Protocol of the Session on October 24, 2001

Die wesentliche inhaltliche Änderung der Videoüberwachung ist in Absatz 3 Satz 2 enthalten. Danach kann die Polizei die im Rahmen der Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Orte übertragenen Bilder aufzeichnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort künftig Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden.

In Absatz 3 Satz 3 wird ergänzend klargestellt, dass für die Aufzeichnung von Versammlungen und Aufzügen im Sinne des Versammlungsgesetzes die bundesrechtlichen Regelungen der §§ 12 a, 19 a VersG vorgehen; Aufzeichnungen von teil

nehmenden Personen sind dann nur unter den dort genannten Voraussetzungen zulässig. Dies ist von Bedeutung, wenn an einem öffentlich zugänglichen Ort, an dem bereits eine Videoüberwachungsanlage installiert ist, eine Versammlung oder ein Aufzug stattfindet.

In Absatz 4 ist nunmehr abweichend von der allgemeinen Löschungsvorschrift des § 39 a eine ausdrückliche Löschungsfrist vorgesehen. Diese soll sicherstellen, dass die Polizei innerhalb der Frist von zwei Monaten prüft, ob die aufgezeichneten Daten noch zu einem der in §§ 38, 39 genannten Zwecke benötigt werden. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat sich aus rechtssystematischen Gründen gegen eine Sonderreglung für die Löschung der per Video aufgezeichneten Daten ausgesprochen, da die für sämtliche übrigen Datenerhebungen geltenden Regelung des § 39 a ohnehin erfordert, dass erhobene Daten so bald wie möglich zu löschen sind, also eine Datenhaltung „auf Vorrat“ nicht zulässig ist. Der Anregung des Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, aufgrund dieser Erwägungen den Absatz 4 zu streichen, ist der federführende Ausschuss jedoch nicht gefolgt.

Der Vorschlag zu § 39 Abs. 4 Satz 1 betrifft die Verwendung der durch Videoaufzeichnungen und Rasterfahndung gewonnenen personenbezogenen Daten zu anderen als den Erhebungszwecken. Grundsätzlich dürfen die auf der Grundlage dieser Vorschriften rechtmäßig erhobenen Daten - wie die sonstigen von den Verwaltungsbehörden oder der Polizei rechtmäßig erhobenen Daten auch unter den in den §§ 38, 39 geregelten Voraussetzungen gespeichert, geändert und genutzt werden. Wegen der den besonderen Mitteln und Methoden zumindest vergleichbaren Eingriffsintensität soll nach Auffassung des Ausschusses die Speicherung, Veränderung und Nutzung der im Rahmen Videoaufzeichnung und der Rasterfahndung erhobenen Daten zu einem anderen als dem ursprünglichen Erhebungszweck nur unter den gegenüber § 39 Abs. 1 eingeschränkten Voraussetzungen des § 39 Abs. 4 zulässig sein. Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der LfD vertraten demgegenüber die Auffassung, eine Speicherung, Veränderung und Nutzung zu einem anderen Zweck der Gefahrenabwehr solle gänzlich ausgeschlossen werden.

Die empfohlene Ergänzung des § 39 Abs. 6 Satz 1 dient der Bereinigung eines Redaktionsversehens. Dort ist die Speicherung, Veränderung und Nut

zung personenbezogener Daten über unvermeidbar betroffene Dritte abschließend geregelt. In der Aufzählung ist § 32 Abs. 1 Satz 2, der Bild und Tonaufzeichnungen unvermeidbar betroffener Dritter bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen betrifft, bisher versehentlich nicht enthalten. Die Änderung stellt klar, dass auch die nach dieser Vorschrift über Dritte erhobenen Daten nur unter den Voraussetzungen des § 39 Abs. 6 verwendet werden dürfen.

Zu der in § 45 b geregelten Rasterfahndung werden gegenüber dem Gesetzentwurf folgende Änderungen vorgeschlagen:

Die zu Absatz 1 Satz 1 empfohlene Änderung konkretisiert den im Gesetzentwurf verwendeten Begriff der „Erforderlichkeit“, indem die Formulierung an andere der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten dienende Vorschriften angepasst wird.

Satz 3 stellt eindeutiger als der Gesetzentwurf klar, dass der Pflicht des Dateninhabers, hinsichtlich bestimmter Daten ein Amts- oder Berufsgeheimnis zu wahren, gegenüber dem grundsätzlichen Anspruch der Polizei auf Datenübermittlung der Vorrang zukommt.

Sonstige durch die Behördenleitung anzuordnende Maßnahmen der Datenerhebung sind stets schriftlich zu begründen. Deshalb soll Absatz 2 entsprechend ergänzt werden. Dies entspricht auch dem Anliegen des LfD, die für den Datenabgleich maßgeblichen Merkmale aus Gründe der Nachvollziehbarkeit schriftlich festzulegen.

Absatz 3 soll gestrichen werden. Einer besonderen Löschungsregelung hinsichtlich der durch die Rasterfahndung erhobenen Daten bedarf es wegen der für die Datenerhebungen nach dem NGefAG generell geltenden Löschungsvorschrift des § 39 a NGefAG nicht.

Die übrigen Empfehlungen sind redaktioneller und klarstellender Natur.

Damit bin ich am Ende des Berichts angelangt. Der Ausschuss für innere Verwaltung bittet Sie, entsprechend der Empfehlung in der Drucksache 2786 zu beschließen.

Vielen Dank, Herr Kollege. Sie sehen, das Haus ist tief beeindruckt.

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Einbringung der Tagesordnungspunkte 7 bis 10 und zur allgemeinen Aussprache. - Das Wort wird nicht gewünscht.

Damit kommen wir zur Einzelberatung und zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 6. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 2788 vor. Wer ihm zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist abgelehnt.

Ferner liegt hierzu ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 2806 vor. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.

Schließlich liegt hierzu eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 2. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 2806 vor. Wer ihm zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.

Ferner liegen hierzu ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 2788 und eine gleich lautende Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU und der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit großer Mehrheit angenommen.

Jetzt müssen wir noch über die Nummer 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 2786 abstimmen.

Wer der Nummer 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 2553 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Wir kommen nun zu den Ausschussüberweisungen.

Zu Tagesordnungspunkt 7 schlägt Ihnen der Ältestenrat vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für innere Verwaltung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und an den Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zu überweisen. Gibt es andere Vorstellungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Zu Tagesordnungspunkt 8 schlägt Ihnen der Ältestenrat vor, den Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für innere Verwaltung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu überweisen. - Gibt es andere Vorstellungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Zu Tagesordnungspunkt 9 schlägt Ihnen der Ältestenrat vor, den Antrag der Fraktion der CDU zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für innere Verwaltung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu überweisen. - Gibt es andere Vorstellungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Zu Tagesordnungspunkt 10 schlägt Ihnen der Ältestenrat vor, den Antrag der Fraktion der CDU zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für innere Verwaltung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zu überweisen. - Gibt es andere Vorstellungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Meine Damen und Herren, das war’s. Wir sehen uns wieder um 14.45 Uhr. Ich wünsche Ihnen einen guten Appetit.

Unterbrechung: 13.35 Uhr.

Wiederbeginn: 14.46 Uhr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen unsere Sitzung fort.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde

Es stehen insgesamt 60 Minuten zur Verfügung, die gleichmäßig auf die drei Fraktionen aufzuteilen sind. Das heißt, jede Fraktion - das wissen Sie kann über höchstens 20 Minuten verfügen. Wenn mehrere Themen zur Aktuellen Stunde vorliegen - so wie heute -, bleibt es jeder Fraktion selbst überlassen, wie sie ihre 20 Minuten für die einzelnen Themenbereiche verwendet.

Jeder Redebeitrag - auch die Redebeiträge der Mitglieder der Landesregierung - darf höchstens fünf Minuten dauern. Nach vier Minuten Redezeit werde ich durch ein Klingelzeichen darauf hinweisen, dass die letzte Minute der Redezeit läuft.

Erklärungen und Reden dürfen nicht verlesen werden.

Ich eröffne die Beratung zu

a) Vertrauenskrise im Sozialministerium Sozialpolitik ohne Perspektive - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2791

und rufe die Frau Kollegin Pawelski auf.

(Zurufe von der SPD)

Das sind ja böse Drohungen gleich nach der Mittagspause. - Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Eine Umfrage hat es an den Tag gebracht. Im Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales herrschen auch auf der Personalebene erschreckende Zustände. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entmutigt, demotiviert, frustriert. Das, liebe Freunde, meine Damen und Herren, was die Spatzen seit Jahren vom Dach pfeifen, hat sich nun schriftlich bestätigt - leider viel schlimmer, als wir es jahrelang befürchtet haben.

Meine Damen und Herren, zwischen dem 22. August und dem 5. September wurden 311 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MFAS zur Situation des Hauses befragt. Das Ergebnis dieser Befragung müsste Ihnen, Frau Ministerin, den Schlaf rauben.

(Zuruf von der SPD: Oha! Das ist starker Tobak!)

Sie wissen, dass Ihnen in jedem normalen Wirtschaftsunternehmen der Stuhl augenblicklich vor die Tür gesetzt worden wäre.

(Fischer [CDU]: So ist es!)

Deutlicher gesagt: In jedem anderen Unternehmen hätte man Sie fristlos entlassen.

Meine Damen und Herren, wenn in einem Unternehmen nur 39 % der Befragten meinen, dass das anfallende Arbeitspensum in der Regel gut zu bewältigen sei, wenn nur 29 % meinen „Bei uns werden die Beschäftigten bestärkt, mehr Verantwortung zu übernehmen“, dann zeugt das doch von einem bodenlosen Missmanagement.