lange. Die Kontakte reichen zurück in eine Zeit, als die CSU noch über Kredite für das Regime von Honecker verhandelt hat. Trotzdem kann ich dem Wunsch nach einer europäischen Institution zur historischen Aufarbeitung des Kommunismus nichts abgewinnen. Ich befürchte, dass der Charakter einer solchen Institution zu eindimensional geraten würde. Zu groß wäre die Versuchung, im Sinne der These vom Ende der Geschichte über den Sieg einer Ideologie über eine andere Ideologie zu räsonieren. Die UN-Menschenrechtscharta stellt heute einen universellen Maßstab dar, an dem sich jedes Regime messen lassen muss. Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen ist in der DDR und anderen Ostblockstaaten viel tausendfach verletzt worden.
Das ist ein Maßstab für die historische Einordnung dieses Regimes. Aber ohne Vergangenheit gibt es auch keine Zukunft. Nur im Bewusstsein um die eigene Geschichte, die persönliche und die gesellschaftliche, kann sich ein Mensch, eine Gesellschaft entwickeln. Nur durch Erinnern entstehen letztlich Erkenntnis und gesellschaftliche Weiterentwicklung. Das sind aber Prozesse, die sehr eng mit dem Herkunftsort und der ganz persönlichen Geschichte verknüpft sind. Das sind geschichtliche Erfahrungen, die sehr eng mit Familien, Dörfern, Städten und Ländern zusammenhängen. Die historische Aufarbeitung sollte daher nicht durch eine europäische Institution erfolgen. Sie muss von unten wachsen. Sie muss aus dem Wunsch vieler Menschen nach Aufklärung und Erinnerung wachsen. Manchmal braucht ein solcher Prozess sehr lange. Wie lange haben die Menschen in der Bundesrepublik gebraucht, bis ein solcher Prozess virulent wurde? Erst jetzt hat dieses Land die Kraft zur symbolischen Entschädigung der Zwangsarbeiter des Zweiten Weltkrieges gefunden. Wie lange hat es gedauert, bis die Wehrmachtsausstellung mit der Mär von der ehrenhaften Wehrmacht aufgeräumt hat? Noch 1998 hat Herr Wulff zunächst die Wehrmachtsausstellung in Hannover abgelehnt, weil sie aus seiner Sicht ein unzulässiges Pauschalurteil darstelle. Ich habe mir diese Ausstellung angesehen. Sie ist ein ungeheuer wertvolles Dokument der Zeitgeschichte.
heute nicht nur der Gefallenen des Zweiten Weltkrieges, sondern auch der Opfer des Naziterrors gedacht wird, die in den KZs ums Leben kamen. Diese kleinen Orte des Gedenkens, des Erinnerns und des Nachdenkens sind mir viel wichtiger als eine europäische Institution, die immer im Verdacht der Instrumentalisierung stehen würde. Wenn wir aus der Geschichte lernen wollen, müssen wir uns gerade mit diesen Fragen, den kleinen und alltäglichen Fragen, und Orten auseinander setzen. Wir müssen die Archive in den Gemeinden, Landkreisen und Ländern erhalten und für jede Interessierte und jeden Interessierten zugänglich machen. Darüber hinaus müssen wir den Zugang zu den Stasiunterlagen langfristig sicherstellen. Das gilt aber selbstverständlich auch für die Schnittstellen zu westlichen Politikern und zu westlichen Geheimdiensten. Es ist doch eine merkwürdige Ironie, dass das Stasiunterlagengesetz, Herr Biestmann, gerade dann in die Kritik kam, als Prominente ins Blickfeld rückten, die auch aus Ihrer Partei stammen.
Die Aktivitäten der Kommerziellen Koordinierung der DDR weisen viele Schnittstellen zu gleichfalls kriminellen Machenschaften im Westen auf. Leider hat der Schalck-Golodkowski-Untersuchungsausschuss hier noch viele blinde Flecken hinterlassen. Es waren gerade die Bürgerrechtler der ehemaligen DDR, die die Wirklichkeit des Realsozialismus auf die Tagesordnung gesetzt und die Aufarbeitung eingefordert haben. Dafür braucht es eine breite gesellschaftliche Unterstützung. Ich wehre mich aber gegen jede Form der Selbstgerechtigkeit in dieser Frage. Nicht alles, was wichtig ist, muss europäisch organisiert werden.
Wir sollten die Schulen mit guten Geschichtslehrern und unsere Hochschulen mit guten Professoren ausstatten, und wir sollten unsere Schüler und Studenten motivieren, sich mit Geschichte auseinander zu setzen. Wir sollten historische Archive langfristig erhalten. All das wird dazu beitragen,
dass sich die Menschen mit ihrer Vergangenheit auseinander setzen und historische Fehler vermeiden. Ich hoffe, dass hieraus eine wichtige Kraft für die Gestaltung einer friedlichen, gerechten und demokratischen Zukunft erwächst. - Vielen Dank für das Zuhören.
Der Antrag soll zur federführenden Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Bundesund Europaangelegenheiten sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur und an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen werden. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist ausreichend unterstützt.
Tagesordnungspunkt 46: Erste Beratung: Leistungsprämien und Leistungszulagen für Lehrkräfte - Antrag der Fraktion der CDU Drs. 14/3114
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zeit ist fortgeschritten. Vielleicht bekommen wir es mit gekürzten Redebeiträgen hin, dieses Thema miteinander abzuhandeln.
Es ist für eine Opposition immer eine Ehre, wenn man dem Regierungschef bei der Verwirklichung seiner Vorstellungen helfen darf.
„Leistungsprämien und Leistungszulagen für Lehrkräfte“ ist das Thema. Meine Damen und Herren, ich glaube, es besteht kein Zweifel, dass ohne engagierte Lehrkräfte an der Schule die Zukunft der Schule nicht gelingen kann. Sie können ohne eine besondere Würdigung ihrer Tätigkeit keinen erfolgreichen Dienst leisten. Die schwierige Aufgabe kann nur bewältigt werden, wenn sich unsere Gesellschaft hinter die Lehrerinnen und Lehrer stellt und wenn die Arbeit der Erziehungsberufe positiv begleitet, gewürdigt und anerkannt wird. Die Überlegungen gehen ja seit Jahr und Tag dahin, ob wir es nicht durch ein bestimmtes Instrumentarium hinbekommen, besondere Leistungen an der Schule besonders geldlich zu würdigen.
Folgendes ist uns aufgefallen: In der Bild am Sonntag vom 13. Januar 2002 fordert unser Ministerpräsident unter der Schlagzeile „Lehrer nach Leistung bezahlen“ eine leistungsorientierte Besoldung für Lehrerinnen und Lehrer. Das ist wunderbar. Wir müssen aber unserem Herrn Ministerpräsidenten sagen, wie die Rechtsgrundlagen sind und dass auch Geld dafür vorhanden sein muss, um das umzusetzen. Ich will auf Folgendes hinweisen: Die Landesregierung hat von der Ermächtigung des § 42 a des Bundesbesoldungsgesetzes Gebrauch gemacht und mit der Niedersächsischen Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen - Leistungsprämienund -zulagenverordnung; NLPZVO - vom 5. Oktober 1999 die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungsprämien und Zulagen durchaus geschaffen. Die Rechtsgrundlage ist also vorhanden. Sie ist aber, glaube ich, nicht stimmig genug für einen gezielten Eingriff in den Bereich des Schuldienstes, um eben die Leistungen von Lehrerinnen und Lehrern besonders geldlich zu würdigen, sodass es an der Zeit wäre, diese Verordnung etwas nachzubessern.
Der Beamtenbund hat uns in der letzten Zeit darauf hingewiesen, dass sich durch Gehaltsverzicht der Landesbediensteten seit 1998 nach und nach etwa 200 Millionen DM aufsummiert haben. Die sind aber bei den Beamten in diesem Sinne nicht angekommen, sodass wir dafür sorgen müssen, dass eine tatsächliche Umsetzung stattfindet. Wir haben einmal in die mittelfristige Finanzplanung hinein
gesehen. In den Jahrgängen 2000 bis 2004 war das vorgesehen. In den Jahrgängen 2001 bis 2005 oder 2002 bis 2005 finden wir davon jedoch nichts wieder, sodass sich die Landesregierung fragen lassen muss, warum das so geschehen ist. Wir sagen, die Finanzmittel sind grundsätzlich aus dem Haushalt zu erwirtschaften, notfalls können wir einen Nachtragshaushalt miteinander beschließen, um die Vorstellungen, u. a. des Ministerpräsidenten, umzusetzen.
Wir sollten gemeinsam im Ausschuss überlegen, wie eine solche Verordnung aussehen könnte. Ich habe mir die Verordnungsmodelle aus Bayern und Sachsen herausgesucht. Dort kann man durchaus gute Anleihen finden, um zu sagen, so könnten wir es auch in Niedersachsen machen. Damit kein falscher Zungenschlag hineinkommt und keine Irrtümer geweckt werden: Nur für das Erscheinen zum Dienst wollen wir keine Prämierungen aussetzen. Es muss eine besondere, eine herausragende Leistung gegeben sein. Die Bayern staffeln z. B. sehr stark und grenzen ab über Leistungsstufen, über Leistungszulagen und Leistungsprämien. Immer wieder heißt es: Es wird das ganz besondere Engagement entsprechend gewürdigt, z. B. die Integration ausländischer Schüler oder Aussiedlerkinder oder wenn ein Lehrer eine besonders schwierige Klasse sehr engagiert und erfolgreich über eine gewisse Zeit betreut oder wenn jemand Schulwettbewerbe plant und gestaltet und besonderes Engagement außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts zeigt, wenn er sich vielleicht in Arbeitsgemeinschaften verdient macht
oder wenn in der Lehrerfortbildung, Herr Kollege, etwas Besonderes geleistet wird. Also, da können wir miteinander kreativ sein und sagen: Wir stellen Geld zur Verfügung - die Bayern tun das, wir reden nur darüber -, und wir machen unsere Verordnung so stimmig, dass wir und auch die Lehrerinnen und Lehrer an der Basis genau wissen, wann etwas gezahlt wird, damit auch entsprechend etwas rübergebracht wird.
Das soll es gewesen sein. Ich meine, es ist ein guter Weg. Man musste nicht auf den Herrn Ministerpräsidenten, auf die Bild-Zeitung vom 13. Januar warten. Man muss einfach vorhandenes Geld in Bewegung bringen, die Verordnung entsprechend abfassen, und dann kommen wir zu dem gemeinsamen Ziel. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich diesen Antrag von Ihnen, Herr Busemann, lese, dann frage ich mich, welches Ziel Sie in der Sache wirklich verfolgen. Mir sind da drei Möglichkeiten eingefallen. Zum ersten kann es sein, dass es Ihnen wirklich richtig um die Sache geht, wie Sie es in der Überschrift Ihres Antrages formuliert haben,
nämlich darum, dass wir in diesem Land schon vor geraumer Zeit die Möglichkeit eröffnet haben, ein Systems von Prämien und Zulagen für Beamtinnen und Beamte zu schaffen, es aber bisher in keinem Fall realisiert haben. Wir haben sogar ursprünglich in den mittelfristigen Finanzplan 2001 bis 2005 Gelder eingestellt,
um solche Prämien zu zahlen. Aber dann haben wir sie wieder gestrichen und haben damit bis zum Jahr 2005 die Aussicht, diese Möglichkeit der Prämierung einzuführen, sozusagen in den Hintergrund gestellt. Es gibt keine Möglichkeit dazu.
Warum wir das so gemacht haben, warum die Landesregierung das so vertritt, haben wir Ihnen mit klaren Worten vor einem Monat deutlich gemacht. Sie haben nämlich in derselben Sache im letzten Plenarsitzungsabschnitt, im Januar, dazu eine Anfrage gestellt, und diese Anfrage wurde beantwortet. Die Antwort lautete, dass auch die Landesregierung die Möglichkeit, Prämien und Zulagen an Beamtinnen und Beamte mit besonderen Leistungen zu zahlen, für sinnvoll hält. Deshalb - das haben Sie schon zitiert - wurde die rechtliche Grundlage dafür geschaffen.
Aber die Landesregierung hat auch klar und unmissverständlich in ihrer Antwort auf Ihre Anfrage gesagt: Wir können das nicht, weil dafür kein Geld da ist. Das ist im Sinne der Sache keine erfreuliche Antwort, da sind wir uns einig. Aber die Antwort, finde ich, ist eigentlich wenig interpretierbar.
Warum also stellen Sie eine Anfrage, auf die Sie im Januar eine eindeutige Antwort erhalten haben, im Februar noch einmal und diesmal im Kleid eines Antrages? Erwarten Sie allen Ernstes diesmal eine irgendwie andersgeartete Antwort auf diesen Antrag? Nein, Sie wollen durch diesen erneuten Vorstoß in derselben Sache erreichen, dass sich nun doch etwas bewegt und dass wir Geld lockermachen für Prämien und Zulagen.
- Nein. - Ihr Antrag, Herr Busemann, wäre aber erheblich glaubwürdiger, wenn Sie zu diesem Antrag und zu dieser Forderung auch sagen würden, wie das seriös finanziert werden kann. Es tut mir Leid, das haben Sie nicht.
Ihr Hinweis, die Beamtinnen und Beamten hätten diese Gelder bereits erwirtschaftet, ist nicht brauchbar, der ist Lyrik. Denn Sie wissen genauso wie ich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, was wir mit den durch die Opfer der Beamtinnen und Beamten eingesparten Mitteln getan haben.