Protocol of the Session on June 13, 2001

(Möllring [CDU]: Hat sie schon lan- ge!)

und sich entsprechend verhält. - Danke.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Schwarzenholz. Ich erteile Ihnen das Wort für bis zu zwei Minuten.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Beitrag des Kollegen Biallas hat mich dazu veranlasst, mich zu Wort zu melden. Ich glaube nicht, dass das, was der Kollege Biallas hier gesagt hat, tatsächlich den kompletten Diskussionsstand innerhalb der CDU widerspiegelt. Mir sind durch Kolleginnen und Kollegen von der CDU auf Bundesebene nämlich auch andere Diskussionsstände bekannt.

Ich meine, dass es auch notwendig ist, hier andere Diskussionsstände einzubringen; denn wir dürfen eines nicht vergessen: Wir haben in Deutschland bezüglich dieses Themenkomplexes eine sehr, sehr

negative Historie. Ich erinnere daran, dass Menschen wegen ihrer Homosexualität in Deutschland vor 60 Jahren noch systematisch umgebracht worden sind und dass wir in Deutschland seitdem einen ganz schmerzhaften Prozess durchlaufen haben, um für diese Menschen eine rechtliche Gleichstellung zu bekommen. Wenn wir in dieser Form eine Debatte führen und dort eine solche Wertegegensätzlichkeit aufbauen, wie es soeben der Kollege Biallas getan hat, dann bauen wir alte Vorurteile zum Teil wieder auf.

Mir ist ganz schummerig geworden - ich weiß gar nicht, was ich dazu sagen soll -, als in dieser Rede auch noch auf Berlin angespielt worden ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, man kann zu den Ereignissen in Berlin stehen, wie man will. Wir reden hier aber über gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Im Zusammenhang damit wird nun ein BerlinBezug hergestellt. Worauf wird denn da angespielt? Was ist denn das für eine Art und Weise, in einem Parlament auf die geschlechtlichen Vorlieben von Kollegen einzugehen?

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das ist doch unmöglich. Soll ich hier jetzt erklären, warum ich welche geschlechtlichen Vorlieben habe? Spielt das eine Rolle für die Frage, ob jemand politisch Recht hat oder nicht? Ich meine, dass hier etwas erwähnt worden ist, was wirklich nicht den durchschnittlichen Diskussionsstand in der CDU widerspiegelt, Herr Kollege Biallas.

Hier beschließen wir einen so kleinen Schritt, sodass das ganze Szenario, das Sie aufgebaut haben, ein einziges Horrorszenario ist. Das Mittelalter lässt schön grüßen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich werde die einzelnen Paragrafen aufrufen und Sie um Ihre Stimmen bitten.

§ 1. - Wer der hierzu vorliegenden Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen?

Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Keine Stimmenhaltungen. Das Erste war die Mehrheit.

§ 2. - Wer der hierzu vorliegenden Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenstimmen! Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Das Erste war die Mehrheit.

§ 3. - Wer der hierzu vorliegenden Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Ich stelle fest, das Erste war die Mehrheit.

§ 4. - Wer möchte hier der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen? - Die Gegenprobe! Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.

§ 5. - Wer möchte hier der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen? - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Auch hier war das Erste die Mehrheit.

§ 6. - Wer möchte hier der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen? - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Auch hier keine Stimmenthaltungen. Das Erste war die Mehrheit.

§ 7. - Unverändert.

§ 8. - Unverändert.

§ 9. - Wer möchte hier der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen? - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Auch hier keine Stimmenthaltungen. Das Erste war die Mehrheit.

§ 10. - Unverändert.

§ 11. - Wer stimmt hier der Änderungsempfehlung des Ausschusses zu? - Wer stimmt dagegen? Stimmenthaltungen? - Keine. Das Erste war die Mehrheit.

§ 11/1. - Wer möchte hier der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen? - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Das Erste war die Mehrheit.

§ 12. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Wer hier der Ausschussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Ich stelle fest, das Erste war die Mehrheit.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben, wenn Sie dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung Ihre Zustimmung geben wollen. - Wer stimmt dagegen? - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Ich stelle fest, dass die erste Abstimmung die Mehrheit war und dass dem Gesetzentwurf damit zugestimmt worden ist, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes über das Biosphärenreservat 'Niedersächsisches Elbetal' (NElbtBRG) - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 14/2540

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs hat sich der Kollege Inselmann gemeldet. Bitte schön, Herr Inselmann!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir bringen heute den Entwurf eines Gesetzes über das Biosphärenreservat „Niedersächsisches Elbetal“ ein. Sie alle wissen, dass diese Angelegenheit eine Vorgeschichte hat, die über neun Jahre währte. Wir haben schon im Jahr 1990 begonnen und versucht, in der Elbtalaue einen Nationalpark einzurichten. Es gab zu diesem Zweck ein aufwändiges Mediationsverfahren.

Es wurde versucht, eine allgemeine Akzeptanz dafür zu bekommen. Man muss heute feststellen, dass das damals nicht zufriedenstellend gelungen ist. Auch das Mediationsverfahren hat nicht dazu beigetragen, alle einzubinden. Wir wollen hoffen, dass es diesmal gelingt, über das Biosphärenreservat eine breitere gesellschaftliche Akzeptanz für dieses Schutzgebiet zu erreichen. Ich glaube, dass auch die Einsicht in der Region gewachsen ist, dass wir so etwas brauchen, um diese wunderschöne intakte Landschaft zu schützen, und dass ferner die Selbstkritik gewachsen ist.

Meine Damen und Herren, warum ist diese Landschaft intakt? - Das hat mit der eigenartigen und sehr besonderen Situation des Grenzbereichs zu

tun. 45 Jahre lang konnte man diese Fläche nicht betreten. Es haben sich dort schützenswerte Landschaftsbestandteile entwickelt, es haben sich sehr seltene Tierarten dort angesiedelt, und es ist unstrittig – unter Naturschutzfachleuten, aber auch darüber hinaus -, dass diese einzigartige Landschaft zu schützen ist. Dass sie geschützt werden muss, können wir alltäglich in unseren Zeitungen lesen, wenn dort wieder einmal 16 Eichen – wie jüngst geschehen – gefällt werden, die unter Schutz standen, und wenn Grünland in einem hochwertigen Bereich umgebrochen wird. Es ist festzustellen, dass ein bisschen mehr Selbstdisziplin und auch ein bisschen mehr Bekenntnis zum Schutzgebiet der Region dringend gut täte. Ich glaube, das Bewusstsein dafür ist bei allen Betroffenen gewachsen. Ich setze jedenfalls darauf, und die ersten Gespräche haben dies auch bestätigt.

Wir bringen den Gesetzentwurf heute ein, nachdem es eine Phase von Konsensgesprächen gegeben hat, die dankenswerterweise das Ministerium für uns – genauso wie beim Nationalpark „Wattenmeer“ und beim Nationalpark „Harz“ – geführt hat. Über 50 Gespräche haben in der Region stattgefunden. Wir werden eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf machen und dann das Dialogverfahren aufnehmen – wie beim Nationalpark „Wattenmeer“ und beim Nationalpark „Harz“ – und dann die Region intensiv bereisen. Erst nach dem Dialogverfahren werden wir den Beschluss über den Gesetzentwurf fassen. Wir werden uns dafür genügend Zeit nehmen, meine Damen und Herren.

Das ist ein sehr aufwändiges Verfahren; aber es hat sich bei den Nationalparken „Wattenmeer“ und „Harz“ bewährt. Das Ergebnis haben wir heute Morgen ja sehen können. Es ist im großen Konsens hier im Parlament, aber vor allen Dingen auch mit den Betroffenen erreicht worden.

Meine Damen und Herren, ich glaube, wenn Sie sich den Entwurf des Gesetzes zum Biosphärenreservat ansehen, der heute vorgelegt wird, dann werden Sie feststellen, dass wir drei Gebietsteile haben, übrigens vom Gliederungsaufbau ähnlich wie beim Nationalpark. Der Bereich A umfasst 16 540 ha, der Bereich B 20 100 ha. Das sind die beiden Bereiche, für die auch zukünftig auf Wunsch – und diesem Wunsch ist gefolgt worden die beiden Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg zuständig sein werden. Es gibt ferner den Gebietsteil C in einer Größenordnung von 20 120 ha. Dieser Teil wird zukünftig in die Zuständigkeit des Landes fallen. Es handelt sich

hier weitestgehend um Naturschutzgebiete. Zusätzlich sind etwa 3 % der Fläche hochwertigste Bereiche, die zukünftig gänzlich von menschlicher Beeinflussung freigestellt werden sollen. Ich glaube auch, dass wir diese 3 % in Konsens mit der Region erreichen werden – das deutet sich jedenfalls an.

Die Kooperation der Betroffenen in der Region – sprich zwischen den Naturschützern, der örtlichen Bevölkerung und auch den Nutzergruppen - ist extra in einen Paragrafen, nämlich den § 7, aufgenommen worden. Ganz wichtig ist, dass über das Biosphärenreservat ebenfalls versucht wird, die regionale Entwicklung dieser Region voranzubringen, die wir ja auch schon über den Nationalpark voranzubringen versucht hatten. Es handelt sich nämlich um eine sehr strukturschwache Region, und ich glaube, wir können über die Entwicklung des Tourismus in dieser Region Impulse setzen. Deswegen ist es wichtig, dass viele Programme sowohl im Bereich des Naturschutzes als auch im Bereich der Tourismusförderung, der Wirtschaft, des Wirtschaftsministeriums - in dieser Region greifen können. Wir wollen alles, was machbar ist, in diese Region leiten können. Das ist der entscheidende Punkt. Über den Naturschutz, über den Schutz dieser schützenswerten Landschaft wollen wir die wirtschaftliche Entwicklung der Region voranbringen. Ich hoffe, dass uns das gelingen wird.

Ich glaube, das ist auch die einzige Perspektive, die wir vor allen Dingen dem Amt Neuhaus bieten können, weil dort aufgrund der Infrastruktur keine großen Betriebe angesiedelt werden. Im Ostteil des Landkreises Lüneburg und auch im Landkreis Lüchow-Dannenberg ist es nicht sehr viel anders. Das wissen alle Beteiligten. Der Tourismus ist die Chance, und wir wollen versuchen, diese Chance zu nutzen.

Es wird verschiedene Programme geben – ich will nicht alle aufzählen; sie sind zum Teil in den Medien auch schon genannt worden -, vom Erschwernisausgleichsprogramm bis hin zu verschiedenen anderen Programmen. Vor allen Dingen ist wichtig, dass wir über die Landesprogramme Mittel aus den europäischen Töpfen in diese Region holen. Hier hat die Region in der Tat einen Nachholbedarf. Im Gegensatz zu Ostfriesland hat man in unserer Region – das sage ich hier auch sehr deutlich – versäumt, Mittel aus diesen EUFördertöpfen zu beantragen. Es gab wenig Bereitschaft, offensichtlich auch wenig Bemühen der

Verwaltungen, in dieser Richtung zu arbeiten. In diesem Bereich ist zukünftig mehr zu leisten.

(Frau Harms [GRÜNE]: Gegenfinan- zierung!)

Hier wird das Land auch gezielt Hilfestellung leisten über Beratungssachverstand in Hitzacker und auch in Bleckede, um diese EUFörderprogramme machbar und für die Region erlebbar zu machen. Deswegen hoffe ich, dass es uns gelingen wird – wie bei den beiden Nationalparken -, den betroffenen Menschen einerseits die Einschränkung zum Schutz der Natur, andererseits die Chancen und die Entwicklungsmöglichkeiten und Entwicklungsperspektiven für die touristische und wirtschaftliche Entwicklung zu vermitteln. Ziel ist jedenfalls eine Befriedung der Region; Ziel ist ein Interessenausgleich, ein Konsens. Ziel ist, die wunderschöne intakte Natur zu schützen, und Ziel ist, die Region insgesamt zu entwickeln.

Ich hoffe, wir haben uns nicht zu viel vorgenommen, und ich hoffe, meine Damen und Herren, wir werden das wieder in großem Konsens in diesem Parlament erreichen. Ich weiß schon, dass es einige gibt, die noch nicht überzeugt sind und Unterschriften sammeln. Es gibt auch aufseiten der Naturschützer noch erhebliche Bedenken. All dies werden die Gespräche aufnehmen. Wir werden die Gespräche nutzen, um Vorurteile und Missverständnisse, die bestehen, aufzugreifen.

Noch ein letzter Satz in dieser Richtung. Interessant ist ja auch, dass diesmal nicht einer Region ein Gesetz übergestülpt werden soll, sondern dass dieser Gesetzentwurf sozusagen über Textbausteine gemeinsam mit der Region entwickelt worden ist, meine Damen und Herren.

(Oestmann [CDU]: Bei Widerstand! – Zuruf von Althusmann [CDU])