Nun gut, das liegt durchaus im Ermessen der einzelnen Länder. Aber eigentlich war abgemacht, dass sich die Länder untereinander informieren, wenn sie ihre Verordnungen ändern. Das ist jedoch nicht passiert. Nun stand Niedersachsen da und hat nicht so reagiert, während Hamburg und Schleswig-Holstein diese Befreiung für die Zweitgeräte per Verordnung längst in Kraft gesetzt haben.
Wir finden, dass hier eine Ungleichheit herrscht, die wir auszugleichen haben. Deswegen sprechen wir uns in unserem Antrag für die Befreiung von den Gebühren für die Zweitgeräte aus und machen es insofern z. B. Bayern nach, wo das schon seit zwanzig Jahren so gehandhabt wird.
Ich denke, das ist keiner großen Rede, sondern nur des Handelns wert. Ich glaube auch nicht, dass das in den Fraktionen strittig gesehen wird. Deswegen haben wir verabredet, dass hierüber sofort abgestimmt wird.
Das lässt auf eine ziemlich schnelle Ausführung und darauf hoffen, dass das recht bald auch bei den Schulträgern ankommt.
Ich möchte nur noch einen Vorbehalt nennen. Zurzeit finden die Verhandlungen über die Novellierung des Rundfunkänderungsstaatsvertrags statt. Darin haben die Länder vereinbart, sich in Arbeitsgruppen z. B. auch über eine künftige Neustrukturierung der Gebühren zu unterhalten.
Es kann sein, dass es zu neuen Gebührenstrukturen kommen wird, und dann kann es auch sein, dass wir über die Befreiung für die Zweitgeräte noch einmal reden werden. Dies wäre der Vorbehalt. Aber ich meine, dass wir nicht so lange warten und schon jetzt beschließen sollten, dass wir in die Richtung der Befreiung im Sinne unserer Nachbarn
Hamburg und Schleswig-Holstein gehen. Wenn es so weit ist, dass in den Arbeitsgruppen völlig neue Gebührenstrukturen bundesweit vereinbart werden, können wir darauf noch reagieren. Ich bitte also um Ihr Einverständnis. Dann werden wir das Vorhaben schnell auf den Weg gebracht haben, sodass vielleicht noch in diesem Jahr die Verordnung bei den Schulen in Mark und Pfennig ankommt. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion unterstützt den Antrag der SPD-Fraktion.
Er deckt sich mit den Vorstellungen unserer Fraktion zu diesem Thema. Ich möchte darauf hinweisen, dass auch mehrere Abgeordnete unserer Fraktion bereits im Vorfeld dieses Antrages in gleicher Angelegenheit tätig gewesen sind, so der Kollege Pörtner mit einer parlamentarischen Anfrage an die Landesregierung - die Antwort darauf diente textlich zum Teil diesem Antrag als Grundlage -, und der Kollege Eppers hat die Eingabe einer Grundschule aus Salzgitter im Landtag aktiv unterstützt.
Bis Februar 2000 galt einheitlich bei allen Ländern im NDR-Vertragsgebiet die Regelung, dass die Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte in Schulen drei Monate pro Jahr entfallen kann. Dann ist es in der Tat so gewesen, wie es Frau Wiegel dargestellt hat. Es sind erst Hamburg im Februar 2000 und danach Schleswig-Holstein im Dezember 2000 ausgeschert und sind ihren eigenen Weg gegangen.
Meine Damen und Herren, wir als CDULandtagsfraktion fühlen uns dem rundfunkrechtlichen Regelwerk des NDR verpflichtet. Kritisch sehe ich daher grundsätzlich das unkoordinierte Vorgehen der norddeutschen Länder innerhalb des NDR. Aber der jetzige Zustand ist völlig inakzeptabel, dass für Schulen in Niedersachsen andere Regeln gelten als für Schulen in SchleswigHolstein und in der Freien und Hansestadt Hamburg. Die jetzige Regelung würde eine Benachteiligung der Schulträger in unserem Bundesland bedeuten. Wir begrüßen daher den Vorstoß als
einen Betrag zur Entbürokratisierung. Im Übrigen trägt er zu einer wenn auch minimalen finanziellen Entlastung mancher kommunaler Schulträger bei. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Niemand wird sich hier einer sofortigen Abstimmung widersetzen, weil es natürlich ein völlig ungerechter Zustand ist, der für die niedersächsischen Schulen entstanden ist.
Ich möchte die Frage, die der Kollege McAllister angerissen hat, noch verstärken. Für mich ist es überhaupt nicht zu verstehen, dass eine solche Regelung in den beiden Nachbarländern von „befreundeten“ Landesregierungen geschaffen werden kann, ohne dass die niedersächsische Staatskanzlei davon Kenntnis hat. Ich halte es eigentlich für unverzeihlich, dass auf dem Gebiet der Medienpolitik unkoordiniert gearbeitet wurde.
Mich würde auch interessieren, wie viel Geld es eigentlich ist, das von niedersächsischen Schulen ungerechterweise in den Gebührentopf eingezahlt worden ist. Ich finde, dies wäre klärenswert und müsste zwischen den Ländern und auch mit dem NDR diskutiert werden.
Perspektivisch will ich sagen, dass die eigentliche Auseinandersetzung, die noch auf uns zukommt, die sein wird, wie viele Gebühren zukünftig für PCs von den Schulen entrichtet werden müssen. Das ist die wirklich spannende Auseinandersetzung. Denn dann geht es um viele Geräte. Ich finde, es beißt sich, wenn man einerseits von der Telecom erwartet, dass sie einen gebührenfreien Zugang zum Internet ermöglicht, und wenn man sich andererseits bei Verhandlungen mit den Öffentlich-Rechtlichen darüber, ob Gebühren fällig werden, immer wieder in der Defensive befindet.
Wir machen das heute also mit, ich finde aber, dass die niedersächsische Staatskanzlei an der Stelle geschlafen hat. Uns würde wirklich interessieren,
Die SPD-Fraktion hat über Frau Kollegin Wiegel sofortige Abstimmung beantragt. Die Fraktionen haben signalisiert, dass das denkbar ist.
Ich frage jetzt, ob es Widerspruch gibt, wenn wir die sofortige Abstimmung über den Antrag vornehmen, auch wenn einige Fragen angesprochen worden sind, die vielleicht noch im Nachgang geklärt werden können. - Ich höre keinen Widerspruch. Wir kommen also zur sofortigen Abstimmung.
Wer dem Antrag in der vorliegenden Fassung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. Keine. Ich frage nach Stimmenthaltungen. - Ebenfalls keine. Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 31: Technische Modernisierung des TVKabelnetzes in Niedersachsen notwendig Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/2442
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist mir signalisiert worden, dass eine Direktüberweisung an den Ausschuss erfolgen soll, und zwar ist das der Ausschuss für Medienfragen. Ich nehme an, es gibt keinen Widerspruch, wenn wir so verfahren, und bitte deshalb um das Handzeichen derjenigen, die so verfahren möchten. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Die brauchen wir auch nicht, weil wir die Überweisung ja schon beschlossen haben, und damit ist das erledigt.