Wir kommen zu den Abstimmungen. Ich frage bezogen auf den Tagesordnungspunkt 22: Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht in der Drucksache 2746 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung betreffend Tagesordnungspunkt 23. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht in der Drucksache 2747 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist ebenfalls einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 17: Zweite Beratung: Staatskanzlei verfassungsgemäß organisieren und Verwaltungsreform bündeln statt zersplittern - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2285 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht - Drs. 14/2712
Dieser Antrag wurde am 15. März 2001 an den Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht überwiesen. Zur Berichterstattung hat der Kollege Althusmann das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst ist bezeichnend, dass die Geschäftsordnungsdebatte über das Zitieren des Herrn Innenministers mit Sicherheit doppelt so lange gedauert hat, wie die inhaltliche Erörterung des Antrages dauern wird.
Der ursprüngliche Antrag der Grünen richtete sich überhaupt nicht an den Innenminister, sondern ausschließlich an den Ministerpräsidenten. Insofern habe ich den Zitierversuch auch nicht verstanden.
Aber lassen wir das dahingestellt. Es ist bezeichnend, dass die Beratung des Antrages in den Ausschüssen völlig unergiebig war. Die politische Bewertung des ursprünglichen Antrages der Grünen ist uns in der ersten Beratung am 15. März dieses Jahres schon erschöpfend dargestellt worden. Daher möchte ich nur zwei Bemerkungen machen.
Der zentrale Vorwurf in dem Antrag der Grünen bestand darin, dass der Ministerpräsident eine verfassungswidrige Regierungsorganisation vorgenommen habe, indem Wolfgang Senff als Europaminister in der Staatskanzlei angesiedelt worden sei. Dieser Vorwurf einer verfassungswidrigen Regierungsorganisation ist voll und ganz in sich zusammengebrochen. Wir haben ein Gutachten beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eingeholt. Das Gutachten vom 24. August 2001 stellen wir Ihnen anschließend gern zur Verfügung. Ich möchte aus diesem umfassenden Gutachten nur einige Punkte zitieren. Auf Seite 6 heißt es:
„haben keine Anhaltspunkte dafür, dass Ministerpräsident Gabriel im Bereich der Bundes- und Europaangelegenheiten die dem Minister Senff zustehende Leitungsbefugnis unter Verletzung des Ressortprinzips missachtet und ihn in vollem Umfang seiner Weisung unterworfen hat. Der Landesrechnungshof nennt auch keine konkreten Beispiele für eine die Ressortverantwortung verletzende Aus
übung einer Weisungsbefugnis, sondern beruft sich allein auf den Organisationsplan der Staatskanzlei. Damit kann unseres Erachtens eine verfassungswidrige Verletzung des Ressortprinzips jedoch nicht begründet werden.“
„Der Ministerpräsident ist im Rahmen seiner Organisationsgewalt grundsätzlich frei in der Entscheidung, wie viele Ressorts er schafft. Über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche beschließt dann nach Artikel 37 Abs. 3 Nr. 3 der Niedersächsischen Verfassung die Landesregierung. Bindende Vorgaben bestehen insoweit allenfalls dann, wenn die Verfassung bestimmte Ressorts ausdrücklich mit Kompetenzen ausstattet. Hinsichtlich der Ernennung eines Europaministers lassen sich solche Vorgaben weder aus dem Bundes- noch aus dem Landesrecht ableiten.“
Ich möchte abschließend einige Bemerkungen zu dem Kollegen Hagenah machen, der sich vorhin - ich möchte beinahe sagen - dazu verstieg, dem Europaminister vorzuwerfen, er sei nicht hinreichend ausgelastet. Werter Kollege Hagenah, ich befürchte, Sie verfügen nicht über hinreichende europapolitische Kenntnisse. Sie müssten wissen - das ist in der Presse sehr gut rübergekommen -, dass die Europaministerkonferenz unter Leitung von Niedersachsen bzw. Wolfgang Senff hervorragend organisiert worden ist, dass in Sachen Osterweiterung - eine Frage, die uns hier auch weiterhin intensiv beschäftigen wird - sehr konstruktive Beschlüsse gefasst worden sind, dass die Frage des Post-Nizza-Prozesses durch Niedersachsen brillant angegangen worden ist. Sie wissen, dass er ein erfolgreiches europäisches Informationszentrum begründet hat. Sie wissen auch, dass die Frage der Europaertüchtigung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesregierung von ihm ganz hervorragend vorangetrieben wird, um nur wenige
Der Vorwurf, die Verwaltungsreform werde zersplittert, ist ebenfalls abwegig. Herr Hagenah, das wissen Sie selbst. Die Opposition sollte endlich einmal zur Kenntnis nehmen, dass im Dezember 2000 eine neue Organisationsentscheidung der Landesregierung getroffen worden ist. Sie besteht aus zwei Teilen. Der eine Teil ist die Binnenmodernisierung der Polizei in den bewährten Händen des Innenministers und im Hinblick auf die Kosten-Leistungs-Rechnung auch des Finanzministers. Die Personalentwicklung und der Reformarbeitsmarkt sind dem Innenministerium, das ohnehin das für Organisation zuständige Ministerium ist, zugeordnet worden. Das ist eine ganz brillante, folgerichtige Entscheidung.
Auf der anderen Seite liegt die Zuständigkeit für den Gesamtsteuerungsprozess bei der Staatskanzlei. Dazu gehört die ressortübergreifende Aufgabenkritik, eine ganz wichtige Aufgabe. Die diesbezüglichen Diskurse haben das Land im Bereich der Modernisierung der Verwaltung wesentlich vorangebracht.
Meine Damen und Herren von der Opposition, üben Sie Kritik, aber reden Sie bitte unseren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht jede Motivation aus. Wir werden - das wird Sie nach diesen Ausführungen nicht überraschen Ihren Antrag ablehnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Rabe, ich möchte Ihnen ausdrücklich widersprechen: Die Anwesenheit des Innenministers zu diesem Punkt ist notwendig gewesen. Nach dem Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 38/2000 ist das MI, der Innenminister, zuständig für die Verwaltungsreform und für den
Reformarbeitsmarkt. Insofern wird nachträglich ganz klar, warum wir Sie vorhin herzitiert haben, Herr Innenminister.
Jeder Polizeibeamte bei der GdP in Osnabrück wird Verständnis dafür haben, dass die Opposition in diesem Hause es nicht zulassen kann, dass Sie im Lande schöne Reden halten, obwohl Sie sich hier im Parlament für die Folgen der Verwaltungsreform sowie dafür zu verantworten haben, dass den Polizeibeamten die freie Heilfürsorge gestrichen worden ist, dass sie zu schlecht ausgestattet wurden und dass wir bei der Polizei in Niedersachsen zu wenig Personal haben.
- Lieber Herr Plaue, an Aktionismus hat es unserem Ministerpräsidenten wahrlich in der Vergangenheit nicht gemangelt. Es fehlt ihm und Ihnen lediglich an Glaubwürdigkeit im Alltag. Als Abgeordneter hat der Herr Ministerpräsident Gabriel die Auflösung des Bundesratsministeriums gelobt. Dies sollte ein überzeugendes Beispiel für die von ihm und von dem Abgeordneten Oppermann damals geforderte Reduzierung der Zahl der Ministerien sein. Ich sage sehr deutlich: Wer im Jahre 1995 den administrativen Oberbau einer Landesregierung so grundsätzlich infrage stellt, der kann nicht kurze Zeit später als Ministerpräsident ein neues Ministerium schaffen und gleichzeitig die Staatskanzlei aufblähen, meine Damen und Herren. Angesichts weiter drohender Steuerausfälle ist diese Maßnahme bedenklich.
Lieber Kollege Rabe, der Landesrechnungshof widerspricht Ihnen und damit dem GBD-Gutachten, das Sie zitiert haben, ausdrücklich. Der Landesrechnungshof weist nämlich ausdrücklich darauf hin, dass die Schaffung dieses Ministers und dieses Ministeriums ohne Unterbau den Grundsät
Es entstehen Pensionsansprüche, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Millionenhöhe, jährliche Dienstbezüge von mehr als 300 000 DM, ein Minister ohne Unterbau, darüber aber eine Staatskanzlei mit einem allgegenwärtigen Ministerpräsidenten. Dies ist nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Notwendigkeit, sich in das bekannte Fleisch hineinzuschneiden, bedenklich, nein, diese organisatorische Entscheidung - das sieht der Landesrechnungshof anders als Sie - ist gemäß Artikel 37 Abs. 1 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung verfassungsrechtlich bedenklich. Darin ist nämlich u. a. das Ressortprinzip, das manchem Minister, mancher Ministerin, liebe Frau Jürgens-Pieper, nicht mehr bekannt ist, festgelegt.
Ich möchte deutlich sagen, dass die Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten wahrlich keine Allmacht für dieses Land bedeutet. Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass der Bereich Europa, dem wir durchaus eine große Bedeutung zumessen, auch von einem der vielen Staatssekretäre, die im Moment in der Staatskanzlei tätig sind, hätte übernommen werden können.