Zweiter Punkt. Wir haben zur Absicherung der bei Ihnen gekürzten Mittel in anderen Bereichen gekürzt. Das müssen Sie nicht unbedingt gewusst haben. Ich finde aber, dass Sie zur Kenntnis nehmen sollten, dass Ihre Aussage in dem Punkt falsch gewesen ist. - Vielen Dank.
Jetzt erteile ich auch dem Abgeordneten Althusmann zusätzliche Redezeit. Auch Sie bekommen bis zu zwei Minuten.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Möhrmann, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, Sie verfolgten mit Ihrem Haushaltsantrag das Ziel, die Nettoneuverschuldung um 49 Millionen Euro zu senken, dann dürfen wir Ihnen heute einmal attestieren, dass es Ihre Landesregierung war, die im November letzten Jahres dazu beigetragen hat, dass die Nettoneuverschuldung für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 um insgesamt 3 Milliarden Euro zur Finanzierung Ihrer Wahlversprechen, Herr Gabriel, heraufgesetzt wurde.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Thomas Oppermann [SPD]: Und da haben Sie noch etwas oben draufge- setzt? Mein lieber Mann!)
Lassen Sie mich Ihnen, Herr Gabriel, einmal Folgendes deutlich sagen: Sie haben im April 1998 als Fraktionsvorsitzender, der Sie nun wieder sind, gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung erklärt, die Staatsverschuldung nutze nur den Geldverleihern und sei höchst unsozial.
Sehr geehrter Herr Gabriel, ich sage Ihnen jetzt einmal, was in den letzten 13 Jahren hier in Niedersachsen höchst unsozial war. Wirklich unsozial ist, dass sich in Ihrer Regierungszeit, von 1990 bis 2002, die Zinsausgaben des Landes Niedersachsen um 63 % auf über 2,2 Milliarden Euro erhöht haben, dass sich der Schuldenstand in Niedersachsen in nur 13 Jahren von 20,6 Milliarden Euro auf über 40 Milliarden Euro verdoppelt hat, Herr Gabriel. Das ist Ihre Verantwortung, Herr Gabriel. Sie haben dieses Land in die Pleite geführt und stellen sich hier als Retter der Nation hin.
Dann will ich Ihnen auch noch etwas deutlich sagen, Herr Gabriel: Sie haben am 21. April in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung ein so wahres Wort gesagt: Sie haben mit entwaffnender Offenheit gegenüber Herrn Wallbaum erklärt: Die Arbeit eines Ministers liegt mir nicht. So etwas kann ich nicht. Sich an Details zu klammern, wie ein Minister das tun müsse, sei seine Stärke nicht.
Jetzt hat sich auch Frau Harms gemeldet. Auch Sie bekommen zusätzliche Redezeit von bis zu zwei Minuten. Bitte sehr!
Eigentlich müsste man daran erinnern, dass wir gerade über den Fachhochschulentwicklungsplan debattiert haben.
Aber da wir das Thema verlassen haben, möchte ich in Sachen Haushalt gerne die Frage stellen, zu welcher Fraktion eigentlich der Minister gehört, der vor kurzem angekündigt hat, dass die neue Landesregierung wahrscheinlich fünf Jahre lang nicht in der Lage sein wird, einen verfassungskonformen Haushalt vorzulegen.
(Heinz Rolfes [CDU]: Worin liegen denn die Ursachen? - David McAl- lister [CDU]: In der rot-grünen Wirt- schafts- und Finanzpolitik!)
(Starker Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Widerspruch bei der CDU - David McAllister [CDU]: Ab nach Europa! Wann sind endlich Europawahlen?)
Federführend soll sich mit diesem Antrag der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur beschäftigen, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 42: Erste Beratung: Weiterentwicklung des öffentlichen Gesundheitswesens, Einführung einer Gesundheitsberichterstattung, Modernisierung der gesetzlichen Grundlagen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/202
Tagesordnungspunkt 43: Erste Beratung: Vorlage eines Gesetzes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/266
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema, das ich jetzt hier zu Gehör bringe, ist vielleicht dazu dienlich, wieder ein bisschen mehr Ruhe in die Versammlung zu bringen.
Meine Damen und Herren, das Thema Gesundheit ist in aller Munde. Ein Schattendasein führt jedoch das öffentliche Gesundheitswesen. Erst wenn es Probleme gibt mit sich ausbreitenden Infektionskrankheiten wie z. B. SARS, wenn es Probleme mit Infektionen im Krankenhaus, mit der Qualität des Trinkwassers oder der Wasserqualität von Schwimmbädern und Badeseen gibt, gerät die Arbeit der Gesundheitsämter ins öffentliche Bewusstsein. Mit dem Begriff „Gesundheitsamt“ verband sich früher ein nach Lysol riechendes altes Gebäude, in das man nur nach Aufforderung mit einer Vorladung ging. Inzwischen jedoch hat sich in den meisten Kommunen nicht nur das Gebäude verändert, sondern auch das Aufgabenspektrum. Prävention und Gesundheitsförderung, umweltbezogener Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz sind nur einige Stichworte aus dem modernen Aufgabenbereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Frau Weddige-Degenhard, warten Sie einen Augenblick! - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte wirklich, die Gespräche draußen zu führen. Bitte sehr, Frau Weddige-Degenhard!
Aus der ehemaligen Gesundheitspolizei ist ein moderner Dienstleister geworden. Dabei dient als Grundlage immer noch ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens aus dem Jahre 1934. Dieses Gesetz, in dem von „Erbpflege“, von „Siechen“, von „Krüppelfürsorge“ die Rede ist, ist zwar inzwischen von nationalsozialistischer Terminologie gesäubert und durch viele Bundes- bzw. EU-Gesetze geändert worden. Es ist jedoch an der Zeit, diese gesetzlichen Bestimmungen auch sprachlich den heutigen Anforderungen anzupassen und inhaltlich zusammenzuführen. Die Mehrzahl der Bundesländer hat diese Anpassung in den 90er-Jahren vorgenommen.
Der Sozialausschuss dieses Landtages hat zu diesem Thema am 22. Mai 2002 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Diese Anhörung hat deutlich gemacht, dass alle Akteure in diesem Bereich ein modernes niedersächsisches Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst für unverzichtbar halten. Alle Fraktionen waren sich einig, aus diesem Grund auch für das Land Niedersachsen die Neugestaltung dieses Gesetzes in dieser Legislaturperiode in Angriff zu nehmen.
Die SPD-Fraktion hält es darum nunmehr für geboten, auf der Grundlage der jetzt vorhandenen Informationen in ein Gesetzgebungsverfahren einzutreten. Dazu ist zuerst einmal eine Übersicht über die Aufgaben des ÖGD nach bestehenden bundes- und landesrechtlichen Regelungen nötig, um einen Überblick über die Vielzahl dieser nach und nach entstandenen gesetzlichen Regelungen zu bekommen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einige weitere Erwartungen an ein modernes Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst nennen. Es sollte Aufgaben definieren, diese Akteuren zuordnen und Standards vorgeben. Eine Gesundheitsberichterstattung sollte die Grundlage für die kommunalen Gesundheitsämter bilden, wobei diese in der Lage sein müssen, auf regionale Besonderheiten einzugehen. Dabei ist das Konnexitätsprinzip zu beachten. Das heißt natürlich auch dabei: Wer die Musik bestellt, zahlt auch.
Was bereits durch andere Gesetze geregelt ist, bedarf keiner neuen Bestimmungen - Stichwort Abbau unserer Regelungswut, was auch wir natürlich anstreben. Gesundheitsförderung und Prävention, besonders im Bereich der Kinder- und Jugendgesundheit, sollte, wie in vielen Gesundheitsämtern schon üblich, ein Schwerpunkt sein. Die Bündelung der Aufgaben und die Verzahnung des ÖGD mit Krankenkassen, Krankenhäusern und Ärzten sind genauso notwendig wie eine Definition der Aufgaben des Landesgesundheitsamtes. Dieses sollte zu einem Kompetenzzentrum sowohl für die Beratung der örtlichen Gesundheitsämter als auch der Politik weiterentwickelt werden. - Schönen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist wohl an der Zeit, dass das Gesetz für einen Öffentlichen Gesundheitsdienst endlich geändert wird, stammt es doch in den Grundzügen noch aus dem Jahre 1934 und verletzt mit Begriffen wie „Krüppelfürsorge“ das Empfinden der zu betreuenden Menschen. Es wird wirklich Zeit, dass das abgeschafft wird. Mehr als 50 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland ist die rechtliche und inhaltliche Neubegründung der Arbeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mehr als überfällig.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Mai 2001 einen Antrag zur Weiterentwicklung des Öffentlichen Gesundheitswesens, zur Einführung einer Gesundheitsberichterstattung und zur Modernisierung der gesetzlichen Grundlagen gestellt. Aufgrund dessen kam es im Mai 2002 zu einer umfangreichen Anhörung; daneben eine Synopse, die von der SPD-Fraktion in ihrem Antrag erwähnt worden ist - das waren die eben von Frau Weddige-Degenhardt in ihrem Beitrag beschriebenen intensiven Vorbereitungen von Parlament und Landesregierung.
Diese Vorarbeiten stießen aber immer wieder auf die Verschleppungstaktik der damals allein regierenden SPD. Sie waren Bedenkenträger und Verzögerer. Jetzt fordert diese SPD von der Landesregierung ein zügiges Gesetzgebungsverfahren. Da kann man sich eigentlich nur wundern. Meine
Fraktion hätte nach 13 Jahren Regierungszeit solch einen Antrag vier Monate nach der Landtagswahl gewiss nicht gestellt.
Liebe Genossen, seit 1994 haben Sie verschiedenste Entwürfe zum ÖGD in den Schubladen des Sozial- und Gesundheitsministeriums verschwinden lassen. Inzwischen sind in fast allen Bundesländern außer Hessen moderne Gesundheitsgesetze vorgelegt worden, und es wird nach ihnen gearbeitet. Das ist sehr schade, weil dieses Zaudern in der Gesundheitspolitik deshalb als Desaster für den Öffentlichen Gesundheitsdienst beschrieben werden kann, weil sich seit 1994 die politischen Rahmenbedingungen für ein solches Gesetz erheblich verschlechtert haben.
Wer sich die in den letzten Jahren in Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen verabschiedeten Gesetze für den ÖGD einmal anschaut, kann eigentlich nur neidisch werden angesichts der umfassenden Aufgabenkataloge und eingebauten Standards, die in diesen Bundesländern gelten. Die haben eine ganzheitliche gesetzliche Basis mit einheitlich verabredeten Standards für die fachliche Arbeit. Dort gibt es eine einheitliche Gesundheitsberichterstattung, ein einheitliches Setting für die Präventionsarbeit, Gesundheitskonferenzen und gemeinsam verabredete Gesundheitsziele, an denen die Arbeit gemessen wird. Das sind übrigens auch die Eckpunkte unseres Antrages.
Dies umzusetzen ist heute in einer Situation, wo an allen Ecken gespart werden muss, nur sehr schwer möglich. Das will heißen: Was jetzt hier durch die neue Landesregierung angegangen wird, nämlich ein neuzeitliches ÖGD-Gesetz, kann angesichts der politischen Rahmenbedingungen wahrscheinlich nur ein schmales Handlungsgesetz werden, sozusagen ein ÖGD-Gesetz light. Es geht doch nicht darum, wie die SPD-Fraktion schreibt, dass der Gestaltungsspielraum der Gesundheitsämter durch ein neues Gesetz eingeschränkt werden könnte, sondern vielmehr darum, ob diese angesichts der Finanzlage der Kommunen überhaupt noch in der Lage sind, gestalterisch wirken zu können.