Frau Ministerin, Sie müssen die Fragen für die Landesregierung und nicht für Parteien beantworten. Wollen Sie das jetzt beantworten, oder nicht? Gut.
Erstens. Für rund 60 000 pflegebedürftige Menschen zahlte das Land im letzten Jahr Zuschüsse zu den Investitionskosten im Umfang von insgesamt 140 Millionen Euro.
Zweitens. Mit den Partnern im Rahmen des Dialoges „Soziales Niedersachsen“ hat die Landesregierung konkrete Kooperationen zum Thema „Älter werden in Niedersachsen“ vereinbart. Qualitätssicherung in der Pflege, Lebensqualität und Sicherheit für ältere Menschen und Koordinierung örtlicher Altenpolitik sind die ersten sehr konkreten Aufgabenbereiche, die die Partner im Dialog „Soziales Niedersachsen“ gemeinsam angehen werden.
Das nächste Thema sind die Qualitätssicherung in der Pflege und gemeinsame Aktivitäten, um dem Fachkräftemangel in der Pflege wirksam zu begegnen.
Drittens wurde im letzten Jahr seitens der Landesregierung erstmalig der Niedersächsische Preis für Innovation und Qualitätsmanagement in der stationären Altenpflege vergeben. Dieser Preis orientiert sich an dem anerkannten und etablierten Modell der Europäischen Stiftung für Qualitätsmanagement.
Viertens wurde im Juli letzten Jahres von der Landesregierung ein Pflegenotruftelefon eingerichtet, das pflegebedürftige Angehörige und Pflegekräfte aus ganz Niedersachsen bei Problemen anrufen können.
(Frau Pawelski [CDU]: Das darf ja wohl nicht wahr sein! Für so etwas geben Sie sich her! - Weitere Zurufe von der CDU)
Frau Ministerin, bei der Erläuterung der Spielregeln habe ich darauf hingewiesen, dass Fragen zur Sache gehören müssen. Dies ist eine sehr umfängliche Frage, die über das, was Sie vorhin gesagt haben, hinausgeht.
(Frau Pothmer [GRÜNE]: Die ist doch bestellt! - Gegenruf von Adam [SPD]: Es ist doch unmöglich, Harald Groth zu unterstellen, er stellt vorbe- stellte Fragen!)
- Meine Damen und Herren, die Frau Ministerin kann nach bestem Wissen und Gewissen Fragen von jedem und von jeder Abgeordneten beantworten. Die Fragen müssen zur Sache gehören und sollten sich nicht wiederholen, sofern dies nicht unbedingt nötig ist. Sie sollten auch nicht auf andere Gegenstände ausgeweitet werden. Das ist der Sachverhalt. Die Frau Ministerin versucht, das in dem ihr gegebenen Rahmen zu beantworten. Ich bitte Sie, das zu tun.
- Das Wort hat noch die Frau Ministerin. Wenn sie ihre Ausführungen beendet hat, dann kommen wir zu den Wortmeldungen zur Geschäftsordnung. Bitte!
Ältere Menschen, die sich in Niedersachsen bürgerschaftlich engagieren, erhalten seit dem letzten Jahr Unterstützung durch ein neues Koordinierungsbüro „Freiwilliges Engagement von Jung und Alt“. Außerdem findet jährlich ein NiedersachsenForum „Alter und Zukunft“ statt.
Dies ist nur ein kurzer Einblick in die umfänglichen Aktivitäten der Landesregierung für ältere Menschen in Niedersachsen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor der Behandlung der Dringlichen Anfragen wird uns immer aus der Geschäftsordnung vorgelesen und werden wir darauf hingewiesen, dass die Fragen frei zu stellen sind. Nun mussten wir erleben, dass Fragen gestellt werden, zu denen das Regierungsmitglied, das antwortet, ganz zufällig eine mehr
Wenn ich die Arbeit in diesem hohen Hause richtig verstehe, dann soll es doch so sein, dass im Rahmen der Dringlichen Anfragen auf spontane Nachfragen auch eine spontane, aber trotzdem inhaltlich substanzreiche Antwort gegeben wird.
Herr Präsident, ich weiß natürlich, dass ich das Präsidium oder den Präsidenten nicht kritisieren darf. Aber es wäre schön, wenn wir im Niedersächsischen Landtag zukünftig wieder mehr Debatten mit spontanen Äußerungen auch seitens der Regierungsvertreter hätten.
Es ist gar keine Frage: Frau Schliepack ist mit dem Haushaltsplan ans Pult gegangen und hat daraus vorgelesen. Von Spontaneität kann da überhaupt keine Rede sein.
Wir begrüßen es außerordentlich, dass sich die Ministerin intensiv auf diese Dringliche Anfrage vorbereitet hat.
Frau Ministerin, Sie haben mir vorhin geantwortet, dass sich die Höhe der Kosten, die der Sozialhilfeträger übernehmen muss, nach den Vereinbarungen richtet. Können Sie mir sagen, ob die Sozialhilfeträger die Vereinbarungen bereits entsprechend der neuen Gesetzeslage geändert haben oder ob sie die Kosten noch nach den alten Voraussetzungen übernehmen müssen bzw. einen erheblichen Zuschussbetrag zusätzlich übernehmen müssen?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, es gibt keine alten Vereinbarungen. Vielmehr bedarf es aufgrund der gesetzlichen Änderung der Vereinbarungen nach § 93, die von den Kommunen derzeit entsprechend vorbereitet werden. Mir liegen Unterlagen zum Beispiel von der Region Hannover vor, die deutlich machen, wie dieser Prozess vonstatten geht. Insofern gehe ich davon aus, dass die Klärungen alsbald möglich sind.
- Die Höhe der Kosten hängt von den Ergebnissen der Vereinbarungen ab. „Vereinbarungen“ ist ein Fachbegriff, ein nach § 93 Bundessozialhilfegesetz feststehender Begriff. Das ist den Sozialhilfeträgern absolut geläufig und bekannt.