Entscheidend dafür waren zum einen das Engagement der Landeshauptstadt Hannover im Bereich Multimedia und Medienberufsschule und zum anderen die Stellung Hannovers als Landeshauptstadt.
Ein wichtiges Ziel der Politik der Niedersächsischen Landesregierung ist die Stärkung der Wirtschaftsstruktur im Bereich der Informations- und Kommunikationswirtschaft am Standort Hannover. Das Land trägt hierzu im Rahmen der Nachnutzung des EXPO-Geländes mit der Ansiedlung der Mediengesellschaft an der EXPO-Plaza sowie der Konzentration von medienbezogenen Studiengängen bei. Die Medienberufsschule der Landeshauptstadt Hannover ergänzt die Bemühungen des Landes und der Industrie- und Handelskammer, auf dem EXPO-Gelände ein umfangreiches Qualifikationsangebot für diese neuen Techniken bereitzustellen. Mit der Errichtung der Medienberufsschule ist dem Anliegen der regionalen Wirtschaft nach einem leistungsfähigen Gesamtansprechpartner für alle Beteiligten Rechnung getragen worden, indem der bisherigen Zersplitterung der Ausbildung an vier dezentralen Standorten ein Ende gesetzt wurde. Ich bin sicher, dass diese Maßnahme in unmittelbarer Nachbarschaft anderer Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie entsprechender Betriebe des IT- und Medienbereichs zu namhaften Synergieeffekten für alle Beteiligten führen wird.
In der niedersächsischen Wirtschaft steht die Region Hannover schon jetzt im IT- und Medienbereich an erster Stelle. Mit der Bündelung bestehender Betriebe sowie Aus- und Weiterbildungseinrichtungen entsteht eine völlig neue Gesamtstruktur. Wissenschaftliche Studien sowie die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass mit einem solchen Kristallisationspunkt ein wesentlicher Standortfaktor für das ganze Land und somit für die Ansiedlung weiterer Unternehmen in ganz Niedersachsen entsteht.
Die Landesregierung hält die mit der Änderung des Kulturvertrages verbundene weitere Förderung der Landeshauptstadt für gerechtfertigt, da in der Landeshauptstadt ein im bundesweiten Vergleich angemessenes und damit größeres Kulturangebot erwartet wird als in den anderen Städten des Landes. Hierzu leistet auch die Landeshauptstadt Hannover selbst einen ganz wesentlichen Beitrag, indem sie zahlreiche kulturelle Einrichtungen von über die Stadt hinausgehender, zum Teil internationaler Bedeutung vorhält und die damit verbundenen finanziellen Belastungen trägt. Ich nenne insbesondere die Herrenhäuser Gärten, das Sprengel Museum und das Historische Museum.
Lassen Sie mich abschließend feststellen, dass der Ausgangspunkt dieser heutigen Diskussion u. a. die 1992 obwaltenden Umstände in der Diskussion
um den kommunalen Finanzausgleich waren. Mit diesem Vertrag könnte dieses Kapitel endgültig abgeschlossen werden. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Stadt Hannover unterhält als Landeshauptstadt ohne Frage sehr viele Einrichtungen, insbesondere im kulturellen Bereich, die von überregionaler Bedeutung sind.
Aus diesem Grunde hat sich das Land bereits in der Vergangenheit gegenüber der Landeshauptstadt Hannover außerordentlich großzügig gezeigt. Im Unterschied zu den Staatstheatern in Braunschweig und Oldenburg ist der Stadt Hannover über die Beteiligung des Landes an der Niedersächsischen Staatstheater GmbH jeder kommunale Eigenanteil an der Finanzierung der Niedersächsischen Staatstheater GmbH erlassen worden. Darüber hinaus hat sich das Land immer wieder großzügig gezeigt bei der Bezuschussung und der anteiligen jährlichen Finanzierung der von Herrn Aller angesprochenen Einrichtungen. Die Kestner-Gesellschaft, das Sprengel Museum und auch das Wilhelm-BuschMuseum - finanziert aus Lottomitteln - wurden bei den jährlichen Unterhaltungskosten und bei Investitionsleistungen großzügig bezuschusst. Das alles ist von uns nie kritisiert worden, sondern wir haben immer anerkannt, dass das Land in besonderer Weise für seine Landeshauptstadt und die kulturellen Einrichtungen verantwortlich zeichnet. Es kann allerdings aus unserer Sicht nicht angehen, dass man der Stadt Hannover im Unterschied zu allen anderen Landesteilen, zu allen anderen Oberzentren und zu allen anderen kulturellen Einrichtungen Niedersachsens jeglichen Eigenanteil an der Finanzierung erlässt.
neuen Argumente nun in diesem Jahr und auch rückwirkend für 2001 eine Entlastung der Stadt Hannover vom kommunalen Eigenanteil von seinerzeit noch 5 Millionen DM rechtfertigen könnten.
Wir unterstützen ausdrücklich die Einrichtung einer Medienberufsschule auf dem EXPO-Gelände. Allerdings ist es so, dass die jährlichen Aufwendungen für diese Schule weit unterhalb der 5 Millionen DM-Entlastung liegen, die jetzt mit diesem Vertrag vom Landtag abgesegnet werden sollen. Im Übrigen ist es natürlich so, wenn für eine solche Medienberufsschule eine überregionale Bedeutung nachgewiesen werden kann, dann stünde es der Stadt Hannover offen - das hat auch der Landesrechnungshof vorgeschlagen -, nach § 115 des Niedersächsischen Schulgesetz für die Errichtungsinvestitionen einen Zuschuss zu beantragen und im Übrigen, wie alle anderen Berufsschulen und alle anderen Schulträger im Lande auch, für die laufenden Aufwendungen selbst aufzukommen. Das alleine ist kein Grund, es so zu machen.
Ich möchte auch sagen, dass es vom Land außerordentlich großzügig gewesen ist, die Finanzierung des Umbaus der Bühnentechnik im Opernhaus Hannover mit Kosten inklusive Zinslast von 85 Millionen DM zu 100 % aus dem Landeshaushalt zu finanzieren. Es ist aber mehr als irritierend und geradezu eine Unverschämtheit, wenn die Stadt Hannover trotz dieser 100 %-Finanzierung durch das Land die Errichtung eines Bauzaunes zur Sanierung dieser Bühnentechnik zum Anlass genommen hat, der Niedersächsischen Staatstheater GmbH eine Sondernutzungsgebühr von 260 000 DM abzuverlangen.
Ein solches Verhalten, meine Damen und Herren, schreit geradezu danach, dass man bei einer eventuellen Neuverhandlung über die Interessenquote nicht eine Absenkung der jährlich 5 Millionen DM vorschlägt, sondern dass man über eine Erhöhung der Eigenbeteiligung der Stadt Hannover diskutiert.
Wir unterbreiten Ihnen einen Vorschlag zur Güte. Ich bin dem Kollegen Möhrmann außerordentlich dankbar dafür, dass er diesen Vorschlag im Haushaltsausschuss aufgegriffen hat. Wir glauben, dass es Sinn macht, sich die einzelnen Leistungen, die die Stadt Hannover überregional und in ihrer Funktion als Landeshauptstadt für das Land Niedersachsen erbringt, in der Summe anzuschauen, die auch vom Landesrechnungshof gewünschte Gesamtbilanz auf den Tisch zu legen und einen - länderübergreifenden - Vergleich anzustellen, der Aufschluss darüber gibt, inwieweit die Stadt Hannover im Vergleich zu anderen Oberzentren im Land und auch im Vergleich zu anderen Großstädten und Hauptstädten in der Bundesrepublik Deutschland unterfinanziert oder - was auch möglich wäre - überfinanziert ist. Wir sind sehr dafür, dass wir ein solches Vertragswerk auf einer soliden Grundlage verabschieden. Wir halten nichts von den üblichen Mauscheleien und den Tricks, derer sich die Stadt Hannover im Hintergrund bedient,
dass man mit politischen Mehrheiten und auf politischem Wege eine Entlastung durch den Landeshaushalt zu erreichen versucht, die in der Sache durch nichts, aber auch durch rein gar nichts zu begründen ist.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der CDU Vizepräsidentin Goede: Meine Damen und Herren, der nächste Redner ist der Herr Kollege Wegner. (Klare [CDU]: Dazu hätte doch auch einmal der Kollege Meinhold spre- chen können!)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zu Herrn Golibrzuch und Herrn Möllring möchte ich mich hier heute nicht über Bauzäune unterhalten, sondern mich mit dem Thema auseinander setzen. Eigentlich wollten an dieser Stelle meine Kollegen Sigrid Leuschner und Walter Meinhold für die Landeshauptstadt in die Bresche springen. Aber es ist nicht nötig, dass Hannoveraner hierzu sprechen, weil es auch außerhalb der Landeshauptstadt Menschen gibt, die
In Bayern wäre es überhaupt keine Frage, dass alle Abgeordneten des Landes für eine attraktive Landeshauptstadt München einträten.
(Frau Pawelski [CDU]: Das Wich- tigste wäre, wenn der Herr Oberbür- germeister einmal für die Stadt Han- nover einträte!)
In Niedersachsen ist dieser Prozess offenbar noch nicht so weit fortgeschritten. Aber wir sind auf einem guten Weg.
Ausgangspunkt ist der so genannte Kulturvertrag von Ende 1992. Mit diesem Vertrag sollten die vielfältigen wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen dem Land Niedersachsen und seiner Landeshauptstadt auf eine tragfähige Grundlage gestellt werden.
Herr Kollege Wegner, Sie haben gerade das Beispiel Bayern erwähnt. Ich stimme Ihnen 100prozentig zu, dass der Bayrische Landtag einstimmig einem Hauptstadtvertrag hinsichtlich Münchens zugestimmt hätte. Aber könnten Sie sich vorstellen, dass die sozialdemokratisch regierte Stadt München dann, wenn sie eine Bühnentechnik für zig Millionen DM geschenkt bekäme, vom Land Bayern erwarten würde, dass es für den hierzu erforderlichen Bauzaun eine Sondernutzungsgebühr zahlte, und anschließend das Land Bayern auf Entrichtung dieser Sondernutzungsgebühr verklagen würde? Halten Sie das, was die Stadt Hannover hier gemacht hat, nicht für ziemlich klein kariert?
Herr Möllring, Sie sind ausgebildeter Jurist, auch wenn Sie das anscheinend manchmal verdrängen oder vergessen. Daher müssten Sie wissen, dass es hier eine Sondernutzungsverordnung gibt. Das ist geltendes Recht, das die Landeshauptstadt dann, wenn es eine solche Verordnung gibt, auch anzuwenden hat, und zwar gleichmäßig und gegenüber allen.
Zugleich sollte damals die schwierige finanzielle Situation der Landeshauptstadt verbessert werden. Die Gesamtentlastung sollte 50 Millionen DM betragen. Die damaligen Berechnungen gingen von einem Entlastungseffekt aller Maßnahmen von 55 Millionen DM aus. Deshalb wurde für fünf Jahre eine Interessenquote der Landeshauptstadt von jährlich 5 Millionen DM festgelegt, die an das Land zu zahlen waren. Damit sollte auch eine pauschale Beteiligung an erforderlichen Investitionen für die Bühnentechnik der Oper und für den Spielbetrieb des Ballhauses geleistet werden.
Seit 1998 verlangt die Landeshauptstadt den Wegfall der Ausgleichszahlungen, weil nach ihren Berechnungen der Entlastungseffekt geringer ausgefallen ist als geplant. Dies ist mit der vorliegenden Änderungsvereinbarung auch von der Landesregierung anerkannt worden.
(Rolfes [CDU]: Das ist doch das, was Herr Hoffmeister aufgeschrieben hat! Das kann doch wohl nicht wahr sein!)
Die Ausgleichszahlung soll deshalb ab 2001 entfallen. Im Haushalt 2002/2003 ist dem bereits Rechnung getragen worden. Gleichzeitig werden in der Vergangenheit entstandene Streitfälle in einer Größenordnung von 1,7 Millionen DM bereinigt.
Mit der ursprünglichen Vereinbarung hat das Land neben bedeutenden kulturellen Einrichtungen auch die Entwicklung der Messe und des Flughafens durch die Ermöglichung einer Kapitalaufstockung gefördert. Beides hat sich als Erfolgsmodell für das ganze Land herausgestellt.
Auch bei der Folgenutzung des EXPO-Geländes für die Zukunftsbranchen „Neue Medien“ und „Informationstechnologien“ arbeiten Land und Landeshauptstadt eng zusammen, um Niedersachsen im Wettbewerb mit anderen Bundesländern erfolgreich aufzustellen.
Vor diesem Hintergrund sind wir mit der Landesregierung der Meinung, dass wir mit der kleinlichen Erbsenzählerei der Opposition aufhören