Protocol of the Session on February 13, 2002

Zwischenzeitlich ist auch die Illustrierte Stern vom Landgericht Hamburg verurteilt worden, erstens richtig zu stellen, dass Herr Staatssekretär Schapper weder in kriminelle Machenschaften verstrickt ist noch Ermittlungen behindert hat, und zweitens richtig zu stellen, dass die Behauptung „In Fällen, in denen die mit Erlass für Kontrollen der Spielbanken zuständigen Beamten uneinsichtig waren, wurden gemeinsame Studienjahre des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Geschäftsführers bemüht“ unwahr ist. Staatssekretär Schapper hatte von sich aus angeboten, den Innenausschuss über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu unterrichten. Diese Information erfolgte am 28. März. Bereits damals wurde deutlich, dass an den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nichts dran ist, wie auch das Landgericht Hamburg urteilte.

Ich persönlich bedauere es, dass dieser Entschließungsantrag nicht mit dem Gesetzesbeschluss im Dezember vorigen Jahres zur Erledigung gelangt ist. Eine neuerliche breite Diskussion über die Organisation von Aufsicht und Spielbankgesellschaft im Zusammenhang mit zurückliegenden Vorfällen in der Spielbank Hittfeld wäre jetzt, nach Abschluss der Gesetzesberatung, völlig unproduktiv. Eine solche Debatte hätte nur weitere schädliche Folgen für die Spielbank Hittfeld, die noch immer unter dem wiederholten Ausbreiten altbekannter Vorfälle zu leiden hat.

Wir lehnen Ihren Entschließungsantrag ab, meine Damen und Herren. Die Spielbank Hittfeld ist heute keine Spielwiese für Kriminelle, meine Damen und Herren von der Opposition. Dieser Titel Ihres Entschließungsantrages lässt nicht die Absicht zu einer sachlichen Diskussion erkennen.

(Beifall bei der SPD)

Kollege Golibrzuch!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde, das ist eine sehr unaufregende Debatte, und zwar aus dem einfachen Grunde - Frau Tinius hat es angesprochen -, weil es einen sachlichen Zusammenhang mit der hier im Dezember mit der SPD-Regierungsmehrheit verabschiedeten Spielbankgesetzesnovelle gibt. Ich hätte es auch für vernünftig und effizient gehalten, wenn man den Antrag sozusagen mit dem Gesetzentwurf zusammen beschlossen hätte. Es ist quasi eine Verlängerung, eigentlich sogar eine Wiederholung der Debatte, die wir hier vor einigen Wochen geführt haben. Ich möchte deshalb nur ganz kurz - auch um das nicht zu wiederholen, was der Kollege Schünemann bereits zutreffend ausgeführt hat - auf die wesentlichen Punkte verweisen.

Wir finden es richtig, dass das Spielbankgesetz novelliert worden ist, dass insbesondere die Videoüberwachung in den Spielbanken eine gesetzliche Grundlage erfahren hat. Das war überfällig und hätte schon viel früher geschehen müssen.

Wir finden es nicht gut, dass die Aufsichtsstrukturen innerhalb der Bezirksregierungen und des Innenministeriums nicht verändert worden sind. Darin sehen wir einen wesentlichen Grund, der zu diesem Skandal oder zu diesem sehr unschönen Vorkommnis in Hittfeld beigetragen hat. Wir glauben, dass es nicht nur eine personelle, sondern auch eine strukturelle Frage ist, ob man gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender in der Niedersächsischen Spielbanken GmbH und Staatssekretär in der vorgesetzten Dienstbehörde sein kann. Wir wünschen uns an dieser Stelle, dass nicht das Innen-, sondern z. B. das Finanzministerium eine solche Position bekleidet. Weil das zu Irritationen geführt hat, sagen wir: Wir meinen, dass klargestellt werden muss - notfalls durch eine Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes -, dass die Aufsichts

person - in diesem Falle war es Herr Schapper; das gilt dann aber auch für andere - keinen Einfluss auf Verfügungen der Spielbankenaufsicht nehmen darf, und zwar auch nicht dadurch, dass man sie anhält, durch nochmalige Diskussionen, durch Moderationen, durch Mediationsverfahren dafür zu sorgen, dass notwendige Schritte der Spielbankenaufsicht und der Überwachung nicht zeitnah realisiert werden können. Das alles ist in Hittfeld passiert.

Unsere Fraktion meint, dass die Spielbankgesetzesnovelle ein notwendiger, aber kein zureichender Beitrag gewesen ist, um aus diesen Vorfällen die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Weil das alles bekannt ist, haben wir im vergangenen Plenum den Gesetzentwurf abgelehnt. Deswegen und in logischer Fortsetzung unserer Argumentation lehnen wir heute die Beschlussempfehlung der SPD-Mehrheit ab, die darauf abzielt, den CDUAntrag in Gänze für erledigt zu betrachten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass ich die Beratung schließen kann.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 3083 zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 2227 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Das Erste war die Mehrheit.

(Na, na! bei der CDU)

- Doch, wir haben durchgezählt, bevor die SPDAbgeordneten, die ein bisschen zu spät gekommen sind, den Saal betreten haben.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 15: Zweite Beratung: Förderung der Wasserenergienutzung in Niedersachsen - Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2771 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umweltfragen - Drs. 14/3086

Der Antrag wurde in der 87. Sitzung am 26. Oktober 2001 an den Ausschuss für Umweltfragen zur Beratung überwiesen. Eine Berichterstattung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen. Auch sind sich die Fraktionen darüber einig geworden, dass keine Aussprache erfolgen soll. Ich sehe keinen Widerspruch, sodass wir gleich zur Abstimmung kommen können.

Wenn Sie der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr - Drucksache 3086 - zustimmen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 16: Zweite Beratung: Einsetzung eines ad hoc-Ausschusses: ‚Impulse für Mittelstand, Investitionen und Beschäftigung‘ gemäß § 10 Abs. 2 GOLT Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2839 Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses - Drs. 14/3087

Der Antrag der Fraktion der CDU wurde in der 89. Sitzung am 15. November 2001 an der Geschäftsordnungsausschuss überwiesen. Eine Berichterstattung ist auch hierzu nicht vorgesehen. Zu Wort gemeldet hat sich für die Fraktion der CDU der Kollege Schirmbeck.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der ersten Beratung und auch im federführenden Geschäftsordnungsausschuss ist von der Landtagsmehrheit darauf hingewiesen worden, dass all die Themen, die man in einem solchen ad hocAusschuss diskutieren könnte, natürlich auch im Wirtschaftsausschuss diskutiert werden könnten.

(Zuruf von der SPD)

Das ist sicherlich so. Aber Tatsache ist, dass das nicht geschieht.

Man kann sich auch darüber unterhalten, ob durch einen weiteren Ausschuss die Lage insgesamt besser wird. Man kann sich natürlich auch darüber unterhalten, ob ein Parlament überhaupt Ausschüsse braucht. Tatsache ist aber, dass man mit unterschiedlichen Systemen sicherlich Erfolg haben kann, dass wir aber, was die wirtschaftliche Entwicklung in Niedersachsen angeht, feststellen müssen, dass wir im Vergleich auch auf Bundesebene nicht den wirtschaftlichen Erfolg haben, über den wir manchmal wahrheitswidrig reden.

Deshalb meinten wir, dass wir aktiv werden müssten, dass wir aus dem Palaver und aus den Zeremonien, die wir auch heute Morgen zu wichtigen Investitionsvorhaben wieder ausgetauscht haben, heraus müssen und dass wir zu konkreten Taten schreiten müssen.

Dass auch die Landesregierung dies gelegentlich für notwendig erachtet, sieht man daran, dass der Ministerpräsident runde Tische in der Staatskanzlei einrichtet, zu denen er Wirtschaftsführer oder Persönlichkeiten zusammenholt, von denen er glaubt, dass sie etwas zur Lösung der niedersächsischen Probleme beitragen können. Wir haben in den letzten Jahren feststellen dürfen, dass aus diesen Runden beim Ministerpräsidenten nichts herausgekommen ist.

Wenn die Situation also die ist, dass wir insgesamt eine sehr verkrustete Entwicklung haben, dann müssen wir als Parlament uns doch fragen, ob wir nicht irgendwo etwas ändern müssen, ob wir nicht auch etwas ändern können, um diese Verkrustungen aufzubrechen. Deshalb war unser Vorschlag, einen solchen ad hoc-Arbeitskreis zusammenzuführen, indem man aus allen Ausschüssen - aus dem Wirtschaftsausschuss oder auch aus dem Finanzausschuss - beispielsweise die Sprecher zusammenholt und fragt: Wie können wir fraktionsübergreifend aus den Ritualen herauskommen, und wie können wir ganz konkret darüber beraten, was wir hier aufbrechen können?

Es ist natürlich das gute Recht der Landtagsmehrheit zu sagen: So etwas brauchen wir nicht; die Rituale, die wir haben, behalten wir bei, damit sind wir glücklich und zufrieden. Aber ich hätte mir doch vorstellen können, dass gerade die Landtagsmehrheit Interesse daran hat, die Probleme in

Niedersachsen zu lösen. Denn die Mehrheit will auch die Mehrheit bleiben. Die größte Chance, Mehrheit zu bleiben, hat sie dann, wenn sie die Probleme nicht nur beschreibt, sondern die Probleme auch löst.

(Zuruf von der CDU: Das haben die längst aufgegeben!)

Deshalb könnte man mit solch einem Gremium, wie wir es vorschlagen - vielleicht auch in abgeänderter Form -, dieses Ziel angehen. Ich hätte mir schon vorstellen können, dass es deshalb keine Ablehnung unseres Antrages gibt, sondern vielleicht einen Änderungsvorschlag.

Ich will Ihnen ein Modell vorstellen, wie das vielleicht aussehen könnte: dass man - sicherlich ähnlich wie in der Staatskanzlei - die führenden Vertreter der niedersächsischen Wirtschaft aus Handwerk, Handel und Industrie zusammenholt, diese aber als Gesprächspartner nicht mit dem Ministerpräsidenten und mit den Ministern sowie den hochrangigen Vertretern der einzelnen Häuser zusammenführt, sondern mit den Landtagsfraktionen, also mit dem Landtag. Deren einziges und erstes wichtiges Ziel könnte es sein, sich einmal Gedanken darüber zu machen, welche wirtschaftlichen Hemmnisse es in Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern gibt, die auf diesem Gebiet erheblich erfolgreicher sind.

Wenn es uns in einem solchen regionalen niedersächsischen Konsens gelingen würde, die gesamten Hemmnisse in einem ad hoc-Gremium, wie immer Sie es dann auch nennen wollten, vom Tisch zu bekommen, dann hätten wir, glaube ich, das geschafft, was unsere Aufgabe als Landtag ist. Dass wir uns nur wechselseitig vorhalten, wer wann welche Investitionsentscheidungen nicht vorangebracht hat, führt uns nicht weiter. Vielmehr müssen wir konkret an der Lösung der Probleme Interesse haben.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Jetzt mögen Sie sagen: In Niedersachsen läuft alles gut. - Ich kann Ihnen vielfältige Investitionsvorhaben nennen, die dadurch nicht vorankommen, dass es bei uns aufgrund der Landesgesetzgebung beispielsweise Planungshemmnisse gibt. Manches im Land Niedersachsen scheitert nicht daran, dass wir kein Geld haben, sondern es scheitert daran, dass wir eine total überbordende Bürokratie - auch im Vergleich zu anderen Ländern - haben. Während andere Länder schon mit ihren Maßnahmen fertig

sind, sind wir immer noch dabei zu reden, zu planen, zu zeichnen, nachzudenken, Gutachten zu erstellen oder Ähnliches.

Diese Verkrustungen wollten wir mit unserem Antrag durchbrechen. Es wäre schön, wenn auch Sie sich in diesem Sinne Gedanken machen würden und nicht einfach plump sagen würden: Wir haben schon genügend Ausschüsse, das brauchen wir nicht; wir denken nicht weiter nach, wir behalten die Rituale bei wie bisher. Denn dann werden Sie feststellen, dass wir im Bundesvergleich und darüber hinaus weiter zurückfallen werden. Das wird dem Land Niedersachsen Schaden zufügen. Aber es ist eigentlich Aufgabe dieses Parlaments, Schaden vom Land abzuwenden. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die Regierungsfraktion spricht der Kollege Dr. Schultze.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Grundidee, lieber Kollege Schirmbeck, dass wir gemeinsam an diesem Thema zu arbeiten haben, ist nicht zu widersprechen. Da haben Sie völlig Recht. Sie haben auch gleich von Ritualen gesprochen. Ich denke, das Problem, das den Parlamentarismus in Deutschland prägt, ist aus der Sicht der Opposition immer Folgendes: Wenn die Regierung etwas Gutes macht, dann reicht es entweder nicht ganz, oder es kommt zu spät, oder alles, was sie macht, ist falsch.

(Zurufe von der CDU: Stimmt ja nicht!)

Wenn sie, wie gesagt, mal etwas richtig gemacht hat, dann zu spät oder nicht ausreichend.

Natürlich ist das Hantieren mit der Verantwortung einer Regierung, ganz grundsätzlich gesprochen, unabhängig von den Farben, natürlich - Sie haben es selbst gesagt - auch eingegrenzt durch eine Fülle von anderen Kompetenzen. Wenn es wirklich so wäre, dass wir mit einem neuen Ausschuss des Landtages diese - von Ihnen auch so zitierten verkrusteten Strukturen hätten aufbrechen können, dann wäre das Verfolgen einer solchen Idee natürlich aller Mühe wert. Wir haben in der Diskussion zum Thema Arbeitsmarkt doch gerade gesehen,

dass im Grunde genommen alles versucht wurde. Wir haben bei den Tarifparteien Verantwortung hinterlegt, die diese je nach Zeit und je nach Möglichkeit so oder so ausgelegt haben. Es hat Bündnisse für Arbeit auf der Landesebene gegeben, es gibt sie nach wie vor auf der Bundesebene und hier bei uns in Niedersachsen. Wir stellen fest, dass die streitenden Parteien durch das Überwinden der jeweiligen Interessenbezogenheit in den Bündnissen für Arbeit - was für den einen Einkommen ist, ist für den anderen eine Kostenfrage - keine großen Gräben haben überwinden können. Das mag man bedauern.

(Dr. Stratmann [CDU]: In Bayern hat das funktioniert!)

Die entscheidende Frage ist nur, ob wir dieses Ziel dann, wenn wir diese Grundsätzlichkeit voranstellen, mit dem Antrag, den die CDU hier eingebracht hat, erreichen können.

(Möllring [CDU]: Es reicht ja, wenn wir einen Teil davon schaffen!)

Daran knüpfen ja auch die Zweifel des Geschäftsordnungsausschusses an, dem ich nicht angehöre.

Ich habe mich hier gemeldet, weil wir schon ahnten, lieber Georg Schirmbeck, dass dieses Thema von der wirtschaftlichen Seite aus diskutiert werden soll. Ich glaube, dass wir uns Versäumnisse, wenn es sie denn wirklich gibt, im Wirtschaftsausschuss anzukreiden haben und uns nicht darauf zurückziehen können, dass ein Problem nur deshalb nicht gelöst werden könne, weil es einen bestimmten Ausschuss nicht gebe. Oder anders ausgesprochen: Jeder Fraktion hier im Hause steht es frei, mit Anträgen, Vorschlägen und Entschließungen jederzeit und - wie wir heute Morgen bei der Beratung eines anderen Themas gesehen haben auch wiederholt an Stellen zu bohren, an denen es nach ihrer Meinung nach nötig ist.