Man hatte im Ausschuss vielmehr den Eindruck, dass nach dem Motto „Augen zu und durch“ willfährig durchgezogen werden sollte, was die rotgrüne Bundesregierung in Berlin auf Drängen der Grünen beschlossen hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit eines hier ganz klar ist: Auch nach Auffassung der CDU kann und darf der demokratische Rechtsstaat seinen Bürgerinnen und Bürgern keine verbindliche Praxis der partnerschaftlichen Lebensführung
aufzwingen bzw. vorschreiben, abgesehen einmal von den Fällen, in denen womöglich strafrechtliche Belange dem entgegenstehen. Das muss man so deutlich sagen, damit wir hier nicht falsch eingeordnet oder klassifiziert werden.
Es ist sicherlich auch richtig, dass hinsichtlich gleichgeschlechtlicher Partnerschaften durchaus in einigen Punkten ein gesetzlicher Regelungsbedarf besteht. Aber was dort zu regeln wäre - z. B. erbrechtliche Fragen, Veränderungen im Eigentumsund Mietrecht und im Auskunftsrecht im Fall von Krankheit -, hätte sich bei gutem Willen und bei gezügelter Unvernunft durchaus zivilrechtlich regeln lassen. Damit wären wir auch einverstanden gewesen.
Aber hinsichtlich der staatlich zu organisierenden Institution einer mit der Eheschließung zwischen Mann und Frau im Wesentlichen identischen Veranstaltung muss doch wohl wenigstens die Frage erlaubt sein, was der Gesetzgeber hier eigentlich anrichten und ausrichten will. Nach unserer Auffassung - das will ich hier sehr deutlich sagen müssen Gesetze von so grundsätzlicher Bedeutung in besonderer Weise eine orientierende Wirkung in die gesamte Gesellschaft hinein haben. Welches Gesetz, wenn nicht gerade dieses Gesetz, muss sich doch besonders an grundsätzlichen Maßstäben und Wertegrundsätzen orientieren? Was hier heute dem Landtag vorgelegt worden ist,
Gerade auch führende Kollegen der SPD in Berlin haben zur Rechtfertigung dieser Regelung immer wieder betont, dass sich das Institut einer Lebenspartnerschaft von Gleichgeschlechtlichen von dem Institut der Ehe zwischen Mann und Frau deutlich unterscheiden soll. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält nun aber das genaue Gegenteil, bis fast ins letzte Detail. Die Lebenspartnerschaft von Gleichgeschlechtlichen soll in Zukunft genauso vor dem Standesbeamten geschlossen werden wie bisher die Ehe. Es können Trauzeugen mitgebracht werden, es sollen rechtsverbindliche Erklärungen protokolliert und durch Unterschriften bestätigt werden Ich hätte fast gesagt: Bis hin zu den Traufragen gib es keinen einzigen Unterschied zwischen diesem
Im Übrigen erlaube ich mir noch einen Hinweis, der mit Parteipolitik überhaupt nichts zu tun hat, damit Sie orientiert sind: Was ich hier sage, ist die einhellige Meinung der beiden großen christlichen Kirchen, die genau dieses auch gefordert haben. Dem werden wir hier schon gerecht.
Nahezu sämtliche wissenschaftlichen Forschungen über die Stabilität und die zeitliche Dauer gleichgeschlechtlicher Partnerschaften haben übereinstimmend ergeben
- hören Sie doch mal zu! -, dass solche Paare, jedenfalls in ihrer großen Mehrzahl, eine dauerhafte Bindung scheuen.
- Ich weiß ja, dass die Konfrontation mit der Wahrheit manchen schwer fällt, meine Damen und Herren.
(Frau Wörmer-Zimmermann [SPD]: Sie sollten mal in Frauenhäuser ge- hen, damit Sie sehen, was Ehen sind! - Unruhe - Glocke der Präsidentin)
Dort, wo es die Möglichkeit der staatlich organisierten Lebenspartnerschaft gibt, wie z. B. in Dänemark, machen gleichgeschlechtliche Paare eben nicht so, wie es die Politik erwartet hat, von dieser Möglichkeit Gebrauch.
lauten: Insbesondere den Grünen geht es mit im Wesentlichen passiver Schützenhilfe durch die SPD darum, die Verbindlichkeit grundgesetzlicher Kernüberzeugungen auszuhöhlen und aufzulösen.
Das geht - auch wenn es unangenehm ist, das zu hören; das ist bei der Wahrheit manchmal so dann nach dem Motto: Es wird gefördert, was Minderheiten fordern. Das ist Ihre Politik, die Sie hier umsetzen. Mehr noch: Es wird dabei sogar billigend in Kauf genommen, dass die Beliebigkeit im Umgang mit grundlegend prägenden Werten, die eigentlich das Gefüge der gesamten Gesellschaft betreffen und es zusammenhalten sollen, von Ihnen zum Rechtsprinzip erhoben wird. Das führt dazu - das ist allerdings eine wirklich ernsthafte Frage -, dass die Trennschärfe innerhalb der Wertedebatte generell immer mehr verschwimmt und wir zunehmend versagen, wenn einmal grundsätzliche, alle Demokraten vereinigende Übereinkünfte zu treffen sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß, dass eine parlamentarische Debatte insbesondere davon lebt, dass wir durchaus auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass das, was Sie in rot-grüner Freude und Begeisterung mit Ihrer Mehrheit in Berlin gemacht haben, in der Bevölkerung bei weitem nicht die Akzeptanz hat, die Sie hier vorgaukeln. - Vielen Dank.
Herr Kollege Biallas, Sie müssten eigentlich aus Ihrem ursprünglichen Beruf wissen, dass die Liebe, auch unter zwei Menschen, ein Wert in unserer Gesellschaft ist,
dass diese Liebe unter dem Schutz der Gesellschaft und auch des Staates stehen muss, dass sie die Möglichkeit haben muss, unter diesem Schutz zu gedeihen und sich zu entfalten. Wenn Sie hier be
haupten, Sie wollen nicht diskriminieren, liegt es klar auf der Hand, dass Sie dadurch diskriminieren, dass Sie diese Liebe nur unter getrenntgeschlechtlichen Paaren zulassen wollen. Es ist Ihnen ein Dorn im Auge, dass es nun einmal Normalität ist, solange es Menschen auf dieser Welt gibt, dass es Homosexuelle, Schwule und Lesben gibt.
Es ist endlich an der Zeit, dass wir ein Stück Diskriminierung aufheben. Durch diese Partnerschaften wird nur ein ganz, ganz kleines Stück Diskriminierung aufgehoben. Wir haben noch einen weiten Weg bei der Gleichstellung von Schwulen und Lesben in dieser Gesellschaft vor uns,
den wir, meine Damen und Herren von der SPDFraktion, wahrscheinlich ohne die CDU gehen müssen, obwohl es auch in den großen Kirchen immer mehr Gemeinden gibt, in denen der Pfarrer oder der Pastor zu dem schwulen oder dem lesbischen Paar sagt: Natürlich, kommt zu mir. Ihr sollt nicht nur den Segen des Staates bekommen, sondern ich werde euch auch den Segen Gottes für unser Gemeinschaft geben.
Herr Pastor Biallas, angesichts der Entsolidarisierung in unserer Gesellschaft, unter der gerade auch Sie als Christ leiden müssen, sollten Sie über jeden Menschen froh sein, der sagt: Ich bin bereit, für einen anderen Menschen Verantwortung zu übernehmen, mit einem anderen Menschen mein Leben zu teilen und die entsprechenden Pflichten auf mich zu nehmen. Ich möchte aber auch die entsprechenden Rechte haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben über dieses Thema in diesem Hause schon öfter und länger diskutiert. Ich meine, dass der Beitrag, der heute von dem geschätzten Kollegen der CDU-Fraktion gekommen ist, den Meeresspiegel in seiner Höhe nur knapp überbietet. Wer denkt, dass hier der Untergang des Abendlandes organisiert wird, der muss sich einmal vor Augen
halten, um was es hier eigentlich geht. Mit diesem winzigen Lebenspartnerschaftsgesetz - Frau Litfin hat auch schon darauf hingewiesen - organisieren wir im Prinzip nur Pflichten für die Betroffenen. Wir können froh und dankbar sein, dass diese Menschen das so akzeptieren und auch annehmen wollen.
Es geht darum, dass die Voraussetzungen, die Form und die Art und Weise geklärt werden, wie man seine Lebenspartnerschaft belegen und begründen kann. Es geht darum, dass man einen gemeinsamen Namen bestimmen kann. Es geht um die Frage, wie eine solche Lebenspartnerschaft aufgehoben werden kann. Es geht darum, dass die gegenseitige Fürsorge- und Unterhaltspflicht geregelt wird. Es geht darum, dass eine mietrechtliche Gleichstellung erfolgen soll. Schließlich geht es darum, wie in diesen Partnerschaftsverhältnissen das Gericht bei Streitigkeiten eingreift. Es ist nicht mehr und nicht weniger. Das ist das Mindeste, worauf diese Menschen ein Anrecht haben. Ich kann nur noch einmal wiederholen: Es wird Zeit, dass auch die CDU die Wandlung der Gesellschaft in dieser Frage wahrnimmt