Wenn wir eine solche Art von Zusammenarbeit pflegen wollen, dann muss - das halte ich für selbstverständlich - jede Seite, die zu einer solchen Zusammenarbeit bereit ist, davon etwas haben. Das können wir bei einer solchen Fusion leider nicht erkennen. Das wird sicherlich so sein, wenn wir eine gemeinsame Justizvollzugsanstalt bauen. Dafür bin ich; das sage ich auch an dieser Stelle. Beim Landessozialgericht allerdings scheint es
darum zu gehen, sozusagen ein politisches Symbol zu finanzieren, und zwar bis 2008; das hat der Minister eingeräumt. Dafür sind uns die Kosten bei diesem wichtigen Thema einfach zu hoch. Deshalb sind wir dagegen. - Herzlichen Dank.
Herr Abgeordneter Stratmann, wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, dann hat sich die CDU im Rechtsausschuss mit Ihnen an der Spitze im März vergangenen Jahres völlig anders geäußert. Sie hat alle Argumente, die ich vorgetragen habe, für überzeugend gehalten, und signalisiert, dass sie zustimmen werde. Daher kann ich mich nur wundern, dass Sie heute plötzlich Gegenargumente bringen, die Sie im März vergangenen Jahres mit keinem Wort erwähnt haben.
Da wir uns im Bereich der Redezeitüberschreitungen bewegen, reduzieren sich die zugewiesenen Zeiten. Der Minister hatte bis zu einer Minute, Sie nun auch, Herr Stratmann.
Wenn er es getan hätte, dann hätte er erfahren, dass wir am Anfang wegen der von mir eben vorgetragenen Argumente von der Idee in der Tat angetan waren. Nachdem wir aber alle Gegenargumente der niedersächsischen Vertreter gehört haben, die ja auch schriftlich fixiert sind, sind wir zu dem Ergebnis gekommen - die Grünen offensichtlich auch, Herr Kollege Schröder, wenn ich das so sagen darf -, dass die Argumente der Niedersachsen durchaus überzeugend sind. Daher wollen wir bei diesem Thema diesen Weg nicht gehen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diskussionsgegenstand im Rechtsausschuss war auch, dass es sich im Großen und Ganzen um ein Kompensationsgeschäft handelt. Wir haben heute Morgen über das Thema „Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven“ gesprochen. Es gibt andere Projekte in Niedersachsen. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass hier ein Projekt geplant wird und andere Projekte nach Niedersachsen kommen. Ich nenne als Beispiel Wilhelmshaven. Wir versuchen aber, in Niedersachsen selbst auszugleichen. Ich möchte ergänzend erwähnen, dass Celle gerade im Feuerwehrbereich einen riesigen Personalbestand dazubekommt. Im Grunde genommen ist Celle nicht der Loser, sondern der Winner. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Bockmann, das sind ja interessante Kuhhandelsgeschäfte, von denen Sie hier berichten.
Ich habe vorhin in meinem Redebeitrag schon eine entsprechende Vermutung geäußert. Ich hätte mich gefreut, wenn etwas konkreter gesagt worden wäre, was sich Niedersachsen mit der Zustimmung zu dem Staatsvertrag erkauft hat. Das kann ja noch nachgeholt werden. Leider war der Minister an dem Punkt auch nicht sehr viel auskunftsfreudiger.
Ich möchte noch etwas zu den Ausschussberatungen sagen. Herr Minister, es ist richtig, dass die Grünen mit der Ablehnung des Vertrages zunächst allein auf weiter Flur gestanden haben und dass sich die CDU aufgrund der Kraft der Argumente erst später angeschlossen hat. Aber es ist ja auch Sinn der Ausschussberatungen, Herr Minister, dass man klüger wird, als man zu Beginn war. - Vielen Dank.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Die Gegenprobe! - Das Erste war die Mehrheit.
Dann müssen wir noch über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechtsund Verfassungsfragen in der Drucksache 3080 abstimmen. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen zustimmen will und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben für erledigt erklären möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenprobe! - Das Erste war die Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 14/3100
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem von der SPD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf sollen noch für die Durchführung der Landtagswahl am 2. Februar 2003 Verbesserungen der wahlrechtlichen Vorschriften in das Landeswahlgesetz eingefügt werden. Dabei können wir auf Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge der Wahlorganisationen zurückgreifen. Nicht zuletzt geht es um eine Harmonisierung des
Landeswahlrechts mit dem Kommunal-, Europaund Bundestagswahlrecht. Als wesentliche Beispiele möchte ich folgende Änderungsvorschläge hervorheben:
Erstens. Bei unzulässiger Abgabe von Unterstützungsunterschriften für mehrere Wahlvorschläge werden nicht mehr alle geleisteten Unterschriften ungültig sein. Die erste Unterschrift bleibt zukünftig gültig; denn in der Praxis hat die bisherige Regelung häufig zu Schwierigkeiten geführt. Entsprechende Änderungen haben wir bereits im Kommunalwahlgesetz vorgenommen.
Zweitens. Die Benutzung von Wahlgeräten für die Stimmabgabe und -zählung wird grundsätzlich zugelassen. Bei der Änderung des Kommunalwahlrechts haben wir dieses Vorhaben unter dem Eindruck von Pannen bei der Stimmenzählung für die Wahl des US-Präsidenten noch zurückgestellt. Dort lagen aber nicht vergleichbare Voraussetzungen vor. Dagegen sind uns nun positive Erfahrungen über den Einsatz elektronischer Wahlgeräte bei den Europawahlen 1999 aus den Städten Köln und Düsseldorf bekannt. In Köln wurden die Wahlgeräte bereits flächendeckend in 600 Stimmbezirken bei sieben verschiedenen Wahlen, darunter auch bei einer Landtagswahl und bei den Kommunalwahlen, eingesetzt.
Wir wollen es nunmehr auch unseren Gemeinden ermöglichen, den technischen Fortschritt zu nutzen. Die elektronischen Wahlgeräte sind ergonomisch so beschaffen, dass sie auch von unterschiedlich begabten Wählerinnen und Wählern ohne größere Schwierigkeiten bedient werden können. Die Nutzung dieser Geräte wurde von den Wählerinnen und Wählern in keiner Weise missbilligt. Im Gegenteil: Überraschenderweise ist gerade bei den älteren Wahlberechtigten der Einsatz der Wahlgeräte sehr gut aufgenommen worden. Dieser Kreis von Wählerinnen und Wählern hat ausdrücklich die gute Lesbarkeit der Stimmzettel auf dem Tableau der Wahlgeräte gelobt. Nach ihrem Empfinden war die Lesbarkeit gegenüber dem Stimmzetteldruck auf Papier erhöht.
Auch von Wählerinnen und Wählern, die sehbehindert bzw. auf einen Rollstuhl angewiesen sind, liegen bei den Städten Köln und Düsseldorf, die bisher die größten Erfahrungen mit dem Einsatz von Wahlgeräten gemacht haben, keine Beschwerden vor. Dieser Kreis der Wahlberechtigten hat bei der Wahl mit Wahlgeräten dieselben Schwierigkeiten zu meistern wie bei der Wahl mit Stimm
zetteln. Das heißt, Personen mit einer Sehbehinderung, die sich bisher bei der Stimmabgabe einer Hilfsperson bedienen mussten, müssen dies auch bei der Stimmabgabe mit dem Wahlgerät hinnehmen. Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, haben Schwierigkeiten bei der Stimmabgabe, wenn der Wahlraum nicht behindertengerecht zugänglich ist. Die Stimmabgabe selbst ist mit Stimmzettel oder Wahlgerät möglich.
Auch für die Wahlvorstände stellt der Einsatz von elektronischen Wahlgeräten eine erhebliche Arbeitserleichterung dar. Wir erhoffen uns davon unter anderem, dass es für die Kommunen wieder leichter wird, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu finden. Leider hat sich die Suche nach Helferinnen und Helfern in den letzten Jahren immer schwieriger gestaltet. Das kennen Sie sicherlich alle selbst vor Ort.
Bei einem flächendeckenden Einsatz von Wahlgeräten könnte das vorläufige Endergebnis der Wahlen außerdem bedeutend früher vorgelegt werden. Bis dahin wird nicht zuletzt wegen der Kosten wohl noch einige Zeit vergehen. Denn die Anschaffung derartiger Wahlgeräte wird in das Ermessen der Gemeinden gestellt. Niemand wird verpflichtet - sei es zur Bundestags-, Europa- oder Landtagswahl -, für die Durchführung der Wahlen Wahlgeräte anzuschaffen. Der Erwerb der Wahlgeräte wird allerdings für die Gemeinden umso interessanter, je mehr Wahlen und Abstimmungen sie damit durchführen dürfen.
Drittens. Es soll künftig ausdrücklich verboten werden, solche Umfrageergebnisse vor Ablauf der Wahlzeit zu veröffentlichen, die auf Befragungen von Wählerinnen und Wählern über den Inhalt der getroffenen Wahlentscheidung beruhen. Bis zur Landtagswahl am 1. März 1998 sind wir in Niedersachsen ohne eine derartige Regelung ausgekommen, wie sie das Bundeswahlgesetz im Übrigen schon seit langem kennt. Leider sind damals derartige Befragungsergebnisse bereits am Nachmittag des Wahltages durch die Medien verbreitet worden. Das angestrebte Verbot unterbindet eine anderenfalls zu befürchtende unzulässige Beeinflussung des Stimmabgabeverhaltens. Nachdruck wird dieser Regelung durch Androhung einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro bei Verstößen verliehen.
Als letzten Punkt möchte ich noch ansprechen, dass zukünftig die Annahme des Mandats nach erfolgreicher Wahl gegenüber dem Landeswahl
Dies stellt ein vereinfachtes Verfahren gegenüber dem bisherigen Zustand dar. Dieses Verfahren wird es den gewählten Mandatsträgern erleichtern, die Annahmeerklärungen innerhalb der Wochenfrist beim Landeswahlleiter abzugeben.
Die SPD-Fraktion erhofft sich eine zügige Beratung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs, da die Parteien und die Wahlorganisation eine ausreichende Vorlaufzeit zur Vorbereitung der Landtagswahl benötigen. - Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zum Landeswahlgesetz dient sicherlich weitgehend der Harmonisierung mit dem Bundesrecht und dient in einigen Bereichen auch der Klarstellung. Es gibt allerdings Paragrafen, die der besonderen Beratung im Ausschuss bedürfen. Ich nenne zum Beispiel den § 48, der die Ordnungswidrigkeiten betrifft, die mit dem § 24 Abs. 3 in Zusammenhang stehen, der die Veröffentlichung von Wählerumfragen am Wahltag vor Schließung der Wahllokale verbietet, weil das, wie Sie gesagt haben, Frau Tinius, eine unzulässige Wählerbeeinflussung ist. Wir meinen, dass über die Höhe von 50 000 Euro noch einmal geredet werden muss, weil es Institutionen gibt, die mit der vorzeitigen Veröffentlichung gleichzeitig Werbung für sich betreiben und diese Summe von daher nach unserer Auffassung zu gering angesetzt ist.