Protocol of the Session on June 26, 2003

(Unruhe bei der SPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wir sind für den Wettbewerb, nämlich um die besten Studierenden. Das hier gegeneinander auszuspielen, ist unfair. Ich hatte erhofft, Herr Stratmann, dass Sie hier etwas dazu sagen, wie Sie den Hochschulen die Mittel an die Hand geben wollen, diese Auswahlverfahren durchzuführen. Das sind Sie hier schuldig geblieben.

(Beifall bei der SPD)

Ansonsten finde ich: In welchem Jahrhundert oder Jahrzehnt wir uns bewegen, ist hier egal, denn...

(Das Mikrofon wird ausgeschaltet)

Das waren Ihre 20 Sekunden, Frau Dr. Andretta. Sie wussten vorher Bescheid.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Widerspruch bei der SPD - Walter Meinhold [SPD]: Was ist das denn für eine Methode? - Weitere Zu- rufe - Unruhe)

Zur Geschäftsordnung hat Herr Jüttner das Wort.

Frau Präsidentin! Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass eben ein Mitglied der Landesregie

rung gesprochen hat und dass das in der Tat zusätzliche Redemöglichkeit auslöst.

(Zustimmung bei der SPD)

Herr Jüttner, das ist nicht automatisch der Fall. Die Landesregierung hat ihre Redezeit um eine Minute überzogen. Dann müsste allen anderen Fraktionen auch noch Redezeit zur Verfügung gestellt werden.

(Zurufe von der SPD)

Mit Frau Dr. Andretta ist geklärt worden, dass sie sich auf die 20 Sekunden beschränken möchte.

(Walter Meinhold [SPD]: Das ist Un- sinn!)

Dem hat sie zugestimmt. Damit standen ihr 20 Sekunden zur Verfügung.

(Widerspruch bei der SPD - Wolfgang Jüttner [SPD]: Nach der gestrigen Debatte hier zur Schulpolitik ist das wirklich grotesk! - Zuruf von der SPD: 20 Sekunden Redezeit, das ist doch wohl wirklich nicht mehr wahr! - Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, es ist protokollarisch geklärt, dass hier rechtens verfahren worden ist.

(Widerspruch bei der SPD)

Wenn Sie anderer Meinung sind, dann gehen Sie bitte den Weg über den Ältestenrat.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Da werden wir uns treffen! Da können Sie sicher sein!)

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag anzunehmen. Wer der Ausschussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer ist anderer Meinung und möchte ablehnen? - Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Das Erste war die Mehrheit. Meine Damen und Herren, damit haben Sie den Antrag angenommen.

Ich unterbreche jetzt die Sitzung für die Mittagspause. Wir fahren um 14.45 Uhr mit dem Tagesordnungspunkt 34 fort.

Unterbrechung: 13.40 Uhr.

Wiederbeginn: 14.47 Uhr.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die Sitzung nach der Mittagspause mit dem

Tagesordnungspunkt 34: Einzige (abschließende) Beratung: Schutz der Kormorans sicherstellen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/164 - Beschlussempfehlung des Umweltausschusses - Drs. 15/234

Die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses lautet auf Ablehnung.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Steiner. Sie haben das Wort. - Entschuldigen Sie vielmals, Herr Haase ist Berichterstatter und möchte seinen Bericht abgeben. Herr Haase, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Ich will es ganz kurz machen. Um Zeit zu sparen, gebe ich den Bericht zu Protokoll.

(Zu Protokoll:)

Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 234 empfiehlt Ihnen der Umweltausschuss mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der CDU-, der SPD- und der FDP-Fraktion und gegen die Stimme der Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Entschließungsantrag abzulehnen.

Der Präsident des Landtages hatte den Antrag direkt zur federführenden Beratung und Berichterstattung an den Umweltausschuss überwiesen.

Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläuterte in der öffentlichen Erörterung des federführenden Umweltausschusses am 4. Juni 2003 die Zielsetzung des Entschließungsantrages ihrer Fraktion. Danach solle sich die Landesregierung entgegen der Bestrebungen der Sport- und Berufsfischerei, den Kormoran zur Bejagung freizugeben, weiterhin konsequent für den Schutz der Kormoranbestände in Niedersachsen einsetzen. Eine Abschusserlaubnis als Maßnahme zur Bestandsregulierung dieser Tierart dürfe nicht zugelassen werden.

Die Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen führte weiter aus, durch Untersuchungen könne nachgewiesen werden, dass der Kormoran für bedrohte Fischarten keine Gefährdung darstelle. Auch bezweifele sie, dass Teichwirtschaftsbetriebe durch diese Vogelart in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht seien. Ihre Fraktion plädiere vielmehr dafür, dass der Kormoran, etwa bei Naturschutzmaßnahmen und bei Maßnahmen der naturnahen Gestaltung von Gewässern, als ein Bestandteil der Lebensgemeinschaft an den jeweiligen Gewässern akzeptiert und berücksichtigt werde.

Der Sprecher der Fraktion der CDU betonte indessen, dass die Schäden, die das verstärkte Auftreten des Kormorans verursache, nachhaltig die wirtschaftliche Existenz der Teich- und Fischwirtschaft in diesen Gebieten gefährde. Dieser Bedrohung müsse durch geeignete Maßnahmen der Bestandsregulierung entgegengewirkt werden. Darüber hinaus sehe er die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach verstärkter Berücksichtigung der Belange des Kormorans bei Maßnahmen der naturnahen Gestaltung von Gewässern als unbegründet an. Diese Vogelart sei ein „Nahrungsopportunist“ und bedürfe daher keiner speziellen naturnahen Bedingungen. Seine Fraktion werde daher den Entschließungsantrag ablehnen.

Der Sprecher der Fraktion der FDP schloss sich der Auffassung des Vertreters der Fraktion der CDU an und machte darüber hinaus deutlich, dass ein Abschuss des Kormorans ausschließlich in den Fällen, in denen das Auftreten des Vogels erhebliche Schäden im Bereich der Teichwirtschaft, der Berufs- und der Sportfischerei zur Folge habe, als Maßnahme der Bestandsregulierung zugelassen werden dürfe.

Auch eine Vertreterin der Fraktion der SPD bestätigte die durch das massive Auftreten des Kormorans bereits entstandenen wirtschaftlichen und ökologischen Schäden. Ihrer Fraktion sei es vor allem wichtig, dass - trotz einer gewissen Eindämmung des Kormoranbestandes - nicht der „Schutzgedanke“ in Frage gestellt werde.

Der Vertreter der Landesregierung wies abschließend darauf hin, dass ein neuer Verordnungsentwurf vorsehe, dass der Abschuss von Kormoranen nicht landesweit, sondern lediglich auf Binnenfischereigewässern und in deren Nähe gestattet werde. In Schutzgebieten sei ein Abschuss auch

weiterhin nur aufgrund von Einzelfallgenehmigungen zugelassen.

Der federführende Umweltausschuss empfahl daraufhin im Anschluss der Beratung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, den Entschließungsantrag abzulehnen.

Der mitberatende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und den ländlichen Raum folgte bei gleichem Abstimmungsverhalten dem Votum des federführenden Ausschusses.

Ich bitte Sie abschließend namens des federführenden Umweltausschusses, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 234 zu folgen und den Entschließungsantrag abzulehnen.

Frau Steiner, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben den Antrag zum Schutz des Kormorans im Mai eingebracht, als sich abzeichnete, dass die neue Landesregierung eine Verordnung auf den Weg bringen würde, die den Abschuss von Kormoranen überall, außer in Naturschutzgebieten, erlaubt, und mit Ausnahmegenehmigung auch noch dort. Die vorgesehene Regelung geht deutlich weiter als die von der SPD-Fraktion noch im letzten Herbst geplante. Die Entbürokratisierung, derer man sich rühmt - dabei erinnere ich mich vor allem an die Kollegen von der FDP -, liegt lediglich darin, dass jetzt ein Waffenschein ausreicht, um ohne Genehmigung auf Kormorane anzulegen. Anlass für diese Abschussregelung sind Beschwerden von Berufsfischern, Teichwirten und Sportanglern über den tierischen Konkurrenten Kormoran.

Ich möchte dazu Folgendes feststellen: Erstens. Der Kormoran war infolge von systematischer Ausrottung vor rund 50 Jahren fast ausgestorben. Jahrzehnte erfolgreicher Unterschutzstellung haben dazu geführt, dass er in der natürlichen Umwelt Europas wieder Fuß fassen konnte. In Niedersachsen erholten sich die Bestände erst zu Beginn der 90er-Jahre maßgeblich, sodass es im Binnenland derzeit ca. 500 Brutpaare bei stagnierender Zahl gibt. Die Anzahl der durchziehenden Kormorane wird auf ca. 5 000 geschätzt.

Zweitens. Dieser Vogel ist derzeit durch die Bundesartenschutzverordnung in Verbindung mit der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt.

Drittens. Dieser Kormoran frisst Fisch. Er ist ein Nahrungsopportunist und nimmt das, was er am leichtesten kriegen kann. Es ist jedoch ein blankes Vorurteil, zu behaupten, er fresse die Gewässer leer und störe das biologische Gleichgewicht. Meine Damen und Herren, das biologische Gleichgewicht ist in allen uns bekannten Fällen nur durch den Menschen gestört und manipuliert worden.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

An zahlreichen Gewässern wurden und werden durch künstliche Besatzmaßnahmen Fischpopulationen verändert. Wollen die Angler dem Kormoran einen Strick daraus drehen, dass er sich dort bedient, wo der Tisch reichlich gedeckt ist? Das kann doch kein Grund sein, ihn abzuschießen.

Dass Berufsfischer und Betreiber von Teichwirtschaften Einbußen dort zu verzeichnen haben, wo sich Kormorankolonien in der Nachbarschaft befinden, ist ersichtlich. Aber, meine Damen und Herren, die Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern zeigen, dass der Abschuss ein ungeeignetes Instrument ist, um den Bestand zu regulieren. Das zeigen neueste Zahlen aus diesem Frühjahr. Weder wurde die Zahl der Kormorane nennenswert gesenkt, noch konnten die Fischereierträge bedeutend gesteigert werden. Zudem wechseln die Fischarten, von denen sich Kormorane ernähren, über Jahre hinweg. Ich frage Sie: Warum soll es so schwierig sein, nachgewiesene große Schäden für Berufsfischer durch Entschädigungen abzugelten, wie es bei den Fraßschäden durch Zugvögel geschieht?