reich Mobilfunk kümmert, wenn er - so zumindest die Auskunft seiner Staatssekretärin - sowieso keine Kompetenz dafür hat. Für die Kommunen ist eine Broschüre des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der sich Aussagen bezüglich der baurechtlichen Genehmigung entnehmen lassen, wesentlich auskunftsfähiger, wenn diese Diskussionen anstehen.
Die Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden und den Mobilfunkbetreibern stellt einen ersten Schritt dar. Nun wird sich zeigen müssen, wie sie mit Leben gefüllt werden kann. Genauso äußert sich letztendlich auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund, indem er feststellt, dass diese Frage zunächst einmal erledigt sei. Aber natürlich muss sich auch zeigen, ob das Vertrauen in die Mobilfunkbetreiber, das ihnen von allen Seiten als Vorschuss gegeben wird, gerechtfertig ist.
Vorhin wurde schon Herr König vom Bundesamt für Strahlenschutz zitiert. Ich möchte dieses Zitat wie folgt ergänzen:
„Allerdings müssen Maßnahmen zur besseren Information von Kommunen vor der Installation neuer Sendemasten oder zur Kennzeichnung von Handys mit Strahlungswerten, wie sie in der Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber genannt sind, mit Leben erfüllt werden.“
Gestern bzw. heute hat eine Tagung an der Evangelischen Akademie in Loccum stattgefunden, an der wir leider nicht teilnehmen konnten, die aber sehr wohl zeigt, dass dieses Thema weiterhin relevant sein wird.
Von daher bin ich in der Tat sehr froh, dass wir es uns im Rahmen der einvernehmlichen Beratung im Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen ausbedungen haben, dass die Landesregierung dem Ausschuss diesbezüglich noch vor der Sommerpause, und zwar im Mai dieses Jahres, einen mündlichen Bericht erstattet. Dann wird sich zeigen, ob eventuell weiterer Handlungsbedarf besteht oder ob wir frohen Mutes einmal auf einen Teil von Regulierung von oben verzichten können, indem wir feststellen, dass man es vor Ort besser regeln kann. Diese Bewährungsprobe muss jedoch erst noch bestanden werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es tut mir Leid, dass ich einige aufhalte, die zum Aschermittwochsgespräch wollen. Ich sehe, Herr Wulff ist augenscheinlich entgegen der Verabredung schon nach Peine gefahren. Das Thema ist jedoch von derart großer Bedeutung, dass ich dazu noch einiges aus Sicht der Landesregierung ausführen möchte.
Die Vielzahl von Ruftönen und Klingelzeichen dokumentiert, dass der Boom in der Mobilfunkbranche nicht mehr aufzuhalten ist. In der Bundesrepublik wurden mittlerweile mehr als 55 Millionen Handys verkauft. In den Jahren 1999 bis 2000 war ein Umwachszuwachs von 40 % zu verzeichnen. Die Beschäftigungszahlen in diesem Bereich haben sich von 1997 bis 2000 nahezu verdoppelt.
Der Mobilfunk ist eine Technologie, die Kommunikation beruflich wie privat jederzeit möglich macht und deshalb in der Bevölkerung einen echten Boom ausgelöst hat. Um den gestiegenen Kommunikationsbedarf zu decken, sind bis Ende 2000 für mehr als 37 000 Mobilfunkstandorte so genannte Standortbescheinigungen erteilt worden. Als Folge der Vergabe von UMTS-Lizenzen muss die Mobilfunkinfrastruktur weiter ausgebaut werden. Nach vorliegenden Prognosen ist damit zu rechnen, dass bis 2005 nahezu eine Verdopplung der Anzahl so genannter Basisstationen erfolgen wird. Das wären in Niedersachsen etwa 1 000 dieser Stationen. Diese sichtbaren Zeichen der sich rasant weiterentwickelnden Technik haben in der Öffentlichkeit aber auch eine Diskussion um das damit möglicherweise verbundene gesundheitliche Gefährdungspotenzial ausgelöst. Wir haben wieder einmal den Fall, dass eine Technik unaufhaltsam ihren Lauf nimmt, ohne dass wir die Folgen dieser Technik in allen Fassetten überblicken können. Es ist Aufgabe der Politik, aber auch der Wirtschaft, dafür zu sorgen, dass wir ausreichendes Wissen über die möglichen Nebenwirkungen dieser Technologie haben. Die Landesregierung nimmt die Besorgnis der Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die Forderung nach ausreichenden Schutzund Vorsorgeregelungen beim Ausbau des Mobil
funknetzes sehr ernst. Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Technik, der den Aspekt der Gesundheitsvorsorge umfasst, hat Priorität.
Bislang wissen wir, dass von elektromagnetischen Feldern biologische Effekte ausgehen. Dass sowohl von den Basisstationen als auch von Handys nichtthermische Wirkungen mit Gefährdungen der Gesundheit ausgehen, kann von der Wissenschaft nicht völlig ausgeschlossen werden. Im Hinblick auf die schnelle technische Entwicklung sind hier weitere wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Gesundheitsaspekten notwendig.
Einen Zwischenstand hat die Deutsche Strahlenschutzkommission erarbeitet. Im Auftrag des BMU hat sie eine umfassende Bewertung der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Wirkungen elektromagnetischer Felder vorgenommen. Ihre Empfehlungen über Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern wurden im September 2001 veröffentlicht. Nach ihrer Auffassung gewährleisten die nach der 26. BundesImmissionsschutzverordnung geltenden Grenzwerte nach heutiger Kenntnis den Schutz der Bevölkerung vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren.
Von einer Empfehlung zur Einführung von Vorsorgewerten, wie sie z. B. die Schweiz für bestimmte Orte festgelegt hat, hat die SSK Abstand genommen. Diese Vorsorgewerte basieren, so die SSK, nicht auf konkreten wissenschaftlichen Erkenntnissen über mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen. Sie plädiert vor dem Hintergrund bisheriger Studien vor allem für eine Intensivierung der Forschung. Sowohl die Bundesregierung als auch die Mobilfunkbetreiber haben zwischenzeitlich signalisiert, dass sie mit den Empfehlungen der SSK übereinstimmen. In der Konsequenz werden für die nächsten Jahre Forschungsmittel zur Verfügung gestellt, was wir ausdrücklich begrüßen. Für die nächsten vier Jahre stehen vonseiten des BMU rund 8,5 Millionen Euro für die Wirkungsforschung zur Verfügung. Die Mobilfunkbetreiber haben zugesichert, einen gleich hohen finanziellen Beitrag zu leisten. Das Bundeswirtschaftsministerium stellt 5 Millionen Euro für Forschungsarbeiten im Zusammenhang mit technischen Regulierungsfragen beim Aufbau der UMTS-Netze zur Verfügung. Das Bundesbildungsministerium bereitet eine gezielte Initiative zur Förderung emissionsmindernder Technologien
Daran wird deutlich: Wir haben es mit einem sehr komplexen und sensiblen Themenfeld zu tun. Nur im Dialog zwischen allen Beteiligten sind die aufgeworfenen Fragen zu klären. Die Betreiber haben inzwischen erkannt, dass Kooperation der beste Weg ist, um Akzeptanz herzustellen. Dafür wird vor allem Transparenz gebraucht. Die im Juli 2001 geschlossene Vereinbarung zwischen Spitzenverbänden, kommunalen Spitzenverbänden und Betreibern ist hier ein erster Meilenstein. Durch die freiwillige Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung haben die Betreiber ihre Bereitschaft zum Dialog erklärt. Sie verpflichten sich, Verbraucherschutz, Umweltschutz und Gesundheitsschutz zu verbessern sowie die Partizipationsmöglichkeiten beim Ausbau der Mobilfunknetze zu verstärken. Ich meine, dass wir auf diesem Wege schneller vorankommen als durch die anfangs angedachte Schaffung neuer baurechtlicher Genehmigungstatbestände zur Errichtung von Sendemasten. Die Entwicklung zeigt, dass sich die Frage der Weiterentwicklung des Mobilfunks an internationalen Erkenntnissen orientieren muss und bundesweit gelöst gehört.
Herr Minister, die Kollegin Pruin möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen. Möchten Sie sie zulassen?
Ja, das wollte ich wissen. - Herr Minister, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Frau Ministerin Trauernicht 40 000 DM für die Bürgerinitiative in Westoverledingen zugesagt hat, die sich mit der Schlafstudie befasst, frage ich Sie: Sind diese 40 000 DM gesichert, auch wenn das Landesgesundheitsamt kein positives Ergebnis abgibt und wenn sich die Betreiber nicht daran beteiligen? Ferner möchte ich gern wissen, ob es stimmt, dass
wieder ein Runder Tisch eingerichtet werden soll, weil diese 40 000 DM nicht ausreichen sollen und eine erhöhte Zulage gewährt werden müsste.
Ich schlage Ihnen vor, dieses Thema beim nächsten Plenum zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung oder einer Großen Anfrage zu machen. Ich kann Ihnen Ihre Fragen nicht beantworten. Frau Trauernicht wird Ihnen Ihre Fragen sicherlich gern mündlich oder schriftlich beantworten. Ich habe heute lediglich einen Hinweis darauf bekommen, dass das Schlafprojekt, das für Overledingen vorgesehen ist, auf jeden Fall - -
- Ja, Westoverledingen. Ich kenne mich schon damit aus, wie das dort mit Rhauderfehn und Overledingen ist. - Also: Westoverledingen wird weiter bearbeitet. Im Moment wird geprüft, ob das in das große BMFT-Projekt eingebunden oder in anderer Weise abgearbeitet werden soll. In Westoverledingen kann in Zukunft unter wissenschaftlicher Begleitung weiter geschlafen werden, wenn ich das richtig sehe.
Das ist natürlich falsch. Ich habe eine schriftliche Rede vorliegen, was sonst nie der Fall ist. - Ich komme jetzt aber auf jeden Fall zum Ende meiner Ausführungen. - Meine Damen und Herren, meiner Meinung nach ist deutlich geworden, dass wir Forschungsbedarf haben. Wir reden hier über ein sensibles Thema. Ich freue mich, dass der Landtag hier zu einer übereinstimmenden Position gekommen ist. Wir haben noch Abarbeitungsbedarf, weil sich insbesondere eine Bundesbehörde bezüglich der Bereitschaft noch relativ eckig zeigt, zu den akkumulierten Daten ihren Beitrag zu leisten. Darauf ist in der Debatte eben schon mehrfach hingewiesen worden. Wir werden dem nachkommen. Wir müssen gewährleisten - und tun dies auch -, den Verbraucherschutz auch bei diesem Thema auf einem hohen Niveau zu halten. - Herzlichen Dank.
Wenn Sie der Nr. 1 in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen in der Drucksache 3089 zustimmen wollen, dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.
Wer der Nr. 2 in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen in der Drucksache 3089 zustimmen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben für erledigt erklären möchte, den bitte ich ebenfalls um sein Handzeichen. - Gibt es hier Gegenstimmen? - Das ist auch nicht der Fall.
Tagesordnungspunkt 18: Zweite Beratung: Beschleunigung der Verfahren bei den Kammern für Handelssachen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2842 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 14/3090
Der Antrag der Fraktion der CDU war in der 89. Sitzung am 15. November 2001 an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zur Beratung und zur Berichterstattung überwiesen worden.
Wie aus der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3090 zu ersehen, empfiehlt ihnen der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, den auf eine Beschleunigung der Verfahren bei den Kammern für Handelssachen abzielenden Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen. Dies wird nicht verwundern, denn bereits die ausführliche erste Be
ratung des Antrages in der Plenarsitzung am 15. November 2001 hat deutlich gemacht, dass es eine Mehrheit für diesen Antrag wohl nicht geben würde.
Zwar hat der Vertreter der CDU-Fraktion auch in den Ausschussberatungen betont, Anliegen seiner Fraktion sei es, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten alle Möglichkeiten auszuschöpfen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, unternehmerisches Handeln zu erleichtern. Dazu gehöre eben auch, die Klageverfahren vor den Kammern für Handelssachen an den niedersächsischen Landgerichten zu beschleunigen und durch eine zügige gerichtliche Durchsetzung von Geldforderungen die Existenz gerade von kleinen und mittleren Unternehmen nicht zu gefährden.
Der Sprecher der SPD-Fraktion hielt dem entgegen, hätten bereits die in der Plenardebatte dargelegten durchschnittlichen Verfahrenszeiten belegt, dass sich daraus kein besonderer Handlungsbedarf herleiten lasse, so bestätigten die nun in der Ausschusssitzung vorgelegten detaillierteren Zahlen des Ministeriums dies nachdrücklich. Denn im Vergleich mit anderen Gerichtszweigen seien die Zeiten eher kürzer.
Selbst wenn man dem Gedanken näher treten wollte, den Landgerichten zusätzliche Richterstellen für die Kammern für Handelssachen zur Verfügung zu stellen, dürfe im Übrigen nicht außer Betracht bleiben, dass die Landgerichtspräsidentin in ihrer Entscheidung, wo solche Stellen eingesetzt werden, frei sei. Gewiss wären dies dann die am meisten belasteten Bereiche, nicht aber die Kammern für Handelssachen.
Der Vertreter der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen machte geltend, wenngleich er die hinter dem CDU-Antrag stehende wirtschaftspolitische Intention auch teile, so lehne er den Vorstoß doch angesichts der positiv zu bewertenden Entwicklung der durchschnittlichen Verfahrensdauern ab. Im Übrigen halte er es auch für ratsam, den Blick auf den Bereich der Vollstreckungsmaßnahmen zu richten. Bekanntermaßen seien die Probleme im Bereich des Gerichtsvollzieherwesens erheblich größer.
Dem gemäß empfiehlt ihnen der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit den Stimmen der Vertreter der SPD-Fraktion und des Vertreters von Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag der CDUFraktion abzulehnen.
Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich dieser Beschlussempfehlung im Übrigen mit demselben Stimmenverhältnis angeschlossen, sodass ich Sie abschließend bitten kann, der Beschlussempfehlung zu folgen.
Auf eine Aussprache zu diesem Antrag wollen die Fraktionen verzichten, sodass wir umgehend zur Abstimmung kommen können.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen in der Drucksache 3090 zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 2842 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Das Erste war die Mehrheit. Damit haben Sie so beschlossen.