, dass sich das

auch zum Besten unseres Landes niederschlagen wird.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Der zweite wichtige Punkt, der von uns geändert worden ist, betrifft die Studentenwerke. Sie wissen ganz genau, dass es in den letzten Jahren - das weiß man, wenn man die Szene verfolgt hat - bei den Studentenwerken immer wieder zu Unstimmigkeiten, zu Reibereien, zu Streitigkeiten gekommen ist. Wir haben nun eine Lösung gefunden, der fünf Studentenwerke zustimmen: die Studentenwerke Oldenburg, Braunschweig, Hannover, Osnabrück und Göttingen. An dieser Stelle möchte ich besonders Fritz Güntzler danken, der sich bei dieser Lösung intensiv eingebracht hat.

Der § 68 behandelt die Rechtsstellung, die Aufgaben und Zuständigkeiten der Studentenwerke. Die von der Landesregierung vorgeschlagene Lösung, das Studentenwerk Clausthal durch Verordnung der Technischen Hochschule Clausthal zu übertragen, wurde von den Koalitionsfraktionen nicht unbedingt als die beste Lösung empfunden. Der Grund dafür lag u. a. in den unter brandschutztechnischen Gesichtspunkten dringend erforderlichen Baumaßnahmen. Am 6. Juni 2005 hatte das Bauordnungsamt des Landkreises Goslar für nahezu 50 % des gesamten Wohnraumbestandes in Clausthal, also für insgesamt 468 Wohnheimplätze, umfangreiche Brandschutzauflagen verfügt.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Die Höhe der Brandschutzsanierungskosten hat die Oberfinanzdirektion Hannover am 23. November 2005 auf knapp 5 Millionen Euro beziffert. Entsprechende Rücklagen konnte das Studentenwerk Clausthal nicht bilden.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Diese Summe kann die TU Clausthal nach unserem Ermessen nicht aus ihrem Budget erwirtschaften. Auch mehrere Gespräche bezüglich alternativer Finanzierungen, wie z. B. über Public Private Partnership, würden unserer Einschätzung nach letztendlich nicht zu einem gesicherten Erfolg führen. Aus diesem Grund halten wir die Überführung des Studentenwerks Clausthal in das Studentenwerk Braunschweig für die beste Lösung. Hiermit wird auch dem Beschluss des Niedersächsischen Landtages vom Januar 2003 gefolgt, in dem die Landesregierung dazu aufgefordert wird, „die bisher vom Studentenwerk Clausthal wahrge

nommenen Aufgaben einem benachbarten Studentenwerk zu übertragen und insgesamt die Strukturen der Aufgabenwahrnehmung durch die Studentenwerke zu verbessern.“

(Anhaltende Unruhe)

Augenblick einmal, Frau Trost! - Meine Damen und Herren, ich habe nun zweimal die Glocke betätigt. Der Geräuschpegel ist aber nicht geringer geworden. - Bitte, Sie haben das Wort.

Selbstverständlich ist die Interessenvertretung der TU Clausthal in den Gremien des Studentenwerkes Braunschweig zu sichern.

Zudem haben sich die Fraktionen der CDU und der FDP dafür eingesetzt, dass die Errichtung, Zusammenlegung und Änderung der örtlichen Zuständigkeiten, die Aufhebung oder Umwandlung von Studentenwerken in eine andere Rechtsform weiterhin der Verordnung der Landesregierung bedarf.

Weiterhin haben wir den § 70 geändert, nämlich die Neuordnung der Finanzierung und Wirtschaftsführung für die Studentenwerke. An der bestehenden gesetzlichen Regelung soll unter Berücksichtigung folgender Neuregelungen festgehalten werden: Wir möchten eine feste Summe für die Finanzhilfe für die Studentenwerke eingesetzt haben. Diese Finanzhilfe setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag in Höhe von 300 000 Euro, und die verbleibende Summe zu dem Festbetrag soll sich wie folgt aufteilen: ein Drittel nach Anzahl der Studierenden und zwei Drittel nach Anzahl der ausgegebenen Essen. Das sind die geforderten Leistungsparameter, die auch vom Landesrechnungshof mehrfach angemahnt worden sind.

Durch die geplante Deckelung ergeben sich keine Kostenänderungen für das Land bei abweichenden Studierendenzahlen gegenüber die Prognose der Studierendenzahlen. Das heißt, wir brauchen das NHG im Haushaltsbegleitgesetz bezüglich der Angleichung der Essenskostenbeiträge - z. B. von 1,01 Euro auf 1,02 Euro usw. - nicht jährlich anzufassen.

Weiterhin werden durch die Formel die objektiven Benachteiligungen bzw. Bevorzugungen einzelner

Studentenwerke in der Vergangenheit relativiert. Auch hier noch einmal: Dies findet Zustimmung der Studentenwerke, und zwar aller.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Der dritte wichtige Punkt ist, dass wir die Abwählbarkeit der Präsidien und der Dekane wieder eingeführt haben. Der Gesetzentwurf sah vor, dass sowohl Präsidentinnen und Präsidenten als auch Dekaninnen und Dekane für die Zeit ihrer Wahl nicht durch Abwahl ihres Amtes enthoben werden können. Hintergrund dieser Maßnahme - das muss man natürlich berücksichtigen - war nach Ausführungen des Fachministeriums das Ziel, die Präsidien und Dekane zu stärken und unabhängiger zu machen. Vor dem Hintergrund, dass dieser Personenkreis oft unattraktive und harte Entscheidungen an der Hochschule oder sogar im eigenen Fachbereich durchsetzen muss, ist das nachvollziehbar.

Wir können den Ausführungen des Ministeriums durchaus folgen. Jedoch halten wir es für eine demokratisch legitimierte Hochschule für durchaus sinnvoll, eine Abwahlmöglichkeit zu eröffnen. Unsere Auffassung wurde uns in der Anhörung seitens der Hochschulpräsidenten mehrfach bestätigt. Aus diesem Grund haben wir beschlossen, dass der Senat mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder das Präsidium abwählen und dessen Entlassung vorschlagen kann. Der Vorschlag bedarf in diesem Fall der Zustimmung des Hochschulrates.

Nun, meine Damen und Herren, möchte ich noch einmal auf die Vergangenheit zurückkommen. Sie erinnern sich doch noch an Ihren früheren Wissenschaftsminister Oppermann, der das NHG 2002 so schnell gestrickt hat.

(David McAllister [CDU]: Das waren noch Zeiten!)

Herr Minister Oppermann hatte am 2. März 2001 im Rahmen des Symposiums „Spitzenuniversitäten“ in München einen Vortrag gehalten. Dort hatte er fünf Hochschulthesen vertreten, von denen ich hier nur die dritte nennen und zum Teil zitieren möchte. These 3 lautet: Die Hochschulen reich machen. - Ich zitiere nun Herrn Oppermann: Wenn ich das jetzt sage, bin ich froh, dass mein Finanzminister nicht dabei ist. Er hätte sofort Einspruch erhoben. Aber es ist so: Die Länder, auch die reichen, sind auf absehbare Zeit nicht in der Lage, die Hochschulen finanziell wesentlich besser auszustatten als bisher. Moderate Studiengebühren

von 1 000 Euro pro Semester für Studierende aus finanz- und einkommensstarken Familien sind momentan nicht durchsetzbar, so vernünftig diese Idee auch ist - nicht nur wegen der rund 2 Milliarden Mark, die dadurch in die Kassen der Hochschulen fließen würden, sondern auch wegen der besseren Betreuungsmöglichkeiten im Studium und der Verkürzung der Studienzeiten, die damit verbunden wären. Es ist momentan nicht durchsetzbar. - Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, hätten Sie doch damals nur auf Ihren Minister gehört! Wir hätten uns viel Zeit und Arbeit ersparen können.

(Dr. Gabriele Andretta [SPD]: Hätten Sie mal Ihre Wahlversprechen ein- gehalten!)

Aber es ist, wie es immer war: Um als richtig erkannte Entscheidungen durchzusetzen, bedarf es einer Unionsmehrheit. Die SPD-Fraktion steht sich nach wie vor wieder einmal selbst im Wege.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, so viel zu einem kurzen Rückblick über das, was wir schon geleistet haben und was mit der NHGNovelle neu bzw. erneut in die richtigen Bahnen gebracht wird.

Um Zukunft gestalten zu können, muss man zunächst wissen, wo man steht. Das gilt für jede Lebenslage und in besonderem Maße auch für die Hochschulpolitik. Aus diesem Grund sollte jeder gewissenhafte und seriöse Politiker zuerst alle Fakten zur Kenntnis nehmen und sich erst dann ein Urteil bilden. Das würde auch Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, gut zu Gesicht stehen. Sie agieren dauernd mit Hypothesen, ohne dass Sie sich auf Fakten berufen. Ich nenne einmal das Beispiel der Studienplatzzahlen. Frau Dr. Andretta, Sie prangern an, dass Niedersachsen permanent Studienplätze abbaut, und das trotz der Erwartung von steigenden Studierendenzahlen. In Ihrer Pressemitteilung vom 12. Oktober 2006 schreiben Sie:

„Allein in diesem Jahr sind nach neuesten Zahlen des Wissenschaftsministeriums 1 703 Studienplätze abgebaut worden.“

Sie beziehen sich anscheinend auf die Antwort zu Ihrer Kleinen Anfrage in der Drucksache 15/3249 vom 20. Oktober 2006. Ihre Interpretation der Ant

wort ist allerdings schon sehr eigenwillig und gewagt. Abgesehen davon, dass Sie die Grundrechenarten anscheinend nicht beherrschen, haben Sie die Antwort der Landesregierung auf Ihre Anfrage entweder nicht vollständig gelesen oder schlicht und einfach nicht verstanden. Dort heißt es nämlich:

„Bei der Zahl der Studienanfängerplätze handelt es sich um planerische Größen, mit denen die Höhe der Aufnahmekapazitäten u. a. auch vom sogenannten Schwundfaktor bestimmt wird. Diese studiengangsspezifischen Schwundfaktoren werden in regelmäßigen Abständen empirisch ermittelt. Da bei neuen Studiengängen keine empirischen Ergebnisse vorliegen, wurden die Schwundfaktoren in Erwartung einer weiteren Verbesserung der Effizienz des Hochschulsystems bei den auf Bachelor- und Masterabschlüssen umgestellten Studiengängen deutlich verringert. Dies geschah vor allem vor dem Hintergrund der bereits durchgeführten Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsrelationen und der Ausbildungsqualität insbesondere bei den ‚Massenfächern‘. Damit geht nach den Regeln der Kapazitätsverordnung zunächst eine rechnerische Verminderung der Zahl der Studienanfängerplätze einher. Bei einer Verbesserung des Studienerfolgs wird dann gleichwohl eine Erhöhung der Zahl der Absolventen eintreten.“

Nun noch einmal ganz einfach und für Sie vielleicht verständlich ausgedrückt:

(Unruhe)

Frau Abgeordnete Trost! - Meine Damen und Herren, es ist so einfach.

(Björn Thümler [CDU]: Und das ohne Glocke!)

Jetzt haben Sie wieder das Wort.

Danke. - Mit der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge gehen die Hochschulen davon aus, dass sich die Abbrecherquoten verringern und die Zahl der Studierenden mit erfolgreich abgeschlossenem Studium steigen wird. Es werden also weniger Studierende aufgenommen, da zukünftig weniger ihr Studium abbrechen und somit der Studiengang auch in den höheren Semestern stärker ausgelastet sein wird. Somit, meine Damen und Herren, wird das eintreten, was die Fraktionen der CDU und der FDP sowie die meisten Fachleute für richtig halten. Während die SPD-Fraktion ausschließlich nach mehr Studienplätzen ruft, sagen wir: Wir brauchen mehr erfolgreiche Absolventen. - Das ist die Messlatte.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir müssen von den hohen Abbrecherquoten, die zum Teil bei weit mehr als 50 % liegen, wegkommen - im Interesse der Studierenden, im Interesse der Hochschulen und im Interesse unserer Gesellschaft.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Sie hingegen, Frau Dr. Andretta, zeigen uns mit Ihrer Interpretation bezüglich der Studienplatzzahlen, dass Sie über ein sehr ausgeprägtes selektives Wahrnehmungsvermögen verfügen. Ob dies in der Wissenschaftspolitik jedoch angebracht ist, wage ich zu bezweifeln. Wer über Zahlen spricht, sollte sie auch verstehen und mit ihnen angemessen umgehen können.

(Dr. Gabriele Andretta [SPD]: Wie Ihr Minister!)

Bei Ihnen sind wir es allerdings inzwischen gewohnt, dass Sie falsche Aussagen permanent laut hinausposaunen und auch noch glauben, dass sie durch ständiges Wiederholen wahr werden. Wenn Sie glauben, Frau Dr. Andretta, dass Sie durch Ihre penetranten Wiederholungen dieser falschen Angaben, mit denen Sie die Hochschulen Niedersachsens negativ dastehen lassen, dazu beitragen, dass mehr Studierende hier nach Niedersachsen kommen, um an unseren Hochschulen gern zu studieren, dann sind Sie, glaube ich, auf dem falschen Dampfer.