- Sie haben ihn schon gelesen, Frau Steiner, ich weiß aber nicht, ob Sie ihn aufmerksam und vielleicht auch objektiv gelesen haben. Deswegen will ich ein paar Punkte hier noch ansprechen.
Wir wollen eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten des künftigen Landesamts gegenüber den bisherigen mit Verbraucherschutzaufgaben be
fassten Untersuchungsämtern und Fachdienststellen. Wir wollen nicht, dass es zu einer Doppelarbeit kommt. Wir wollen nicht, dass die eine Hand am Ende nicht weiß, was die andere denn tut. Daher muss es hier eine klare Abgrenzung geben. Bislang haben wir von der Landesregierung jedenfalls nicht erfahren, wie die Abgrenzung sein soll. Vielleicht ist sie heute dazu bereit, uns endlich darüber zu unterrichten.
Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen. Es wird - das ist auch im Unterausschuss mitgeteilt worden - eine Verlagerung von Aufgaben und Zuständigkeiten auf die unteren Ebene, auf die Landkreisebene, geben. Dies wollen wir auch nicht kritisieren. Was aber nicht angehen kann, ist, dass eine Verlagerung vorgenommen wird und die Finanzierung dieser Verlagerung allein die Kommunen vor Ort übernehmen müssen. Es kann nicht sein, dass sich die Landesregierung mit dem Verbraucherschutz schmückt, andere aber am Ende die Maßnahmen bezahlen müssen. Dies werden wir nicht mittragen,
vor allem vor dem Hintergrund, dass die Kommunen in den vergangenen Jahren durch diese Landesregierung ohnehin erheblich belastet worden sind, was wir in den zuvor behandelten Tagesordnungspunkten schon eindrucksvoll vorgestellt bekommen haben.
Ich möchte einen letzten Punkt ansprechen, der für uns von Wichtigkeit und Bedeutung ist. Wir möchten, dass die Aufgaben des Verbraucherschutzes künftig noch mehr als in der Vergangenheit, also verstärkt auf Einrichtungen außerhalb der Landesbehörden, außerhalb des neu zu schaffenden Landesamtes übertragen werden, z. B. auf die Landwirtschaftskammern oder auf private Institutionen. Bei den Landwirtschaftskammern ist im Bereich der Verbraucherberatung und Verbraucherinformation ein enormes Potential vorhanden, das weiter verstärkt und ausgebaut werden kann. Es gibt dort eine umfassende Verbraucherschutzberatung, und es gibt eine exzellente Zusammenarbeit zwischen der Verbraucherberatung der Land
wirtschaftskammern und den Verbraucherberatungsstellen. Es sollte nicht so sein, dass es nun beim Landesamt ein Referat gibt, das möglicherweise diese Aufgaben übernehmen wird. Wir fordern ganz klar ein, dass den Landwirtschaftskammern auch weiterhin die Möglichkeit gegeben wird, die bewährte Verbraucherschutzberatung, wie wir sie bislang schon kennen, fortzuführen. Bei den letzten Budgetverhandlungen mit den Landwirtschaftskammern ist ja auch deutlich geworden, dass diese Beratung eine Pflichtaufgabe der Landwirtschaftskammern geworden ist. Wir sollten diese Aufgabe nicht woandershin verlagern. Die Landwirtschaftskammern haben diese Aufgabe bislang in bewährter Form wahrgenommen. Diese Aufgabe sollte den Landwirtschaftskammern mit der Einrichtung des Landesamtes nicht entzogen werden.
Ich könnte noch weitere Punkte anführen, aber meine Redezeit geht jetzt dem Ende entgegen. Frau Steiner, die anderen Punkte können Sie in unserem Entschließungsantrag nachlesen.
Abschließend möchte ich Folgendes festhalten: Wenn die Landesregierung die Vorgaben, die wir im Entschließungsantrag formuliert haben, nicht berücksichtigt, verfehlt sie den Anspruch und das Ziel, hier im Lande einen umfassenden Verbraucherschutz durchzusetzen. Wenn sie diese Vorgaben nicht berücksichtigt, war am Ende alles wieder nur heiße Luft.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde es interessant, was sich alles hinter diesem Antrag verbirgt. Ich erlaube mir aber, mich im Wesentlichen auf das zu konzentrieren, was in Ihrem Antrag steht.
Sie haben in Ihrem Antrag die Forderung erhoben, dass es klare Zuständigkeitsregelungen geben soll okay - und dass ein modernes Verwaltungsmanagement eingerichtet werden soll - auch das ist gut. Außerdem werden eine wirtschaftliche Aufgaben
wahrnehmung - natürlich, was sonst? - und eine hinreichende Finanzmittelausstattung - ohne die geht es nicht - gefordert. Des Weiteren wollen Sie Aufgabenkritik und das Prinzip der Subsidiarität vorangehen lassen - auch das ist gut. Aus meiner Sicht sind das jedoch alles Selbstverständlichkeiten.
Damit erreichen Sie natürlich, dass das, was in Ihrem Antrag steht, richtig ist. Denn Selbstverständlichkeiten sind in der Regel richtig. Aber sind sie auch gleich antragswürdig? Das frage ich Sie.
Ich finde, wir müssen uns auch über die Strategie unterhalten. Für das operationale Geschäft ist die Landesregierung zuständig. Ich bin nicht bereit, sie aus der Verantwortung zu entlassen, die richtigen Mittel und Verfahren einzusetzen, um die Ziele im Verbraucherschutz zu erreichen.
Jetzt sind wir beim Stichwort „Ziele“. Ich meine, unsere Aufgabe ist es, die Ziele zu bestimmen und zu gegebener Zeit zu kontrollieren, ob sie auch erreicht werden. Bei dieser Zielbestimmung finde ich es sinnvoll, zu prüfen, was inzwischen auf Bundesebene festgelegt worden ist. Sie, meine Damen und Herren von der CDU, sollten sich auch einmal den Verbraucherschutzantrag Ihrer Fraktion im Deutschen Bundestag anschauen. Der ist gar nicht so schlecht, jedenfalls wesentlich gehaltvoller als Ihr Antrag.
Hinsichtlich der Ziele gibt es einen kleinen Dissens. Ich bin der Meinung, dass Verbraucherschutzpolitik keine Querschnittsaufgabe, sondern ein eigenständiges Politikfeld ist, das auf keinen Fall als Anhängsel der Wirtschaftspolitik oder der Landwirtschaftspolitik behandelt werden darf.
Wir brauchen - das ist vorgesehen - den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Verbraucherinnen. Hierzu gehören die Unterziele, nämlich eine verbesserte Überwachung der Futtermittel und eine
wirksamere Kontrolle der Tierhaltung bezüglich des Einsatzes verbotener Mittel. Allerdings muss auch die Überwachung von Mitteln, die für bestimmte Indikationen erlaubt sind, verbessert werden. Darüber hinaus brauchen wir aus unserer Sicht auch eine bessere Überwachung bezüglich gentechnisch veränderter Futter- und Lebensmittel. Eine vorsorgende Verbraucherschutzpolitik muss den Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucherinnen im Auge haben. Sie muss dafür sorgen, dass zwischen den Verbraucherinnen und den Anbietern Chancengleichheit besteht. Dafür ist es sehr wichtig, dass die Informationsmöglichkeiten der Behörden ausgeweitet werden, um gegen die bisherigen Geheimhaltungsansprüche der Industrie anzukommen. Ich finde, ein Nudelurteil, das es schon einmal gab, darf es nicht noch einmal geben.
Ein weiteres Ziel ist die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Qualität der Produkte. Zum Beispiel müssen Ökologie und Tierschutz als Qualitätsmerkmale in den Bereich der Landwirtschaft mit eingebracht und bewertet werden. Wir brauchen eine Erhöhung der Markttransparenz; Gütesiegel und weitergehende Warenkennzeichen sind bereits angesprochen worden. Vor allem brauchen wir eine Verbesserung der Information und Bildung der Verbraucherinnen. Der Zugang zu Informationen über den gesamten Produktzyklus, also von der Herstellung bis zur Entsorgung, muss sichergestellt werden. Auch das ist eine Aufgabe der Verbraucherschutzpolitik der Landesregierung. Ferner brauchen wir Mittel, um das Wissen über gesunde Ernährung in allen geeigneten Ausbildungsgängen, also vom Kindergarten bis zum Hochschulstudium, zu verankern.
Nicht zuletzt brauchen wir - das möchte ich betonen - eine Politik, die den unabhängigen, also nicht den behördlichen, Verbraucherschutz nicht beeinträchtigt, sondern vielmehr ausbaut. Hier darf nicht am falschen Ende gespart werden.
Hinzu kommen die Felder - diese kann ich aus Zeitgründen nicht mehr ansprechen -, die gegenwärtig ebenfalls zum Handlungsfeld eines solchen Verbraucherschutzamtes gehören, z. B. der Bereich der modernen Kommunikationstechniken, der Al
Meine Damen und Herren, Verbraucherschutzpolitik ist ein unverzichtbares Korrektiv der sozialen und ökologischen Marktwirtschaft. In diese Richtung muss dieses Verbraucherschutzamt wirken. Wir werden das entsprechend begleiten und zu gegebener Zeit kontrollieren, ob es diese Aufgaben erfüllt. - Danke sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin in der Tat sehr beeindruckt von dem Antrag, den die CDU-Fraktion heute vorgelegt hat.
Ich könnte es jetzt so machen, wie es der Abgeordnete Klein getan hat, nämlich einfach Stichworte nennen und sagen, dass Sie von uns Selbstverständlichkeiten fordern.
(Kethorn [CDU]: So weit sind wir schon! - McAllister [CDU]: Bei Ihnen ist nichts selbstverständlich!)
Dass wir Zuständigkeiten klar abgrenzen und die Einrichtungen leistungsfähig sein müssen, ist nichts Außergewöhnliches, sondern versteht sich von selbst. Dass man dabei auch Wirtschaftlichkeitsprinzipien berücksichtigen muss, ist wohl ebenfalls ein Selbstgänger. Als ich Ihren Antrag gelesen habe, hatte ich allerdings ein wenig Zweifel, ob Sie wirklich verstanden haben, was wir eigentlich einrichten, Herr Kethorn. Zu Beginn Ihrer Rede haben Sie das korrekt dargestellt, nämlich dass wir ein Landesamt einrichten, in dem sozusagen die vorhandenen Untersuchungsämter, die es gibt, z. B. die Fachdienste und neuen Institutionen, integriert werden. Das ist sozusagen eine neue Behörde. Hinterher haben Sie Ihren Antrag aufgegriffen und uns aufgefordert, klare Abgren
zungen der Zuständigkeiten des künftigen Landesamtes zu den bisherigen mit Verbraucherschutzaufgaben befassten Untersuchungsämtern und Fachdienststellen vorzunehmen. Das sind keine eigenständigen Ämter mehr. Hinter dem nächsten Spiegelstrich fordern Sie die Landesregierung auf, sicherzustellen, dass die Leistungsfähigkeit der bisherigen Untersuchungsämter und Fachdienststellen nicht gefährdet wird. Das ist sozusagen integrierter Bestandteil einer Behörde, Herr Kethorn. Deshalb gibt es die Abgrenzungsprobleme, die Sie dargestellt haben, in dieser Form nicht.
In Ihrer Rede haben Sie die Landesregierung aufgefordert, nicht nur zu reden, sondern Handlungen vorzunehmen und Entscheidungen zu treffen. Die Entscheidung, das Landesamt am 1. Juli einzurichten, ist eine Entscheidung mit einer konkreten Folge. Herr Kethorn, auch die Vorstellungen, die wir im Bereich des ökologischen Landbaus geäußert haben, haben konkrete Formen angenommen. Im Vergleich zu früher haben wir heute 14 000 ha das sind 40 % mehr als bisher - mehr ökologisch bewirtschaftete Fläche. Das ist ein Riesenerfolg, den wir innerhalb weniger Monate erreicht haben. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen. Auch mit dem Verbot von Antibiotika in Futtermitteln aufgrund von Entscheidungen des Bundesrates ist etwas auf den Weg gebracht worden, was wir hier besprochen haben.
Ebenso ist mit der Einstellung von Haushaltsmitteln in verschiedene Stellen der Nachfolgehaushalte für die Umstellung in der Landwirtschaft bereits ein konkreter Schritt, den Sie hier angemahnt haben, erfolgt, Herr Kethorn. Es hat also schon eine Menge Bewegung gegeben.
Meine Damen und Herren, die staatlichen Untersuchungsämter für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, die Veterinäruntersuchungsämter und die mit Beratungsaufgaben auf diesem Gebiet betrauten Fachdienste der Bezirksregierung werden in der Zukunft als Institute bzw. Dezernate im Landesamt integriert sein. Damit werden wir die Voraussetzungen schaffen, um das, was diese Ämter machen, landesweit besser zu koordinieren, als das in der Vergangenheit der Fall war. Als Folge der zunehmenden Integration der europäischen Staaten in die von der EU geschaffenen Strukturen in Niedersachsen gibt es immer mehr bundes- und europaweit koordinierte Kontrollprogramme, die durchgeführt und entsprechend koordiniert werden