Protocol of the Session on December 12, 2001

Herr Kollege Adam, wenn der Innenminister hier vorträgt, dass das, was wir in unserem Antrag gefordert haben, im Bundesrat mit 16 : 0 beschlossen worden ist, dann ist es schon dramatisch, wenn wir hier feststellen müssen, dass genau diese Forderungen von Ihrer Fraktion im Innenausschuss mit acht gegen sechs Stimmen abgelehnt worden sind. Das müssen wir hier einmal festhalten.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb geht es hier nur um eine wesentliche Frage - das passt gut zu Weihnachten. Herr Innenminister -: Wir wollen, dass diese Landesregierung dem Sicherheitspaket, das die Sicherheitsinteressen unserer Bevölkerung untermauert und stützt, ohne Wenn und Aber zustimmt. Wir haben den Eindruck, dass daraus aus Sicht der Niedersächsischen Landesregierung nicht ein Sicherheitspaket, sondern nur noch ein Sicherheitspäckchen geworden ist. Dagegen sind wir. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Ich schließe die Beratung des Tagesordnungspunktes 2. Die Aktuelle Stunde ist damit beendet.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 3: 38. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/2940 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2971 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2973

(Unruhe)

- Wenn auch an der Regierungsbank die Gespräche eingestellt werden könnten, könnten wir hier weitermachen.

(Möllring [CDU]: Das wäre schön! Ständig hat man hier ein Gebrabbel im Ohr!)

Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, diejenigen Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst, wie üblich, am Freitag zu beraten. Ich halte das Haus damit für einverstanden, dass wir heute nur über diejenigen Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.

Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 38. Eingabenübersicht in der Drucksache 2940 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. – Wortmeldungen sehe ich hierzu nicht. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 2940 abstimmen, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer der Ausschussempfehlung insoweit zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Bei einer Neinstimme ist das so beschlossen worden.

Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 4: Einzige (abschließende) Beratung: Vorläufige Geschäftsordnung für den Niedersächsischen Landtag der 14. Wahlperiode - Drs. 14/1 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2656 - Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses - Drs. 14/2899

Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU war am 26. September 2001 direkt an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen worden. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

In der Beratung erhält das Wort der Kollege Krumfuß. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seitens der CDU-Landtagsfraktion möchte ich noch einmal eindringlich für unseren Änderungsantrag zur Vorläufigen Geschäftsordnung für den Niedersächsischen Landtag der 14. Wahlperiode werben. Meiner Meinung nach ist es wichtig, dass ich jetzt auf einige Inhalte kurz eingehe, weil eine Berichterstattung nicht stattgefunden hat.

Wir wollen, dass an den § 28 ein neuer Absatz 5 angefügt wird. In dieser Vorschrift soll definitiv klargestellt werden, was wir uns unter einem geregelten Verfahren zur Anhörung der kommunalen Spitzenverbände vorstellen.

(Rabe [SPD]: Das steht schon in der Verfassung, Herr Kollege!)

- Das steht zwar auch schon in der Verfassung, aber trotzdem ist in der Vergangenheit immer wieder der Fall eingetreten, dass die kommunalen Spitzenverbände sehr kurzfristig eingeladen worden sind und manchmal nur eine Woche Zeit hatten. Das kann unserer Meinung nach nicht richtig sein; denn auch die kommunalen Spitzenverbände müssen Gesetzesvorlagen in ihren Gremien beraten können. Hier sieht die CDU-Fraktion einen dringenden Regelungsbedarf.

Ich glaube, dass uns der Nordrhein-Westfälische Landtag - übrigens mit den Stimmen der Sozialdemokratie - aufgezeigt hat, wie Anhörungsverfahren aussehen können. Die kommunalen Spitzenverbände dürfen nicht den Eindruck gewinnen, dass es sich bei diesen Anhörungen um Alibiveranstaltungen handelt, mit denen zwar der Verfassung entsprochen wird, nach der sie anzuhören sind. Aber meist wird es nur verkürzt gemacht. Sie werden nur schriftlich angehört, mündlich dagegen kaum. Dies und viele andere Dinge mehr wollen wir einfach geregelt haben. Es tut doch niemandem weh, wenn wir eine entsprechende Regelung miteinander treffen.

Ich bin der Meinung, dass dieses Anhörungsrecht insbesondere für die Kommunen von besonderer Bedeutung ist, weil die Landkreise, die Städte und die Gemeinden keine eigene Vertretung haben, wie es sie bei den Ländern gegenüber dem Bund in Form des Bundesrates gibt. Wir sollten uns noch einmal ganz klar vor Augen führen, dass wir hier

etwas für die kommunalen Spitzenverbände tun müssen.

Ich kann an dieser Stelle auch nicht den Hinweis vonseiten der Sozialdemokratie nachvollziehen, dass dadurch andere benachteiligt würden.

(Rabe [SPD]: Das liegt aber auf der Hand!)

Mit der von der CDU-Fraktion geforderten Änderung der Geschäftsordnung soll erstmals die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände im Gesetzgebungsverfahren geregelt werden. Das halte ich für wichtig. Sie haben in der Vergangenheit sehr oft den Staatsgerichtshof zitiert, wenn es denn in Ihr Konzept gepasst hat. Eines haben Sie dann aber doch vergessen. Der Staatsgerichtshof hat Ihnen nämlich in der Bewertung der Dinge, die dringend einer Änderung bedürfen, aufgeschrieben, dass in Zukunft ausgeschlossen sein muss, dass den kommunalen Spitzenverbänden immer nur solch kurze Fristen eingeräumt werden. Das ist vom Staatsgerichtshof in Bückeburg ganz, ganz deutlich so bewertet worden. Das können Sie unter B.I in der Einzelanalyse nachlesen.

Die CDU-Landtagsfraktion will eine solche Regelung haben. Unserer Meinung nach sollte es möglich sein, das gemeinsam zu bewerkstelligen.

Sie haben den Artikel 54 Abs. 6 der Niedersächsischen Verfassung angesprochen. Wenn Sie aber einmal den Verfassungskommentar von Neumann - Die Niedersächsische Verfassung, 3. Auflage, Artikel 54, Randnummer 20 - lesen, dann ist die Frist so zu bemessen, dass die kommunalen Spitzenverbände hinreichend Zeit haben, die Stellungnahmen ihrer Mitglieder einzuholen. Wir sollten diese Regelung so treffen - ich habe dies schon als Beispiel angeführt -, wie dies in NordrheinWestfalen geschehen ist: Den kommunalen Spitzenverbänden soll vier Wochen Zeit gegeben werden, in ihren Gremien zu beraten.

Wenn wir als Niedersächsischer Landtag externe Beratung, Sachverständigenrat und Rat von Fachleuten wollen, dann müssen wir dies aber so gestalten, dass es den Betroffenen nicht so vorkommt - ich habe es vorhin schon angeführt -, als befänden sie sich in einer Alibiveranstaltung, sondern sie müssen wirklich Gehör finden. Gehör finden sie aber nur, wenn sie genügend Zeit haben, Gesetzesvorlagen zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen.

Ich möchte - nicht nur, weil bald Weihnachten ist - noch einmal eindringlich dafür werben, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Angesichts der zahlreichen Probleme in Niedersachsen sollten wir uns von der Vorstellung lösen, dass auf guten Änderungsvorschlägen immer nur „SPD“ stehen muss. Wenn ein Antrag gut ist und „CDU“ auf ihm steht, dann sollte man auch einem solchen Antrag zustimmen. Diesem meinem Wunsch sollten Sie heute nachkommen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Frau Kollegin Somfleth hat das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben den Änderungsantrag der CDUFraktion schon im Geschäftsordnungsausschuss abgelehnt, und wir werden ihn auch heute ablehnen. Ich meine, das ist auch gut so, denn - Peter Rabe hat es eben schon gesagt - in Artikel 57 Abs. 6 der Niedersächsischen Verfassung steht ja schon, dass die kommunalen Spitzenverbände rechtzeitig vor einer Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten sollen.

(Möllring [CDU]: Und warum wird es nicht gemacht?)

- Es wird gemacht.

Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, Ihr Kollege Althusmann hat schon im Zuge der Beratung der Enquete-Kommission den Versuch unternommen, die kommunalen Spitzenverbände gegenüber anderen Institutionen und Organisationen besser zu stellen. Ich meine aber, in diese Richtung sollten wir uns nicht begeben, denn das gäbe eine unschöne Konkurrenz. Die Verfassung regelt die Beteiligungsrechte ganz klar, und dabei sollten wir es auch belassen.

Ich fand es im Übrigen etwas befremdlich, dass Sie, nachdem aus Ihrem Anliegen in der EnqueteKommission nicht so recht etwas geworden ist, jetzt mit diesem Änderungsantrag gekommen sind.

Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt, diesen Änderungsantrag abzulehnen. Die Argumente, die Sie in Ihrer Antragsbegründung selbst angeführt haben - Artikel 57 Abs. 6 der Niedersächsischen

Verfassung -, sollten zur Begründung eigentlich ausreichen. Ich wiederhole es noch einmal, damit es auch der Letzte versteht: Wir wollen keine unschöne Konkurrenz, sondern eine Gleichbehandlung aller Institutionen und Verbände. Deswegen plädiere ich noch einmal dafür, dem Votum des Geschäftsordnungsausschusses zu folgen und den Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Der Kollege Schröder hat das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich ist alles gesagt, aber noch nicht von allen. Deswegen habe auch ich mich zu Wort gemeldet.

Es ist in der Tat so, dass wir im Dezember 1997 mit einem neuen Artikel 57 Abs. 6 das Anhörungs-, das Beteiligungsrecht der kommunalen Spitzenverbände in der Verfassung verankert haben. Anders als bei der Landtagsgeschäftsordnung ist es bei der Verfassung ja so, dass sie sowohl die Landesregierung als auch das Parlament verpflichtet.

Der Kollege Krumfuß hat eben den Kommentar von Neumann angeführt. Den muss man dann aber auch zu Ende lesen. Darin findet sich nämlich noch ein weiterer interessanter Satz, nämlich: Eine unzureichende Anhörung - dazu gehört natürlich auch eine Anhörung mit unzumutbar kurzer Frist - oder eine Nichtanhörung kann zur Nichtigkeit der Norm führen. - Die Landesregierung und die SPDFraktion gehen also ein sehr hohes Risiko ein, wenn sie dieses verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände ignorieren oder unzumutbar kurze Fristen setzen.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb glaube ich, dass die vorgeschlagene Ergänzung der Geschäftsordnung den kommunalen Spitzenverbänden keine zusätzlichen Rechte bringt. Der CDU-Vorschlag ist - beispielsweise in der Fristenregelung – zu einen zu starr, zu schematisch, und zum anderen wiederholt er reine Selbstverständlichkeiten. Die Möglichkeit, die Verbände mündlich vor dem Ausschuss anzuhören, haben wir heute schon, ohne dass dies ausdrücklich

noch einmal in der Geschäftsordnung geregelt werden müsste.

Meine Damen und Herren, ich hatte bisher den Eindruck, dass die kommunalen Spitzenverbände die Interessen ihrer Mitglieder sehr wirkungsvoll vertreten und dass sie nicht unbedingt der Nachhilfe und Unterstützung durch die Geschäftsordnung bedürfen.

Wahr ist natürlich, dass die SPD-Fraktion und die Landesregierung nicht gerade eine kommunalfreundliche Politik betreiben.

(Busemann [CDU]: Eine kommunal- feindliche!)

Allzu oft haben sie die Landkreise, die Städte und die Gemeinden im Regen stehen lassen. Das hat verschiedene Gründe. Aber ich glaube nicht, dass ein Grund dafür in der Geschäftsordnung liegt. Deswegen werden wir diesen Vorschlag auch ablehnen. - Vielen Dank.