Protocol of the Session on February 15, 2002

- Diejenigen, die kundige Thebaner sind, wissen, worum es geht.

Mit der Strukturkonferenz Harz, meine Damen und Herren, und der Verantwortungspartnerschaft für Cuxhaven hat das Land in engagierter Weise Verantwortung für besonders strukturschwache Räume in Niedersachsen übernommen und gemeinsam mit den betroffenen Kommunen gezielt nach Auswegen aus der Verschuldungsspirale gesucht. Die ersten Schritte hierzu sind mit spürbarer finanzieller Unterstützung des Landes erfolgreich auf den Weg gebracht worden. Nach diesem bewährten Muster wird sich die Landesregierung jetzt weitere Regionen, etwa im Bereich der ostfriesischen Küste und der Region Lüchow-Dannenberg, vornehmen, um zu ermitteln, wie auch dort gezielt geholfen werden kann.

Lassen Sie mich abschließend noch auf zwei besondere Aspekte der vorliegenden Anträge eingehen, nämlich auf die Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises und die geforderte Erhöhung der Bedarfszuweisungen.

Meine Damen und Herren von der CDU, Sie sollten aufhören, immer wieder zu behaupten, die Landeszuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises seien unzureichend. Es müsste Ihnen eigentlich ausreichen, dass der Staatsgerichtshof ganz deutlich gesagt hat, dass diese Zuweisungen korrekt bemessen und verfassungsmäßig sind.

(Zustimmung bei der SPD - Oestmann [CDU]: Aber wie stehen denn die kommunalen Dinge zurzeit?)

Falsches wird nicht dadurch richtiger, dass man es ständig wiederholt.

Was die konkreten Zahlvorgänge im Bereich des Niedersächsischen Pflegegesetzes und des Auf

nahmegesetzes betrifft, möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Den mit der Haushaltsmittelbewirtschaftung betrauten Bezirksregierungen werden bereits zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres die dafür veranschlagten Mittel in vollem Umfang zugewiesen. Um auf einen eventuellen Mehr- oder Minderbedarf im Rahmen der Haushaltsführung zeitnah reagieren zu können, sind die Förderbehörden, also die Landkreise und die kreisfreien Städte, und die Bezirksregierungen vom Niedersächsischen Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales angewiesen, den tatsächlichen Mittelabfluss ständig zu beobachten und so weit wie möglich vorausschauend einzuschätzen. Ein Mehrbedarf für 2001 ist von den beteiligten Gebietskörperschaften - ich betone das - nicht rechtzeitig erkannt worden.

Das Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales selbst hat Mitte September 2001 Steigerungen beim Mittelabfluss erkannt, die Bezirksregierungen unverzüglich darüber unterrichtet sowie eine nachvollziehbare Begründung dafür erbeten. Erst Mitte November 2001 lag dem Ministerium die vollständige Aufstellung der Bezirksregierung über die noch im Jahre 2001 benötigten Haushaltsmittel vor. Nach Erteilung der notwendigen Einwilligung des Niedersächsischen Finanzministeriums zu einer entsprechenden überplanmäßigen Ausgabe sind die notwendigen Mittel den Bezirksregierungen noch im Dezember 2001 zugewiesen worden. Solche Abläufe sind kein Grund für Aufregungen.

Jetzt zu einem weiteren angeblichen Versäumnis. Ich bitte um Nachsicht, wenn ich Ihnen das hier vortragen muss. Wenn solche Vorwürfe erhoben werden, muss man auch die Möglichkeit haben, dazu etwas zu sagen. - Zur Abgeltung aller Kosten, die den kommunalen Gebietskörperschaften durch die Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen entstehen, erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte vom Land Pauschalzahlungen. Die Höhe dieser Zahlungen wird jeweils für ein Kalendervierteljahr ermittelt. Das geschieht auf der Grundlage der durchschnittlichen Anzahl der Flüchtlinge, die sich im jeweiligen Quartal in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten aufgehalten haben. Diesen Zahlungsmodus sieht das Niedersächsische Aufnahmegesetz vor. Die Praxis trifft hier eine Regelung zugunsten der Kommunen. Sie erhalten, sobald die Bestandszahlen bzw. Abrechnungen der Kommunen für das jeweilige abgelaufene Vierteljahr vorliegen, nicht nur die Pauschalzahlungen für diesen Abrechnungszeitraum, son

dern auch einen Abschlag von bis zu 90 % für das laufende Quartal. Nach diesem Verfahren, das seit Jahren praktiziert wird, zahlt das Land regelmäßig Anfang bis Mitte des zweiten Monats des Quartals, das auf das abzurechnende Vierteljahr folgt. Im vierten Quartal 2001 erhielten nun einige Kommunen die Zahlungen nicht Anfang bis Mitte, sondern erst Ende November. So viel zum Sachverhalt. Was soll also das Gerede davon, meine Damen und Herren, dass die Kommunen zu einer Vorfinanzierung über einen längeren Zeitraum angehalten würden? Diese Behauptung ist nicht stichhaltig.

Meine Damen und Herren, die Forderung nach einem Konnexitätsprinzip ist in der Vergangenheit von der kommunalen Seite als Kampfbegriff - ich meine dies in positivem Sinne - mit dem Ziel einer besseren verfassungsrechtlichen Absicherung der kommunalen Finanzausstattung im Verhältnis der Kommunen zu Bund und Ländern entwickelt worden. Auch bei der Erarbeitung der Niedersächsischen Verfassung ist das Konnexitätsprinzip erwogen und in diesem Hause einmütig verworfen worden. Bereits in seiner zweiten Entscheidung zum kommunalen Finanzausgleich hat der Niedersächsische Staatsgerichtshof 1997 die besondere Bedeutung eines aufgabengerechten Finanzausgleichs in den Mittelpunkt gestellt. Das neue niedersächsische Finanzausgleichssystem, das im Anschluss an diese Entscheidung des Staatsgerichtshofs entwickelt worden ist, stellt deshalb auch auf Finanzbedarf und Finanzkraft von Land und Kommunen ab und betrachtet, mit Ausnahme der Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, nicht die Kostenentwicklung jeder kommunalen Aufgabe. Ich meine deshalb, dass man eine neuerliche Diskussion um das so genannte Konnexitätsprinzip derzeit zurückstellen sollte.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein Wort zum Wundermittel Bedarfszuweisungen anfügen. Die Frage der gebotenen Höhe des Bedarfszuweisungsfonds wurde sowohl bei der Beratung des Entschließungsantrags der CDUFraktion, der auf eine Erhöhung um 100 Millionen abzielte, als auch im Rahmen der Beratung des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion für ein Haushaltsbegleitgesetz, wie ich finde, umfassend und abschließend erörtert. Ihr damaliger Entschließungsantrag hat nach lebhafter Debatte im federführenden Ausschuss für innere Verwaltung und im Plenum keine Mehrheit gefunden. Die ablehnende Landtagsentscheidung liegt - das muss man sich einmal vor Augen führen - nicht einmal sechs Monate zurück.

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz werden in den Jahren 2002 und 2003 jeweils 64 Millionen Euro, also knapp 125,2 Millionen DM, für Bedarfszuweisungen bereitgestellt. Die im Haushaltsjahr 2000 auf Initiative der Landesregierung erstmalig vorgenommene Erhöhung des jährlichen Bedarfszuweisungsfonds um 25 Millionen wird somit auch in den nächsten beiden Haushaltsjahren fortgeführt. Diese voraussichtlich auf fünf bis sechs Jahre befristeten und der Höhe nach angemessenen zusätzlichen Bedarfszuweisungsmittel werden zur Finanzierung neuer Strategien der Landesregierung zur Gesundung der Kommunalfinanzen benötigt. Ich möchte hier zur Vermeidung von Wiederholungen nur die Stichworte Regionale „Strukturkonferenzen“ und „Verantwortungspartnerschaft“ in Erinnerung rufen.

Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, vor diesem Hintergrund halte ich es für verwunderlich, dass Sie Ihr im Landtag wiederholt abgelehntes Ansinnen auf weitere Erhöhung der Bedarfszuweisungsfonds im aktuellen Entschließungsantrag erneut vorbringen. Ich jedenfalls bin der Auffassung, dass in dieser Angelegenheit alles gesagt ist, und sehe demgemäß auch keinen weiteren Handlungsbedarf, was die Bedarfszuweisungen betrifft. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat der Kollege Golibrzuch.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Steuerreform der rot-grünen Bundesregierung hat sehr viele positive Signale gesetzt. Dazu gehört die Heraufsetzung des steuerfreien Existenzminimums, dazu gehören die Senkung des Eingangssteuersatzes und die Abflachung des Tarifs, und dazu gehört - im Ansatz jedenfalls - auch die Absicht, die Unternehmen durch eine Senkung der Körperschaftsteuersätze von der Steuerlast zumindest ein bisschen zu entlasten. Dass das die öffentlichen Haushalte belastet, war vorher allen im Bundestag und im Bundesrat klar. Allerdings war es meines Erachtens nicht allen klar, dass das die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen in unterschiedlicher Weise belastet.

(Wulff (Osnabrück) [CDU]: Das hat Herr Schröder doch immer so gemacht!)

Ich meine, dass das ein großes Problem ist, über das wir heute diskutieren müssen. Ich finde auch - das haben wir immer deutlich gemacht -, dass es wichtig war, die Körperschaftsteuersätze im Rahmen der Unternehmensteuerreform von 40 bzw. 35 % auf einheitlich 25 % zu senken. Das trägt zu den Einnahmeausfällen bei, die wir und insbesondere die Kommunen heute beklagen. Wir waren auch dafür, mit der Umstellung vom Anrechnungsverfahren auf das so genannte Halbeinkünfteverfahren im Steuerrecht einen Systemwechsel durchzusetzen, weil wir darin die Möglichkeit sehen, den Finanzplatz Deutschland auch für ausländische Investoren attraktiver zu gestalten.

Wir hatten aber von Anfang an Probleme damit, dass in diesem Steuerreformpaket sehr viele neue Steuerschlupflöcher insbesondere für Großkonzerne, für Aktien- und Kapitalgesellschaften geschaffen worden sind, die in der Folge eben gerade nicht den Mittelstand entlasten, weil er in einer anderen Rechtsform organisiert ist, sondern die in erster Linie die Länderhaushalte und in ganz besonderer Weise die kommunalen Haushalte belasten.

Über diese Punkte müssen wir reden, weil wir da, meine ich, einen großen Interessenunterschied haben. Es kann doch nicht möglich und schon gar nicht richtig sein, dass ein Konzern wie Volkswagen in seiner neuen Bilanz darauf hinweist, dass es gelungen sei, den Gewinn vor Steuern um 37 % zu steigern, und weiterhin darauf hinweist, dass er den Gewinn nach Abzug der Abgaben an den Fiskus um 144 % gesteigert hat. Das hat mit der Senkung der Körperschaftsteuersätze jedenfalls nichts zu tun, sondern das hat andere Ursachen. Über diese Ursachen müssen wir reden.

Wir haben von vornherein darauf hingewiesen und dieses Vorhaben abgelehnt unabhängig davon, dass wir in Berlin in der Regierungsverantwortung sind. Wir haben gesagt: In einzelnen Punkte sehen wir Änderungsbedarf. Dazu gehört die Möglichkeit, in großzügiger Weise Gewinne und Verluste zu verrechnen. Dazu gehört insbesondere, dass die Unternehmen heute verrückterweise die Möglichkeit haben - Sie wissen, dass früher einbehaltene Gewinne in stärkerer Weise besteuert worden sind als Gewinne, die direkt an die Aktionäre ausgeschüttet wurden -, aktuelle Dividenden nachträglich aus

alten Gewinnen zu bezahlen. Fragen Sie mal einen Steuerberater!

(Wulff (Osnabrück) [CDU]: Das haben Sie doch eingeführt!)

- Natürlich! Aber was heißt hier „Sie“? Ich habe das nicht gewollt. Herr Wulff, dazu sage ich Ihnen gleich etwas. Das haben wir nicht gewollt.

(Wulff (Osnabrück) [CDU]: Sie sind doch in Berlin an der Regierung!)

Wir haben auch die Steuerfreiheit auf Veräußerungserlöse aus dem Beteiligungsbesitz von Kapitalgesellschaften nicht gewollt.

(Wulff (Osnabrück) [CDU]: Wir haben es gemacht! Sie haben es beschlossen!)

Wir haben das hier auch nicht beschlossen, sondern wir haben hier zum letzten Punkt einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem wir die Landesregierung aufgefordert haben, sich dazu anders zu verhalten.

Jetzt komme ich auf den Punkt. Es gibt Interessenunterschiede zwischen dem Bund auf der einen Seite - unabhängig davon, wer dort gerade regiert und den Ländern und den kommunalen Haushalten auf der anderen Seite. Es gibt unabhängig von der jeweiligen Parteizugehörigkeit Interessenunterschiede. Wir als Grüne-Fraktion legen Wert darauf, dass wir in diesem Landtag die vorliegenden Gesetzentwürfe auch des Bundes immer nach der Maßgabe beurteilen, welche Aus- und Rückwirkungen sie auf die Haushalte der Länder und der Kommunen haben. Wir vermissen genau diese Sichtweise bei der Landesregierung.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der CDU)

Wir unterstellen der Landesregierung eine blinde parteipolitische Solidarität, und das hat Gründe.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der CDU)

Ein ganz wesentlicher Grund dafür ist, dass dieser Ministerpräsident - der gerade wieder nicht da ist in der Bundes-SPD noch etwas werden will.

(Wulff (Osnabrück) [CDU]: Was? Was soll er denn da werden?)

Darunter leiden die Landesinteressen. Deshalb wird im Bundesrat wie auf einem Basar verhandelt. Es wird nicht mehr in der Sache entschieden, sondern es wird nach dem Motto „Gib‘ du mir was, dann gebe ich dir was“ entschieden. Die finanziellen Interessen des Landes und der Kommunen bleiben dann auf der Strecke. Das wollen wir nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der CDU - Wegner [SPD]: Damit kom- men Sie nicht durch, Herr Kollege!)

Ich sage Ihnen ganz deutlich: Wir wollen diese Steuerschlupflöcher schließen. Das Mindeste, was man der Bundesregierung an dieser Stelle vorwerfen muss, ist, dass sie den Gestaltungsspielraum unterschätzt hat, den insbesondere Großkonzerne heute aufgrund dieser Reform genießen. Wir halten diese Reform in der Tat für nachbesserungsbedürftig.

Wir meinen, dass man das in dieser Form nicht treiben lassen darf. Schließlich ist doch klar, dass die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer auch in den nächsten Jahren weit unter den prognostizierten Zahlen liegen werden. Wir in Niedersachsen können uns das auf Dauer angesichts des Schuldenbergs, den insbesondere die sozialdemokratische Alleinregierung hier in den letzten acht Jahren angehäuft hat, nicht leisten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir wollen auch darüber reden, was man kurzfristig tun kann und wie man den Kommunen kurzfristig helfen kann. Ich sage Ihnen aus allen genannten Gründen: Das Land ist pleite. Aber die Kommunen in Niedersachsen pfeifen finanziell aus dem letzten Loch.

(Ontijd [CDU]: So ist es!)

Weil das so ist, müssen wir darüber reden, ob wir die Steuerverbundquote in der bisherigen Form aufrechterhalten können. Wenn die Einnahmen der Kommunen in sehr viel stärkerem Maße als die Einnahmen des Landes zurückgehen, dann ist die Verteilungssymmetrie nicht mehr gewährleistet.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der CDU)

Der Staatsgerichtshof hat im letzten Jahr auf der Basis der Finanzdaten für das Jahr 2000 entschieden: Es ist alles im Lot. - Das kann man auch anders sehen. Aber der Staatsgerichtshof hat das auf der Basis der Finanzdaten für das Jahr 2000 festge

stellt. Seitdem hat sich in diesem Land durch die Steuerreform und verstärkt durch die konjunkturellen Auswirkungen in den letzten Monaten dramatisch etwas verändert. Die Basis hat sich verschoben. Wir wollen darüber reden, ob die Steuerverbundquote neu festgesetzt werden muss. Wir wollen darüber reden und fordern natürlich auch, dass keine zusätzlichen Belastungen, wie die BEBLasten, auf die Kommunen übertragen werden. Das ist nicht logisch. Die Kommunen haben damals auch nicht davon profitiert. Deswegen wollen wir das nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der CDU)

Ganz anders als die CDU wollen wir auch darüber reden, dass bestimmte Steuerarten verstetigt werden müssen. Der Bundesfinanzhof hat vor kurzem festgestellt, dass die berufliche Tätigkeit von Rechtsanwälten, die gleichzeitig in der Insolvenzverwaltung tätig sind, keine freiberufliche, sondern eine vermögensverwaltende Tätigkeit ist. Die Einnahmen dieser Rechtsanwälte und, ich meine, auch andere freiberufliche Tätigkeiten müssen dann gefälligst der Gewerbesteuer unterworfen werden, um die Einnahmen der kommunalen Haushalte zu verstetigen.

Selbstverständlich müssen wir auch über die Neugestaltung der Erbschaftsteuer reden. Welches Schicksal droht uns denn in diesem Bereich? Die Landesregierung hat seinerzeit zu Recht darauf hingewiesen, dass der Bundesfinanzhof und das Bundesverwaltungsgericht eine Gleichmäßigkeit der Besteuerung einklagen. Es kann nicht sein, dass bei der Vererbung der Aktienbesitz nach dem aktuellen Börsenwert, der Immobilienbesitz aber nach den uralten Einheitswerten bewertet wird. Deswegen dürfen wir nicht die Sätze erhöhen, sondern wir müssen selbstverständlich eine verfassungsgemäße Besteuerung des Erbschaftsvermögens sicherstellen. Sonst droht hier das gleiche Schicksal wie bei der privaten Vermögensteuer, dass nämlich das Bundesverfassungsgericht im Ergebnis feststellt, dass die Besteuerung in der bisherigen Form nicht zulässig ist und dass die Erbschaftsteuer, die zwar vom Bund festgesetzt wird - ein weiteres Beispiel für Interessenunterschiede -, deren Einnahmen aber ausschließlich Ländern und Kommunen zufließen, ersatzlos wegzufallen hat. Das wollen wir jedenfalls nicht.