Selbstverständlich müssen wir auch über die Neugestaltung der Erbschaftsteuer reden. Welches Schicksal droht uns denn in diesem Bereich? Die Landesregierung hat seinerzeit zu Recht darauf hingewiesen, dass der Bundesfinanzhof und das Bundesverwaltungsgericht eine Gleichmäßigkeit der Besteuerung einklagen. Es kann nicht sein, dass bei der Vererbung der Aktienbesitz nach dem aktuellen Börsenwert, der Immobilienbesitz aber nach den uralten Einheitswerten bewertet wird. Deswegen dürfen wir nicht die Sätze erhöhen, sondern wir müssen selbstverständlich eine verfassungsgemäße Besteuerung des Erbschaftsvermögens sicherstellen. Sonst droht hier das gleiche Schicksal wie bei der privaten Vermögensteuer, dass nämlich das Bundesverfassungsgericht im Ergebnis feststellt, dass die Besteuerung in der bisherigen Form nicht zulässig ist und dass die Erbschaftsteuer, die zwar vom Bund festgesetzt wird - ein weiteres Beispiel für Interessenunterschiede -, deren Einnahmen aber ausschließlich Ländern und Kommunen zufließen, ersatzlos wegzufallen hat. Das wollen wir jedenfalls nicht.
Wir wollen selbstverständlich auch, dass die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage zurückgenommen wird. Der Grund dafür ist ganz einfach: Damals ist anhand von Prognosedaten errechnet worden, dass die Kommunen die großen Gewinner der Unternehmensteuerreform sind. Da bestimmte Schritte der Unternehmensteuerreform, nämlich die Beschränkung der Abschreibungsmöglichkeiten von Unternehmen - Stichwort „branchenspezifische AfA-Tabellen“ -, nicht umgesetzt worden sind, fehlen auf der Einnahmeseite Milliarden Euro. Die fehlen insbesondere bei den Kommunen. Dadurch ist die Geschäftsgrundlage für die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage entfallen.
Herr Präsident, an dieser Stelle beantragen wir - wir möchten das gerne als Gesamtpaket behandelt wissen - die Zurückverweisung des CDUAntrags, der hier heute wahrscheinlich abgelehnt werden soll, an den Ausschuss.
Wir wollen auch, dass die Landesregierung, insbesondere Herr Bartling, ihren Worten Taten folgen lässt. Wir wollen - diese Diskussion kennen Sie aus den 80er-Jahren -, dass der Bund die Verantwortung für die finanziellen Folgen der Langzeitarbeitslosigkeit in sehr viel stärkerer Weise übernimmt. Es gab hier schon einmal einen Ministerpräsidenten, der einen solchen Vorstoß unternommen hat. Herausgekommen ist dabei eine Strukturhilfe. Sie hat uns ein paar Jahre lang etwas geholfen. Diese Hilfe ist dann im Zuge der Wiedervereinigung eingestellt worden. Wir meinen, dass wir angesichts der finanziellen Folgen und der Last, die die Kommunen mit den Sozialhilfeausgaben haben, erneut über ein solches Programm und über ein Finanzgesetz reden müssen, das die Verantwortung für die Langzeitarbeitslosigkeit auch beim Bund ansiedelt.
Herr Adam, wir müssen unser Ziel kurzfristig erreichen, weil die Situation in den Kommunen - das müssten Sie aus Wilhelmshaven kennen - desaströs ist. Zur Kreistagsfraktionssitzung der SPD in meinem Landkreis Wittmund kommen nur noch 30 % oder 40 % der Fraktionsmitglieder, weil sie sich die Frage stellen: Was haben wir eigentlich noch zu entscheiden? Wir haben nichts mehr zu entscheiden.
Es gibt nur noch drei Pflichtsitzungen des Kreistags im Jahr. Das ist die Situation, die wir in den Kommunen vorfinden. Es mag sein, dass auch durch die von Ihnen eingeführte Eingleisigkeit die Klagen auf kommunaler Ebene bei Ihnen nicht mehr ankommen, weil Sie nur noch wenige starke Bürgermeister in Ihren Reihen haben, die Ihnen das einmal erklären können.
Das war früher anders. Das Machtgefüge hat sich hier verschoben. Das hat auch etwas damit zu tun, dass das Land in steigendem Maße finanzielle Lasten auf die Kommunen abgewälzt hat.
Ich sage Ihnen: Wir wollen keine zusätzlichen kurzfristigen Belastungen der Kommunen. Wir wollen eine Nachbesserung der Steuerreformvorhaben des Bundes. Wir wollen erreichen, dass kurz- und mittelfristig auch durch Bundesratsinitiativen eine Verstetigung der Einnahmebasis kommunaler Haushalte erfolgt. Deswegen erwarten wir an dieser Stelle Ihre Unterstützung - ich verweise auf unseren Antrag; wir waren ja etwas schneller; unser Antrag wurde hier schon im Januar diskutiert; daher steht heute kein Antrag von uns auf der Tagesordnung -, und zwar nicht nur verbal durch den Innenminister, sondern wir wollen, dass unser Vorhaben in Bundesratsinitiativen umgesetzt wird. Unbeschadet der Tatsache, dass unsere Parteifreunde in Berlin regieren, wollen wir hier die Interessen des Landes Niedersachsen und der niedersächsischen Kommunen gewahrt sehen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir ist heute Morgen aufgefallen, dass sowohl bei der Rede des Kollegen Adam als auch bei der Rede des Herrn Innenministers kein einziger Sozialdemokrat zu einem Zwischenapplaus angesetzt hat.
Die einzige Ausnahme für einige wenige Sekunden war Dr. Domröse. Der Ministerpräsident verließ nach wenigen Minuten den Saal und kam erst wieder, als Michel Golibrzuch sprach. Ich habe die ganze Zeit meinen Landkreistagspräsidenten, Herrn Endlein, angeschaut. Ich habe gesehen, wie traurig er aussah. Teilweise hatte er die Hände vor das Gesicht geschlagen, als der Innenminister sprach.
Meine Damen und Herren, als der Entschließungsantrag der SPD auf den Tisch kam, war ich zunächst überrascht. Ich habe mich gefreut, dass sich die Sozialdemokraten endlich zum Thema - -
- Frau Wörmer-Zimmermann, wie kommt es eigentlich, dass ich immer dann, wenn ich Sie höre, an die Rabenvögelverordnung hier im Landtag denken muss?
(Heiterkeit bei der CDU - Bontjer [SPD]: Das ist unglaublich! - Coll- mann [SPD]: Wo sind wir denn hier?! - Weitere Zurufe von der SPD - Un- ruhe)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich den Entschließungsantrag der SPD zum ersten Mal gelesen habe, habe ich mich in der Tat gefreut - -
Darf ich Sie einmal unterbrechen? - Herr Kollege, ich habe dem Kollegen McAllister eben einen Ordnungsruf erteilt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich den Antrag der SPD-Fraktion zum ersten Mal gelesen habe - -
Als ich den Antrag der SPD zum ersten Mal gelesen habe, war ich überrascht, dass sich die SPDFraktion zumindest zum Thema der kommunalen Finanzkrise äußert. Wenn man sich den Antrag aber im Einzelnen anschaut, dann stellt man fest, dass er Punkte enthält, die hier nicht unwidersprochen bleiben dürfen.
Sie teilen angeblich die Sorgen der niedersächsischen Kommunen und ihrer Spitzenverbände wegen der Finanzkrise. Vielleicht ist es so, dass Sie die Sorgen teilen, meine Damen und Herren, aber Sie teilen mit Sicherheit nicht die Analyse. Denn es geht zwar auch um den Rückgang der Gewerbesteuer, aber nicht ausschließlich. Ebenso geht es um den beispiellosen Raubzug durch die kommunalen Kassen in unserem Bundesland in Milliardenhöhe, den Sie seit 1990 zu verantworten haben.
Unter Nr. 2 Ihres Antrages führen Sie eine vermeintliche Erfolgsbilanz auf. Im Ergebnis sind das alles aber nur minimale Korrektureingriffe zur Veränderung der kommunalfeindlichen Steuergesetzgebung. Das ist gleichzeitig ein bemerkenswertes Beispiel und ein weiterer peinlicher Beweis für die chaotische Steuergesetzgebung in Berlin.
Unter Nr. 6 begrüßen Sie, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode eine Kommission zur Vorbereitung einer umfassenden Gemeindefinanzreform einrichten will, obwohl das 1998 ausdrücklich Gegenstand der Koalitionsvereinbarung von Rot-Grün war. Dreieinhalb Jahre haben Sie zu diesem Thema nichts getan. Sie haben in Berlin geschlafen. Die letzten Wochen in Berlin werden dazu auch nicht mehr reichen.
Unter Nr. 4 sagen Sie, dass die Finanzprobleme der niedersächsischen Kommunen nicht hausgemacht seien. Natürlich haben die Kommunen deutschlandweit Finanzprobleme. Besonders dramatisch stellt sich aber die Lage in unserem Bundesland Niedersachsen dar, was der Kollege Schünemann hier schon eindrucksvoll dargestellt hat. Sie haben es geschafft, die kommunalen Kassenkredite in Höhe von 155 Millionen DM im Jahr 1992 bis zum 30. September 2001 um sage und schreibe das Zwanzigfache auf 3,9 Milliarden DM zu erhöhen. 20 % aller kommunalen Kassenkredite in Deutschland fallen allein in Niedersachsen an, und das bei einem Bevölkerungsanteil von 10 %.
Das ist ein eindeutiger Beleg dafür, dass die Situation bei uns in Niedersachsen weitaus dramatischer ist als in anderen Bundesländern.
Wie unglaubwürdig Sie sind, beweisen Sie damit, dass Sie heute die beiden Entschließungsanträge der Union ablehnen wollen.
In der Drucksache 2933 fordern wir die Rücknahme der erhöhten Gewerbesteuerumlage. Der Kollege Schünemann hat die Situation eindrucksvoll beschrieben. Trotzdem machen Sie sich jetzt zum Gehilfen der Bundesregierung und haben die Gewerbesteuerumlage der Kommunen an Bund und Land von 20 % auf 30 % erhöht. Herr Ministerpräsident, wir hätten uns gewünscht, dass Sie in dieser Frage wirklich einmal den Mut hätten, die Interessen unseres Bundeslandes und unserer Kommunen vor die Interessen Ihrer Partei zu stellen.
Bayern hat im Bundesrat eine Initiative ergriffen. Leider hatten Sie nicht den Mut, dieser Initiative zuzustimmen und die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage zurückzunehmen.
Schauen wir uns jetzt einmal den anderen Antrag der CDU-Fraktion an. In der Drucksache 3035 fordern wir Sie auf, Ihren Zahlungspflichten gegenüber den Kommunen bei der Wahrnehmung von staatlichen Aufgaben nachzukommen. Das ist im Grunde genommen eine politische Selbstverständlichkeit. Aber selbst dazu müssen wir Sie jetzt offensichtlich zwingen. Herr Kollege Endlein, wir haben uns auf die NLT-Informationen Nrn. 5 und 6 aus dem vergangenen Jahr bezogen. Darin hat der Landkreistag dagegen protestiert, dass sich das Land immer häufiger nicht in der Lage sieht, den Kommunen zeitgerecht Landesmittel zur Durchführung des Pflegegesetzes und des Aufnahmegesetzes zur Verfügung zu stellen. Die Vertreter der SPD-Fraktion im Innenausschuss haben diese Sachverhaltsdarstellung pauschal bestritten, das Problem heruntergespielt und dem NLT damit indirekt die Verbreitung von falschen Informationen unterstellt.
Wir haben dann versucht, eine Brücke zu bauen, damit die kommunalen Spitzenverbände die Gelegenheit bekommen, im Innenausschuss zumindest ihre Position darzustellen. Selbst das haben Sie mit Ihrer Mehrheit abgelehnt. Meine Damen und Herren, so können wir doch nicht mit den kommunalen Spitzenverbänden in unserem Bundesland umgehen!