Qualität und Aktualität der Melderegister geleistet, da die Daten schneller übermittelt und automatisiert abgeglichen werden können.
Ein zweiter Schwerpunkt des Gesetzentwurfes liegt in der Eröffnung der Möglichkeit der Nutzung elektronischer Kommunikationswege zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern. So ermöglicht das novellierte Meldegesetz beispielsweise die Anmeldung der umgezogenen Person über das Internet oder die Einholung einer elektronischen Selbstauskunft. Zudem gestattet es den Meldebehörden, einfache Melderegisterauskünfte an Private über das Internet im Wege des automatisierten Abrufverfahrens zu erteilen.
Durch diese Änderungen werden Verwaltungsabläufe vereinfacht, zum Teil sogar ganz abgeschafft, sodass sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Meldebehörden selbst erhebliche Zeitund damit verbundene Kostenersparnisse entstehen.
Mit der einmaligen Beschaffung der notwendigen Infrastruktur können zudem viele weitere künftige E-Government-Verfahren kostengünstig betrieben werden. Das Melderecht nimmt somit eine Vorreiterrolle im E-Government ein.
Die Verbandsbeteiligung hat gezeigt, dass die vorliegende Novellierung des Melderechts und dabei insbesondere die Einführung elektronischer melderechtlicher Dienste von den kommunalen Spitzenverbänden einhellig begrüßt wird. Die Kommunen als Träger der Meldebehörden können künftig über die Einführung und Umsetzung elektronischer Meldevorgänge, mit Ausnahme der elektronischen Rückmeldung, im Rahmen ihrer Organisationshoheit eigenverantwortlich entscheiden. Viele Kommunen haben bereits das Potenzial an Verbesserungen des Bürgerservices und Kostenoptimierungen erkannt und großes Interesse geäußert, diese optimalen Dienste künftig anzubieten. Insofern ist dies für die Kommunen eine echte Vereinfachung. Ich freue mich, dass es zu einer Zustimmung kommen wird, wie es angekündigt ist. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, eigentlich hatte ich mir einen schönen Redebeitrag vorbereitet, aber aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und der Tatsache, dass der Herr Minister auf die wesentlichen Punkte eingegangen ist, möchte ich uns allen ersparen, dass ich das wiederhole und vielleicht nur in andere Worte fasse.
Erstens. Wir haben in Niedersachsen Regelungsbedarf, auch wenn aufgrund der Föderalismusreform der Bund zukünftig allein für das Meldewesen zuständig sein wird, weil es hier noch Verfahrensfragen zu klären gibt. Die Erfahrung zeigt, dass das dauern kann.
Zweitens. Wir müssen die Änderungen des Melderechtsrahmengesetzes des Bundes in das Landesrahmengesetz umsetzen, auch vor dem Hintergrund, dass ab dem 1. Januar 2007 die Rückmeldung verbindlich nur noch elektronisch erfolgen darf. Der Minister hat darauf hingewiesen.
Die Nutzung der elektronischen Informations- und Kommunikationstechnik wird zukünftig nicht nur im Meldewesen eine herausragende Rolle spielen. Ich nenne hier nur das Stichwort „E-Government“. In diesem Zusammenhang weise ich nochmals ausdrücklich auf den Hinweis des Landesbeauftragten für den Datenschutz hin, dass eine elektronische Datenübermittlung nur dann zulässig ist, wenn durch Verordnung des zuständigen Fachministeriums entsprechende Regelungen zur Form und Ausgestaltung des Verfahrens getroffen worden sind. Dabei hat die Sicherstellung von Datensicherheit und Datenschutz höchste Priorität. Ich glaube, darüber sind wir uns in diesem Hohen Hause einig.
Meine Fraktion hätte es allerdings gerne gesehen, wenn man den Vorschlägen des Gesetzgebungsund Beratungsdienstes gefolgt wäre, nämlich Regelungen, die das Prüfverfahren des Landesbeauftragten für den Datenschutz bei der Ablehnung der Auskunftserteilung näher bestimmt hätten, und auch eine Klarstellung des Geltungsbereiches bei
Datenübermittlungen an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen in § 29 aufgenommen hätte. Leider wurde dem nicht gefolgt. Kurz und gut: Meine Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, Frau Kollegin Modder. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Kollege Professor Lennartz das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Modder, ich habe Zweifel, ob man zu dem Gesetzentwurf überhaupt eine schöne Rede halten kann.
Wir als Grüne-Fraktion stimmen, um es gleich vorweg zu sagen, dem Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Meldegesetzes aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zu. Der Gesetzentwurf stammt vom April dieses Jahres.
- Hören Sie doch zu! Ich erkläre Ihnen das. - Im Sommer ist die sogenannte Förderalismusreform verabschiedet worden. Damit ist die Zuständigkeit für das Melderecht auf den Bundesgesetzgeber übertragen worden. Das heißt, das Melderechtsrahmengesetz des Bundes und die Meldegesetze der Länder werden hinfällig. Eine Landesregierung, die vor sich her trägt, deregulieren zu wollen, die gleichzeitig der Föderalismusreform zugestimmt hat und dann diesen Gesetzentwurf noch vorlegt und umsetzt, ist für meine Begriffe überhaupt nicht mehr glaubwürdig.
Das Einzige, was tatsächlich noch Änderungsbedarf ausgelöst hätte und im Stile einer kleinen Änderung der einzelnen Bestimmungen, um die es ging, hätte korrigiert werden können, wäre das gewesen, was Herr Schünemann eben angesprochen hat, nämlich die elektronische Rückmeldung. Damit wäre es dann gut gewesen. Dann hätten wir
abgewartet, wie der Bundesgesetzgeber das zukünftige Bundesmeldegesetz verabschiedet. Das wär’s dann gewesen.
Ich sehe einfach eine Diskrepanz: Das Innenministerium arbeitet fleißig vor sich hin. Ich frage Sie in diesem Zusammenhang: Warum haben wir eigentlich eine Staatskanzlei? Sie könnte dem Innenministerium doch einmal sagen: Leute, nun hört doch auf zu arbeiten. Konzentriert euch auf wichtigere Fragen. - Aber das Innenministerium arbeitet auf der Referatsebene fleißig vor sich hin. Dann werden solche Bestimmungen - damit komme ich auch schon zum Schluss; diesen Hinweis will ich mir aber nicht verkneifen - geschaffen und neu gefasst. § 14 Abs. 1 des Meldegesetzes in der neuen Form lautet - dies ist eine ganz wichtige Sache; dies musste unbedingt geregelt werden; diese Regelung wird ja gleich verabschiedet werden -:
„Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, hat sich bei der Meldebehörde des Heimatortes des Schiffes anzumelden...“
Vielleicht erkenne nur ich die wahre Bedeutung solcher Bestimmungen nicht. Falls auch andere sie nicht erkennen, machen diese Regelungen, die Sie jetzt schaffen wollen, deutlich, dass Sie zwar mit relativ hohem Aufwand etwas tun, sich aber auf wichtigere Aufgaben konzentrieren könnten. - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Melderechtsrahmengesetz des Bundes wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert und dabei auch vereinfacht. Dadurch ist es uns als Landesgesetzgeber möglich geworden - wie vielen anderen Landesgesetzgebern auch -, ein, wie ich finde, modernes und bürgerfreundliches Meldegesetz zu beraten und heute Abend hoffentlich auch zu verabschieden.
So ist in Zukunft von Bürgerinnen und Bürgern im gesamten Bundesgebiet die Meldebehörde nur noch bei einer Anmeldung aufzusuchen; auch ist inzwischen eine elektronische Anmeldung möglich. Eine Abmeldung - das ist ebenfalls neu - ist nicht mehr erforderlich. Damit ist der Bürger deutlich entlastet worden. Darüber hinaus legt der Gesetzgeber fest, dass Rückmeldungen zwischen den Meldebehörden künftig nur noch elektronisch erfolgen dürfen.
Für die Bürgerinnen und Bürger wird der Umgang mit den Meldebehörden - das ist normalerweise die Kommune seines Heimatortes - dadurch erheblich vereinfacht und auch schneller. Ein umfassender IT-Einsatz lässt eine verbesserte Qualität und Aktualität der Melderegister erwarten. Datenschutz und Datensicherheit haben hierbei höchste Priorität, was für uns alle ebenfalls wichtig ist. Auch muss sichergestellt sein, dass die Daten bei elektronischer Übermittlung nicht unbefugten Dritten zur Kenntnis gelangen.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden bundesrechtliche Vorgaben vollständig in Landesrecht umgesetzt. Den Meldebehörden werden weitergehende Möglichkeiten zur Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken eröffnet. Darüber hinaus werden entbehrliche Mitwirkungs- und Meldepflichten abgeschafft. Damit ist das uns vorliegende Meldegesetz kommunal- und bürgerfreundlich.
Eine Projektgruppe der kommunalen Spitzenverbände hat sich in den vergangenen Monaten mit dieser Thematik sehr intensiv auseinander gesetzt. Die Kommunen sehen diesen Gesetzentwurf, Herr Kollege Lennartz, als sehr wichtig an. Daher legen sie auch großen Wert darauf, dass wir ihn heute möglichst zügig beraten. Zentrale Forderungen der kommunalen Spitzenverbände wurden aufgegriffen. Die Kommunen in Niedersachsen erwarten eine Verabschiedung dieses Gesetzes. Dazu, meine Damen und Herren, fordere ich Sie auf. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Durch dieses Gesetz werden die Bürger von unnötiger Bürokratie, nämlich der Rückmeldung, befreit. Die Kommunen werden Kosten einsparen können. Bei dieser Gelegenheit weise ich darauf hin, dass diese Kosteneinsparungen aufgrund der Konnexitätsvereinbarung, die wir in die Verfassung aufgenommen haben, bei den Kommunen verbleiben werden. Von daher ist es sinnvoll, dieses Gesetz zu verabschieden.
Herr Dr. Lennartz, der Bund wird erst in anderthalb bis zwei Jahren das Melderecht übernehmen. Deshalb sollten wir dem Bund ein modernes Meldegesetz übergeben. Die FDP wird dem Entwurf zustimmen. - Vielen Dank.
Artikel 1. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer stimmt gegen das Gesetz? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist dieser Gesetzentwurf bei acht Gegenstimmen angenommen.