(Beifall bei der SPD - Wulff (Osna- brück) [CDU]: Wer sich so aufführt, muss sehr verletzlich sein!)
- Sie können ja gleich Zusatzfragen stellen. Aber lassen Sie mich jetzt die Frage von Herrn Wojahn beantworten.
Herr Wojahn, noch einmal: Es handelt sich um ein privates Bremer Institut, das im Zeitraum von März bis Mai letzten Jahres, als die Kapazitäten in den amtlichen Stellen noch nicht vorhanden gewesen sind, für ein Unternehmen in Niedersachsen tätig geworden ist, wie natürlich auch die BadenWürttemberger, die Nordrhein-Westfalen oder auch die Rheinland-Pfälzer in der Vergangenheit niedersächsische Tiere in privaten Labors getestet haben. Das ist doch kein Streitfall; vielmehr geht es um die Frage: Haben die beauftragten privaten Labors die Aufgabe ordnungsgemäß, d. h. wie es
vorgesehen war, durchgeführt oder haben sie das nicht getan? Fakt ist, dass Labors aufgefallen sind, die das nicht getan haben. Darunter ist kein niedersächsisches. Darauf bin ich stolz.
Herr Minister, angesichts der Tatsache, dass die Regierung in Bremen von SPD und CDU gestellt wird, frage ich Sie: Worauf führen Sie es denn zurück, dass niedersächsisches Fleisch in Bremen offensichtlich in einer derart schlampigen Form und nicht sicher kontrolliert wird, sodass dadurch niedersächsische Verbraucher gefährdet werden?
Herr Abgeordneter Schwarzenholz, der Vorgang ist uns seit vorgestern bekannt. Fakt ist - ich habe das eben deutlich geschildert -, dass im Zeitraum von März bis Mai 2001 in diesem privaten Labor, das durch die Bremer Behörde anerkannt worden ist und damit allen Ländern für Tests zur Verfügung stand, 2 500 Proben von niedersächsischen Rindern, die aus einem Schlachthof im Bereich der Grafschaft Bentheim stammten, untersucht worden sind und dass bei Überprüfungen dieses Labors, das im Übrigen seit Mai geschlossen ist, durch die zuständige Bremer Behörde festgestellt worden ist, dass dort Schlampereien stattgefunden haben.
Daraufhin ist uns sofort Mitteilung gemacht worden. Ich habe unsere Behörden sofort angewiesen, zurückzuverfolgen, wohin das Fleisch gelangt ist. Der Zeitraum liegt sehr lange zurück. Wir sind dabei, die Ermittlungen durchzuführen. Ich verfüge zum aktuellen Zeitpunkt noch über keine Ergebnisse und kann Ihnen somit noch nichts darüber sagen, wohin diese Fleischmengen gegangen sind.
Herr Minister Bartels, nachdem Ihre Fraktion Ihnen nun zum zweiten Mal Gelegenheit zu einer Jubelanfrage gegeben hat - die erste in Sachen Cuxhaven ist ja gründlich in die Hose gegangen -, frage ich Sie vor dem Hintergrund der Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, die Sie hier angemahnt oder richtigerweise auch eingefordert haben, vor dem Hintergrund Ihres Schlingerkurses im Vorfeld der BSE-Diskussion und vor dem Hintergrund der Ereignisse, die wir aus Nordhorn kennen, wo 2 500 fehlerhafte BSE-Tests an niedersächsischen Tieren aufgetaucht sind,
Herr Abgeordneter Biestmann, es ist sicherlich von Vorteil und ich halte es auch für sinnvoll, dass sich der Landtag mit Verbraucherschutzfragen auseinander setzt. Wenn Ihre Fraktion solche Themen nicht aufgreift, meine Fraktion dies aber tut, dann bin ich meiner Fraktion dafür außerordentlich dankbar.
Denn wir haben hier Verbraucherinteressen wahrzunehmen. Wir alle wissen - auch Sie sind Landwirt -, dass wir Verbrauchervertrauen brauchen, damit unsere Landwirte ihre Produkte am Markt absetzen können. Gerade im Rindfleischsektor haben wir mit viel Mühe, Kraft und Geld versucht, Verbrauchervertrauen wieder zurückzugewinnen. Nicht ohne Grund haben wir die Trias, bestehend
aus Tiermehlverfütterungsverbot, Herausnahme und Vernichtung von Risikomaterialien sowie BSE-Schnelltests, sozusagen gesetzesmäßig abgesichert. Dadurch wollen wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern Sicherheit geben, damit sie wieder Vertrauen fassen und die Produkte auch essen.
Wenn angesichts des gewaltigen Aufwandes, der dahinter steckt, und der gewaltigen Kosten, die wir alle gemeinsam beklagt haben, derartige Pannen passieren, dann dürfen wir doch nicht schweigen, sondern dann müssen wir darüber reden. Ich finde es vernünftig, dass wir darüber reden.
Wir müssen Konsequenzen aus den Geschehnissen ziehen. Ich verstehe wirklich nicht, dass es noch Bundesländer gibt, die den Kurs, der in die Misere geführt hat, fortsetzen wollen, anstatt den Weg zu gehen, den wir Gott sei Dank - mir lag es in der Tat am Herzen, das hier heute deutlich zu machen von Anfang an eingeschlagen haben, indem wir gesagt haben: Amtliche Untersuchungen – fleischhygienerechtliche Untersuchungen sind amtliche Untersuchungen - gehören in amtliche Einrichtungen. Qualitätssichernde Untersuchungen gehören in Privateinrichtungen. Hier muss eine saubere Trennung vorgenommen werden. Dies haben wir gemacht. Wir haben unsere Untersuchungen dadurch auf sehr hohem Niveau durchführen können. Ich stelle mich nicht hier hin und sage: Uns sind und können überhaupt keine Fehler unterlaufen.
Aber, Herr Biestmann, ich kann Ihnen heute in aller Klarheit sagen - ich habe Ihnen die Labors genannt, die für Niedersachsen gearbeitet haben und die untersucht worden sind; ich habe Ihnen gesagt, wie unsere staatlichen Labors auditiert bzw. überprüft werden -, dass wir keine Beanstandungen haben, wie sie in anderen Ländern aufgetreten sind. Darauf bin ich stolz, und das darf man auch in aller Deutlichkeit sagen; denn dahinter steckt die Arbeit vieler hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden, die in Nachtschichten und auch Weihnachten Tests durchgeführt haben, damit die Schlachthöfe ihr Rindfleisch absetzen konnten.
Die Pannen sind in privaten Labors vor allem in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz passiert. Vor dem Hintergrund frage ich Sie, Herr Minister: Hat es inzwischen Reaktionen aus Brüssel gegeben? Besteht möglicherweise sogar die Gefahr, dass wir wegen dieser Pannen mit irgendwelchen finanziellen Sanktionen aus Brüssel rechnen müssen?
Herr Abgeordneter, es gibt zurzeit keine konkreten Äußerungen aus Brüssel, insbesondere was die Frage der Mitfinanzierung bzw. Kofinanzierung der BSE-Schnelltests angeht. Dazu gibt es keine Äußerungen. Sicher aber ist, dass es für nicht mehr genusstaugliches Fleisch keine Exporterstattungen aus Brüssel geben wird. Davon ist eine ganze Menge Fleisch betroffen.
Herr Minister, Sie haben in Ihrer Antwort richtigerweise festgestellt, dass es in den ersten neun Monaten 2001 nicht genügend BSE-TestKapazitäten in Niedersachsen gegeben hat und man folglich auf private Labors zurückgreifen musste. Da nun der Schlachthof Nordhorn in die Schlagzeilen geraten ist, frage ich Sie: Haben Sie dem Schlachthof Nordhorn damals empfohlen, dieses private Labor in Bremen zu nehmen bzw. haben Sie, wenn der Schlachthof Nordhorn das selbst entschieden hat, Bedenken geäußert, dieses private Labor in Bremen zu nehmen?
Herr Abgeordneter Kethorn, Sie sind ja ein sehr kundiger Mensch, gerade was den Schlachthof in Ihrem Zuständigkeitsbereich anbelangt. Wir beide können uns auch noch einmal öffentlich unterhalten, was Sie in einem Schreiben wollten, wozu Sie mich bringen wollten, nämlich diesem Betrieb private Untersuchungen zuzulassen, meine Damen und Herren,
Wir haben uns gegenüber dem Druck auch aus der Wirtschaft durchsetzen müssen. In der Tat gab es unterschiedliche Kosten für diese Tests. Wir haben den Druck aushalten müssen, weil wir glaubten - heute sind wir uns sicher -, auch auf der sicheren Seite gearbeitet zu haben. Aber ich habe - wenn Sie bei meiner Antwort auf die Dringliche Anfrage genau zugehört haben, ist Ihnen das nicht entgangen - deutlich gemacht: Wir hatten - Sie haben es eben auch erwähnt - nicht die entsprechenden Untersuchungskapazitäten, die es damals im Oktober und dann sozusagen anlaufend geben musste. Wir haben deutlich gemacht, dass wir in der Aufbauphase natürlich auch anerkannte akkreditierte private Labore für amtliche Untersuchungen mit einbeziehen mussten. Völlig klar! Wir haben gleichzeitig deutlich gemacht, dies ist nur eine vorübergehende Maßnahme.
Nun zu Ihrer konkreten Frage, ob wir dem Schlachthof, von dem Sie gesprochen haben, empfohlen oder die Vorgabe gemacht haben, dort untersuchen zu lassen. Nein, es ist der Landkreis gewesen, der diese Empfehlung gegeben hat.
Herr Minister, haben die niedersächsischen Betriebe heute noch die Möglichkeit, amtliche Untersuchungen außerhalb Niedersachsens durchführen zu lassen? Wenn das der Fall ist: In welchem Umfang erfolgt das? Welche Möglichkeiten haben Sie in diesen Fällen, niedersächsische Standards sicherzustellen?
Herr Abgeordneter, es sei noch einmal deutlich gemacht: Die Landkreise entscheiden über die amtliche Untersuchung und darüber, wo sie durchgeführt wird. Wir haben die Regelung - ich habe es ja deutlich gemacht -, dass die amtlichen Untersuchungen in den amtlichen, zugelassenen, akkreditierten Dienststellen des Landes durchgeführt werden. Daran kann niemand vorbei.
Ich wünsche mir in der Tat - das ist meine Forderung für die Bundesebene -, dass wir das überall - in allen Bundesländern - so handhaben mit der klaren Trennung: amtliche Untersuchungen, fleischhygienerechtlich normierte Untersuchungen in amtlichen Einrichtungen, aber dort, wo es sozusagen betriebseigene Kontrollsysteme gibt, wo Qualitätssicherungssysteme implementiert sind, sollen die diesbezüglichen Untersuchungen durchaus bei privaten Einrichtungen durchgeführt werden. Ich bin für eine klare Trennung dieser Aufgabenbereiche!
Ich bin auch dafür, dass wir die staatlichen Einrichtungen durch entsprechende Ringtests in zeitlichen Abständen auf ihre Leistungsstandards, auf die Vergleichbarkeit ihrer Leistungsstandards überprüfen. Das ist im Übrigen eine alte Forderung, die wir in Niedersachsen schon vor einiger Zeit erhoben haben und die leider Gottes bisher bundesweit noch nicht aufgenommen wurde, aber, wie ich meine, durch die aktuellen Ereignisse noch einmal untermauert wird. Ich hoffe, dass wir alsbald zu diesen Ringtests auch in den staatlichen Einrichtungen kommen werden.