Meine Damen und Herren, die staatlichen Untersuchungsämter für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, die Veterinäruntersuchungsämter und die mit Beratungsaufgaben auf diesem Gebiet betrauten Fachdienste der Bezirksregierung werden in der Zukunft als Institute bzw. Dezernate im Landesamt integriert sein. Damit werden wir die Voraussetzungen schaffen, um das, was diese Ämter machen, landesweit besser zu koordinieren, als das in der Vergangenheit der Fall war. Als Folge der zunehmenden Integration der europäischen Staaten in die von der EU geschaffenen Strukturen in Niedersachsen gibt es immer mehr bundes- und europaweit koordinierte Kontrollprogramme, die durchgeführt und entsprechend koordiniert werden
müssen. Ein solches Landesamt ist die richtige Antwort auf die sich in Europa vollziehende Entwicklung.
Der Zwang zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ist ein landesweiter Schwerpunkt in den Staatlichen Untersuchungsämtern, und dieser Zwang hat sich natürlich auch sozusagen beschleunigt. Heutzutage werden von keinem Untersuchungsamt Aufgaben für ausschließlich einen Bezirk wahrgenommen, sondern die Untersuchungsämter übernehmen für jeweils mindestens zwei Bezirke Funktionen, Aufgaben. Zum Beispiel das Staatliche Untersuchungsamt für Fische in Cuxhaven agiert natürlich landesweit, und auch das Untersuchungsamt für Bedarfsgegenstände in Lüneburg nimmt seine Aufgaben natürlich landesweit wahr. Hier müssen wir auch eine unmittelbare landesweite Steuerung vornehmen.
Meine Damen und Herren, diese Überlegungen haben wir nicht erst seit der BSE-Krise angestellt; vielmehr hat uns der Landesrechnungshof schon in der vergangenen Legislaturperiode entsprechende Hinweise gegeben. Auch hat uns die Kommission zur Verwaltungsreform schon damals, in der vergangenen Legislaturperiode, aufgefordert, eine landesweite Steuerung vorzunehmen und die einzelnen Institutionen zu einem Landesamt zusammenzufassen.
Wir haben diesen Schritt jetzt unternommen. So soll z. B. auch die Futtermittelüberwachung intensiviert und in die Lebensmittelüberwachung überführt werden. Damit greifen wir die Ideen des Weißbuches der Europäischen Union auf und setzen sie bei uns in Deutschland, in Niedersachsen ganz konkret um.
Meine Damen und Herren, in dem Dezernat für Öffentlichkeitsarbeit sollen insbesondere die Erkenntnisse der Lebensmittelüberwachung so aufbereitet werden, dass sie von den Einrichtungen der Verbraucherberatung dann umgesetzt werden können. Auch das ist etwas, was wir ja alle gemeinsam wollen und wozu wir mit unserem entsprechenden Dienst beitragen werden.
Auch durch die Errichtung des Landesamts wird die Leistungsfähigkeit der Untersuchungseinrichtungen und der Fachdienste nicht minimiert, sondern sie wird gestärkt. Dies ist ganz eindeutig.
In den Einzelfällen, in denen neue Aufgaben auf die kommunale Ebene übertragen werden, sind die dafür anfallenden Kosten zu ermitteln und diese
Ihre Forderung, zu überprüfen, in welchem Maße die Untersuchungsämter und die Fachdienststellen jetzt wirtschaftlicher betrieben werden können, hört sich gut an, aber sie ist schon in der Vergangenheit umgesetzt worden. Wir haben eine Kostenund Leistungsrechnung und ein entsprechendes Controlling in den Lebensmitteluntersuchungsämtern und im Untersuchungsamt für Bedarfsgegenstände eingerichtet, und auf der Ebene der Veterinäruntersuchungsämter wird dies zurzeit vorbereitet, sodass wir unsere Verwaltung hier wirklich nach wirtschaftlichen Prinzipien - ich meine, wir sind weiter als manch andere Landesverwaltung fahren werden.
Die Preiswürdigkeit unserer Dienstleistungen, die wir anzubieten haben, schlägt sich im Übrigen darin nieder, dass sich andere Bundesländer bei uns einkaufen und ihre Untersuchungen hier durchführen lassen, z. B. die Bremer die Untersuchung der Waschmittel- und Reinigungsmittelproben oder die Schleswig-Holsteiner ihre Bedarfsgegenständeuntersuchungen, und zwar immer natürlich gegen Kostenerstattung. Also auch insoweit wird in Ihrem Antrag nichts gefordert, was in Niedersachsen nicht schon geschähe, d. h. was nicht selbstverständlich wäre.
Dass wir prüfen, inwieweit Aufgaben eines Landesamts auch von Dritten wahrgenommen werden können, ist völlig selbstverständlich. Dabei muss man aber aufpassen, nicht Einrichtungen zu bekommen, die z. B. im Rahmen der Futtermittelkontrolle auf der einen Seite hoheitliche Aufgaben und auf der anderen Seite privatwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen. Das passt nämlich nicht zueinander. Hier gäbe es schlicht und einfach Interessenkollisionen, die wir vermeiden müssen. Deshalb können die Landwirtschaftskammern in diesen Bereich nicht hineingehen, sondern sie sind gut beraten, wenn sie sich um die privatwirtschaftliche Seite dieses Geschäfts, um die dort angelegten Sicherheitsmechanismen und Kontrollen, die natürlich große Bedeutung haben, kümmern, sodass wir uns auf die Kontrolle der Kontrolle verlassen können.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir eine letzte Bemerkung zur personellen Seite. Es ist doch nichts Unanständiges, wenn wir in unserem eige
nen Zuständigkeitsbereich, soweit wir dort die Möglichkeit haben, Stellen einsparen und diese Stellen bzw. Stellenanteile nutzen, um die personellen Anforderungen im neuen Amt bewältigen zu können. Sie sagen doch auch immer wieder, der Personalansatz im Lande Niedersachsen sei zu hoch, es müsse gekürzt werden.
- Selbstverständlich! Ich verstehe ja Ihre Unruhe; denn wenn ich das so erzählt hätte, hätte auch ich Probleme. - Wir haben hier also in unserem eigenen Zuständigkeitsbereich die Möglichkeit, Stellen, die wir nicht mehr brauchen, die frei sind, für eine andere Aufgabe einzusetzen.
Nein, ich bin damit am Schluss meiner Ausführungen und möchte das Thema von meiner Seite her abschließen.
Sie können also davon ausgehen, dass die Leistungsfähigkeit des Amtes auch von der personellen Seite her gewährleistet ist. Ich freue mich riesig darüber, dass das Amt nach der Ankündigung im letzten Dezember schon am 1. Juli dieses Jahres mit seiner Arbeit beginnen kann, sodass wir in Niedersachsen dann eine voll funktionsfähige Einrichtung dieser Art haben werden. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kethorn, ich empfinde es als außerordentlich nachteilig, wenn Sie in dieser Form die Zusam
menarbeit zum Thema Verbraucherschutz erschweren. Im Unterausschuss hatte ich den Eindruck, dass auch Ihrerseits der Wille bestand, zum Thema Verbraucherschutz im Lande konstruktiv mit uns zusammenzuarbeiten. Heute dagegen haben Sie das eine oder andere, was dort im Ausschuss besprochen worden ist, ignoriert. Was Sie hier berichtet haben, ist schlichtweg unzutreffend. Um nur wenige Beispiele zu nennen:
Wir haben in den wenigen Sitzungen des Unterausschusses aus der Vielzahl von Anträgen - es waren insgesamt acht - zwei Anträge entwickelt. Das war zwar relativ schwierig, ist aber letztlich gelungen. Wir sind darüber hinaus von der und über die Landeskommission intensiv unterrichtet worden. Außerdem wurde uns all das vorgestellt, was Sie hier im Grunde heute noch einmal thematisiert haben, nämlich zu der Frage, welche derzeitigen Fachstellen, welche derzeitig selbstständigen Ämter in dem Landesamt für Verbraucherschutz tätig sein und dort integriert sein sollen. Ich rate Ihnen tatsächlich dazu, die Seiten 5 bis 13 des betreffenden Protokolls nachzulesen. Da ist das, was Sie heute hier als klärungsbedürftig angemahnt haben, niedergelegt. Offenbar müssen wir die Diskussion zu der Frage, wie das Amt aufgestellt sein soll, wiederholen, weil Sie das nicht wahrgenommen haben. Meines Erachtens ist es aber für die Zusammenarbeit bei einem so wichtigen Thema nicht förderlich, wenn Sie Debatten, die im Fachausschuss stattgefunden haben, so darstellen, als hätten sie gar nicht stattgefunden.
Ich lade Sie noch einmal ein: Kommen Sie da zu einer konstruktiveren Zusammenarbeit! In der Frage der Einrichtung des Landesamts waren Sie zunächst sehr zurückhaltend, und zum Unterausschuss haben Sie eine ablehnende Haltung eingenommen. Sie sollten nun nicht in jeder Debatte wiederholen, dass Sie sich mit Ihren Vorstellungen nicht haben durchsetzen können. Seien Sie jetzt konstruktiv! Verbessern Sie den Verbraucherschutz im Lande hinsichtlich der Aufgabenstellung der Landesregierung und der Aufgabenstellung der Landeszentrale für Verbraucheraufklärung! Beides muss gestärkt werden. Ich lade Sie also ein: Machen Sie da mit! Hören Sie auf mit solchen Debattenbeiträgen, wie Sie sie heute hier abgeliefert haben!
ist. Natürlich hat der Ministerpräsident mit seiner Rede am 24. Januar den Verbraucherschutz in eine Wende der Agrarpolitik eingeordnet. Ich meine - auch das können wir im Unterausschuss gern erörtern -, er hat hier deutlich gemacht, was im Lande und darüber hinaus auf Bundesebene und auf europäischer Ebene notwendig ist. Er hat ein in sich schlüssiges Konzept vorgestellt. Auch ich bin sehr daran interessiert, dass wir immer wieder nachfragen, wie dieses Konzept abgearbeitet ist, in welchem Stand es sich befindet.
Karl-Heinz Funke wird Sie sicherlich gut beraten; da bin ich ganz zuversichtlich. - Jedenfalls halte ich das Programm des Ministerpräsidenten für in sich schlüssig, und dieses Programm wird von der sozialdemokratischen Fraktion in vollem Umfang mitgetragen.
Der dritte Punkt. Wir meinen, dass das Landesamt zeitnah aufgestellt worden ist und dass die wichtigen Ämter integriert worden sind. Auch im Unterausschuss haben wir schon deutlich gemacht, dass wir in der einen oder anderen Frage - das betrifft insbesondere die gutachterliche Stellungnahme von Frau von Wedel - möglicherweise hier und da noch einmal nachjustieren, insbesondere in Fragen des Vollzugs. Wir haben erklärt - ich erkläre das hier gern noch einmal -, dass wir das Wedel-Gutachten abwarten wollen, um uns die Aufstellung und die Konfiguration des Landesamts dann noch einmal genau anzuschauen mit dem Ziel, den einen oder anderen Punkt eventuell anders zu bewerten, als er derzeit zu bewerten ist.
Vierter Punkt. Uns ist auch wichtig, dass wir in der nächsten Sitzung des Unterausschusses noch einmal einige inhaltliche Überlegungen vertiefen. Wir würden uns insbesondere sehr für das Leitbild des Landesamtes interessieren, dafür, wie das, was Minister Bartels vorgesehen hat, also offensiver Verbraucherschutz, offensive Verbraucherbildung, durch die neuen Kompetenzen, die dort zusammengeführt werden, wirklich umgesetzt wird. Die Fragen des Leitbildes und der Entwicklung interessieren uns, und das wollen wir im Unterausschuss behandeln. Wir laden die Landesregierung ein,
Wir legen darüber hinaus großen Wert darauf, dass der zu berufende Beirat gegenüber dem Landesamt sehr kompetent auftreten kann. Das Landesamt soll - das war auch in Ihrer Fraktion nach meinem Eindruck nicht strittig - durchaus von einem Beirat in seiner Arbeit begleitet werden. Wir interessieren uns für die Befugnisse des Beirats und meinen, dass wir darüber am 30. August, in der nächsten Sitzung des Unterausschuss, reden sollten.
Ich will meine Rede jetzt mit der erneuten herzlichen Bitte an Herrn Kethorn und seine Kollegen im Unterausschuss abschließen: Arbeiten Sie konstruktiv mit, erschweren Sie die sich anbahnende gute Zusammenarbeit im Unterausschuss durch solche Beiträge, die entweder Selbstverständliches vortragen oder Ihnen Bekanntes im Grunde ausblenden, nicht, oder machen Sie sie nicht unmöglich. Also meine herzliche Bitte: Widmen Sie sich dem Thema Verbraucherschutz offensiv und intensiv. Dann kommen wir wohl gut zusammen.
(Beifall bei der SPD - Zuruf von der CDU: Deswegen der Antrag! - Weite- rer Zuruf von der CDU: Eine noch enttäuschendere Rede!)
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Kethorn möchte seine Restredezeit noch in Anspruch nehmen; es sind zwei Minuten und 50 Sekunden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kenne es aus den kommunalen Räten, dass man fair miteinander umgeht.
Aber dass man Aussagen, die man im Ausschuss oder hier macht, völlig auf den Kopf stellt, kann ich so nicht stehen lassen. Insofern habe ich mich noch einmal gemeldet.
Ich habe, Herr Minister Bartels und auch Herr Groth, heute nicht gesagt, wir wollen eine Aufblähung der Bürokratie. Wir sind sehr wohl damit einverstanden, dass die neuen Planstellen, die für dieses neue Landesamt vorgesehen sind, im Bereich der großen Landesverwaltung eingespart werden. Wir wollen dort keine zusätzlichen Stellen.