- Herr Kollege Klein, diese Formen wirtschaftlicher Aktivitäten der öffentlichen Hand sind nur ausgewählte Beispiele, die vor allem dem Mittelstand eine Belastung auferlegen und zum Teil seine Geschäftsgrundlage bedrohen. Das sind nicht meine Worte, sondern das hat die Handwerkskammer ganz deutlich gemacht, auch auf dem Parlamentarischen Abend.
- Herr Kollege Hagenah, nun reden Sie doch nicht dauernd dazwischen. Ich habe Sie vernünftig ausreden lassen. Jetzt habe ich das Wort, und dann hören Sie bitte zu, damit Ihnen diese Fehler - -
Auch bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen kommt es zu Wettbewerbsnachteilen für den Mittelstand durch die zunehmende Konkurrenz kommunaler Unternehmen. Rund 200 Milliarden DM - das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen – des jährlichen Gesamtauftragsvolumens in Deutschland entfallen schon heute auf die Kommunen. Dieser hohe Anteil verdeutlicht, dass der privaten Wirtschaft und vor allem dem Mittelstand Verluste drohen, sollte diese Auftragskonkurrenz kommunaler und öffentlich beherrschter Unternehmen weiter zunehmen.
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nutzen die staatlichen Unternehmen ihre amtliche oder organisatorische Nähe zur Verwaltung, um die Auftragsvergabe zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Nicht selten werden sie deshalb sogar von den Verwaltungen bevorzugt. Diese Gefahr besteht natürlich auch bei dem, was Sie mit der Schaffung Ihrer Institution vorhaben.
Unternehmen der öffentlichen Hand tragen kein echtes Konkurs- oder Beschäftigungsrisiko. Der Steuerzahler steht dahinter und muss gegebenenfalls dafür einstehen – nämlich wir alle mit den Steuergeldern.
Unternehmen der öffentlichen Hand haben steuerrechtliche Vorteile gegenüber Privatunternehmen. Auch das muss doch Berücksichtigung finden, wenn wir heute über diesen Antrag sprechen.
Die Ausstattung des öffentlichen Betriebes muss nicht in die Kalkulation einfließen, weil sie im Wesentlichen nicht selbst finanziert ist. Auch das sind Wettbewerbsnachteile, die natürlich angesprochen werden müssen.
Ich möchte bei allen Gedanken, die man zu dem Antrag entwickeln kann, darauf aufmerksam machen – das sollte als kurzer Abriss über die Nachteile der Schaffung der Institution dienen -, dass man allen Beteiligten – sprich: den kommunalen Spitzenverbände, der Handwerkskammer Hannover u. a. – die Möglichkeit geben sollte, angehört zu werden, sodass es im Kernbereich zu einer vernünftigen Lösung kommen kann – und
Ich habe einige Punkte zur Privatwirtschaft angeführt, die meiner Meinung nach sehr wichtig sind und in dem Antrag berücksichtigt werden sollten. Ich meine – Herr Kollege Hagenah, Sie haben es bereits gesagt –, wir haben noch Zeit für die Beratung. Aber eines steht für mich bereits fest: Die kommunalen Gebietskörperschaften und die regionale Wirtschaft einschließlich des Handwerks dürfen nicht zu Konkurrenten am örtlichen Markt werden. Meiner Meinung nach ist eine Partnerschaft zwischen Kommune und Handwerk notwendig. – Nun freue ich mich auf die Beratung des Antrags im Ausschuss.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat unter breiter Beteiligung der regional Betroffenen und der kommunalen Spitzenverbände sehr gründlich geprüft, ob es möglich ist, den Gemeinden neben den im Gemeindewirtschaftsrecht der NGO bekannten Formen weitere Möglichkeiten einzuräumen, sich wirtschaftlich zu betätigen.
Es geht eigentlich darum, einer „endgültigen“ Privatisierung durch Errichtung einer Anstalt zuvorzukommen. Wir haben uns die Entscheidung, an der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen nichts zu ändern, nicht leicht gemacht.
Wir hatten dafür sehr gute Gründe, Herr Hagenah. Die Beschränkung wirtschaftlicher Betätigung von Kommunen auf den Bereich der örtlichen Gemeinschaft gibt das in Artikel 57 der Niedersächsischen Verfassung und in Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz festgeschriebene Verfassungsrecht wieder. Auch nach einer entsprechenden Novellierung würde sich doch an diesen verfassungsrechtlichen Grenzen nichts ändern.
über die Anstalten des öffentlichen Rechts losgetreten. Ich halte das ein bisschen für blinden Aktionismus.
Erstens. Wegen der eben vorgetragenen verfassungsrechtlichen Argumente, die bei der Diskussion um die Novellierung der NGO schon diskutiert wurden, haben wir selbstverständlich diese Regelung auch nicht in das Regionsgesetz aufgenommen, obwohl wir intensiv darüber diskutiert haben.
Zweitens. Wenn, dann kann doch eine solche Regelung nicht nur für die Region Hannover eingeführt werden. Es handelt sich dabei um eine gesetzgeberische Entscheidung von landesweitem Interesse. Sie kann ganz bestimmt nicht im Schnellverfahren erarbeitet werden.
Bisher haben die Landeshauptstadt und die Gewerkschaft ver.di die Einführung des Passus gefordert in der Hoffnung, Probleme mit der Abfallwirtschaft und kommunalen Krankenhäusern besser regeln zu können. Nun sagen aber gerade die Führungsebenen dieser Bereiche bzw. Betriebe, ihre Mitarbeiter seien durch weitreichende Vereinbarungen mit der Gewerkschaft ver.di ausreichend geschützt. Klinikdirektor Schmidt hält die Frage, ob eine Anstalt oder eine GmbH besser ist, für nicht entscheidend. Der Chef des Abfallwirtschaftsbetriebes, Herr Krysta, findet diese Frage derzeit auch nicht besonders spannend, Herr Hagenah.
Von daher stellt meine Fraktion fest, dass zur Zeit kein Bedarf für einen gesetzgeberischen Schnellschuss besteht. Es ist unredlich, so zu tun, als seien die Arbeitsplätze der in Frage kommenden Betriebe nur durch die Bildung einer Anstalt des öffentlichen Rechts zu retten.
Nun zu dem angeführten Beispiel anderer Bundesländer: In Nordrhein-Westfalen z. B. wurde vor einiger Zeit die erste Anstalt des öffentlichen Rechts eingerichtet. Von Erfahrungen kann man hier noch gar nicht sprechen. In Bayern gibt es etwa 30 Anstalten. Das hängt aber damit zusammen, dass die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen dort sehr viel eingeschränkter gehandhabt wird als in Niedersachsen. Dort besteht eine Art Subsidiarität – Anstalt des öffentlichen Rechts statt privatwirtschaftlicher Betätigungsmöglichkeit und nicht, wie es in Niedersachsen der Fall wäre,
Es ist also absolut nicht richtig, wenn jetzt so getan wird, als würde dem Land Niedersachsen und vor allem den niedersächsischen Kommunen eine dringend gebotene Reform entgehen, würde man die Anstalten des öffentlichen Rechts nicht umgehend einführen.
Sollte man sich in Niedersachsen allerdings einmal zur Einführung dieses Instruments entscheiden, was auch nach Auffassung meiner Fraktion nicht ausgeschlossen werden kann, so kann das aber nicht ohne grundsätzliche Überlegungen erfolgen. So etwas geht nur für das ganze Land mit einem umfassenden Konzept für das gesamte Gemeindewirtschaftsrecht. Vor allem geht das nur nach Auswertung der Erfahrungen in anderen Bundesländern und nach der Antwort darauf, ob und in welchem Umfang diese Erfahrungen überhaupt auf Niedersachsen übertragbar sind.
Die kommunalen Spitzenverbände haben in der ersten Anhörung der SPD-Fraktion zur NGONovelle ihre Meinung geäußert, die von allen Anwesenden geteilt wurde: Niedersachsen verfügt über eine gelungene und eine der modernsten Kommunalverfassungen im Bundesvergleich. Die Reform von 1996 wird als gelungen angesehen; die Novelle aus dem März 2001 wird allgemein begrüßt.
Meine Damen und Herren, Sie werden daher verstehen, dass meine Fraktion zurzeit keinen Anlass sieht, diese wichtige Auffassung durch Flickschusterei in einem so wichtigen Gebiet wie dem Gemeindewirtschaftsrecht zu ändern. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf jeden Fall sind wir durch diese erste Beratung schon sehr viel schlauer im Hinblick darauf, wie es die SPD-Fraktion mit ihren Diskussionsbeiträgen und Zusagen im Gespräch mit Gewerkschaftsvertretern und wie es die Landesregierung mit ihren
Zusagen und Gesprächen so hält. Denn das, was ich dazu vernehmen durfte, wie Sie zu den Anstalten des öffentlichen Rechts stehen und dass Sie ein ganz ordentliches, von Anfang an von der Landesregierung eingeleitetes Gesetzgebungsverfahren als Flickschusterei bezeichnen, kann sicherlich niemand, der sich außerhalb des Hauses mit dieser Materie beschäftigt hat, nachvollziehen.
(Collmann [SPD]: Das hat sie so gar nicht gesagt, Herr Hagenah! Sie stel- len die Wahrheit auf den Kopf! – Zu- ruf von Frau Elsner-Solar [SPD])
Das ist völlig an den Haaren herbeigezogen. Wir haben noch zwei Jahre Zeit. Ich möchte gern wissen, ob die SPD-Fraktion jetzt beschlossen hat, in die Schildkrötenhaltung zu gehen oder sich bis zur nächsten Landtagswahl in ein Schneckenhaus zurückzuziehen.
Wir haben noch zwei Jahre Zeit für ein ordentliches Verfahren der Gesetzesberatung mit diversen Anhörungen.
Wir haben keinen Antrag gestellt - wie Ihr Redebeitrag eben als Trugschluss zulassen würde, Frau Evers-Meyer -, dass wir für die Region Hannover eine Anstalt des öffentlichen Rechts erwarten würden. Im Gegenteil: Gerade weil wir den Antrag auf das gesamte Land bezogen haben und weil wir der Landesregierung einen ordentlichen Antrag vorgelegt haben, diesen Gesetzentwurf zu erarbeiten und zur Beratung in den Landtag einzubringen, haben wir uns nicht dem Verdacht ausgesetzt, dass wir unredlich wären, weil in der Region Hannover durch den Tarifvertrag natürlich für die nächsten zehn Jahre Privatisierungen ausgeschlossen sind.
Haben Sie aber vergessen, dass gerade vor drei Wochen in der Presse landesweit zu lesen war, dass Ihre Ministerin Trauernicht die Landkreise auffordert, sie sollten ihre Krankenhäuser zusammenschließen? Erzählen Sie mir doch einmal, wie sie das machen sollen und welche Gesellschaftsform dann gewählt werden soll. Wenn Sie sich nicht in Richtung Anstalten bewegen wollen, heißt das doch nichts anderes, als dass die Ministerin sagt: Nun privatisiert mal schön!
Genau so ist es nämlich, dass unterhalb des Niveaus der Anstalten die kreisübergreifende Zusammenarbeit extrem schwierig ist. Es handelt sich eben nicht um eine Ausweitung der bisherigen wirtschaftlichen Tätigkeiten der Kommunen. Das habe ich in meiner Rede sehr deutlich ausgeführt, und das wird von anderen in anderen Bundesländern auch bestätigt. Dort schreien nämlich die Mittelständler und die Handwerker überhaupt nicht, weil die Krankenhäuser natürlich nicht anfangen, jetzt plötzlich Häuser zu bauen. Dort werden vielmehr weiterhin Kranke gepflegt. Die Abfallwirtschaftsbetriebe kümmern sich ebenso weiterhin um die Abfallwirtschaft. Insofern ist diese Konkurrenz nur im umgekehrten Sinne da.
Ich verstehe, dass Sie gerne im Sinne von einigen in Ihrer Partei liberalisieren möchten, dass Sie der Privatwirtschaft vom öffentlichen Kuchen möglicherweise mehr abgeben möchten. Das ist eine Position, die ich von der CDU durchaus erwartet hätte. Ich kann aber nicht nachvollziehen, dass von der SPD-Fraktion, die in Niedersachsen allein die Regierung stellt, ausgeschlossen wird, sich der Diskussion um Anstalten des öffentlichen Rechts tatsächlich zu stellen.