Protocol of the Session on February 14, 2002

c) Trotz Verbraucherschutzministerium erneuter BSE-Skandal in Bayern - Was hat Niedersachsen, was Bayern nicht hat? - Anfrage der Fraktion der SPD - Drs. 14/3131

Herr Schumacher, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! BSE scheint in Deutschland zu einer unendlichen Geschichte zu werden. Nachdem Bayern weiterhin die Liste der bekannten BSE-Fälle anführt, erschütterten in den letzten Wochen Berichte aus dem Freistaat über einen erneuten Skandal die Verbraucherinnen und Verbraucher. Dachten wir doch, BSE sei durch vereinte Kräfte in den Griff gebracht und Rindfleisch in Deutschland wieder sicher, müssen wir uns nun eines anderen belehren lassen. Fehlerhafte Tests von Proben von Rindfleisch in privaten Untersuchungslabors in Bayern und Rheinland-Pfalz wurden in der letzten Woche aufgedeckt, des Weiteren in Baden-Württemberg und seit gestern auch in Bremen. Es scheint, als sei wieder einmal die „billige Lösung“ zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher gewählt worden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Durch welche Maßnahmen gewährleistet die Landesregierung, dass Vorgänge wie in Bayern und Rheinland-Pfalz, in Baden-Württemberg und Bremen in Niedersachsen nicht auftreten können?

2. War die Entscheidung der Niedersächsischen Landesregierung richtig, auf ein eigenes Verbraucherschutzministerium zu verzichten und stattdessen ein Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit einzurichten?

3. Wie ist in Niedersachsen für den Bereich der Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung die

Abgrenzung zwischen den Aufgabenfeldern der vom Land zur Verfügung gestellten wissenschaftlichen Untersuchungseinrichtungen und den privatwirtschaftlich tätigen Labors geregelt?

Herr Minister Bartels!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verpflichtung zur Untersuchung von über 30 Monate alten geschlachteten Rindern auf BSE ergab sich bekanntermaßen aus einer Verordnung, die am 6. Dezember 2000 in Kraft trat. Mit einer Änderungsverordnung im Januar 2001 wurde die Altersgrenze für die obligatorischen Untersuchungen auf 24 Monate herabgesetzt.

Bereits vor dem Inkrafttreten der Basisverordnung, nämlich am 4. Dezember 2000, habe ich den niedersächsischen Behörden und der niedersächsischen Schlachtwirtschaft mitteilen lassen, dass die Untersuchungsergebnisse privater anerkannter Untersuchungseinrichtungen lediglich bis zur Schaffung der erforderlichen amtlichen Untersuchungskapazitäten akzeptiert werden können. Das heißt, von Anfang an ist seitens der Landesregierung die Linie verfolgt worden, diesen sensiblen Untersuchungsbereich vollständig mit amtlichen Einrichtungen abzudecken. Klar war zu diesem Zeitpunkt, dass hierfür erheblicher personeller und sächlicher Aufwand erforderlich sein würde, und klar war auch, dass diese Absicht keine uneingeschränkte Zustimmung finden und es zwangsläufig zu Übergangsschwierigkeiten kommen würde. Dies hat uns nicht daran gehindert, den eingeschlagenen Weg konsequent zu verfolgen.

Die Umsteuerung sämtlicher obligatorischer Proben von geschlachteten Rindern auf amtliche Einrichtungen war schließlich Anfang September 2001 vollständig vollzogen. Bereits seit Anfang des Jahres 2001 war aber ein Großteil der betreffenden Proben, nämlich die aus dem Regierungsbezirk Hannover und ein Teil der Proben aus dem Regierungsbezirk Lüneburg, im seinerzeitigen Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt Hannover, ab Juli Veterinärinstitut Hannover, untersucht worden. Im Regierungsbezirk Braunschweig anfallende Proben wurden bereits im Tierärztlichen Institut der Universität Göttingen, das den staatlichen Untersuchungseinrichtungen gleichgestellt ist, unter

sucht. Das seinerzeitige Staatliche Veterinäruntersuchungsamt, jetzt Veterinärinstitut Oldenburg, führte von Anfang an neben den so genannten BSE-Monitoring-Untersuchungen, die verendete und aus besonderem Anlass geschlachtete Tiere umfassen, auch bereits in begrenztem Umfang Untersuchungen bei geschlachteten gesunden Rindern durch.

Die vollständige Umsteuerung wurde zum Teil durch interne Kapazitätsaufstockungen in den genannten Einrichtungen und ergänzend durch die Einbindung des Ahlemer Instituts der Landwirtschaftskammer Hannover sowie des Laborzentrums der Landwirtschaftskammer Weser-Ems in das amtliche Untersuchungsgeschehen per Verwaltungsvereinbarung und Anbindung an die Veterinärinstitute des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bewerkstelligt. Dabei ging es insbesondere darum, das relativ hohe Probenaufkommen aus dem Regierungsbezirk Weser-Ems abzudecken.

Insgesamt sind bis Ende Dezember 2001 aus niedersächsischen Schlachtungen ca. 323 000 Proben untersucht worden. Von den Proben, die von über 30 Monate alten Rindern stammten, sind dabei 111 000 in amtlichen und bis September 2001 ca. 81 000 in privaten anerkannten Laboratorien getestet worden. Die Anzahl der Proben von Rindern im Alter von 24 bis 30 Monaten belief sich auf 53 000. Ca. 78 000 Untersuchungen erfolgten in privaten anerkannten Laboratorien an nicht obligatorischen Proben von geschlachteten Rindern unter 24 Monaten.

Zurzeit werden in den amtlichen Untersuchungseinrichtungen im Mittel etwa 5 500 obligatorische Proben pro Woche untersucht. Dies geschieht größtenteils in Nachtschichten, um die Ergebnismitteilung für die am Vorabend angelieferten Proben frühmorgens den zuständigen Fleischuntersuchungsbehörden vor Ort zuleiten zu können und einen Rhythmus zu praktizieren, der den Ablauf in den Schlachtbetrieben nicht übermäßig belastet. Dass dazu eine weit über das normale Maß hinausgehende Einsatzbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erforderlich ist, muss und will ich in diesem Zusammenhang gerne erwähnen. Methodisch bedingt treten bei den Untersuchungen in begrenztem Umfang Verzögerungen auf, und bei positiven Ergebnissen kommt es selbstverständlich zu relativ weit gehenden Beeinträchtigungen des Ablaufs in den Schlachtbetrieben.

Diese Probleme müssen aber ohne Wenn und Aber in Kauf genommen werden, wenn man - und da gibt es keine Abstriche - der Lebensmittelsicherheit die ihr zukommende Priorität einräumt.

Bei den 23 niedersächsischen BSE-Fällen sind im Übrigen die positiven Erstbefunde in 16 Fällen in amtlichen niedersächsischen Einrichtungen, in 4 Fällen in amtlichen Einrichtungen außerhalb Niedersachsens und bei 3 Fällen in privaten anerkannten Labors erhoben worden. 14 der aufgefallenen Rinder stammten allerdings nicht aus Normalschlachtungen. Es handelte sich vielmehr um Rinder, die verendet waren bzw. aus besonderem Anlass geschlachtet wurden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Wie bereits dargestellt, hat die Niedersächsische Landesregierung im Gegensatz zu den genannten Ländern und insbesondere auch zu Baden-Württemberg ein völlig anderes Konzept verfolgt. Ausgehend vom Text der Verordnung und dem diesen zugrunde liegenden besonderen Anspruch an die betreffenden Untersuchungen galt und gilt als rechtliches Grundprinzip, dass es sich um amtliche Untersuchungen handelt, die in den Aufgabenbereich der zuständigen Behörden fallen.

(Zustimmung von Groth [SPD])

- Herzlichen Dank. - Daraus ergibt sich der Grundsatz, derartige Untersuchungen in den wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes durchzuführen. Diese können den personellen und sächlichen Qualitätsstandard garantieren, der für anspruchsvolle Untersuchungen im Rahmen des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit erforderlich ist.

Auch private Einrichtungen können selbstverständlich einen entsprechenden Standard aufweisen. Bei den aktuell bekannt gewordenen Negativvorgängen ist aber deutlich geworden, dass der Druck, möglichst schnell und möglichst kostengünstig Ergebnisse liefern zu müssen, Verfahrensweisen provozieren kann, die mit seriöser Laborarbeit nichts mehr zu tun haben. Hinzu kam im speziellen Bereich der BSE-Tests, dass sich binnen kurzer Zeit ein knochenharter Wettbewerb zwischen den privaten Labors entwickelt hatte, der diesen Druck zusätzlich verstärkte. Es ist durchaus auch versucht worden, diesen Druck auf die zuständigen Behörden und auf amtliche Einrichtungen auszuüben, und dies mit dem Hinweis, die

privaten Labors könnten die gleiche Leistung schneller und kostengünstiger bringen. Auf solche Vorstöße haben wir uns aber nicht eingelassen.

Wir haben zwar kontinuierlich alles Notwendige getan, um die Abläufe in den amtlichen Einrichtungen zu optimieren und letztlich auch beim Testkit-Einkauf die maximale Rabattgewährung zu erreichen, wir haben uns aber nicht dazu verleiten lassen, die Aufgabe als solche aus der Hand zu geben. Negativeffekte, wie sie sich jetzt in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz darstellen, waren zwar nicht unbedingt vorprogrammiert. Ausschließbar waren sie aber nicht, wenn man bedenkt, dass z. B. in Bayern und Baden-Württemberg jeweils 15 private Labors am obligatorischen Untersuchungsgeschehen beteiligt waren bzw. sind und in Bayern sogar der Wettbewerb zwischen diesen Labors von der zuständigen obersten Landesbehörde für sachförderlich gehalten wurde.

(Groth [SPD]: Völlig abwegig!)

Bei der Anzahl der Labors und der Größenordnung der durchlaufenden Probenzahlen war und ist es nach unserer Auffassung auch kaum möglich, deren Tätigkeit kontinuierlich in hinreichender Weise zu kontrollieren, was schlicht erforderlich ist, wenn man eine so sensible Aufgabe an andere delegiert.

In Niedersachsen sind private Laboratorien nur in sehr begrenztem Umfang anerkannt worden. Insgesamt waren es vier, und von diesen hat nur eines in relativ begrenztem Umfang - ca. 2 000 Proben - bis September 2001 obligatorische Untersuchungen an aus Niedersachsen stammenden Proben durchgeführt. Dieses Labor ist zuletzt im September 2001 durch die Bezirksregierung Braunschweig unter Beiziehung wissenschaftlichen Personals des Veterinärinstitutes Hannover des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ohne Beanstandung der Testanwendung überprüft worden. Es hat zum Jahresende seine Tätigkeit in Sachen BSE-Tests aus marktbedingten Gründen völlig eingestellt. Von den drei anderen haben zwei von der Anerkennung keinen Gebrauch gemacht, und das eine noch verbliebene untersucht lediglich Proben von Tieren unter 24 Monaten aus einem anderen Bundesland; dieses Labor wurde aktuell - ebenfalls ohne Beanstandung - von der Bezirksregierung Weser-Ems unter Beiziehung wissenschaftlichen Personals des Veterinärinstituts Oldenburg überprüft.

In der Übergangsphase bis zur Bereitstellung hinreichender amtlicher Untersuchungskapazitäten in Niedersachsen sind ca. 76 000 obligatorisch zu untersuchende Proben in Niedersachsen geschlachteter Rinder vier anerkannten Privatlaboratorien in Hamburg, 340 einem Privatlabor in Nordrhein-Westfalen und ca. 2 500 einem Privatlabor in Bremen zugeleitet worden. Sowohl bei den privaten Untersuchungseinrichtungen in Hamburg als auch bei dem privaten Labor in Nordrhein-Westfalen sind laut Mitteilung der dortigen Behörden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt worden. Zu dem Privatlabor in Bremen hat die dortige Gesundheitsbehörde vorgestern meinen Mitarbeitern Erkenntnisse über fehlerhafte Testdurchführungen mitgeteilt, die die ca. 2 500 Proben von über 30 Monate alten Rindern eines niedersächsischen Schlachtbetriebes aus dem Zeitraum von März bis Mai 2001 betreffen.

Die hier zuständigen Behörden sind sofort unterrichtet worden und haben unverzüglich die Ermittlungen zum Verbleib des betreffenden Fleisches aufgenommen. Die Tauglichkeitsbeurteilung der betreffenden geschlachteten Rinder wird von der zuständigen niedersächsischen Fleischuntersuchungsbehörde zurückgenommen. Das nicht verkehrsfähige Fleisch dieser Rinder sowie daraus hergestellte Fleischerzeugnisse werden nach Benachrichtigung der zuständigen Behörden der Empfangs- und gegebenenfalls der Verarbeitungsbetriebe - soweit noch greifbar - vorläufig sichergestellt.

Zu Frage 2: Ich will nicht behaupten, dass dies lediglich eine rhetorische Frage ist, und will sie deshalb auch nicht nur mit einem schlichten Ja beantworten. Der Unterschied zwischen der bayerischen und der niedersächsischen Situation besteht darin, dass man in Bayern einen relativ inhaltsleeren verbalen Klimmzug mit einer neuen Ressortbezeichnung unternommen hat, während wir in Niedersachsen von einer bereits soliden Basis ausgehend durch die Einrichtung eines Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eine konkrete materiell-inhaltliche Maßnahme ergriffen haben, die für die Durchführung der Lebensmittelüberwachung klar definierbare Positiveffekte bringt. Nach Abschluss der internen Integrationsarbeiten und Besetzung sämtlicher vom Landtag dankenswerterweise zur Verfügung gestellten Stellen werden wir eine noch bessere Koordination der Untersuchungsleistungen haben.

Wegen der Integration der Fachdienste ergeben sich dann auch besondere Kombinationseffekte und konzeptionelle sowie operative Unterstützungsvorteile, die sich für alle Behördenebenen, einschließlich der Landkreise, positiv auswirken werden. Hinzu kommt die nicht zu unterschätzende Funktion, die das Landesamt in Sachen Verbraucherkommunikation wahrnehmen wird. Dass wir auch jetzt schon Untersuchungseinrichtungen haben, die gerade in sensiblen Arbeitsbereichen, wie es auch die BSE-Tests sind, eng zusammenarbeiten und sich laufend untereinander fachlich austauschen, unterstützen und ergänzen, ist ein unschätzbarer Vorteil. Dass dies bei privaten Untersuchungseinrichtungen, die sich in einer extremen Konkurrenzsituation befinden, nicht gegeben ist, liegt auf der Hand. An diesem Zustand will man in Bayern offenbar nur wenig ändern. Zwar soll Bayern erwägen, die Kontrolle der privaten Labors zu intensivieren und eine Einheitsgebühr einzuführen, aber letztlich bleibt man in Sachen BSE-Tests bei einem Durchführungskonzept, das nicht durch Koordination und fachlichen Austausch, sondern durch ein solitäres Nebeneinander von privaten Labors geprägt ist.

Zu Frage 3: In Niedersachsen besteht der rechtlich und sachlich fundierte feste Grundsatz, dass die mit der Durchführung der Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung verbundenen Untersuchungsaufgaben in den wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes durchzuführen sind. Diese Einrichtungen stehen den Behörden vor Ort exakt zu diesem Zweck zur Verfügung. Sie bieten breit gefächerte qualitative Spitzenleistungen und sind nach internationalen Kriterien akkreditiert. Das heißt, sie arbeiten auf dem aktuellen wissenschaftlichen Höchststandard und werden regelmäßig durch externe Auditoren überprüft.

Dies ist zwar auch bei einer Reihe von privaten Untersuchungseinrichtungen gegeben. Diese befänden sich aber zwangsläufig in Konfliktsituationen, wenn sie amtliche Aufgaben in Bereichen wahrnehmen würden, in denen sie auch Auftragnehmer der Wirtschaft sind. Deshalb muss deren durchaus positive Arbeit grundsätzlich auf den Bereich der betriebseigenen Qualitätssicherung und auf gutachterliche Tätigkeiten im forensischen Bereich beschränkt bleiben. Dies schließt nicht aus, dass von amtlicher Seite bestimmte Spezialuntersuchungen, die selten vorkommen und für die das Vorhalten methodischer Kompetenz zu aufwendig wäre, auch an spezialisierte Privatlabors abgegeben werden. Insofern gibt es durchaus eine

klare Abgrenzung, aber eben auch eine positive Zusammenarbeit.

Klarer Grundsatz ist im Übrigen auch, dass die staatlichen Untersuchungseinrichtungen Aufträge aus der Wirtschaft in aller Regel nicht ausführen, da auch hier das Konfliktvermeidungsprinzip gilt und der Staat zudem nicht in Konkurrenz zu den privaten Einrichtungen treten will. Staatliche Einrichtungen übernehmen solche Aufträge nur, wenn private Einrichtungen für den vorgesehenen Zweck nicht zur Verfügung stehen und Konfliktsituationen nicht entstehen können. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Wojahn möchte jetzt fragen. Dann kommt Herr Biestmann.

Herr Minister, wir alle geben uns ja Mühe und arbeiten ernsthaft an der Beherrschung der durch BSE verursachten Agrar- und Ernährungskrise. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Finden Sie die Anfrage der SPD-Fraktion zu der Situation in Bayern vor dem Hintergrund der Pannen, die heute aus Nordhorn in Niedersachsen bekannt geworden sind, nicht überheblich? Wenn ich die heutigen Berichte höre, kann ich nur sagen: Wir müssen doch erst einmal vor unserer eigenen Tür kehren.

(Zustimmung von Frau Hansen [CDU] - Groth [SPD]: Das hat er doch berichtet: Das war in Bremen! - Gegenruf von Wojahn [CDU]: In Bremen? Nordhorn liegt in Nieder- sachsen!)

Herr Minister Bartels!

Herr Abgeordneter Wojahn, ich will ein bisschen Nachhilfe geben, weil die Information bei Ihnen vielleicht zu frisch ist. Ausgangspunkt der Diskussion über die Solidität von BSE-Tests sind - das haben Sie offenbar übersehen - die Schlampereien in Bayern gewesen,

(Beifall bei der SPD)

und zwar die Schlampereien in den privaten Testlabors in Bayern.

(Vizepräsident Gansäuer über- nimmt den Vorsitz)

Diese Schlampereien sind Gegenstand der aktuellen Auseinandersetzung und Grund für den erneuten massiven Verlust an Vertrauen der Verbraucher in staatliches Handeln.

(Wojahn [CDU]: Das ist etwas ande- res!)

Das, was Sie gerade angesprochen haben, betrifft ein Ereignis in einem privaten Labor in Bremen. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen. Dieses Ereignis hat nicht in Niedersachsen, sondern in Bremen stattgefunden.

(Wulff (Osnabrück) [CDU]: Fleisch aus Niedersachsen! - Unruhe bei der CDU)

- Meine Damen und Herren, ich begreife Ihr Geschrei im Moment nicht. Wahrscheinlich haben Sie sich mit der Sache nicht auseinander gesetzt. Wenn ich hier etwas Falsches sage, dann kommen Sie doch nach vorne und korrigieren Sie mich! Das aber tun Sie nicht.

(Wulff (Osnabrück)[CDU]: Warten Sie doch einmal ab!)