Denn viele Gesundheitsämter sind zu reinen Sachwaltern des Allernotwendigsten degeneriert, sind vorwiegend oder ausschließlich nur noch rein reaktiv tätig. Das tut der Förderung der öffentlichen Gesundheit nicht gut.
Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund der veralteten rechtlichen Grundlagen verwundert es nicht, dass niedersächsische Gesundheitsämter immer noch nicht das verstaubte Image einer obrigkeitsstaatlichen Kontrollinstanz losgeworden sind. Wir möchten, dass zukünftig die Bürger die Gesundheitsämter als Dienstleister für sich und ihre berechtigten Anliegen im Gesundheitswesen begreifen.
Das öffentliche Gesundheitswesen steht seit langem vor völlig veränderten Rahmenbedingungen und vor immensen Anforderungen an seine Innovationsfähigkeit. Das Krankheitsspektrum hat sich enorm verändert. Das hat auch die Anhörung sehr deutlich gemacht. Ich nenne hier nur die Zunahme chronischer Erkrankungen und auch die demografische Entwicklung.
Außerdem haben wir immer noch eine wachsende Gruppe in unserer Bevölkerung, die unter medizinisch-gesundheitlicher Unterversorgung leidet. Diese Menschen leben in den so genannten sozialen Brennpunkten. Ich nenne hier allein Erziehende, Kinder und Immigranten. Ich finde es sehr wichtig, dass in einem Gesundheitsgesetz auch aufsuchende Gesundheitsarbeit definiert wird. Wir können nicht einfach nur sagen, diese Menschen kommen eben nicht zum Gesundheitsamt; dann muss das Gesundheitsamt wohl zu ihnen hingehen und als Dienstleister vor Ort tätig werden.
Der Zusammenhang zwischen Armut und Krankheit in unserer Gesellschaft ist nicht zu übersehen. Armut macht krank, meine Damen und Herren. Krankheit, insbesondere chronische Krankheit, macht sehr schnell arm. Für diese Menschen ist der soziale Abstieg vorprogrammiert.
Meine Damen und Herren, wir brauchen für einen effektiven Öffentlichen Gesundheitsdienst endlich eine Grundlage. Die politische Entscheidung dafür sollte in diesem Parlament endlich getroffen werden. Ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit im weiteren Verfahren. - Vielen Dank.
Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens 70 Jahre alt werden. Wir wollen auch dafür sorgen, dass die Tage dieses Gesetzes aus der Nazizeit bis dahin gezählt sind. Auf Initiative der FDP - das können Sie in unserem Wahlprogramm nachlesen - ist die Abschaffung des alten Gesetzes in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen worden.
Das Sozialministerium hat nun ein Eckpunktepapier für ein neues Gesetz zur öffentlichen Gesundheit erarbeitet, das wir bereits in unserer Fraktion diskutiert haben. So sind wir jetzt auf einem guten Weg, die Gesetzgebung zügig in die richtigen Bahnen zu lenken.
Insofern kann mich der Antrag der SPD-Fraktion nur wundern, denn die alte Landesregierung hatte 13 Jahre lang Zeit - diese 13 Jahre sind schon oft benannt worden -, ein Gesundheitsdienstgesetz zu verabschieden.
Viele andere Bundesländer haben es in dieser Zeit geschafft. Das ist auch schon erwähnt worden. Niedersachsen ist über vorbereitende Überlegungen nicht hinausgekommen. Das zeigt erneut: Sie haben geredet, wir handeln!
Nun zu den Inhalten, die unserer Meinung nach ein modernes Gesundheitsdienstgesetz kennzeichnen sollten. Für uns spielen Entbürokratisierung und Dezentralisierung eine entscheidende Rolle. Wir wollen den Kommunen mehr eigenen Gestaltungsspielraum bei der Gesundheitsförderung und Prävention geben. Damit könnten einzelne Aufgaben von den Kommunen an dritte - auch an private Träger übertragen werden und müssten nicht mehr durch Personal der Gesundheitsämter erledigt werden. Das wäre ein Aspekt, der auch zur Entlastung der kommunalen Haushalte beitragen würde. Ein Beispiel dafür ist die Einschulungsuntersuchung. Zurzeit wird für diesen Bereich ein großer Teil des ärztlichen Personals der Gesundheitsämter vorgehalten.
- Ich weiß, aber ich sage es trotzdem. - Ich war gerade bei der Einschulungsuntersuchung. In einigen Kommunen wie auch der Region Hannover war es bis jetzt so, dass Ärzte mit freien Verträgen für diese Untersuchung beschäftigt waren. Diese mussten aufgrund der arbeitsrechtlichen Situation in den letzten Jahren in BAT-Arbeitsverhältnisse eingestellt werden. Das hat zu Mehrbelastungen der Haushalte geführt, womit keinem gedient war. In der Folge einer Neuregelung wäre es denkbar, dass den Kommunen die Möglichkeit eröffnet wird, die eigene Untersuchung durch eine um spezielle Fragestellungen erweiterte U 8- oder U 9Untersuchung - je nachdem - bei niedergelassenen Kinderärzten zu ersetzen.
Bei einem Großteil der Kinder nehmen Kinderärzte die U 8 und U 9 im Rahmen von § 26 SGB V sowieso vor. Eine Ergänzung um Fragen zur Einschulungsfähigkeit wäre problemlos machbar. Eine Finanzierung des Mehraufwandes der niedergelassenen Kinderärzte wäre über eine Pauschale denkbar, deren Kosten sicherlich deutlich unter den Aufwendungen für die bisher vorgehaltenen Ärzte liegen würden. Durch den Nebeneffekt, dass Kinder, die bisher nicht an diesen Untersuchungen teilgenommen haben, dann auch einbezogen wären, wird gleichzeitig die allgemeine Gesundheitsvorsorge gestärkt. Wir hätten also zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.
Warten Sie bitte einen Augenblick, Frau Abgeordnete. - Ich bitte um etwas mehr Ruhe. Die Rednerin ist überhaupt nicht mehr zu verstehen. Auch Herr Buß!
Ich rede schon ganz laut, aber ich glaube, ich komme nicht mehr durch. Jetzt sage ich auch etwas Nettes über die SPD-Fraktion, also hören Sie ruhig zu.
Ein paar Worte zu den Anträgen der Oppositionsfraktionen: Ein Ausweiten von Gesundheitskonferenzen auf Landes- und kommunaler Ebene, wie es
von den Grünen gefordert wird, ist für uns ein Weg in die falsche Richtung. Das würde nämlich nur neue Gremien schaffen, in denen zwar viel geredet, aber wenig gehandelt wird. Gerade die praktischen Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen haben das gezeigt. Ein derartiger Zuwachs an Bürokratie ist für uns nicht akzeptabel. Das Gleiche gilt für die Einführung einer so genannten Gesundheitsverträglichkeitsprüfung, die nur Planungsverfahren weiter erschweren und verzögern würde. Die Umweltverträglichkeitsprüfung reicht.
Bei der Leitung der kommunalen Gesundheitsämter setzen wir auch in Zukunft auf die amtsärztliche Qualifikation.
Das Infektionsschutzgesetz der rot-grünen Bundesregierung fordert bereits die Einsetzung eines Amtsarztes bzw. einer Amtsärztin.
- Das mache ich gleich. - Diese sollten aus Gründen der Qualitätssicherung und im Interesse von Effektivität und Effizienz auch die Behördenleitungen übernehmen.
Im Gegensatz zu dem Antrag der Fraktion der Grünen, der teilweise von dem Geist geprägt ist, Gesundheit planen zu können, und der damit nur Bürokratie schafft, sind viele Forderungen aus dem Antrag der SPD-Fraktion auch im Eckpunktepapier der Ministerin zu finden. Zu diesen Punkten sollte im Ausschuss eine konstruktive Diskussion möglich sein.
Lassen Sie uns also jetzt auf dem Weg zu einem modernen Gesundheitsdienstgesetz vorangehen und zwar im Sinne der Ziele weniger Bürokratie und mehr Freiräume für die Kommunen. So nett runde Geburtstage auch sein mögen, ich möchte im nächsten Jahr nicht den 70. Geburtstag des alten Gesetzes feiern, sondern lieber die Geburt des neuen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist ein wichtiges Glied in der Kette des Gesundheitswesens. Das hat er gerade wieder eindrucksvoll unter Beweis gestellt, als es galt, mit der Lungenkrankheit SARS umzugehen und die Bevölkerung zu schützen. Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist unverzichtbar. Aber gerade weil er das ist, ist es eines meiner ersten Anliegen als neue Ministerin gewesen, den ÖGD auf eine neue und moderne Grundlage zu stellen, weg von der Seuchenpolizei alter Prägung, hin zum modernen Dienstleister. Es war in der Tat an der Zeit, Frau Helmhold, dies zu verändern.
Das Kabinett hat am 3. Juni Eckpunkte für ein Gesundheitsdienstgesetz verabschiedet. In der Sache stelle ich sehr gerne fest, dass wir in den meisten Punkten übereinstimmen. Diese sind zusammengefasst:
Erstens. Wir lösen das Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens aus dem Jahr 1934 durch ein modernes, die kommunale Selbstverwaltung stärkendes Gesetz ab.
Drittens. Wir ermöglichen es den Kommunen, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes arbeitsteilig oder zusammen mit anderen kommunalen Trägern oder auch mit privaten Anbietern von Gesundheitsleistungen durchzuführen.
Viertens. Gesundheitsförderung und Prävention können die Kommunen künftig eigenverantwortlich gestalten. Das umfasst das Spektrum des eigenen Vorhaltens von Angeboten bis hin zur reinen Koordinierung der örtlichen gesundheitsfördernden Aktivitäten.
Sechstens. Die Aufgaben der Gefahrenabwehr, also z. B. die Seuchenbekämpfung oder die Überwachung des Trinkwassers, bleiben unter der
Fachaufsicht des Landes im übertragenen Wirkungskreis. So können wir ein einheitliches und koordiniertes Vorgehen vor allem in Krisenfällen sicherstellen.
Siebtens. Das Landesgesundheitsamt dient dem Öffentlichen Gesundheitsdienst als Kompetenzzentrum. Darüber hinaus soll es als Mittelbehörde Aufgaben der Bezirksregierungen im Bereich des Öffentlichen Gesundheitswesens übernehmen.
Ein Teil dieser Eckpunkte stimmt auch mit Punkten aus dem Antrag der Fraktion der Grünen überein. Das betrifft z. B. die Rolle des Landesgesundheitsamtes als Dienstleister bzw. ServiceEinrichtung oder die Möglichkeit, Schwerpunktämter zu bilden. Unterschiedlicher Auffassung sind wir dagegen in der Frage, ob die Kommunen wirklich so viele Vorgaben und Detailregelungen für ihre Arbeit brauchen, wie es in Ihrem Antrag gefordert wird. Ich bin der Überzeugung, dass die Kommunen sehr wohl in der Lage sind, gute, auf die konkreten Probleme vor Ort zugeschnittene Gesundheitsförderung und Prävention zu organisieren. Die Einsicht in die Notwendigkeit, dass dafür valide Daten vorhanden sein müssen - möglichst noch im zeitlichen Vergleich und im Regionalvergleich mit anderen Kommunen oder mit Landes- bzw. Bundesdaten -, dürfen wir den Kommunen ruhig zugestehen.
Die wichtigste Aussage für das Gesundheitsdienstgesetz ist, dass das Land die Unterstützung und Beteiligung der niedersächsischen Kommunen an der Gesundheitsberichterstattung als notwendig, ja unerlässlich zur Problemerkennung ansieht.