Ich frage die Landesregierung: Warum wurde bei der Entwicklung der Fragen nicht berücksichtigt, dass es gerade im MFAS spezielle Fragen für Frauen geben müsste, die zum Beispiel die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder die Beförderungs- und Arbeitspraxis speziell für Frauen betreffen?
Frau Pawelski, wir haben uns bei der Ausarbeitung der Fragen eines sozialwissenschaftlichen Instituts bedient. Es ist davon ausgegangen, dass es bei der Fragestellung keine signifikanten Unterschiede zwischen den einzelnen Ressorts gibt.
(Frau Pawelski [CDU]: Das ist nicht die Beantwortung meiner Frage! Ha- ben die nicht daran gedacht, dass es spezielle Fragen für Frauen gibt?)
Frau Kollegin Pawelski, die Leute, die die Fragen entwickelt haben, haben Fragen für alle entwickelt. Sie haben nicht gesagt, dass in einem bestimmten Ressort spezielle geschlechtsspezifische Fragen gestellt werden müssen. Vielmehr haben sie einen Fragenkatalog entwickelt, der für alle von Bedeutung ist, und nichts Geschlechtsspezifisches abgefragt.
Herr Innenminister Bartling, nach der Neuverteilung der Kompetenzen wird in Ihrem Ministerium die Verwaltungsreform für die mehr als 200 000 Beschäftigten des Landes Niedersachsen zentral verantwortet. Ich frage Sie als denjenigen, der die Arbeitgeberfunktion hat, ob es Ihrer Auffassung nach ein angemessenes Arbeitgeberverhalten ist,
sich für die Motivation, für die Arbeitshaltung und für die Einschätzung des Arbeitgeberverhaltens durch die Beschäftigten, zum Beispiel im Hinblick auf die Leistungszulagen und die im Haushaltsplanentwurf gekürzten Reformmittel, für völlig unzuständig zu erklären? Meinen Sie als Arbeitgeber wirklich, es sei zu halten, dass da kein Zusammenhang besteht?
Herr Kollege Hagenah, der Anfang Ihrer Frage bezog sich auf die Zuständigkeiten. Dazu einige wenige Anmerkungen.
Die Arbeitsteilung zwischen den genannten Ministerien ist sinnvoll und funktioniert sehr gut. Die Reibungsverluste, die in der Vergangenheit durch die Neuverteilung der Aufgaben ab Anfang 2001 eingetreten sind, sind mit dem Übergang der Aufgaben auf das Innenministerium behoben. Die Staatskanzlei hat im Rahmen der Ressortkoordinierung eine übergreifende Verantwortlichkeit. Sie ist für die Aufgabenkritik sowie für die Leitidee „Aktivierender Staat“ zuständig. Das Finanzministerium intensiviert die Einführung der betriebswirtschaftlich ausgerichteten leistungsorientierten Haushaltswirtschaft. Damit wird die Entwicklung von Budgetierungsmodellen verbunden sein. Dies alles hat einen engen Zusammenhang mit der Bewirtschaftung des Haushalts, sodass eine andere Zuordnung nicht sinnvoll wäre.
Das Innenministerium ist seit jeher als Organisationsministerium tätig gewesen. Das ist praktisch in allen Flächenländern so geregelt. Dadurch hat sich im Innenministerium ein großer Sachverstand für diese Fragen gebildet, der natürlich auch ein wichtiger Kristallisationspunkt für die Aktivitäten im Bereich der Binnenmodernisierung ist.
- Das mögen Sie anders bewerten. - Hinzugekommen sind Vorhaben der Personalentwicklung, die mit der Zielrichtung der Qualifizierung des Personals, der Vermittlung von Veränderungskompetenzen in allen Behörden zunehmend eine wichtige Rolle spielen. Insoweit spielen natürlich auch Motivationsfragen eine Rolle. Das ist ein Punkt,
der uns immer bewegt und von uns im Auge behalten wird. Aber ich sage noch einmal: Diese Mitarbeiterbefragungen waren Instrumente, um Erkenntnisse zu gewinnen und auf dieser Grundlage in Zukunft Veränderungen herbeizuführen.
Herr Präsident! Ich stelle der Landesregierung noch einmal die Frage von Frau Pawelski. Da die Landesregierung immer wieder postuliert, dass Frauenförderung ein besonderes Gebot der Zeit sei, frage ich, warum in diesem Fragenkatalog keine speziellen Fragen auftauchen, die zum Beispiel den Themenbereich Frauenförderung und den Themenbereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufgreifen. Da der Fragenkatalog von einem sozialwissenschaftlichen Institut erstellt worden ist, frage ich, ob die Landesregierung vergessen hat, ihre Initiativen, die sie abfragen will, in diesen Fragenkatalog mit aufnehmen zu lassen.
Es gibt in der Tat eine Reihe von Fragen, die allen Ministerien vorliegen, und es gibt ministeriumsspezifische Ergänzungsfragen. Die ministeriumsspezifischen Ergänzungsfragen sind in meinem Haus in der Projektgruppe Verwaltungsmodernisierung entstanden. Dort wurde entschieden, welche Fragen für das MFAS als relevant erachtet werden.
Interessant ist, dass sich die erste Frage auf das Thema „Rauchen am Arbeitsplatz“ bezieht. Das Ergebnis finde ich ganz beachtlich: 75 % aller Mitarbeiter haben gesagt, dass Rauchen am Arbeitsplatz sie störe. 80 % haben gesagt, dass Gesundheit für sie ein ganz zentrales Thema sei. Das ist eines der Ergebnisse, das sich sehr schnell umsetzen lässt. Es ist evident, dass das Rauchen in meinem Hause eingeschränkt bzw. auf bestimmte Räume konzentriert werden muss.
Pilotphase gibt und dass Gelegenheit besteht, im Rahmen einer weitergehenden Phase die spezifischen Fragestellungen, die sich auf das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und für Männer beziehen, in die Fragebögen einzuarbeiten.
Hier bin ich Ihrer Meinung. Deswegen finde ich es gut, dass es eine Pilotphase ist. Jetzt können wir die Chance nutzen, diese Fragebögen zu qualifizieren. Das tut in mancherlei Hinsicht auch noch Not.
Herr Minister, wie werden Sie auf die Aussage des Vorsitzenden des Hauptpersonalrates in Ihrem Ministerium reagieren, der in Sachen Verwaltungsreform von Betrug gesprochen hat, dass nämlich in den Dienststellen Ihres Hauses vereinbart wurde, dass für Beförderungssituationen die Beschäftigungsvolumina kostenneutral erwirtschaftet werden sollen, um diese Beförderungssituation zu verbessern?
Herr Althusmann, die Bemerkung „Betrug“ ist mir im Moment nicht bekannt. Wenn es solche Tendenzen geben sollte, werden darüber Gespräche geführt.
Habe ich es richtig verstanden, dass gegenüber dem Institut, das diesen Fragebogen erarbeitet hat, gar nicht die Anforderung formuliert worden ist, dass dieser Fragebogen selbstverständlich den Kriterien von Gender Mainstreaming zu entsprechen hat, dass also frauenspezifische Fragestellungen einzuarbeiten sind?
Frau Pothmer, der Fragebogen ist mit dem Institut und den Behörden entwickelt worden. Hierbei sind auch die Intentionen eingeflossen, die von den Behörden in die Fragebögen mit einbezogen werden sollten.
Herr Minister, nachdem aufgrund Ihrer Antwort immer noch nicht klar geworden ist, ob Gender Mainstreaming mit eingeflossen ist - das ja vor gut einem Jahr in der Landesregierung eine große Rolle gespielt hat -, und dieses Pilotprojekt offensichtlich keinen Gender-Mainstreaming-Ansatz, also nicht diesen Querschnittsansatz für Frauen hatte, frage ich Sie, ob dieses Thema wenigstens in der zweiten Phase, die von Ihnen vorhin angesprochen worden ist, eingebunden wird.
Frau Kollegin, selbstverständlich werden wir nach der Auswertung der ersten Phase solche Dinge mit einbeziehen, die vielleicht bisher vernachlässigt worden sind.
Ich habe noch eine zweite Frage, die ich gleich anschließen möchte. Es ist ja von „Mitarbeiterbefragung“ die Rede. Vielleicht denken Sie einmal daran, dass es mehr als 50 % Mitarbeiterinnen sind.
Ich möchte an Sie die Frage stellen, ob in dem Institut, das diese Fragen vorbereitet hat, auch Frauen beteiligt worden sind, damit dieses Thema endgültig richtig nach vorne kommt.
Frau Ministerin, inwieweit haben Sie eigentlich auf das Institut Einfluss genommen, damit bei den Umfragen etwas mehr frauenspezifische Sachen abgefragt werden? Es heißt zwar, es handele sich um MFAS-spezifische Fragen. Aber in dem Fragenkatalog findet sich kaum etwas Frauenspezifisches.